Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0179/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Bezirk, die Verwaltung zu beauftragen, eine neue Brücke entsprechend der Variante 2 zu errichten.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung eine neue Brücke entsprechend der Variante 2 zu errichten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In Aachen-Burtscheid befindet sich der Landschaftspark Gillesbachtal, der als wichtige in das Stadtgefüge hinein ragende Freifläche fungiert. Dieser „Grünfinger“ ist ein Bestandteil des Aachener Kurgebietes und verbindet u.a. Burtscheid mit dem Aachener Wald.

Geprägt wird dieser Grünzug von den öffentlichen Grünflächen, den angrenzenden, großflächigen Dauerkleingärten sowie Sportanlagen (Ludwig-Kuhnen-Stadion) als auch landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Innerhalb dieser öffentlichen Grünfläche verläuft der Gillesbach. Längs des Baches sind befestigte Wege eingerichtet worden, so dass die Anlage stark von Erholungssuchenden, Spaziergängern, Familien mit Kindern, Hundebesitzern und Freizeitsportlern genutzt wird. Als einer der durchgängigen Wege ist der „Wilhelm-Pitz-Weg“ zu nennen, der südlich der Bahntrasse die Straßenzüge „Erzberger Allee“ und „Im Gillesbach“ verbindet und bis zum Waldfriedhof führt.

 

Der in dem Grünzug verlaufende Gillesbach kann auf seiner gesamten Länge insgesamt von drei Brückenbauwerken fußläufig überquert werden. Eine dieser Brücken befindet sich kurz vor Einlauf des Gillesbaches in die Verrohrung am südlich gelegenen Bahndamm.

 

Die Verkehrssicherungspflicht dieses Brückenbauwerkes obliegt der Fachabteilung des Aachener Stadtbetriebes „Brückenbau und Unterhaltung“. Seit mehreren Jahren wurde bei den regelmäßigen Brückenprüfungen der immer schlechter werdende Zustand dieser Holzfußgängerbrücke festgestellt. Bei der letzten Prüfung Anfang 2012 waren die festgestellten Schäden so erheblich (Träger, Bohlen und Geländepfosten sind in Teilen verfault, sowie beide Betonwiderlager sind großflächig brüchig), dass die Brücke für den Fußgängerverkehr aus Sicherheitsgründen gesperrt werden musste.

Eine Untersuchung hat ergeben, dass eine reine Sanierung der Brücke unwirtschaftlich und technisch nicht möglich ist, sondern die ganze Konstruktion zu erneuern ist. Des weiteren ist zudem der Neubau der Beton-Widerlager erforderlich.

 

Unmittelbar vor der vorhandenen Brücke befindet sich ein vom Wasserverband Eifel-Rur (WVER) genutzter Sandfang. Dieser Sandfang entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, ist zu klein, nicht effektiv und fördert aufgrund seiner Lage unmittelbar unter der Brücke bei erhöhter Wasserführung eine Überflutung und damit eine Beschleunigung des Altersprozesses der Holzbrücke.

Der Einlaufrechen entspricht ebenfalls nicht mehr dem Stand der Technik. Daher soll ein neuer Sandfang mit neuem Rechen im Unterlauf des Gillesbaches zwischen der Fußgängerbrücke und der Verrohrung am Bahndamm errichtet werden.

 

Um die Gesamtkosten zu reduzieren, Eingriffsmaßnahmen in Natur und Landschaft sowie Beeinträchtigungen für die Bürger zu minimieren, könnte eine gemeinsame Baumaßnahme für Abriss, Entfernung, Neubau von Fußgängerbrücke, Sandfang und Einlaufrechen vorgenommen werden.

Der WVER erklärt sich grundsätzlich bereit, die Planung, Ausschreibung und Baudurchführung für die gesamte Baumaßnahme durchzuführen.

Die anfallenden Kosten würden hiernach je nach Verantwortungsbereich aufgeteilt, d.h. der WVER übernimmt die Kosten für den Sandfang und die Stadt Aachen finanziert die neue Brücke. Dieses würde vertraglich geregelt. Die Errichtung der Fußgängerbrücke sowie des Sandfanges sind Anlagen im Sinne von § 36 WHG und § 99 LWG und daher wasserrechtlich genehmigungspflichtig, ebenfalls ist eine landschaftsrechtliche Befreiung erforderlich.

 

Aufgrund der bekannten Überflutungen bei geringen Niederschlagswasserereignissen wird deutlich, dass der alte Brückenquerschnitt nicht hochwassertauglich ist. Die neue Fußgängerbrücke muss grundsätzlich höher gelegt werden, dadurch wird die Spannweite größer.

Um die Haltbarkeit der neuen Brücke zu steigern, sowie die Unterhaltungskosten deutlich zu reduzieren, wird vorgeschlagen, anstelle einer neuen Holzbrücke eine Brücke mit einer Tragkonstruktion aus Stahl zu errichten. Die Herstellung des Geländers sowie des Gehbelages ist weiterhin in Holz vorgesehen, so dass es rein optisch wie eine klassische Holzbrücke wirken wird.

Für einen solchen Brückenneubau wurden von dem Ingenieurbüro Achten und Jansen GmbH mögliche Varianten konzipiert.

 

Variante 1:

Eine grundsätzlich mögliche Variante wäre, die Brücke zurückzubauen und keinen Ersatz zu schaffen. Da es sich bei der Wegeführung in der öffentlichen Grünanlage um einen Rundweg handelt, der stark von verschiedenen Nutzergruppen frequentiert wird, wird seitens der Verwaltung empfohlen zum Wohle der Allgemeinheit eine neue Brücke herzustellen.

 

Variante 2:

Die Brücke hat eine Stützweite von ca. 11 m. Diese Variante erfüllt alle Vorgaben des WVER und des Aachener Stadtbetriebes. Die Konstruktion sieht auf einer der beiden Seiten weiterhin eine Treppenanlage vor und ist demzufolge nicht barrierefrei. Es gibt aber eine Reihe von Rundwanderwegen in diesem Gebiet, die ohne diese Brücke barrierefrei genutzt werden können, lediglich dieser eine Rundweg würde für Mobilitätseingeschränkte wie bisher entfallen.

Die Ausbaukosten betragen ca. 43.000,-- €.

Im Haushaltsplan stehen für das Jahr 2013 unter dem PSP-Element 5-130101-900-02000-600-1, Kostenart 78530000 „Herstellung Brücke Gillesbachtal“ 45.000,-- € zur Verfügung. Die Finanzierung der Variante 2 wäre demzufolge gesichert.

 

Variante 3:

Die Brücke hat eine Stützweite von ca. 17 m und bietet zusätzliche Vorteile zu der Variante 2. Durch die höhere Lage über dem Gewässer ist eine bessere Durchlüftung der Konstruktion gewährleistet, was sich positiv auf die Dauerhaftigkeit auswirkt. Für Wartungsarbeiten und Prüfungen ist dieses auch von Vorteil. Durch den Wegfall der beidseitigen Treppen ergibt sich bei dieser Variante eine Barrierefreiheit und die Unterhaltung der Treppenanlage entfällt. Die Ausbaukosten betragen ca. 81.000,-- €. Die Finanzierung der Variante 3 ist nicht gesichert, da zusätzlich zu den im Haushalt eingebrachten Mitteln 36.000,-- € überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssten.

 

Am 27.02.13 wurde das Thema Gillesbachtalbrücke der Kommission „Barrierefreies Bauen“ vorgestellt mit dem Ergebnis, dass es sich nicht um eine zwingend erforderliche Verbindung handle, aber dennoch sei bei einer Neu- und Umgestaltung grundsätzlich Barrierefreiheit herzustellen. Die Mehrkosten dafür seien aus dem städtischen Haushalt bereitzustellen.

 

Die vorgenannten Varianten 1-3 sowie das Ergebnis der Kommission „Barrierefreies Bauen“ wurden dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in seiner Sitzung am 12.03.2013 bereits zur Kenntnis gebracht. In dieser Sitzung wurde seitens der SPD-Fraktion eine weitere Variante zur Diskussion gestellt und die Verwaltung mit der Prüfung und Ermittlung der Kosten zu diesem Vorschlag beauftragt.

 

Variante 4:

Bei dieser Variante wird die 11m lange Brücke an einer Bachseite erhöht und schließt mit einer Rampe an das vorhandene Gelände an. Die Treppenanlage entfällt.

Die vorgesehene Rampe, sowie die eigentliche Brückenkonstruktion sind entsprechend der einzuhaltenden DIN-Norm (DIN 18024) für Rampen im öffentlichen Raum mit einer Neigung von 6% geplant. Der Eingriff in den Naturraum ist durch den Einschnitt in das Gelände und die Erstellung der erforderlichen Flügelwände größer als bei den übrigen Planungsvarianten.

Die Untersuchung dieser Bauweise zeigt, dass sich durch die Anpassung an das Gelände etwa gleiche Kosten wie bei der großen Brückenkonstruktion mit 17 m Spannweite (Variante 3) ergeben.

Die hierfür ermittelten Ausbaukosten liegen bei ca. 79.700,-- €.

Weitere Nachteile dieser barrierefreien Version im Vergleich zu Variante 3 ergeben sich durch die schlechtere Durchlüftung der Konstruktion, den erhöhten Unterhaltungsaufwand für die Flügelwände des Widerlagers, der schlechtere Zugang für die Bauwerksprüfung und Wartungsarbeiten.

 

Fazit:

Die Verwaltung schlägt aufgrund der haushaltsrechtlichen Situation weiter vor, eine neue Brücke entsprechend der Variante 2 zu errichten.

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Auswirkungen

 

finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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0

0

0

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Auszahlungen

45.000

45.000

0

0

43.000

V1 43.000

V2 81.000

Ergebnis

- 45.000

45.000

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- 43.000

V1 45.000

V2 81.000

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
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Folgekosten
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Ertrag

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Personal-/Sachaufwand

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*)

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Im Haushaltsplan stehen für das Jahr 2013 unter dem PSP-Element 5-130101-900-02000-600-1, 78530000 „Herstellung Brücke Gillesbachtal“ 45.000,-- € zur Verfügung.

 

*) Die Pflege- und Unterhaltungskosten werden sich bei einem Neubau der Brücke verringern.

 

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Anlagen

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