Entscheidungsvorlage - FB 61/0846/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen „Erweiterung Z“ (Zollernstraße), “V“ (Viktoriaallee) und „C“ (Beverstraße) zu erstellen und diese sowie die Ergebnisse der Parkraumerhebung in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen „Erweiterung Z“ (Zollernstraße), “V“ (Viktoriaallee) und „C“ (Beverstraße) zu erstellen und diese sowie die Ergebnisse der Parkraumerhebung in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Mobilitätsausschuss haben in ihren Sitzungen am 21.09.2011 bzw. 10.11.2011 die Verwaltung beauftragt nach dem Bewohnerparkbereich „N“ (Nizzaallee) die Voruntersuchungen für die Bereiche „Erweiterung Z“ (Zollernstraße), „V“ (Viktoriaallee) und „C“ (Beverstraße) durchzuführen (siehe Anlage 1). Die drei vg. Bereiche liegen in direkter Nachbarschaft. Die „Erweiterung Z“ ist eine Ergänzung des vorhandenen Bereiches „Z“.

Die drei untersuchten Bereiche decken zusammen mit dem vorhandenen Bereich „Z“ das Frankenberger und Steffens Viertel vollständig ab. Dieses Gebiet ist ein in sich homogener Bereich, der jedoch aufgrund der Größe in drei Untersuchungsbereiche bzw. Bewohnerparkbereiche unterteilt werden musste. Die vorgeschlagene Untergliederung wurde aufgrund der räumlichen Lage und der Gebietserschließung gewählt. Die Erhebungen in diesen drei Bereichen wurden zeitnah durchgeführt.

 

„Erweiterung Z“

Situation / Gebietscharakteristik

 

Die Grenze des Untersuchungsbereiches (siehe Anlage 2) verläuft mittig der Wilhelmstraße (zwischen Lothringerstraße und Kaiserplatz) und des Adalbertsteinweges (zwischen Kaiserplatz und Kongressstraße), hinter der westlichen Bebauung der Kongressstraße (zwischen Adalbertsteinweg und Augustastraße), hinter der südlichen Bebauung der Augustastraße (zwischenKongressstraße und Brabantstraße), hinter der östlichen Bebauung der Brabantstraße (zwischen Augustastraße und  Luisenstraße), hinter der südlichen Bebauung Luisenstraße (zwischen Brabantstraße und Friedrichstraße), hinter der westlichen  Bebauung Friedrichstraße (zwischen Luisenstraße und Lothringerstraße) und hinter der nördlichen Bebauung Lothringerstraße (zwischen Friedrichstraße und Wilhelmstraße).

 

Zum Untersuchungsgebiet gehören somit folgende Straßen:

 

Adalbertsteinweg              unger. Haus-Nr. zwischen Kaiserplatz und Kongressstraße

Alfonsstraße

Augustastraße

Brabantstraße                            zw. Augustastraße und Luisenstraße

Frankenstraße

Friedrichstraße                            zw. Adalbertsteinweg und Luisenstraße

Kaiserplatz                            zw. Wilhelmstraße und Adalbertsteinweg

Luisenstraße                            zw. Brabantstraße und Alfonsstraße

Oligsbendengasse

Papiermühlenweg

Steffensplatz

Wilhelmstraße                            zw. Lothringerstraße und Kaiserplatz

 

In den Straßen Wilhelmstraße und Adalbertsteinweg ist eine starke tertiäre Nutzung aber auch Wohnnutzung, in den übrigen Straßen eine Mischung aus überwiegend Wohn- und tertiärer Nutzung vorhanden.

 

Die Randstraßen Adalbertsteinweg und Wilhelmstraße sind Verkehrsstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Alle übrigen Straßen sind als „Zone 30“ ausgewiesen. Ein Teil der Oligsbendengasse und der Steffensplatz sind Einbahnstraßen.

 

Folgende Daten wurden aus dem Melde- und Kfz-Zulassungsregister ermittelt (siehe auch Anlage 3).

 

 

Anzahl

Bewohner

davon Hauptwohnsitzler

davon Nebenwohnsitzler

2692

2664

28

zugelassene Fahrzeuge

davon auf Bewohner

davon auf Gewerbe

1135

952

183

 

In den Gebietsstraßen waren zum Zeitpunkt der Erhebung 527 PKW-Parkplätze vorhanden, von denen 35 mit eingeschränktem Haltverbot, 16 mit Parkschein und 6 mit Parkscheibe ausgewiesen waren.

 

Aus Ortsbesichtigung und mit Hilfe von Luftbildern konnten 357 Stellplätze auf privatem Gelände ermittelt werden.

 

Ferner befinden sich in der Oligsbendengasse ein Parkhaus mit 30 Stellplätzen und am Adalbertsteinweg / Friedrichstraße ein weiteres Parkhaus mit 610 Parkplätzen. Beide Parkhäuser sind für die Öffentlichkeit nutzbar.

 

Parkraumerhebung

 

Am Dienstag, den 26. Juni 2012 wurde in den Gebietsstraßen eine Parkraumerhebung zur Erfassung des Parkgeschehens durchgeführt. In diesem Gebiet wurde, wie auch in den beiden folgenden Bereichen aufgrund der vorhandenen Struktur und Lage, in fünf Zeitbereichen erhoben. In den Zeitbereichen 6.00 Uhr, 9.00 Uhr, 17.00 Uhr, 20.00 Uhr und 23.00 Uhr wurden die im öffentlichen Straßenraum abgestellten Fahrzeuge erfasst. Im Vergleich zu bisherigen Voruntersuchungen wurden zwei zusätzliche Erhebungen durchgeführt. Damit sollen differenziertere Aussagen zum Parkraumwechsel gewonnen werden.

 

Die nachfolgend aufgeführten Daten wurden für den gesamten Bereich ermittelt (s. auch Anlage 4 und 5).

 

 

1. Rundgang

6.00 Uhr

2. Rundgang

9.00 Uhr

3. Rundgang

17.00 Uhr

4. Rundgang

20.00 Uhr

5. Rundgang

23.00 Uhr

 

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

angetroffene Fahrzeuge

531

100

516

100

506

100

556

100

559

100

Fahrzeuge von Bewohnern der Bereichsstraßen

 

191

 

36

 

119

 

23

 

130

 

25

 

192

 

34

 

200

 

36

sonstige Kfz mit AC-Kennzeichen

152

29

226

44

205

41

176

32

165

29

sonstige Kfz mit nicht-AC-Kennzeichen

 

188

 

35

 

171

 

33

 

171

 

34

 

188

 

34

 

194

 

35

 

Die Ergebnisse der Erhebung zeigen einen durchweg hohen Parkdruck und eine hohe bis maximale Parkraumauslastung aller Straßen, die in den meisten Abschnitten bis zu 100 % erreicht. Hierzu gehören die Alfonsstraße, Augustastraße, Frankenstraße, Luisenstraße und Wilhelmstraße. Ausnahmen stellen lediglich der Adalbertsteinweg und einige Streckenabschnitte in der Augustastraße, Friedrichstraße, Luisenstraße und Oligsbendengasse dar.

 

Insgesamt wurden maximal 200 Kfz (17,6 %) der im Viertel gemeldeten Fahrzeuge im gesamten Untersuchungsgebiet angetroffen. Am Vormittag reduzierte sich der Wert auf 119 Fahrzeuge bzw. 10,5 %.

 

Von den im Bereich gemeldeten Fahrzeugen wurden maximal 65 Fahrzeuge in den Straßen angetroffen in denen sie auch gemeldet waren. Dies entspricht einem Anteil von 5,7 % aller im Bereich „Erweiterung Z“ gemeldeten Fahrzeuge. Auch hier lässt sich eine annähernde Gleichverteilung in den Morgen- und Abendstunden feststellen, die geringste Anzahl an Übereinstimmungen wird um 9.00 Uhr mit 41 Fahrzeugen (3,6 %) erreicht.

 

In Bezug auf die erhobene Parkdauer ist zu erkennen, dass 157 Kfz innerhalb jedes Erhebungszeitraumes registriert werden. Davon sind 65 auf nicht AC-Kennzeichen zugelassen.

 

Zusammenfassung der Kennwerte aller Zeitbereiche:

 

Zeitbe-

reich

Kfz

Be-

wohner

sonstige

AC

nicht

AC

Bewoh-

ner V

Bewoh-

ner C

Dauerparker

Kfz

Bew.

AC

n.AC

  6 Uhr

531

191

152

188

17

10

 

 

157

 

 

50

 

 

 

 

42

 

 

65

9 Uhr

516

119

226

171

12

7

17 Uhr

506

130

205

171

9

9

20 Uhr

556

192

176

188

12

6

23 Uhr

559

200

165

194

14

10

 

Neben den direkten Bewohnern wurden auch Fahrzeuge aus den angrenzenden Bereichen ermittelt:

Max. 11 % der Fahrzeuge stammen von Bewohnern aus dem Bereich „V“ bzw. 7 % die im Bereich „C“ zugelassen waren.

 

Fazit

Die erhobenen Daten belegen eine sehr starke Auslastung des öffentlichen Parkraumangebotes. Die Umsetzung einer Bewohnerparkzone würde zu einer Entspannung der Situation beitragen und eine Bevorrechtigung der Anwohner sichern. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Verfahren zur Einführung einer Bewohnerparkzone „Erweiterung Z“ weiter zu betreiben.

 

 

Bürgerinformationsveranstaltung

 

Im Mai könnte eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden. Hier sollte den Anwohnern dann ein Vorschlag zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone für den Bereich „Erweiterung Z“ vorgestellt und mögliche Anpassungsmaßnahmen diskutiert werden.

 

 

„V“ (Viktoriaallee)

Situation / Gebietscharakteristik

 

Die Grenze des Untersuchungsbereiches (siehe Anlage 2) verläuft mittig des Adalbertsteinweges (zwischen Kongressstraße und Viktoriastraße), östlich hinter der Bebauung Viktoriastraße und Viktoriaallee, östlich bzw. westlich hinter der Bebauung Erzbergerallee (zwischen Turpinstraße und Einsenbahnbrücke), südlich hinter der Bebauung Turpinstraße (zwischen Erzbergerallee und Goffartstraße), westlich hinter der Bebauung Goffartstraße und der Parkanlage, nordöstlich hinter der Bebauung Schlossstraße, östlich hinter der Bebauung Brabantstraße (zwischen Oppenhoffallee und Luisenstraße), nördlich hinter der Bebauung Luisenstraße (zwischen Brabantstraße und Pastorplatz), nordwestlich der Bebauung Pastorplatz (zwischen Luisenstraße und Kongressstraße) und westlich hinter der Bebauung Kongressstraße.

 

Zum Untersuchungsgebiet gehören somit folgende Straßen:

 

Adalbertsteinweg              unger. Haus-Nr. zw. Kongressstraße und Viktoriastraße

Bismarckstraße                            zw. Viktoriaallee und Schlossstraße

Charlottenstraße

Erzbergerallee                            zw. Turpinstraße und Eisenbahnbrücke

Frankenberger Straße              zw. Goffartstraße und Viktoriaallee

Goffartstraße

Haßlerstraße

Kongressstraße

Luisenstraße                            zw. Brabantstraße und Pastorplatz

Neumarkt

Oppenhoffallee                            zw. Schlossstraße und Viktoriaallee

Pastorplatz

Roonstraße

Sophienstraße

Triebelsstraße

Turpinstraße                            zw. Viktoriaallee und Goffartstraße

Viktoriaallee

Viktoriastraße

Von-Görschen-Straße

 

In den Straßen Adalbertsteinweg, Oppenhoffallee, Bismarckstraße und Viktoriastraße überwiegt die tertiäre Nutzung, in den übrigen Straßen ist hauptsächlich Wohnnutzung vorhanden.

 

Der Adalbertsteinweg und die Oppenhoffallee sind als Verkehrsstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, alle übrigen Straßen als „Zone 30“ ausgewiesen. Die Straßen Neumarkt und Von-Görschen-Straße sind Einbahnstraßen.

 

 

Folgende Daten wurden aus dem Melde- und Kfz-Zulassungsregister ermittelt (siehe auch Anlage 3).

 

 

 

Anzahl

Bewohner

davon Hauptwohnsitzler

davon Nebenwohnsitzler

4942

4879

63

zugelassene Fahrzeuge

davon auf Bewohner

davon auf Gewerbe

2952

2198

754

 

In den Gebietsstraßen waren zum Zeitpunkt der Erhebung 1478 PKW-Parkplätze vorhanden, von denen 42 mit eingeschränktem Haltverbot ausgewiesen waren.

 

Aus Ortsbesichtigungen und mit Hilfe von Luftbildern konnten 818 Stellplätze auf privatem Gelände ermittelt werden.

 

Ferner befindet sich auf dem Adalbertsteinweg ein Parkhaus mit 400 Stellplätzen. Dieses Parkhaus gehört zum Justizzentrum und steht Bediensteten und Besuchern zur Verfügung.

 

Parkraumerhebung

 

Am Mittwoch, den 4. Juli 2012 wurde in den Gebietsstraßen eine Parkraumerhebung zur Erfassung des Parkgeschehens durchgeführt. In diesem Gebiet wurde, wie auch in den beiden anderen Bereichen aufgrund der vorhandenen Struktur und Lage, in fünf Zeitbereichen erhoben. In den Zeitbereichen 6.00 Uhr, 9.00 Uhr, 17.00 Uhr, 20 Uhr und 23.00 Uhr wurden die im öffentlichen Straßenraum abgestellten Fahrzeuge erfasst. Im Vergleich zu bisherigen Voruntersuchungen wurden zwei zusätzliche Erhebungen durchgeführt. Damit sollen differenziertere Aussagen zum Parkraumwechsel gewonnen werden.

 

 

Die nachfolgend aufgeführten Daten wurden für den gesamten Bereich ermittelt (s. auch Anlage 4 und 5).

 

 

1. Rundgang

6.00 Uhr

2. Rundgang

9.00 Uhr

3. Rundgang

17.00 Uhr

4. Rundgang

20.00 Uhr

5. Rundgang

23.00 Uhr

 

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

angetroffene Fahrzeuge

1462

100

1341

100

1390

100

1481

100

1514

100

Fahrzeuge von Bewohnern der Bereichsstraßen

651

44

412

31

527

38

637

43

688

45

sonstige Kfz mit AC-Kennzeichen

417

29

577

43

504

36

457

31

421

28

sonstige Kfz mit nicht-AC-Kennzeichen

394

27

352

26

359

26

387

26

405

27

 

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen eine überwiegend hohe Parkraumauslastung, die in vielen Abschnitten bis zu 100 % erreicht. Im gesamten Gebiet wird, ohne die Kfz in Einfahrten oder Falschparker, eine mittlere Auslastung von 95 % erreicht.

 

Insgesamt wurden maximal 688 Kfz (23,3 % aller Kfz bzw. 31,3 % ohne Kfz-Gewerbe) der im Viertel gemeldeten Fahrzeuge im gesamten Untersuchungsgebiet angetroffen. Am Vormittag reduzierte sich der Wert auf 412 Fahrzeuge bzw. 13,9 % (18,7 %).

 

Von den im Bereich gemeldeten Fahrzeugen wurden maximal 193 Fahrzeuge in den Straßen angetroffen in denen sie auch gemeldet waren. Dies entspricht einem Anteil von 6,5 % (8,7 % ohne Gewerbe) aller im Bereich „V“ gemeldeten Fahrzeuge. Auch hier lässt sich eine annähernde Gleichverteilung in den Morgen- und Abendstunden feststellen, die geringste Anzahl an Übereinstimmungen wird um 9.00 Uhr mit 123 Fahrzeugen (4,2 %) erreicht.

 

In Bezug auf die erhobene Parkdauer ist zu erkennen, dass 448 Kfz innerhalb jedes Erhebungszeitraumes registriert wurden. Davon sind 138 auf nicht AC-Kennzeichen zugelassen.

 

Zusammenfassung der Kennwerte aller Zeitbereiche.

 

Zeitbe-

reich

Kfz

Be-

wohner

sonstige

AC

nicht

AC

Bewoh-

ner E.Z

Bewoh-

ner C

Dauerparker

Kfz

Bew.

AC

n.AC

  6 Uhr

1462

651

417

394

23

44

 

 

448

 

 

212

 

 

 

98

 

 

138

9 Uhr

1341

412

577

352

14

33

17 Uhr

1390

527

504

359

19

33

20 Uhr

1481

637

457

387

17

36

23 Uhr

1514

688

421

405

22

41

 

Wertet man die Gruppe „Kfz aus Aachen“ zusätzlich auf „Bewohner der benachbarten Bereiche „Erweiterung Z“ und „C“ aus, so ergeben sich über alle Zeitbereiche Anteile von min. 6 % bis max. 11 % Kfz aus dem Bereich „C“ bzw. min. 2 % bis max. 5 % Kfz aus dem Bereich „Erweiterung Z“.

 

 

Fazit

 

Die erhobenen Daten belegen eine sehr starke Auslastung des öffentlichen Parkraumangebotes. Die Umsetzung einer Bewohnerparkzone würde zu einer Entspannung der Situation beitragen und eine Bevorrechtigung der Anwohner sichern. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Verfahren zur Einführung einer Bewohnerparkzone „V“ weiter zu betreiben.

 

Bürgerinformationsveranstaltung

 

Im Mai könnte eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden. Hier sollte den Anwohnern dann ein Vorschlag zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone für den Bereich „V“ vorgestellt und mögliche Anpassungsmaßnahmen diskutiert werden.

 

 

„C“ (Viktoriaallee)

Situation / Gebietscharakteristik

 

Die Grenze des Untersuchungsbereiches (siehe Anlage 2) verläuft mittig des Adalbertsteinweges (zwischen Viktoriastraße und Beverstraße), nordöstlich vor dem P + R-Parkplatz Beverstraße und hinter der südöstlichen Bebauung der Beverstraße (zwischen Adalbertsteinweg und Turpinstraße), hinter der südöstlichen Bebauung Turpinstraße (zwischen Beverstraße und Erzbergerallee), hinter der nordöstlichen und südwestlichen Bebauung Drimbornstraße (zwischen Turpinstraße und Eisenbahnunterführung), hinter der südöstlichen Bebauung Turpinstraße (zwischen Drimbornstraße und Erzbergerallee) und hinter der östlichen Bebauung von Viktoriaallee und Viktoriastraße.

 

Zum Untersuchungsgebiet gehören somit folgende Straßen:

 

Adalbertsteinweg              zw. Viktoriastraße und Beverstraße

Beverstraße                            zw. Adalbertsteinweg und Viktoriaallee

Drimbornstraße                            zw. Beverstraße und Eisenbahnunterführung

Frankenberger Straße              zw. Schenkendorfstr. und Viktoriaallee

Goerdelerstraße

Kirberichshofer Weg

Kronprinzenstraße

Kurfürstenstraße

Oppenhoffallee                            zw. Viktoriaallee und Bismarkstraße

Oranienstraße

Schenkendorfstraße

Turpinstraße                            zw. Beverstraße und Viktoriaallee

 

Die Straßen Adalbertsteinweg und Oppenhoffallee sind durch eine stärkere Durchmischung von tertiärer Nutzung und Wohnnutzung geprägt, in den übrigen Straßen überwiegt die Wohnnutzung.

Die Straßen Adalbertsteinweg, Bismarckstraße (zwischen Drimbornstraße und Adalbertsteinweg), Goerdelerstraße und Oppenhoffallee sind als Verkehrsstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, alle übrigen Straßen als „Zone 30“ ausgewiesen.

 

Folgende Daten wurden aus dem Melde- und Kfz-Zulassungsregister ermittelt (s. auch Anlage 3).

 

 

Anzahl

Bewohner

davon Hauptwohnsitzler

davon Nebenwohnsitzler

4420

4365

55

zugelassene Fahrzeuge

davon auf Bewohner

davon auf Gewerbe

1624

1533

91

 

In den Gebietsstraßen waren zum Zeitpunkt der Erhebung 851 PKW-Parkplätze vorhanden, von denen 25 mit eingeschränktem Haltverbot und 28 mit Parkschein ausgewiesen waren. Die Belastungsdaten wurden der Vollständigkeithalber erhoben, wurden aber nur nachrichtlich wieder gegeben. 43 weitere Parkplätze stehen als P+R Beverstraße zur Verfügung.

 

Aus Ortsbesichtigungen und mit Hilfe von Luftbildern konnten ca. 735 Stellplätze auf privatem Gelände ermittelt werden.

 

Ferner befindet sich unter dem Gebäude Goerdelerstraße /Kronprinzenstraße eine Tiefgarage mit ca. 110 Stellplätzen.

 

Parkraumerhebung

 

Am Dienstag, den 26. Juni 2012 wurde in den Gebietsstraßen eine Parkraumerhebung zur Erfassung des Parkgeschehens durchgeführt. In diesem Gebiet wurde, wie auch in den beiden anderen Bereichen, aufgrund der vorhandenen Struktur und Lage, im Gegensatz zu den sonst üblichen drei in fünf Zeitbereichen erhoben. In den Zeitbereichen 6.00 Uhr, 9.00 Uhr, 17.00 Uhr, 20.00 Uhr und 23.00 Uhr wurden die im öffentlichen Straßenraum abgestellten Fahrzeuge erfasst.

 

Die nachfolgend aufgeführten Daten wurden für den gesamten Bereich ermittelt (s. auch Anlage 4 und 5).

 

 

1. Rundgang

6.00 Uhr

2. Rundgang

9.00 Uhr

3. Rundgang

17.00 Uhr

4. Rundgang

20.00 Uhr

5. Rundgang

23.00 Uhr

 

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

angetroffene Fahrzeuge

877

100

785

100

814

100

903

100

922

100

Fahrzeuge von Bewohnern der Bereichsstraßen

409

46

267

34

305

37

377

42

412

45

sonstige Kfz mit AC-Kennzeichen

221

25

297

38

302

37

293

32

264

29

sonstige Kfz mit nicht-AC-Kennzeichen

247

28

221

28

207

25

233

26

246

27

 

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen eine überwiegend hohe Parkraumauslastung, die in vielen Abschnitten bis zu 100 % erreicht. Im gesamten Gebiet wird, ohne die Kfz in Einfahrten oder Falschparker, eine Auslastung von 96 % erreicht.

 

Insgesamt wurden maximal 412 Kfz (25,2 %) der im Viertel gemeldeten Fahrzeuge im gesamten Untersuchungsgebiet angetroffen. Am Vormittag reduzierte sich der Wert auf 267 Fahrzeuge (16,4 %).

 

Von den im Bereich gemeldeten Fahrzeugen wurden maximal 179 Fahrzeuge in den Straßen angetroffen in denen sie auch gemeldet waren. Dies entspricht einem Anteil von 11 % aller im Bereich gemeldeten Fahrzeuge. Auch hier lässt sich eine annähernde Gleichverteilung in den Morgen- und Abendstunden feststellen, die geringste Anzahl an Übereinstimmungen wird um 9.00 Uhr mit 121 Fahrzeugen (7,4 %) erreicht.

 

In Bezug auf die erhobene Parkdauer ist zu erkennen, dass 239 Kfz innerhalb jedes Erhebungszeitraumes registriert wurden. Davon sind 75 auf nicht AC-Kennzeichen zugelassen.

 

Zusammenfassung der Kennwerte aller Zeitbereiche.

 

Zeitbe-

reich

Kfz

Be-

wohner

sonstige

AC

nicht

AC

Bewoh-

ner E.Z

Bewoh-

ner V

Dauerparker

Kfz

Bew.

AC

n.AC

  6 Uhr

877

409

221

247

1

30

 

 

239

 

 

119

 

 

 

45

 

 

75

9 Uhr

785

267

297

221

0

24

17 Uhr

814

305

302

207

0

31

20 Uhr

903

377

293

233

1

29

23 Uhr

922

412

264

246

1

33

 

Wertet man die Gruppe „Kfz aus Aachen“ zusätzlich auf „Bewohner der ebenfalls erhobenen Bereiche „Erweiterung Z“ und „V“ aus, so ergeben sich über alle Zeitbereiche min. 8 % bis max. 13 % Kfz aus dem Bereich „V“. Die Nutzung von Bewohnern aus „Erweiterung Z“ findet nicht statt.

 

Fazit

 

Die erhobenen Daten belegen eine sehr starke Auslastung des öffentlichen Parkraumangebotes. Die Umsetzung einer Bewohnerparkzone würde zu einer Entspannung der Situation beitragen und eine Bevorrechtigung der Anwohner sichern. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Verfahren zur Einführung einer Bewohnerparkzone „C“ weiter zu betreiben.

 

Bürgerinformationsveranstaltung

 

Im Mai könnte eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden. Hier sollte den Anwohner dann ein Vorschlag zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone für den Bereich „C“ vorgestellt und mögliche Anpassungsmaßnahmen diskutiert werden.

 

 

Zusammenfassung

 

Die Parkraumerhebungen zeigen in allen erhobenen Bereichen eine sehr starke Auslastung zum Teil sogar Überlastung des öffentlichen Parkraumangebotes. Die Einführung des Bewohnerparkens trägt erfahrungsgemäß zur Entspannung der Situation bei. Dabei sieht die Straßenverkehrsordnung das Bewohnerparken explizit als Privilegierung der Bewohner eines städtischen Quartiers mit erheblichem Parkraummangel vor. Bewohnerparken ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufiger Entfernung von ihrer Wohnung einen Parkplatz zu finden. Der Bewohnerbegriff bezieht sich auf die Personen, die in einem klar umrissenen Quartier meldebehördlich registriert sind und tatsächlich wohnen. Daher werden Erwerbstätige, die innerhalb dieses Gebietes arbeiten, wie auch Besucher von Bewohnern dieses Gebietes nicht von der Privilegierung erfasst.

 

Insgesamt hat sich das bestehende System bewährt und trägt zur Entlastung des Parkraums wie auch von Parksuchverkehren in den einzelnen Vierteln bei. Nicht-gebietsansässige Dauerparker werden in größere Parkeinrichtungen verlagert, die Veränderung der Verkehrsmittelwahl insbesondere bei den Pendelverkehren wird angeregt. Durch die gemischte Bewirtschaftung aller Parkplätze haben alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen Zugang zu den Parkplätzen. Für Gast- und Besucherverkehre in den Vierteln wird vor allem Kurzzeitparkraum geschaffen, der zwar gebührenpflichtig, dafür aber ortsnah vorhanden ist. Die Anpassung der Bedienpflichtzeiten und der gestaffelten Gebührenhöhe ermöglicht die Berücksichtigung örtlicher Interessen. Über die Schaffung von Tagestickets in bestimmten Bereichen kann eine Rabattierung für Auswärtige erreicht werden. Ansonsten gewährleistet das praktizierte System die weitgehende Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer.

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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