Entscheidungsvorlage - FB 61/0865/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Grauenhofer WegBaubeschluss für Finanzierungsantrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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10.04.2013
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15.05.2013
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06.06.2013
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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06.06.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss auf Grundlage der vorliegenden Planung (Pläne 2008_027_L1 bis L3) den Baubeschluss für den Finanzierungsantrag Grauenhofer Weg zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung (Pläne 2008_027_L1 bis L3) den Baubeschluss für den Finanzierungsantrag Grauenhofer Weg .
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Der Grauenhofer Weg hat als Gemeindeverbindungsstraße die Aufgabe Durchgangsverkehre von Brand in Richtung Innenstadt und umgekehrt aufzunehmen und dient darüber hinaus der Erschließung der angrenzenden Grundstücke.
Da der Grauenhofer Weg aufgrund des teilweise maroden Fahrbahnzustandes und insbesondere der mangelhaften Nebenanlagen sowohl bautechnisch als auch funktional nicht mehr den Anforderungen der heutigen Verkehrsverhältnisse und der aktuellen Regelwerke entspricht, wurde bereits im Jahr 2005 in den entsprechenden Gremien ein Vorentwurf zum Ausbau des Grauenhofer Weges vorgelegt.
Gleichzeitig beabsichtigt die StädteRegion Aachen, wegen erheblicher substanzieller Schäden, die grundhafte Erneuerung der Lintertstraße, welche an den Grauenhofer Weg anschließt. Im Zuge des Umbaus soll deshalb der Knotenpunktbereich Lintertstraße/ Grauenhofer Weg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit richtliniengemäß ausgebaut werden. Dieser Ausbau ist nicht Gegenstand der Beratung.
Heutige Situation
Der Grauenhofer Weg ist eine zweistreifige Hauptverkehrsstraße, die aus einem anbaufreien und einem angebauten Streckenabschnitt besteht. Der Straßenquerschnitt des anbaufreien Streckenabschnitts, zwischen Lintertstraße und Arlington Straße, gliedert sich derzeit in einen einseitigen ca. 1,50 m breiten Gehweg auf der nord-östlichen Straßenseite und eine 5,00 5,50 breite Fahrbahn. Er wird von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt.
Etwa in Höhe der Arlington Straße beginnt der angebaute Streckenabschnitt des Grauenhofer Weges, der bis zur Autobahnbrücke der A 44 reicht und an die vorhandene Verkehrsfläche der Münsterstraße anschließt. In diesem Bereich gliedert sich die asphaltierte Fläche in teilweise 2,00 - 3,00 m breite Gehwege/ Mehrzweckstreifen, wobei die Fahrbahnbreite zwischen 5,00 7,00 m variiert. An der süd-westlichen Straßenseite wird die Fahrbahn von einem Straßengraben begleitet.
Der gesamte Ausbaubereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet bzw. in einem Bereich, in dem Bäume, Hecken und Gewässer besonders zu schützen sind.
Der Grauenhofer Weg wird in Teilabschnitten mit Doppelgelenkbussen befahren, wobei für den Begegnungsfall die Fahrbahnbreite nicht ausreichend ist.
Planung
Zur Verbesserung der Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer und insbesondere zur Erhöhung der Verkehrs-sicherheit, ist eine Neuordnung des Straßenraumes dringend erforderlich. Dazu ist ein Vollausbau notwendig.
Der Grauenhofer Weg ist derzeit im anbaufreien Abschnitt insbesondere zur Einmündung Lintertstraße hin, beidseitig von zahlreichen Bäumen und Gehölzen eingefasst.
Die Verlegung der Einmündung Linterstraße/Grauenhofer Weg durch die StädteRegion Aachen, verbunden mit einer Verlagerung der Straßenache, sowie der richtlinienkonforme Ausbau ist in dem vorhandenen Querschnitt nicht möglich, weshalb ein Eingriff in Natur und Landschaft unumgänglich ist.
In der Sitzung des LBR vom 26.02.2013 wurden diesem zwei Eingriffsvarianten und ihre Auswirkungen vorgestellt.
Favorisiert wurde in Übereinstimmung mit der Empfehlung der ULB die Lösung, in der die süd-westliche Baumreihe auf einer Länge von ca. 130 m komplett entfernt wird. Im weiteren Verlauf müssen in Höhe des Regenrückhaltebeckens weitere fünf Bäume entfernt werden. Eine Umfahrung ist aufgrund der Bauwerksabdichtung des Regenrückhaltebeckens nicht möglich.
Die genaue Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im landschaftspflegerischen Begleitplan, der durch die Untere Landschaftsbehörde zu prüfen und zu genehmigen ist.
Fahrbahn/Individualverkehr
Entsprechend der gültigen Richtlinien ist eine Fahrbahnbreite von 6,50 m im gesamten Ausbaubereich vorgesehen, was den Begegnungsfall zweier Busse gewährleistet und ggf. abschnittsweise das Parken am Fahrbahnrand ermöglicht. Für den Anschluss an die vorhandene Fahrbahn der Münsterstraße ist die Fahrbahn wegen der Kurvenradien von 6,50m auf 7,00 m Breite aufgeweitet.
Als Befestigung der Fahrbahn ist ein Asphaltoberbau vorgesehen. Die Bemessung erfolgt nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12).
Parken/ruhender Verkehr
Im angebauten Streckenabschnitt wird abschnittsweise entlang des nord-östlichen Fahrbahnrandes ein 2,00 m breiter Parkstreifen angelegt.
Fußgänger- und Radverkehr
Anbaufreier Streckenabschnitt
Zur Sicherung des Fußgänger- und Radverkehrs wird am nord-östlichen Fahrbahnrand ein gemeinsamer Beidrichtungsrad-/gehweg mit einer Breite von 3,25 m (incl. 0,75 m Sicherheitstrennstreifen) - durch einen Hochbordstein von der Fahrbahn abgesetzt - angelegt. Für den kombinierten Geh-/Radweg wird eine Pflasterbauweise gewählt.
Angebauter Streckenabschnitt
Im angebauten Streckenabschnitt wird die öffentliche Verkehrsfläche neu aufgeteilt.
Im Anschluss an den anbaufreien Abschnitt wird ein 2,50 m breiter durch einen Hochbordstein von der Fahrbahn abgesetzter Gehweg angelegt, der für den Radverkehr freigegeben wird. An einzelnen Stellen ist zur Realisierung der Gehwegbreite von 2,50 m geringfügiger Grunderwerb erforderlich.
Für die Belange Behinderter, alter Menschen, Kinder und anderer Personen mit Mobilitätseeinträchtigungen wird ein taktiler Leitstreifen entlang der Hinterkante der Gehwege eingebaut. Einmündungen oder Querungsstellen werden gemäß den aktuellen Standards ausgeführt. Als taktile Leitstreifen werden anthrazitfarbene Rippenplatten und in den Aufmerksamkeitsfeldern anthrazitfarbene Noppenplatten eingebaut. Die Richtungsfelder bestehen aus weißen Rippenplatten.
ÖV/Bushaltestelle
Die Bushaltestelle Gut Grauenhof, welche sich derzeit unmittelbar hinter der Einmündung zur Königsbergerstraße auf der nördlichen Seite des Grauenhofer Weges befindet, wird um ca. 25 m Richtung Nord-Osten versetzt. Der vergrößerte Abstand der Haltestelle zur Einmündung ermöglicht die Vorbeifahrt des aus der Königsbergerstraße linkseinbiegenden Busses an dem am Fahrbahnrand des Grauenhofer Weges haltenden Bus. Die Haltestelle erhält einen barrierefreien Ausbau entsprechend dem aktuellen Standard.
Entwässerung
Die Entwässerung erfolgt auf der süd-westlichen Seite als 1,00 m bis 1,50 m breite Rigole, welche gleichzeitig die Funktion des Banketts erfüllt.
Beleuchtung
Im Rahmen der Maßnahme wird die Beleuchtung überprüft und ggf. entsprechend der aktuellen Standards angepasst.
Grunderwerb
Grunderwerb ist teilweise notwendig. Die dazu notwendigen Grunderwerbsverhandlungen werden derzeit geführt.
Bürgerinformation
Eine Bürgerinformation zum derzeitigen Stand der Planung wird am 08.04.2013 durchgeführt. Weitere Informationsveranstaltungen sind vor der baulichen Umsetzung vorgesehen.
Baukosten und Finanzierung
Die voraussichtlichen Gesamtkosten gemäß derzeitigen Planungsstand wurden mit ca. 2,0 Mio ermittelt.
Die vorliegende Planung und der darauf basierende Beschluss dienen dem Fördergeber als Basis für die Bewilligung gemäß dem Entflechtungsgesetz.
Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NW) aus, da sie eine Verbesserung/ Erneuerung im Sinne des § 8 KAG NW darstellt.
Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2013 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung 2014 2016 enthalten. Entsprechende Finanzmittel sind im Haushalt unter dem investiven PSP-Element 5-120102-000-1000-300-1 und dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-007-9 Grauenhofer Weg eingeplant.
Mit dem Ausbau der Maßnahme soll 2014 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2014 einschließlich der Finanzierungsplanung begonnen werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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investive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 1.175.000 | 1.175.000 | 1.175.000 | 1.175.000 |
Auszahlungen | 0 | 3.045 | 2.194.600 | 2.194.600 | 2.247.100* | 2.247.100* |
Ergebnis | 0 | -3.045 | -1.019.600 | -1.019.600 | -1.072.100 | -1.072.100 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 114.800 | 114.800 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 58.200 | 58.200 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 114.300 | 114.300 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | -57.700 | -57.700 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Keine Mittel in 2013 eingeplant | Deckung ist gegeben |
* inkl. Ansätze aus den Vorjahren
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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557,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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93,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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873,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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521,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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419,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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829,5 kB
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7
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(wie Dokument)
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602,2 kB
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8
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(wie Dokument)
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492,7 kB
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9
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(wie Dokument)
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440,8 kB
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10
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(wie Dokument)
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488,5 kB
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11
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(wie Dokument)
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681,1 kB
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