Entscheidungsvorlage - FB 61/0875/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im Investiven Bereich in Höhe von 240.000 € beim PSP-Element

5-120102-900-01000-300-1 - Kostenart 78520000 – Vennbahnradweg, Fortführung Walheim/ Staatsgrenze,–  zu erteilen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im Investiven Bereich in Höhe von 240.000 € beim PSP-Element

5-120102-900-01000-300-1 - Kostenart 78520000 – Vennbahnradweg, Fortführung Walheim/ Staatsgrenze,–  zu erteilen.

 

Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im Investiven Bereich in Höhe von 240.000 € beim 5-120102-900-01000-300-1 - Kostenart 78520000 – Vennbahnradweg, Fortführung Walheim/ Staatsgrenze,–.

 

Die Deckung erfolgt durch das PSP-Element 5-120102-400-01100-300-1 „Erschließung Lichtenbusch 2. BA“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Baumaßnahme Neubau eines Radwegs auf der Trasse der Vennbahn zwischen Walheim und der Bundesgrenze ist ein Baustein des überregionalen und internationalen „Ravel-Radweges“, der bis Luxemburg führt. Von deren ursprünglich zweigleisiger Anlage existiert nur noch ein Gleis, das sporadisch mit Zügen befahren wird. Der Bau des Rad-/Gehweges erfolgt im Wesentlichen auf der Fläche des ehemaligen zweiten Gleises. Der Ausbau dieser Strecke als Lückenanschluss eines internationalen Radweges dient dem Wohl der Allgemeinheit, da das Angebot attraktiver Radverkehrsanlagen die Kfz-Fahrstrecken reduziert, damit das Klima schützt und der Gesundheit dient. Die Anlage dieser Radtrasse wurde deshalb mit einer hohen politischen Priorität von den städtischen Gremien beschlossen.

 

Vom Eigentümer der Bahnstrecke, der zum Bau des Rad-/Gehweges die Fläche des ehemaligen zweiten Gleises an die Stadt verkauft hat, wurde im Kaufvertrag die Einhaltung eines Regelprofils verlangt, das einen Mindestachsabstand von 5,45 m festlegt, der die bahntechnischen Erfordernisse auch bei Aufnahme eines regulären Bahnbetriebs gewährleistet. Im Vertrag ist festgeschrieben, dass aus Verkehrssicherheitsgründen der Rad-/Gehweg mindestens 50 cm unter Schienenoberkante liegen muss.

Vereinbart wurde ferner, dass im derzeitigen Zustand der Bahnanlage die Entwässerung der Gleistrasse über den Radweg erfolgen soll. Zur Herstellung des Radweges und der Entwässerungsanlagen wurden die Bodenschichten und Fels entfernt und als Damm seitlich des neuen Radweges eingebaut und planiert. Hierbei sind Erdmassen von ca. 9.200 m³ (18.400 to) aufgenommen, innerhalb der Baustelle transportiert und wieder eingebaut wurden.

 

Diese Vorgehensweise wurde gewählt um die Entsorgungskosten des Bodens einzusparen und die Maßnahme so wirtschaftlich wie möglich zu gestalten. Durch weitergehende Forderungen des Bahnbetreibers wurden während der Bauarbeiten Modifizierungen vorgenommen, so dass tatsächlich mit der Anlage des Radweges nicht auf sondern neben der alten Gleistrasse (wie vom Bahnbetreiber gefordert) eine Situation geschaffen wurde, die einer Befreiung von den Festsetzungen der WasserschutzgebietsVO Aachen-Schmithof bedarf.

 

In Abstimmung mit dem FB 36 wurde ein Gutachter hinzu gezogen, der die Entwässerungssituation, die offen liegenden Bodenschichten (Fels und klüftigen Ton) und den gelagerten Boden bewertete.

Das Gutachten sieht vor, die Bodenschichten mit 20 - 30 cm Oberboden so weit wie möglich abzudecken, damit die Versickerung des Niederschlagswassers über diese neue belebte Bodenzone erfolgt. Der gelagerte Boden soll ebenfalls mit Oberboden abgedeckt werden, jedoch im Wald verbleiben.

 

Die Bezirksregierung Köln sowie die Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde, die Untere Landschaftsschutzbehörde und die Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen (FB 36) kommen nach intensiver Prüfung zu dem Ergebnis, dass das abgelagerte Bodenmaterial nicht vor Ort im Wasserschutzgebiet verbleiben kann.

Somit musste der entlang der Radwegtrasse auf einer Länge von 1,5 km gelagerte Boden (18.400 to) zuerst neu analysiert werden, um ihn für die Entsorgung der Belastungsklassen Z1.2, Z2, >Z2 nach LAGA zuordnen zu können. Anschließend muss der Urzustand wiederhergestellt werden, d. h. den dort gelagerten Aushub aufnehmen, zur Deponie abfahren sowie Oberbodenschicht aufbringen.

 

Hierfür ist eine neue Ausschreibung und die weitere gutachterliche Begleitung der Maßnahme erforderlich.

Mit der neuen Planung und der Umsetzung wurde das bisherige Ingenieurbüro beauftragt. Die Kostenberechnung für die noch ausstehenden Arbeiten beläuft sich auf 670.000 €.

Hinzu kommen Kosten für Ingenieurbüro, Gutachter, zurückgestellte Restarbeiten sowie Beschilderung usw.

 

Zur Fertigstellung der Maßnahme werden daher zusätzlich zu den noch vorhandenen Restmittel ca. 240.000 € benötigt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Fertigstellung der Baumaßnahme muss mit Mehrkosten in Höhe von ca. 240.000 € gerechnet werden.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es sich um eine Fördermaßnahme der Bezirksregierung handelt und die Baumaßnahme mit 70 % bezuschusst wird. Für die Mehrkosten in Höhe von 240.000 €  wurde die Kostenänderungsanzeige bei der Bezirksregierung eingereicht. Der Kostenänderungsantrag wird nach Submission gestellt. Bei positiver Entscheidung der Bezirksregierung werden die Erträge i. H. v. 168.000 € im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2014 eingeplant.

 

Da die o. g. Mittel im Haushalt 2013 nicht eingeplant sind, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW notwendig.

Die Deckung erfolgt durch das PSP-Element 5-120102-400-01100-300-1 „Erschließung Lichtenbusch 2. BA“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen, weil die Umsetzung der Maßnahme ins Haushaltsjahr 2014 verlegt wurde. Dort werden die Mittel entsprechend gesperrt und für die Baumaßnahme „Vennbahnradweg Fortführung Walheim/ Staatsgrenze“ zur Verfügung gestellt.

 

Da durch die überplanmäßige Mittelbereitstellung die Erheblichkeitsgrenze überschritten wird, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-900-01000-300-1 „Vennbahnradweg, Fortführung Walheim/ Staatsgrenze“

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

58.900,00

58.900,00

0

0

955.600,00

955.600,00

Auszahlungen

693.188,12

933.188,12

0

0

-1.392.800,00

-1.632.800,00

Ergebnis

-634.288,12

-874.288.12

0

0

-437.200,00

-677.200,00

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

-240.000

0

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

51.706,23

51.706,23

0

0

0

0

Ergebnis

-51.706,23

-51.706,23

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

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