Entscheidungsvorlage - FB 61/0874/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt sie, auf Grundlage der vorgestellten Projektliste die Bezuschussung durch die Städtebauförderung vorzubereiten, insbesondere der Projekte für das Programmjahr 2014, die Mitte 2013 dem Fördergeber einzureichen sind:

 

Brand: Aufrechterhaltung des Förderantrags 2. Förderstufe (Umsetzung Marktplatz Brand)
3. Förderstufe („Grüner Platz“ Rombachstraße, Jugendpark)

 

Haaren:Rahmenplan Haaren (IHK)
Grundantrag und 1. Förderstufe
 

Aachen-Nord: Die Beantragung der 4. Förderstufe (2. Bauabschnitt Depot, Programmjahr 2013) wurde bereits durch den Rat am 17.04. beauftragt. Die Beantragung für die 2. Projekthälfte (Programmjahre 2014-2019, Umsetzung 2015-2019) ist in Zuständigkeit des Hauptausschusses für September 2013 vorgesehen. Eine Beratung des aktuellen Zwischenstandes ist für den Hauptausschuss im Juni 2013 vorgesehen.
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zu Aachen-Nord zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

A. Städtebauförderung für die Stadt Aachen – Entwicklung der Rahmenbedingungen

 

Förderkorridor, Programme und Förderquellen

Die Städtebauförderung ist ein gemeinsames Förderinstrument von Bund und Ländern zur Unterstützung überwiegend baulicher Maßnahmen in den Kommunen. Für die Kommunen ist sie eine unerlässliche Grundlage, auch größere städtebauliche Projekte finanziell stemmen zu können. Da diese Projekte einen langen Planungshorizont haben, ist es für die Stadt Aachen sehr wichtig, sich bei der Planung der Projekte an einem groben Rahmen orientieren zu können. Deshalb wurde Ende 2009 zwischen der Stadtverwaltung Aachen und dem damaligen Ministerium für Bauen und Verkehr unter Beteiligung der Bezirksregierung Köln eine grundsätzliche Übereinkunft über das Volumen der Städtebauförderung für die Stadt Aachen getroffen. Innerhalb des vereinbarten Rahmens von 6 Mio.  pro Jahr – unter Vorbehalt gravierender Änderungen der dem Land zur Verfügung stehenden Mittel – sollten Projekte durch die Städtebauförderung des Landes unterstützt werden.

 

Diese Summe setzt sich aus der Inanspruchnahme verschiedener Förderprogramme der Städtebauförderung zusammen, von denen in Aachen derzeit folgende in Anspruch genommen werden:

-Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

-Soziale Stadt

Die Förderung wiederum setzt sich aus Anteilen von Bundes- und Landesförderung und in einigen Fällen auch EU-Mitteln zusammen und muss durch einen städtischen Eigenanteil komplementiert werden.

Der Fördersatz wurde auch für das Programmjahr 2013 für die Stadt Aachen aufgrund von Haushaltssituation und Arbeitsmarktdaten auf weiterhin 80% festgesetzt. Für bereits begonnene Gesamtmaßnahmen (mindestens Bewilligung der jeweiligen 1. Förderstufe) kann von einem Bestand dieses Fördersatzes ausgegangen werden. Für zukünftig neue Maßnahmen (z.B. Haaren, Innenstadtkonzept 2022) kann sich eine Änderung des Fördersatzes ergeben.

 

Für das Jahr 2013 wurde die Bundesförderung auf 455 Mio. € konstant gehalten, für das Haushaltsjahr 2014 ist dies nach Auskunft der Landesregierung ebenfalls geplant. Das Land NRW wird überwiegend die notwendige Ko-Finanzierung hierzu übernehmen. Wie und in welchem Umfang auch EU-Mittel in der kommenden Strukturfondsperiode 2014-2020 in die Städtebauförderung eingebracht werden, ist derzeit noch nicht abzusehen. Grundsätzlich hat das Land signalisiert, dass sich die Städtebauförderung unter anderem mit einer strikteren Verlässlichkeit auch der zeitlichen Verausgabung von Mitteln an der Straffung des Haushalts beteiligen muss. Die aufgelaufenen Ausgabenreste aufgrund bewilligter, aber noch nicht umgesetzter Projekte belasten den Landeshaushalt und gehen letztlich auch zu Lasten anderer Projekte innerhalb und außerhalb von NRW. Hier wird in Zukunft gefragt sein, in noch engerer Abstimmung zwischen Stadt Aachen und Land NRW Möglichkeiten zu nutzen.

Die Stadt Aachen wird bis auf Weiteres mit dem verabredeten Korridor von 6 Mio. € weiterplanen, um wichtige städtische Projekte fortsetzen und neue Projekte initiieren zu können.

 

Aktuelle Einplanungen durch die Bezirksregierung Köln: Bewilligungen aus Programmjahr 2012 und Einplanung Programmjahr 2013

 

Im Jahr 2012 hat die Stadt Aachen Bewilligungen für die Projekte Grashaus (Route Charlemagne), 1. Förderstufe Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren) und Soziale Stadt Aachen-Nord in Höhe von 5,7 Mio. € erhalten.

 

Für das Programmjahr 2013 hat die Stadt Aachen Mittel im Rahmen der Route Charlemagne und der Sozialen Stadt Aachen-Nord in Höhe von 6,1 Mio. € angemeldet. Der ursprünglich ebenfalls gestellte Antrag für Brand 2. Förderstufe wurde geringer priorisiert und somit (voraussichtlich) vorläufig zurückgestellt.

Die Bezirksregierung ist der Anmeldung der Stadt Aachen gefolgt und hat die Projekte Route Charlemagne und Soziale Stadt Aachen-Nord im angemeldeten Umfang in ihrem Einplanungsvorschlag an die Landesregierung berücksichtigt (Priorität A = Förderung in 2013). Der Antrag für Brand wurde wie abgestimmt mit der Priorität A1 = Förderreserve ebenfalls angemeldet. Somit ist eine Förderung für Brand unwahrscheinlich und allenfalls aus Rückflüssen möglich.

Das Städtebauförderungsprogramm 2013 des Landes ist noch nicht verkündet. Nach der Veröffentlichung können bei Vorliegen aller Unterlagen Bewilligungen durch die Bezirksregierung ausgestellt werden.

 

 

B. Die Förderprojekte und ihre Zuordnung zu Programmen im Rückblick auf 2012 und Ausblick auf die folgenden Jahre

 

Die Zuwendungen für die aktuellen Aachener Maßnahmen sind in der Tabelle (Anlage 1) für die Jahre „bis einschließlich 2012“ bis 2016 aufgeführt. Die Nummerierung der Maßnahmen erfolgt analog der Tabelle.

 

1.Route Charlemagne

 

Für die Station Centre Charlemagne ist die Fertigstellung zum Jahreswechsel 2013/2014 vorgesehen. Die offizielle Eröffnung soll im Januar 2014 stattfinden.

Für die Station Grashaus liegt der Zuwendungsbescheid vor und die vorbereitenden Arbeiten für die Umgestaltung wurden begonnen. Die Fertigstellung ist für Ende 2014 vorgesehen.

Die Stationen Internationales Zeitungsmuseum und Archäologische Vitrine im Elisengarten sind zwischenzeitlich fertiggestellt und in Nutzung.

 

2.Innenstadtkonzept (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)

 

Templergraben (7. Förderstufe)

Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Der Baubeginn ist erfolgt. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist zum Beginn des Wintersemesters im vierten Quartal 2013 vorgesehen.

 

Prinzenhof (8. Förderstufe)

Der Bewilligungsbescheid für die Förderung wurde im November 2011 überreicht. Der Neubauteil des St. Leonhardgymnasiums und der  Platz „Prinzenhof“ wurden im Dezember 2012 eingeweiht.

 

Weiteres Vorgehen in der Innenstadt

Die Bilanzierung der aus dem Innenstadtkonzept 2002 abgeleiteten und im vergangenen Jahrzehnt umgesetzten bzw. begonnenen Maßnahmen liegt vor. Die Darstellung unter dem Titel „Evaluation Innenstadtkonzept 2002 – Rückblick, Ergebnisse, Ausblick und Aufgaben“ bildet die Ausgangsbasis für den Aufbau des nächsten Innenstadtkonzeptes. Die Verwaltung und das beauftragte Büro HJP haben die Arbeit mit den thematischen Schwerpunkten: Wohnen, Mobilität und Umwelt, Stadtmarketing – Handel, Freizeit, Tourismus, Bildung, 

Ausbildung Kultur, Baukultur und schließlich prozesshaftes Handeln in der Stadtgesellschaft sowie den räumlichen Schwerpunkten Bushof und Umfeld, Büchel und Umfeld, Hauptbahnhof und Umfeld/ Südausgang/ Burtscheid, Campus Innenstadt, Gasborn Suermondt Viertel und schließlich den stadtbildprägenden Straßenzügen Heinrichsallee, Peterstraße, Theaterstraße/Theaterplatz, aufgenommen. Als Einstieg in die ambitionierte Öffentlichkeitsarbeit fand im April 2013 der sogenannte „Gallery Walk“ mit über 100 Teilnehmern in der Citykirche/St. Nikolaus statt.

Mit der Vorlage des Innenstadtkonzeptes 2022 wird im 1. Halbjahr 2014 gerechnet. Bei entsprechender Beschlussfassung der Ratsgremien in 2014 könnten die Maßnahmen einer ersten Förderstufe mit einer frühest möglichen Förderung ab dem 2. Halbjahr 2015 umgesetzt werden.

 

3.Aachen-Nord (Soziale Stadt)

 

Aufgrund des 2008/2009 erarbeiteten Integrierten Handlungskonzepts wurde der Stadtteil Aachen-Nord Ende 2009 durch die Landesregierung in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Die ersten beiden Bewilligungsbescheide sind Ende 2010 und Ende 2011 eingetroffen. Aufgrund einiger Verzögerungen in der Projektbearbeitung mussten dabei Teilprojekte zeitlich geschoben werden, so dass die 2. Förderstufe deutlich reduziert, die folgende 3. Förderstufe dementsprechend ausgeweitet und eine neue 4. Förderstufe eingeplant wurde. In diesen Förderstufen sind jeweils einzelne Projekte mit Umsetzung bis einschließlich 2015 enthalten. Da die ersten drei Förderstufen für Aachen-Nord über EFRE-Mittel der Europäischen Union kofinanziert werden, ist aufgrund der Förderbedingungen der zeitliche Schnitt für diese Förderstufen Ende 2014 erforderlich. Die 4. Förderstufe (2. Bauabschnitt Depot) soll bis Ende 2015 umgesetzt sein. Für die im Handlungskonzept angelegte Laufzeit von 10 Jahren sind aktuell neue Anträge auf Grundlage einer Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts zu stellen. Die Anmeldung muss Mitte 2013 geschehen, die Konkretisierungen der Förderstufen jeweils in den Folgejahren.

 

4.Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)

 

Für Brand wurde in 2012 die erste Förderstufe, die aber noch nicht den Marktplatz und die umgebenden Straßen betrifft, bewilligt. Sie dient vor allem der Refinanzierung vorlaufender Planungen (Rahmenplanung, Wettbewerb Brander Markt) sowie dem Stadtbezirksmarketing, innerhalb dessen bereits die Arbeit an der zweiten Stufe aufgenommen wurde. Die Bewilligung für den Markt und die umgebenden Straßen ist für Ende 2014 zu erwarten. Die weiteren Maßnahmen wie der „Grüne Platz“ an der Rombachstraße verschieben sich voraussichtlich entsprechend in die folgenden Jahre.

 

5. Haaren (voraussichtlich Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)

 

Für die Entwicklung der Haarener Ortsmitte liegt ein 2007/2008 beschlossenes Einstiegskonzept vor. Dieses wird durch  eine Erweiterung des räumlichen Bezuges im Umfeld der Alt-Haarener Straße bis zum nördlichen Ortseingang und das Richten des Blickes auf weitere Handlungsnotwendigkeiten gegenwärtig zu einem Integrierten Handlungskonzept und damit zum erforderten Gebietsbezug für eine Aufnahme voraussichtlich ins Städtebauförderprogramm „Aktive Orts- und Stadtteilzentren“ geführt. Der Sozialentwicklungsplan der Stadt  gibt Hinweise auf Handlungsbedarf in Haaren. Auch die Stadtteilwerkstatt zum Masterplan 2030 griff die bereits 2009 in Haaren vorgestellten Ideen aus dem Konzept Ortsmitte Haaren auf. Sie bekräftigte die Entwicklungsoption „Grünverbindung entlang der Wurm, Umgestaltung südlicher Ortseingang,  Brücke über die Wurm, Aufwertung der Freifläche/Park“ und griff die Perspektive  „Neubebauung brachliegender Grundstücke, Stärkung der Mitte mit neuem Quartiersplatz zwischen Kirche St. Germanus und neuem Bezirksrathaus (verlagert in Alte Schule)“ auf.

Mit dem Integrierten Handlungskonzept, das vor der Sommerpause 2013 in die Bürgerbeteiligung und Beratung gegeben werden soll, erwirbt  Haaren die Chance als neues Gebiet in die Städtebauförderung aufgenommen zu werden.

 

Weiterhin noch in Umsetzung befindliche Projekte

 

Burtscheid / Südausgang Hauptbahnhof

 

Der aktuelle Projektstand zum Südausgang des Hauptbahnhofs wurde im Frühjahr 2013 ausführlich in den Ratsgremien dargestellt (Vorlage FB61/0838/WP16, Beratung in Planungsausschuss 28.02., Mobilitätsausschuss 21.03., Bezirksvertretung Aachen-Mitte 10.04.). Für die Gestaltung des Platzes am Südausgang liegen skizzenhafte Vorentwürfe vor. Die weiteren Planungen sind aber nach wie vor abhängig von den Ergebnissen der Gespräche und Verhandlungen mit der Deutschen Bahn. Besonders wichtig ist hier die nach wie vor nicht feststehende Planung der Brücke (z.B. Höhenlage, Ausgestaltung des Brückenkopfes), weshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten baulichen Maßnahmen umgesetzt werden können. Inhaltlich beauftragt werden könnten planerische und gutachterliche Untersuchungen, die aber ohne - auch fördertechnische - Verknüpfung zur Umsetzung nicht gesondert förderfähig sind. Somit ist die geplante Inanspruchnahme von Restfördermitteln in Höhe von knapp 700.000€ im Jahr 2013 nicht mehr möglich, wie in der oben angeführten Vorlage bereits dargestellt. Eine weitere zeitliche Verschiebung der Mittel ist aufgrund der neuen Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung sehr schwierig, so dass die Mittel mit großer Wahrscheinlichkeit zumindest anteilig verfallen werden. Die Finanzierung des nach wie vor wichtigen Vorhabens muss deshalb neu geprüft werden.

 

Burg Frankenberg (Initiative ergreifen)

 

Der Umbau wurde in 2012 begonnen. Die Planung und die vorbereitenden Arbeiten sind größtenteils abgeschlossen, die meisten Leistungen sind ausgeschrieben.  Der Umbau soll Mitte 2014 abgeschlossen sein.

 

C. Ausblick

 

Eine stattliche Reihe von Projekten konnte abgeschlossen werden bzw. wird in 2013 abgeschlossen. Die Kontinuität wird gewahrt durch Aachen –Nord und Brand. In Aachen-Nord steht für 2013 die Aufstellung der Fortschreibung für das Integrierte Handlungskonzept mit Maßnahmenvorschlägen für die Folgejahre an. Die Finanzierung der Maßnahme Brand wird einen Schwerpunkt der Jahre 2014 ff. bilden. Mit der Beschlussfassung über das Innenstadtkonzept 2022 wird ab 2014/2015 ein erheblicher Bedarf an Mitteln für Projekte, die bevorzugt für die Städtebauförderung in Frage kommen, erforderlich werden. Mit Haaren kann – nach erfolgreicher Bürgerbeteiligung und Beschlussfassung – ein zweiter Stadtbezirk frühestens ab 2014, realistisch aber ab 2015/2016, in seiner Erneuerung und Stärkung durch die Städtebauförderung unterstützt werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Siehe Erläuterungen und Anlage 1.

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Anlagen

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