Kenntnisnahme - FB 61/0879/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Schillerstraße, Bordsteinabsenkung / Anhebung des GehwegesAntrag der Bezirksfraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 18.01.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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15.05.2013
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage:
Die Wohnanlage St. Raphael ist eine Einrichtung für Betreutes Wohnen. In dieser Einrichtung befinden sich ca. 37 Wohnungen. Die Wohnanlage ist über die Schillerstraße und Hohenstaufenallee zu erreichen. Auf der gegenüberliegenden Seite der Schillerstraße befinden sich die Einkaufsmärkte Edeka und Aldi, welche von den Senioren regelmäßig aufgesucht werden (Anlage 1).
Im Januar 2010 beantragte die Bezirksfraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte eine Bordsteinabsenkung im Einmündungsbereich vor der Wohnanlage St. Raphael, Schillerstraße 25. Zudem wurde im Jahr 2011 im Zusammenhang mit dem generellen Thema Barrierefreiheit bei der Analyse des Umfeldes von Senioreneinrichtungen festgestellt, dass der Gehweg in der Schillerstraße auf Seite des Seniorenwohnheims eine erhebliche Querneigung aufweist, was insbesondere für gehbehinderte und ältere Menschen sowie Rollstuhl- und Rollatornutzer unzumutbar ist und damit eine erhebliche Gefahr darstellt und keine barrierefreie Querungsmöglichkeit besteht (s. Anlage 2).
Die Mitte 2011 durchgeführte Vermessung ergab, dass die vorhandene Querneigung in Teilbereichen des Gehweges über 10% beträgt (zul. sind 2,5 %) und die Bordsteine bis zu 20 cm hoch sind (s. Anlage 2).
Um den Gehweg sowie eine Gehwegabsenkung gemäß den aktuellen Anforderungen herzustellen, ist der Umbau des Gehweges unumgänglich.
Nach Prüfung der Eigentumsverhältnisse wurde festgestellt, dass die Stadt Aachen nicht Eigentümerin der gesamten Gehwegfläche ist, sondern ein Teil des baulich angelegten Gehweges in Privatbesitz ist.
Es wurde eine Planung erarbeitet, welche vorsah den Gehweg auf der gebäudezugewandten Seite zu erhöhen und durch eine Stützmauer mit Geländer Richtung Fahrbahn zu sichern. Zur Erleichterung der Überquerungsmöglichkeiten wurde eine Gehwegabsenkung im Bereich des Zuganges zum Seniorenwohnheim eingeplant.
2012 fand ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Grundstückseigentümer, der Verwaltung sowie Vertretern des Seniorenwohnheims statt, bei dem die Planung vorgestellt wurde. Diese wurde jedoch vom derzeitigen Eigentümer abgelehnt mit der Begründung, dass der Alternativzugang infolge der durchgehenden Stützmauer dann nicht mehr für Pkw´s/Lkw`s erreichbar wäre.
Daraufhin wurde nach Alternativlösungen zur Reduzierung der Gehwegquerneigung sowie der baulichen Umsetzung einer Gehwegabsenkung gesucht.
Als einzige Möglichkeit sieht die Verwaltung derzeit die Anhebung der Fahrbahn, was jedoch einen erheblichen Kosten,- Planungs- und Realisierungsaufwand bedeutet.
Aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten und finanzieller Restriktionen musste diese Maßnahme zunächst zurückgestellt werden und muss bei der Festlegung der Arbeitsprioritäten neu eingeplant werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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289,3 kB
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2
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551,2 kB
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