Entscheidungsvorlage - FB 36/0172/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Integrierter Lärmaktionsplan für die Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/41
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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29.01.2013
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12.03.2013
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16.04.2013
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Gestoppt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die im Integrierten Lärmaktionsplan dargelegten Maßnahmen in Abstimmung mit betroffenen Ämtern und Fachbereichen sowie unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel durchzuführen.
Über Maßnahme Z 2 Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern wird der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz aufgrund des erforderlichen Finanzbedarfs in einer gesonderten Vorlage beraten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1 Der Integrierte Lärmaktionsplan für die Stadt Aachen im Überblick
Lärm gilt in zahlreichen Städten und Ballungsräumen der Bundesrepublik als eines der größten Umweltprobleme. Lärm mindert die Lebensqualität, beeinflusst Gesundheit und Wohlbefinden und gilt auch daher als Schlüsselfaktor für die Bewertung von (Wohn-) Immobilien.
Wachsende Mobilität und verändertes Freizeitverhalten haben dazu geführt, dass die Lärmbelastung für viele Bürgerinnen und Bürger heute deutlich höher liegt als noch vor 15 oder 20 Jahren. Während andere Umweltbelastungen, u.a. die Luftschadstoffbelastung, tendenziell sinken, fühlen sich heute mehr als 60 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt. Angesichts dessen kann es nicht verwundern, dass die Lärmprävention und Lärmbekämpfung in der Stadtentwicklungsplanung seit Jahren an Bedeutung gewinnt.
Für die kommunale Lärmaktionsplanung maßgeblich ist der sog. Umgebungslärm. Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Richtlinie 2002/49/EG) sind belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Dieser Lärm im Freien geht von Verkehrsmitteln und vom Straßenverkehr aus, von Eisenbahnen und Flugzeugen und von Industriegeländen. Nicht zum Umgebungslärm zählen der sogenannte Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen, Sportlärm etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, der Lärm auf Militärgeländen sowie die Lautäußerungen des Menschen im öffentlichen und privaten Raum.
Die Grundlage des Lärmaktionsplans stellen die für das Stadtgebiet ermittelten Lärmkarten dar. Diese Lärmkarten ermöglichen eine detaillierte Konfliktanalyse bezogen auf die Lärmquellen und auf die Unterscheidung zwischen belasteten Gebieten und ruhigen Gebieten.
Mit der Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet Aachen wurden die Lärmbelastungen von KFZ-, Bahn- und Gewerbelärm erfasst. Die ortsansässigen Industrie- und Gewerbebetriebe stellen aus Sicht des Lärmschutzes kein signifikantes Problem dar; die von diesen Betrieben ausgehenden Belastungen unterschreiten i.d.R. die vorgeschriebenen Grenzwerte.
Aus den Karten geht hervor, welche Bereiche im Stadtgebiet Lärmbelastungen für die Bürger und Bürgerinnen darstellen und wie viele Einwohner Aachens von Lärm direkt betroffen sind:
15 % der Einwohner, ca. 37.000 Einwohner, sind danach tagsüber Lärmemissionen oberhalb von 65 dB(A) ausgesetzt, die eine Gesundheitsgefährdung darstellen oder die eine gesundheitliche Beeinträchtigung nach sich ziehen können. 39 % (96.200 Einwohner) sind hohen Lärmbelastungen während der Nachtstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ausgesetzt mit teilweise erheblichen gesundheitlichen Auswirkungen auf das nächtliche Ruhe- und Erholungsbedürfnis. Der in diesem Zusammenhang heranzuziehende Immissionsorientierungswert für Mischgebiete liegt bei 50 dB(A) (nachts) gemessen außen vor dem geschlossenen Fenster oder an der Fassade.
Kritische Lärmbelastungen treten an den stark befahrenen innerstädtischen (Hauptverkehrs-)Straßen und an den durch das Stadtgebiet verlaufenden Bahnstrecken in Richtung Ostende, Gemmenich, Mönchengladbach und Köln auf.
Die über ein rechnerbasiertes Verfahren ermittelten Lärmbelastungen Aachener Bürgerinnen und Bürger weisen darauf hin, dass die in der Lärmaktionsplanung dargestellten Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Entschärfung gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Gefährdungen leisten müssen. Daher sind im Vorfeld Strategien, Handlungsfelder und Maßnahmen im Rahmen der Beteiligung von städtischen Ämtern / Fachbereichen und Trägern öffentlicher Belange (ADAC, ADFC, ASEAG, Einzelhandelsverband, IHK, Polizei, RWTH, Straßen.NRW und VCD) am 13.1.2012 bzw. am 22.5.2012 eingehend erörtert worden. Die in den Abstimmungsterminen gewonnenen Anregungen und Erkenntnisse sind in die Fortschreibung und Maßnahmen des Integrierten Lärmaktionsplans eingeflossen.
2 Festlegung und Erhalt von Ruhigen Gebieten
Nach § 47 d Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll es ebenfalls Ziel der Lärmaktionspläne sein, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Als ruhige Gebiete kommen sowohl bebaute Gebiete, z.B. Wohngebiete, als auch unbebaute Gebiete in Betracht. Dieser Schutz obliegt den zuständigen Behörden im Rahmen ihrer Planung.
Nach Artikel 3 der Umgebungslärmrichtlinie sind Ruhige Gebiete in einem Ballungsraum von der zuständigen Behörde festgelegte Gebiete, in denen beispielsweise der Lden-Index[1] oder ein anderer geeigneter Lärmindex für sämtliche Schallquellen einen bestimmten, von dem Mitgliedstaat der EU festgelegten Wert nicht übersteigt. Klare gesetzliche Vorgaben für die höchstzulässige Lärmbelastung ruhiger Gebiete gibt es nicht, es liegen lediglich Empfehlungen der EU, des Bundes und der Bundesländer vor. Das Land NRW überlässt die Festlegung der ruhigen Gebiete den Kommunen.
Auf der Grundlage des Abschlussberichtes Ruhige Gebiete zur Lärmaktionsplanung in München - Erstellen von Kriterien für die Bestimmung und Vorschläge zur Gebietsauswahl von ruhigen Gebieten der LK Argus GmbH (2012) und des Bremer Differenzierungsmodells wurden durch den Fachbereich Umwelt folgende Kriterien für die Ausweisung von ruhigen Gebieten festgelegt.
Ruhiger Landschaftsraum:
Mindestgröße 3 ha, Lden = 50 dB(A)
Gebiet ist zu schützen, mit dem Ziel keiner weiteren Lärmzunahme.
Ruhiger Stadtraum:
Mindestgröße 3 ha, Lden = 55 dB(A), Ziel: Lden = 50 dB(A) wird langfristig angestrebt.
Stadtoasen:
Fläche < 3 ha oder Lden > 55 dB(A), aber im Kernbereich 6 dB(A) leiser als am Rand.
Gebiet ist zu schützen, mit dem Ziel möglicher Verbesserungen und keiner weiteren Lärmzunahme.
Nach v.g. Differenzierung und Ermittlung der Lärmbelastungen in Frage kommender Ruhiger Gebiete werden die folgenden Gebiete für die Festlegung vorgeschlagen:
Erster Schritt: Ruhiger Landschaftsraum
? Stadtwald
? Kurgarten und Kurgebiete
? Lousberg
? Bachtäler
? Die Soers
In einem zweiten Schritt ist nach Klärung der Konfliktpotenziale angedacht, die ruhigen Stadträume Hangeweiher, Park des Alten Klinikums, Westpark, Ostfriedhof sowie die Stadtoase Südstraße zu sichern. Der Spielplatzbereich Am Lavenstein / Boxgraben könnte durch entsprechende Maßnahmen zu einer Stadtoase entwickelt werden. Hierzu soll im Rahmen der Lärmminderung eine städtebaulich attraktive Lösung erarbeitet werden.
Ruhige Gebiete in den Lärmkarten farblich mit gelben und grünen Farbtönen gekennzeichnet sollen als Rückzugsorte der Bevölkerung dienen. Entscheidend ist, diese kaum oder wenig belasteten Bereiche zu erhalten, auszubauen und ggf. weiter zu beruhigen.
Abbildung 1: Beispiel "Ruhiger Stadtraum Hangeweiher
3 Maßnahmen des Lärmaktionsplans
Um die Lärmsituation im Stadtgebiet Aachen zu verbessern, ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket erstellt worden. Das Konzept der Maßnahmen basiert einerseits auf den Prämissen für das weitere Vorgehen des Lärmaktionsplans und andererseits auf den in der Langfriststrategie genannten Maßnahmenfeldern. Der Maßnahmenkatalog ist nicht abschließend, er wird in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und Fachbereichen sowie externen Baulastträgern fortlaufend aktualisiert, ergänzt und fortgeschrieben. Die endgültige Entscheidung über die Durchführung von Maßnahmen liegt bei den politischen Gremien der Stadt Aachen bzw. bei den externen Baulastträgern. Im Übrigen leisten zahlreiche Maßnahmen des Luftreinhalteplans wie beispielsweise der Radwegeausbau wichtige Impulse zur Lärmbekämpfung.
? B: Bauleitplanung
B 1 Lärmprävention bei Neubauvorhaben und Bebauungsplänen
? R: Ruhige Gebiete
R 1 Festlegung von Ruhigen Gebieten der ersten Stufe
R 2 Festlegung von Ruhigen Gebieten der zweiten Stufe
R 3 Entwicklung eines Planungskonzepts für eine Stadtoase Am Lavenstein / Boxgraben
? S: Straßenverkehr
S 1 Straßen mit lärmoptimiertem Asphalt ausstatten
S 2 Aktiver Lärmschutz an bestehenden Straßen Bau von Schallschutzwänden an Straßen und
Bundesautobahnen
S 3 Pilotprojekt: Nachts Tempo 30 statt 50 km/h auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen
S 4 Verkehrsverstetigung
S 5 Förderung des Umweltverbundes Veränderung des Modal-Split
? Z: Zuschuss- und Förderprogramme
Z 1 Zuschüsse des Straßen.NRW für den Einbau von Schallschutzfenstern
Z 2 Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern (s. Beschlussvorschlag)
Z 3 Zuschüsse vom städtischen Energieversorger STAWAG beim Kauf von E-Zweirädern und E-
Fahrzeugen
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Maßnahmen sind in der Anlage 2 Maßnahmenblätter des beigefügten Integrierten Lärmaktionsplans für die Stadt Aachen hinterlegt.
4 Schlussbetrachtung
Der hier vorgelegte Integrierte Lärmaktionsplan gibt den Aachener Bürgerinnen und Bürgern erstmalig einen umfassenden Überblick über die tatsächliche Lärmbelastung im gesamten Stadtgebiet, er benennt und analysiert die Verursacher, wertet Meinungen der Bürgerschaft und Träger Öffentlicher Belange aus, verschafft einen Überblick über Ziele, Strategien und Handlungsfelder zur Lärmreduzierung und schlägt konkrete, nach Prioritäten differenzierte Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz bzw. Sicherung ruhiger Gebiete auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben vor.
Der Integrierte Lärmaktionsplan dient somit dem Erhalt und der Schaffung einer günstigeren Umwelt- und Lebensqualität in Aachen und dem Schutz der Gesundheit von derzeit noch erheblich lärmbelasteten Menschen.
[1] Lden = gemittelter jährlicher Schalldruckpegel (Level Day, Evening, Night)
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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investive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 | fortgeschriebener Ansatz 2014 | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 5.000 | 0 | 10.000 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | - 5.000 | - 10.000 | |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 | |||
| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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