Entscheidungsvorlage - FB 01/0202/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Ausschusses beim Amtsgericht, der die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2014-2018 aus der Vorschlagsliste wählt und der über etwaige Einsprüche gegen die Vorschlagsliste zu entscheiden hat
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Verfasst von:
- Herr Riese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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29.05.2013
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß §§ 40, 41 und 42 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der derzeit geltenden Fassung
in Verbindung mit Ziffern 4.1, 4.3 und 10 Schöffenwahl-Ausführungsverordnung (AV) vom
04.03.2009 (MBl.NRW S. 134), zuletzt geändert durch Schöffenwahl-AV vom 22.02.2011
(MBl.NRW S. 88, 259), ist beim Amtsgericht ein Ausschuss zu bilden, der aus der Vorschlags-
liste der Gemeinde die Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtsperiode 2014 2018
wählt und auch über etwaige Einsprüche gegen die Vorschlagsliste zu entscheiden hat.
Der Ausschuss besteht aus der zuständigen Person des richterlichen Dienstes beim Amts-
gericht (Vorsitz), einer beamteten Person der Verwaltung und sieben Vertrauenspersonen in
beisitzender Funktion.
Von den sieben Vertrauenspersonen sind vier vom Rat der Stadt aus den Einwohnern der
Stadt zu wählen, und zwar mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder,
mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (§ 40 GVG, Ziffern 4.3 und
10.2 Schöffenwahl-AV).
Die Vertrauenspersonen sind bis spätestens 31.05.2013 zu wählen und bis 30.06.2013 dem
Amtsgericht mitzuteilen.
Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl würde sich aufgrund der Sitzverteilung im Rat
folgende Zuteilung ergeben:
vom Rat zu wählende
Vertrauenspersonen CDU SPD GRÜNE FDP LINKE
4 2 1 1 - -