Entscheidungsvorlage - FB 45/0257/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Er beschließt, dass der Investor im Rahmen der vorgeschlagenen Einzelfallregelung die Ausgleichszahlung in Höhe von 82.400 Euro vornehmen kann.
     
  2. Die BV Aachen Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Mit Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 19.06.2012 wurde eine Neuregelung in Bezug auf Schaffung öffentlicher Kinderspielplätze bei Neubauvorhaben beschlossen, die eine Abweichungsmöglichkeit von der Forderung 10 m² öffentliche Spielfläche je Kind bei Neubauvorhaben ermöglicht.

 

Die Neuregelung bietet dem Investor, der aufgrund der Nahverdichtung in der Innenstadt selbst eine um 50% reduzierte öffentliche Spielfläche nicht schaffen kann, die Möglichkeit, einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu leisten. Hiermit kann durch die Fachverwaltung die Aufwertung der vorhandenen im Umfeld liegenden Spielflächen durchgeführt werden.

Der Ermittlung der Ausgleichsleistung liegt folgende Regel zu Grunde:

 

  • Anzahl der Wohneinheiten x 20 m² (bei durchschnittlich zwei Kindern) x 80,00 € (durchschnittlicher m² Preis für eine neue Spielplatzfläche der letzten 3 Jahre)

 

Ausnahmen von dieser Regel werden im Beschluss des KJA vom 08.5.2012 aufgeführt (sh. Vorlage VB 51/0174/WP16-Beschlüsse).

 

Im vorliegenden Verfahren ist hierbei von Bedeutung:

 

  • festgesetzte öffentliche Grünflächen (Spielplätze) im 500 m fußläufigen Bereich können zu einer 50%igen Reduzierung führen.
     
  • dass bei dem Nachweis von z. B. verkehrsberuhigten Bereichen mit eindeutig überwiegender Aufenthaltsfunktion innerhalb des Wohngebietes, diese Flächen angerechnet werden - und zu einer maximal 50%igen Reduzierung der 10 qm Forderung pro Kind führen können. 

 

  1. Bauvorhaben Joseph- von- Görresstraße/Wertzgelände

 

Auf der Fläche des ehemaligen Wertzgeländes soll entlang der Stolberger Straße und Joseph – von - Görres Straße eine geschlossene, Raum bildende Blockrandbebauung errichtet werden.

Durch die neuen Baukörper wird ein prägnanter, vom Autoverkehr abgeschirmter Freibereich geschaffen. Diese Fläche soll entsprechend des Gesamtkonzeptes als Aufenthaltsfläche für „Jung und Alt“ gestaltet - und auch für die Bewohner außerhalb des Plangebietes zugänglich gemacht werden.


Die geplanten Wohnungen sollen folgende Aufteilung erhalten:
 

  • 1- Raumwohnungen: 44 WE
  • 2- Raumwohnungen: 43 WE
  • 3- Raumwohnungen: 33 WE
  • 4- Raumwohnungen: 50 WE

 

Das Bauvorhaben wird im Einzelnen durch den Architekten vorgestellt.

In der Anlage sind das städtebauliche Konzept sowie die Pläne zur Einsichtnahme beigefügt.

 

3. Öffentlicher Kinderspielplatz

 

Aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche des ehemaligen Wertzgeländes kann eine öffentliche Kinderspielplatzfläche im Plangebiet in ausreichender Größe nicht nachgewiesen werden. Der Investor entscheidet sich für die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung.

 

Gemäß der geplanten Wohnungen müssten 3.400 m² öffentliche Spielplatzfläche errichtet werden. (170 WE x 20 m²).

Bedingt durch die nahegelegenen öffentlichen Spielplätze in der Gneisenaustraße und der Breslauer Straße ist eine 50%ige Reduzierung der Fläche möglich, sodass diese letztendlich bei

1.700 m² liegt. Dies würde zu einer Ausgleichszahlung in Höhe von 136.000,00 € führen.

 

Aus der Beschreibung des Vorhabens geht hervor, dass der Investor neben dem hausnahen Spielplatz einen öffentlich zugänglichen, beruhigten Innenbereich mit hohem Freizeitwert für Alt und Jung schafft.  Hierdurch wird in dem städtebaulichen Konzept eine weitere Reduzierung der auszugleichenden Fläche vorgeschlagen.

Es wird davon ausgegangen, dass in den 1-Raumwohnungen und in einem Teil der 2-Raumwohnungen keine Kinder dauerhaft leben.

Der Investor schlägt daher vor, dass die 1-Raumwohnungen und ca. 50% der 2-Raumwohnungen nicht zur Berechnung der erforderlichen öffentlichen Kinderspielplatzfläche herangezogen werden.

 

Danach ergibt sich folgende Rechnung:

 

  • 20 WE (ca. 50% 2-Raum) + 33 WE (3-Raum) + 50 WE (4-Raum)= 103 WE x 20 m²= 2060 m², davon 50% = 1.030 m² x 80,00 € (Durchschnittswert) = 82.400 Euro Ausgleichszahlung

 

4. Vorschlag der Verwaltung

 

Durch die Errichtung des Wohnkomplexes auf dem ehemaligen Wertzgelände erfolgt nunmehr eine hohe Aufwertung des Stadtteils. Es werden ein attraktiver Wohnraum - und ein vom Autoverkehr abgeschirmter Freibereich geschaffen, der von hohem Nutzen für alle, auch der umliegenden Anwohner sein wird. Zusätzlich kann mit der festgesetzten Ausgleichszahlung in Höhe von 82.400 Euro der vorhandene öffentliche Spielraum attraktiver gestaltet und erweitert werden.


Aufgrund dessen schlägt die Fachverwaltung vor, dem städtebaulichen Konzept zu entsprechen und dem Investor eine Ausgleichszahlung in Höhe von 82.400 Euro zu ermöglichen.

 

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Auswirkungen

 

 

                                                          PSP Element: 5-060201 800 00400 900 1

Finanzposition: 78530000

Ausgleich für nicht geschaffene Spielfläche

 

finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

20.000,00

20.000,00

102.400,00

0

0

0

Auszahlungen

0

0

102.400,00

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

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0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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