Entscheidungsvorlage - FB 36/0186/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichts einschließlich Grünordnungsplan in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 940 - Laurentiusstraße/ Sandhäuschen.

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt den Grünordnungsplan als Grundlage für die Umsetzungsplanung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur Verwirklichung des Wohnbauprojekts an der Laurentiusstraße im Stadtteil Laurensberg Aachen – Laurensberg sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu wird der Bebauungsplan Nr. 940 Laurentiusstr./ Sandhäuschen aufgestellt, der den bisherigen Bebauungsplan Nr. 651überlagert, der zur Vetschauer Straße und im Bereich Gut Barriere Mischgebiet und ansonsten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen festsetzt.

 

Begleitend zum Bebauungsplan wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und in dem hier vorliegenden Umweltbericht dokumentiert. Nach Durchführung der im Umweltbericht aufgezeigten Maßnahmen sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Naturhaushalt nicht zu erwarten. Die Wohnqualität wird trotz verschiedener passiver Lärmschutzmaßnahmen durch die verbleibende Lärmbelastung eingeschränkt - zum einen durch die Bundesautobahn zum anderen durch die Aufgabe des Schutzabstandes zur Sportplatzanlage, in den das neue Wohngebiet hineingebaut wird.

 

Voraussetzung für die Umsetzung der Planung ist jedoch die wasserrechtliche und -technische Erschließung des Gebietes. Nach dem derzeitigen Stand ist diese nicht gegeben. Wegen der Hochwassergefahr im Unterlauf der Wurm, ist bei Anschluss eines neuen Gebietes an das Gewässersystem der Wurm der Hochwasserschutz zu beachten und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Während die Beseitigung des Schmutzwassers derzeit keine Probleme bereitet, ist die Einleitung von Niederschlagswasser zurzeit noch nicht gesichert. Derzeit wird an einem Entwässerungskonzept gearbeitet. Es zeichnet sich ab, dass bei Einleitung in das Gewässer für alle angeschlossenen Flächen eine Regenwasserklärung in das Regenrückhaltebecken Hander Weg eingebaut und dieses wahrscheinlich erweitert werden muss, jedoch die umgebenden Flächen bisher im Fremdeigentum sind.

 

Mit der Entwicklung des Bebauungsplanes wurde gleichzeitig ein Konzept für die Grüngestaltung  des Bereichs in Form des „Grünordnungsplan zum Umweltbericht“ erstellt.

 

Der Siegerentwurf für die Mehrfachbeauftragung sah eine zentrale Grünfläche vor. Durch die Erschließung des Gebietes über eine neue Straße im nördlichen Baum- und Strauchbestandenen Böschungsbereich verlagern sich die neuen Baugrundstücke weiter nach Süden und engen damit die Planung einer großzügigen, zentralen Grünfläche ein. Damit die Sichtachsen zur Kirche St. Laurentius angemessen berücksichtigt werden können, wurde der überbaubare Bereich um ca. 5 Meter von der Laurentiusstraße nach Norden verlegt, was ebenfalls eine Verschmälerung des Raums für eine zentrale Grünfläche bedeutet. Eine durch eine zentrale Grünfläche führende, beleuchtete Wegeverbindung gestaltet sich aufgrund der Topographie aufwendig, da eine erhebliche Geländemodulation unter Berücksichtigung des zu schützenden Baumbestandes anstehen würde. In Abwägung Nutzung, Grünausstattung im Quartier insgesamt, Herrichtungs- und Pflegeaufwand wurde auf die zentrale Grünfläche verzichtet und die Möglichkeit zu größeren Hausgrundstücken wahrgenommen.

Dies entspricht auch dem Wunsch einiger Bürger, der in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgetragen wurde. Nicht zuletzt aus Kostengründen wird sich auf die Anlage eines Spielplatzes beschränkt.

 

Neben dem bebauten Bereich entlang der Vetschauer Straße und im Bereich des Guts Barriere ist das Plangebiet geprägt von Baum- und Strauchbestandenen Grünstreifen, markanten Einzelbäumen, einer Wiese sowie einem Schotterparkplatz. Der beiliegende Baumbilanzplan verdeutlicht die Grünstrukturen. Es wird veranschaulicht, was sich durch das Bauprojekt verändern wird, insbesondere der Eingriff in die Grüngürtel sowie der Wegfall zahlreicher Bäume, von denen 68 unter die Schutzbestimmung der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen.

 

Die verbleibenden Grünstrukturen werden im neuen Konzept aufgenommen. Nach Fertigstellung der Erschließungsstraße wird der Grüngürtel zum Sportplatz hin durch Ergänzungspflanzungen wieder hergestellt. Dies dient zum einen der Abschirmung des Wohngebietes zum Sportplatz hin zum anderen langfristig als Schutz vor Lichtimmissionen von der Flutlichtanlage. Die beabsichtigte Wirkung wird die neu bepflanzte Böschung erst in einigen Jahren voll entfalten können, da diese Zeit für die Entwicklung der neuen Bäume benötigt wird.

Der zu erhaltene Baumbestand zwischen den zwei Wohnzeilen wird zukünftig auf privatem Gelände liegen, daher ist eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan nötig.

Auch die Grünfläche zwischen Familienzentrum und neuer Erschließungsstraße wird durch Neuanpflanzungen ergänzt.

Im Bereich des Guts Barriere werden zwei markante Bäume festgesetzt. Die sich anschließende kleine private Grünfläche soll vollständig unbebaut bleiben und gärtnerisch gestaltet werden; auch dies bedarf einer schriftlichen Festsetzung.

Die bereits bestehende Baumreihe an der Laurentiusstraße bleibt bestehen und wird Richtung Kirche durch weitere Bäume vervollständigt. Auch die neue Erschließungsstraße wird durch eine lockere Baumreihe gestaltet.

Im zentralen Bereich wird auf der Fläche des damaligen privaten Spielplatzes vom „Sandhäuschen“ nun ein öffentlicher Spielplatz errichtet. An ihm entlang bleibt die fußläufige Verbindung in Richtung städtischer Gemeinschaftsgrundschule Laurensberg sowie dem Schulzentrum erhalten.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

 

 

Die Kosten für die notwendigen umweltrelevanten Maßnahmen werden wie folgt geschätzt:

 

Kosten für Grünordnungsmaßnahmen einschließlich Spielplatz: rund 250.000 €

Folgekosten für Grünordnungsmaßnahmen: rund 10.500 € jährlich

Kosten für Austausch veralteter Flutlichtstrahler rund 26.000,00 €

Kosten, die sich aus dem Entwässerungskonzept ergeben, sind noch zu ermitteln

Kosten für den externen Ausgleich werden über Ökokonto abgebucht.

 

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