Entscheidungsvorlage - FB 40/0157/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt:

 

  1. der Förderschule am Rödgerbach für das Schuljahr 2013/2104 zur Umsetzung eines Ganztagsangebotes für ehemalige Schüler der Förderschule am Kennedypark im Bereich der Sek. I (Klasse 7 – 10) einen Betrag in Höhe von 86.400 € zur Verfügung zu stellen.

(siehe Deckungsvorschlag unter Punkt 3)

 

  1. im Rahmen des Förderprogramms „Geld oder Stelle“ für  pädagogischen Übermittagsbetreuung der Schule zusätzlich zu der Landesförderung einen Betrag in Höhe von 16.580 € aus kommunalen  Mitteln zur Verfügung zu stellen.

(siehe Deckungsvorschlag unter Punkt 3)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

In seiner Sitzung am 21.11.2012 hat der Rat der Stadt Aachen auf der Grundlage der Ergebnisse der Werkstatt für die Schulentwicklungsplanung der Förderschulen und auf Empfehlung des Schulausschusses folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses:

 

1. die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“

 

              a)              am Kennedypark

              b)              am Kurbrunnen

              c)              Beginenstraße

 

zum 31.07.2013 zu schließen.

 

2. Für die Förderschule mit dem Schwerpunkt „Lernen“ am Rödgerbach zum 01.08.2013 einen Teilstandort in der jetzigen Förderschule Beginenstraße gem. § 83 Abs. 5 SchulG einzurichten.

 

3. Er beauftragt die Verwaltung

 

a)              sicher zu stellen, dass für die Schüler der zu schließenden Schulen die im Ganztag beschult werden oder an einer Betreuung im Rahmen von OGS oder anderen Betreuungsmaßnahmen teilnahmen, entsprechende Plätze in den Förderschulen am Rödgerbach zur Verfügung gestellt werden und

 

b)              die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit die Förderschule am Rödgerbach ab Beginn des Schuljahres 2014/2015, aufbauend in der Klasse 5 in eine Ganztagsschule umgewandelt werden kann.

 

4. die Förderschule Walheim an einem Standort am Kennedypark zu verlagern.

(vgl. Vorlage FB 40/0145/WP16).

 

Die Schule am Rödgerbach, die Kooperationspartner im Bereich der (Ganztags-) Betreuungsangebote an den betroffenen Standorten und der FB 45 unter Begleitung der Schulaufsicht erarbeiten mit Hochdruck in enger Abstimmung die notwendigen Planungen und Maßnahmen für das kommende Schuljahr.

 

2. Stand der Umsetzung

Nachfolgende Ausführungen beziehen sich auf die Umsetzung von Ziff. 3a des v.g. Beschlusses.

 

Zum Schuljahr 2013/2014 ist von einer Schülerzahl von 220 bis 230 Förderschülern an der Förderschule am Rödgerbach (mit den Teilstandorten Sonnenscheinstraße und Beginenstraße) auszugehen und zu planen. Grundlage dafür bilden die aktuellen Anmeldezahlen.

 

Für den Bereich der (Ganztags-) Betreuung sind folgende drei  Bereiche zu unterscheiden.

 

2.1. Betreuung im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) für den Primarbereich der Förderschule (Klasse 1 – Klasse 6).

Im derzeit laufenden Schuljahr 2012/2013 sind an der Förderschule am Rödgerbach (2 Gruppen), an der Förderschule Beginenstraße (3 Gruppen) und an der Förderschule am Kurbrunnen (1,5 Gruppen) insgesamt 6,5 OGS Gruppen verortet.

 

Nach Auswertung der Elternabfragen im Rahmen der Anmeldungen für das Schuljahr 2013/2014 geht die Förderschule am Rödgerbach davon aus, dass im kommenden Schuljahr 5,5 Gruppen (66 Plätze) ausreichend sind, um den angemeldeten Bedarf der Eltern nachkommen zu können.

 

Die Finanzierung dieser Gruppen ist im Rahmen der OGS Betriebskostenförderung gesichert. Ausreichende  Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

2.2. Pädagogische Übermittagsbetreuung im Bereich der Sekundarstufe I (Klasse 7 bis Klasse 10) aus dem Programm „Geld oder Stelle“.

Im Rahmen des Programms „Geld oder Stelle“ für die Sekundarstufe I standen den betroffenen Förderschulen bisher nachfolgende Förderbeträge zur Organisation und Durchführung der Pädagogischen Übermittagsbetreuung (inklusive der Möglichkeit ergänzend außerordentlichen Ganztags- Betreuungsangebote zu organisieren) zur Verfügung:

 

  • Förderschule am Rödgerbach: 15.000 €
  • Förderschule am Kurbrunnen: 15.000 €
  • Förderschule Beginenstraße: 15.000 €
  • Förderschule am Kennedypark: 46.500 €

 

Aufgrund der beschlossenen Schulschließungen fallen die Fördermittel für die zur schließenden Schulen am Kurbrunnen, Beginenstraße und am Kennedypark ersatzlos weg.

 

Leider führt die deutlich erhöhte Schülerzahl nicht zu einer Erhöhung der Fördermittel für die Förderschule am Rödgerbach, da der Erlass eine Erhöhung des Förderbetrages (allerdings auch nur um 5.000 €) erst ab Erreichen einer Schülerzahl von über 300 Schülern vorsieht.

 

Somit stehen der Förderschule am Rödgerbach weiterhin „lediglich“ 15.000 € für das gesamte Schuljahr zur Verfügung, um eine pädagogische Übermittagsbetreuung und Nachmittagsangebote zu realisieren.

 

Dies stellt die Schule -bei einer verdreifachten Schülerzahl- vor enorme Herausforderungen, selbst wenn die nachfolgenden genannten Maßnahmen mit einbezogen werden.

 

2.2.1 Antrag der Förderschule am Rödgerbach vom 21.03.2013

Die Schule beantragt mit Schreiben vom 21.03.2013 (Anlage 1, Variante II) die Fördermittel des Landes  von 15.000 € für die pädagogische Übermittagsbetreuung am Standort Sonnenscheinstraße sowie die pädagogische Übermittagsbetreuung am Standort Beginenstraße für das gesamte Schuljahr 2013/2014 aus kommunalen Mitteln aufzustocken.

 

2.2.2 Empfehlung der Verwaltung

Unter Beachtung des Ratsbeschlusses, den o.a. Ausführungen und der besonderen Gesamtsituation der Schule  befürwortet die Verwaltung diesen Antrag. Es wird empfohlen, der Schule für diese pädagogische Übermittagsbetreuung über die Landesförderung hinaus für das Schuljahr 2013/2014 einen Betrag in Höhe von  zusätzlich 16.580  - zunächst - aus kommunalen Mitteln zur Verfügung zu stellen.

 

Sollten im Laufe des Schuljahres 2013/2014 andere Schulen ihre Fördermittel aus dem Programm Geld oder Stelle nicht vollständig verwenden, so steht es der Stadt als Schulträger frei, diese Mittel an andere Schulen um zu verteilen. Hierbei würde die Förderschule am Rödgerbach mit Priorität berücksichtigt und auf die freiwillige Förderung der Stadt angerechnet. So könnte ggfls. der kommunale Anteil reduziert werden, im günstigsten Fall komplett entfallen.

 

2.3 Betreuungsangebote für ehemalige Schüler der Sek. I (Klasse 7 – 10 ) der Förderschule am Kennedypark im Rahmen des gebundenen Ganztages.

 

Nach Auswertung der Anmeldezahlen ist festzustellen, dass 23 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I von der Förderschule am Kennedypark in die Schule Am Rödgerbach wechseln werden.

 

Diese Schülerinnen und Schüler haben bisher an der Förderschule am Kennedypark 5 Tage je Woche im Rahmen des gebundenen Ganztages teilgenommen. Dem  Ratsbeschluss vom 21.11.2012 folgend sind für diese Schüler für das kommende Schuljahr adäquate Ganztagsbetreuungen zu organisieren.

 

Bei Anwendung  der Gruppenstandards für den Bereich der OGS des Primarbereiches würde dies bedeuten, das für die 23 SchülerInnen zwei ausschließlich kommunal geförderte Betreuungsgruppen (OGS Sek. I) zu bilden sind.

 

2.3.1 Antrag der Förderschule am Rödgerbach und des Kooperationspartners Driescher Hof vom 21.03.2013

Die Förderschule am Rödgerbach und der Kooperationspartner Driescher Hof beantragen hier in Variante II, für ein qualifiziertes und bedarfsgerechtes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot im Nachmittag für SchülerInnen der Sekundarstufe I, die vormals den gebundenen Ganztag am Kennedypark besucht haben, am Standort Sonnenscheinstraße zusätzliche Fördermittel im Umfang von 86.400 €.

 

2.3.2 Empfehlung der Verwaltung

Der hier geltend gemachte Finanzbedarf in Höhe von 86.400 € kann analog der Förderbestimmungen im Bereich der OGS im Primarbereich von Seiten der Verwaltung nachvollzogen werden.

Die Verwaltung spricht sich daher dafür aus, zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 21.11.2012 der Schule am Rödgerbach die hierzu notwendigen Finanzmittel in Höhe von 86.400 für das Schuljahr 2013/2014 zur Verfügung zu stellen.

 

Den weitergehenden Antrag, ein solches Angebot auch für andere Schüler der Sekundarstufe I zugänglich zu machen und damit nicht nur zwei, sondern insgesamt 3 Gruppen an der Schule zu bilden, kann die Verwaltung zwar inhaltlich nachvollziehen, er wird aber nicht von der Beschlussfassung des Rates erfasst.

 

Unter Berücksichtigung der Haushaltssituation der Stadt  kann diesem Antrag  aus Sicht der Verwaltung daher nicht nachgekommen werden.

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Zwischen Schule, Kooperationspartner und dem FB 45 besteht Einvernehmen darüber, dass die v.g. Maßnahmen und die damit verbundenen zusätzlichen finanziellen kommunalen Mittel zunächst ausschließlich für das Schuljahr 2013/2014 gelten. In Anbetracht der Entwicklung im Bereich der Förderschulen bzw. der integrativen / inklusiven Beschulung wird für das Schuljahr 2014/2015 die Entwicklung der Schülerzahlen abzuwarten sein. Erst dann kann eine erneute Planung des finanziellen Bedarfes für das Schuljahr 2014/2015 vorgenommen werden.

 

Für das kommende Schuljahr 2013/2014 werden folgende zusätzliche Auswirkungen für den städtischen Haushalt erwartet:

Pädagogische Übermittagsbetreuung („Geld oder Stelle“)              16.580 €

Ganztagsbetreuung für ehemalige Schüler der Förderschule

am Kennedypark in der Sekundarstufe I              86.400 €

Gesamt              102.980 €

 

Hierfür ist für die Jahre 2013 und 2014 ein zusätzliches PSP Element im Produkt Förderschulen „Ganztagsbetreuung Sek I Förderschule Rödgerbach“ einzurichten.

 

Es entfallen

auf das Hhj. 2013              5/12 =              42.900 €

auf das Hhj. 2014              7/12 =              60.080 €

 

Diese zusätzlichen Aufwende sollen wie folgt gedeckt werden:

 

in 2013

frei werdendes Schulbudget aus dem Förderschulbereich               20.000 €

4-030106-904-8 52540000 Unth + Beschaff BGA

4-030106-904-8 52710000 Lernmittel

4-030106-904-8 52790000 Besond Verw+ Betraufw

4-030106-904-8 54310000 Geschäftsaufwendungen

Die genaue Aufteilung erfolgt noch in Abstimmung mit der Finanzsteuerung.

4-030302-910-6 52790000 Zukunftsfonds              22.900 €

              Gesamt:              42.900 €

 

in 2014

freiwerdendes Schulbugdet aus dem Förderschulbereich               20.000 €

4-030302-910-6 52790000 Zukunftsfonds              40.080 €

              Gesamt:              60.080 €

In Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzsteuerung wird FB 45 die entsprechenden haushaltsrechtlichen Genehmigungen bei Dez. II gem. § 9 Abs. 2 der Haushaltssatzung einholen.

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Es wird auf die nachstehenden Erläuterungen verwiesen. Die entstehenden zusätzlichen Aufwende werden zu 100% durch vorhandene Aufwandspositionen gedeckt, so dass keine Mehrbelastung für den städtischen Haushalt entsteht.

 

Da mehrere Positionen betroffen sind, erfolgt die differenzierte Aufschlüsselung in Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzsteuerung.

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

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Personal-/Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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