Entscheidungsvorlage - FB 01/0202/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt wählt einstimmig/________________  folgende Vertrauenspersonen

für den Ausschuss:

 

Vertrauensperson                                                 stellvertr. Vertrauensperson

 

1.                                                                                                                                                    1.

2.                                                                                                                                                    2.

3.                                                                                                                                                    3.

4.                                                                                                                                                    4.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß §§ 40, 41 und 42 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der derzeit geltenden Fassung

in Verbindung mit Ziffern 4.1, 4.3 und 10 Schöffenwahl-Ausführungsverordnung (AV) vom

04.03.2009 (MBl.NRW S. 134), zuletzt geändert durch Schöffenwahl-AV vom 22.02.2011

(MBl.NRW S. 88, 259), ist beim Amtsgericht ein Ausschuss zu bilden, der aus der Vorschlags-

liste der Gemeinde die Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtsperiode 2014 – 2018

wählt und auch über etwaige Einsprüche gegen die Vorschlagsliste zu entscheiden hat.

 

Der Ausschuss besteht aus der zuständigen Person des richterlichen Dienstes beim Amts-

gericht (Vorsitz), einer beamteten Person der Verwaltung und sieben Vertrauenspersonen in

beisitzender Funktion.

 

Von den sieben Vertrauenspersonen sind vier vom Rat der Stadt aus den Einwohnern der

Stadt zu wählen, und zwar mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder,

mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (§ 40 GVG, Ziffern 4.3 und

10.2 Schöffenwahl-AV).

 

Die Vertrauenspersonen sind bis spätestens 31.05.2013 zu wählen und bis 30.06.2013 dem

Amtsgericht mitzuteilen.

 

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl würde sich aufgrund der Sitzverteilung im Rat

folgende Zuteilung ergeben:

 

vom Rat zu wählende

Vertrauenspersonen        CDU      SPD      GRÜNE      FDP      LINKE     

 

         4                                 2           1              1               -             -

 

 

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