Kenntnisnahme - FB 61/0866/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Fraktionen der CDU und der GRÜNEN stellten am 28.02.2013 den Ratsantrag auf Erarbeitung einer Denkmalbereichssatzung für Kornelimünster. Die positiven Erfahrungen im Zusammenhang mit der Denkmalbereichssatzung Innenstadt als Steuerungselement zur städtebaulichen Weiterentwicklung gaben Anlass die Verwaltung mit der Erarbeitung einer weiteren Denkmalbereichsatzung für den historischen Ortskern Kornelimünsters zu beauftragen.

 

Kornelimünster ist mit seiner weitestgehend vom 2. Weltkrieg verschonten mittelalterlichen Bausubstanz ein besonderes Kleinod, das es zu schützen gilt. Die Denkmalbereichssatzung zielt auf die Wahrung der geschichtlichen Kontinuität. Es soll ein Rahmen geschaffen werden, der sicherstellt, dass zukünftige Veränderungen mit dem historischen Bestand abgeglichen und verträglich gestaltet werden.

 

Das Gebiet um Kornelimünster ist nachweislich sehr früh besiedelt worden. Ab neolithischer Zeit wurde das Gebiet um Kornelimünster von Menschen aufgesucht und seit vorgeschichtlicher Zeit genutzt. Zur Römerzeit führten zwei Heerstraßen mitten durch das Münsterländchen nach Köln und Jülich. Spuren der römischen Anwesenheit sind heute noch sichtbar im gallorömischen Tempelbezirk Varnenum – einer historischen Kultstätte von besonderem Rang.

 

Von herausragender Bedeutung ist das 814 unter Ludwig dem Frommen gegründete Benediktinerkloster Inda, später Reichsabtei Kornelimünster. Bereits im 13. Jh. entwickelte sich die Abtei zum Wallfahrtsort und es entstand die gleichnamige Siedlung. Abt Benedikt von Aniane gründete ein Benediktiner-Kloster mit dem Namen „Monasterium ad Indam“, das Kloster an der Inde. Die erste Kirche der Abtei brannte 1310 ab und wurde anschließend unter Kölner Einfluss neu erbaut. Sie erhielt spätgotische Erweiterungen bis zur Fünfschiffigkeit.

 

Die Abtei erhielt als reiche Ländereien das „Münsterländchen“. Die Äbte in Kornelimünster waren weltliche und kirchliche Fürsten, die hinsichtlich der Territorialgewalt nur dem Kaiser unterstellt waren. Kornelimünster war somit neben der Abtei gleichzeitig auch Sitz einer Landesregierung.  Weide-, Land- und Forstwirtschaft sowie die mit der Nutzung der Wasserkraft verbundene Eisen- und Kalksteinindustrie bildeten die wirtschaftliche Grundlage der Abtei. Geschichtlich umfasste das Münsterländchen die Ortschaften Büsbach, Brand, Breinig, Dorff, Hahn, Krauthausen, Münsterbusch, Venwegen und Walheim. Diese Kontinuität war von großer Bedeutung für die gesamte kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung des Gebietes. Die großzügigen Abteigebäude aus dem 18. Jh. weisen auf die Bedeutung als zentraler Ort des Münsterländchens hin. Das Münsterländchen stand bis 1802 unter der Herrschaft der Benediktiner Reichsabtei von Kornelimünster.

 

817 begründeten Reliquien die Bedeutung Kornelimünsters als Wallfahrtsstätte. Um die Mitte des 9. Jahrhunderts gelang die Schädelreliquie des heiligen Papstes Kornelius in den Besitz des Klosters. Dies führte zur Begründung der jährlichen Kornelioktav und im 12. Jh. mit der Verehrung des heiligen Kornelius zur Patronats- und Namensänderung in „Kornelimünster“.

Im Zuge der Säkularisation wird das Kloster zur Pfarrkirche, Fabrik, Lehrerseminar, Heimatmuseum und Staatsarchiv umgenutzt.

 

Die Denkmalpflege beschäftigt sich bereits seit mehreren Jahren mit der Erarbeitung eines Denkmalbereiches für Kornelimünster. Der Ortskern ist geprägt durch seine historische Bausubstanz, die zu einem großen Teil auch als Einzelbaudenkmale in die Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen sind. Über den Schutz des einzelnen Gebäudes hinaus bietet ein Denkmalbereich auch die Möglichkeit, Einfluss auf die Gesamtheit der aufgehenden Bausubstanz, den öffentlichen Raum, die Freiflächen des Ortes, die charakteristischen Blickbezüge, den Stadtgrundriss und die Ortssilhouette zu nehmen. Das heutige Erscheinungsbild Kornelimünsters gibt auf Grund seiner historischen Substanz mit nur wenigen Um- und Erweiterungsbauten den baulichen Rahmen und Maßstab vor und wird insgesamt als erhaltenswert angesehen.

 

Die räumliche Abgrenzung des Denkmalbereiches, große Teile der Grundlagenermittlung und das Gutachten des Landschaftsverbandes vom 21.07.2009  liegen als erste Arbeitsergebnisse vor. Der Denkmalbereich soll in zwei Zonen gegliedert sein. Die innere Kernzone umfasst die Abtei und den unmittelbaren Ausstrahlungsbereich mit der nachgeordneten Siedlung, den Bauten, die im Schutz des Klosters lagen. Der innere Bereich ist geprägt durch dichte Bausubstanz mit städtischem Charakter. Die äußere Zone soll einen Umgebungsschutz für den historischen Ortskern bieten. Die Hänge mit den terrassierten Gärten und Obstbaumwiesen umgeben den Ortskern. Sie sind wichtiger Bestandteil und bilden einen unverbauten Rand des deutlich sichtbar ablesbaren Ortskerns. Durch die Tallage von Kornelimünster kommt der noch weitgehend geschlossenen historischen Dachlandschaft eine besondere Bedeutung zu.

 

Die Stadt Aachen ist mit dem historischen Zentrum von Kornelimünster Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft historischer Stadt- und Ortskerne in NRW.

Der Erfahrungsaustausch soll die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben ermöglichen, die mit den besonderen Anforderungen an den Erhalt des kulturellen Erbes aber auch dessen behutsamer und zukunftsorientierter Weiterentwicklung verbunden sind. Allein die Zugehörigkeit zu dieser Arbeitsgemeinschaft verdeutlicht den Denkmalwert von Kornelimünster, dessen Zentrum nur wirksam in seiner Gesamtgestalt durch eine Denkmalbereichssatzung geschützt werden kann.

 

Die Denkmalpflege wird in diesem Jahr abschließend die Grundlagen für den Denkmalbereich erarbeitet haben. Darauf aufbauend wird in Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung ein Satzungstext entworfen, der mit der Bezirksregierung und dem Landschaftsverband abgestimmt werden muss.

Nach Beratung und Beschluss durch die politischen Gremien einschließlich der Offenlage werden evtl. Änderungswünsche eingearbeitet, bevor das Satzungsverfahren mit einem Ratsbeschluss abgeschlossen werden kann.

 

Der Ratsantrag vom 28.02.2013 gilt hiermit als behandelt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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