Kenntnisnahme - FB 61/0859/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen Brand  nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Baustellenplanung 2013 zur Kenntnis.

Die Anträge gelten damit als erledigt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ausgangslage:

Wie bereits in der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 24.01.2013 berichtet, wurden einige ursprünglich vorgesehene Straßenbauprojekte zurückgestellt (auf Folgejahre verschoben oder ganz gestrichen), da diese aufgrund finanzieller Restriktionen bzw. begrenzter personeller Kapazitäten im Jahr 2013 nicht realisierbar sind.

Zur Ausführung kommen gemäß Anlage 1 die Maßnahmen der Priorität 1, 2 und 3.

Aufgrund eines SPD-Antrages für den Mobilitätsausschuss, wurde die Tabelle der nicht zur Ausführung vorgesehenen Projekte ergänzt (s. Anlage 2).

Dazu gehört auch die Maßnahme Ellergebiet, deren baulicher Zustand von der Fachverwaltung als dringend erneuerungsbedürftig eingeschätzt wird. Gleichwohl erlaubt die Anzahl Projekte mit noch dringenderem Handlungsbedarf keine frühere Bearbeitung, es sei denn andere Projekte würden dafür zurückgestellt.

Die Erneuerung der Münsterstraße ist nach dem Ausbau des Grauenhofer Weges, der 2013 begonnen wird, beabsichtigt und müsste bei den nächsten Haushaltsberatungen für 2015/16 ggf. unter Zurückstellung anderer entsprechender Investitionen eingeplant werden.

 

Die Personalkapazität erlaubt im laufenden Kalenderjahr 2013 lediglich die in Anl. 1 aufgeführten Maßnahmen. Hinzu kommen (wie bereits berichtet) die Betreuung von Maßnahmen der STAWAG, soweit diese mit größeren Eingriffen verbunden sind, und die tiefbautechnische Erschließung durch private Träger.

Wegen der großen Anzahl bereits begonnener Maßnahmen ist der Spielraum für neue Projekte in 2013 sehr gering. Deshalb konnten bei insgesamt 33 Projekten, von denen neun bereits in der baulichen Umsetzung sind (Priorität 1), 18 aufgrund rechtlicher Verpflichtung, Zuschussbindung oder Zusagen gegenüber Dritten (Priorität 2) umgesetzt werden müssen, nur fünf Maßnahmen geringer Priorität (3-5) in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden.

In die Entscheidung, ob Projekte verschoben oder gestrichen werden, wurde die haushaltsrechtliche Perspektive einbezogen, die eine Mittelübertragung nur bei bereits begonnenen Maßnahmen erlaubt.

Mit den vorliegenden Listen hat die Verwaltung die Haushaltsansätze mit der Personalkapazität abgeglichen. Die darin enthaltenen Prioritäten wurden verwaltungsintern abgesprochen. Bei einer Veränderung der Priorität aufgrund politischer Beratung können einzelne Projekte ggf. ausgetauscht werden. Eine Ausweitung des Arbeitsprogramms ist mit der aktuellen Personalkapazität nicht möglich.

 

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Anlagen

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