Entscheidungsvorlage - FB 45/0259/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die nachfolgenden Einrichtungen für das Landesprogramm Familienzentren 2013/2014 zu melden.
    • die städtische Tageseinrichtung für Kinder Eibenweg 16,52080 Aachen,
    • die städtische Tageseinrichtung für Kinder Königsberger  Str. 100, 52078 Aachen

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dass die nachfolgenden städtischen Tageseinrichtungen für Kinder mit kommunalen Mitteln für das Kitajahr 2013/2014  gefördert werden, zum Zwecke des Ausbaus der Tageseinrichtungen zu Familienzentren.
  •        städtische Kindertagesstätte Lochnerstraße 60, 52064 Aachen, Westviertel,
  •        städtische integrative Kindertagesstätte Wiesental 8, 52068 Aachen, Ostviertel.

 

  1. Die Bezirksvertretungen nehmen die genannten Beschlüsse des Kinder- und Jugendausschusses zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage Landesförderung

Die Ausbauplanung des Landes sieht 35 zertifizierte Familienzentren in Aachen vor.

Durch das Land NRW wurden für das Kindergartenjahr 2013/2014 zwei Förderplätze bewilligt.

Die Anträge sind bis zum 15.06.2013 für das kommende Kindergartenjahr zu stellen. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich eines noch zu verabschiedenden Landeshaushaltes.

Sollten keine Mittel im Haushalt 2013 bereitgestellt werden können, wird der Ausbau  der Familienzentren in Aachen in 2013/2014 nicht erweitert.

 

Bisher sind am Landesprojekt Familienzentren NRW folgende Tageseinrichtungen für Kinder beteiligt:

 

 

Die 3 folgenden zertifizierten Einrichtungen befinden sich seit dem 01.08.2008 in der gesetzlichen Förderung

 

  • Alfonsstraße 22-24 (Städtische Einrichtung)
  • Goerdeler Straße (AWO)
  • Im Klostergarten 2 (Caritas Lebenswelten)

 

 

Die 14 folgenden zertifizierten  Einrichtungen befinden sich seit dem 01.08.2009 in der gesetzlichen Förderung

 

  • Albert-Maas-Straße 32 (Städtische Einrichtung)
  • Barbarastraße 6-8 (Kath. Kirche)
  • Freunder Landstraße 60 (ev. Kinderheim Brand)
  • Lintertstraße 148 ( Lebenshilfe)
  • Schillerstraße 10 (Studentenwerk)
  • Süsterfeldstraße 99 (Nachbarschaftliche Selbsthilfe)
  • Philipp-Neri-Weg 11 im Verbund mit Philipp-Neri-Weg 6 (beides städtische Einrichtungen)
  • Alfons-Gerson-Straße (Städtische Einrichtung)
  • Johanniter Straße 4a  (Städtische Einrichtung)
  • Lindenstraße 27 (Städtische Einrichtung)
  • Großheidstraße  61 (AWO)
  • Jülicher Straße 68 ( Kath. Kirche) im Verbund mit der Passstraße 25 (Städtische Einrichtung)
  • Richtericher Straße 120 im Verbund mit der Grünenthaler Straße 90 (beides städtische Einrichtungen)
  • Robert-Koch-Straße 1a (SKF)

 

 

 

Die 2 folgenden zertifizierten  Einrichtungen befinden sich seit dem 01.08.2012 in der gesetzlichen Förderung

 

  • Raerener Str. 97 (Caritas-Lebenswelten GmbH)
  • An der Rahemühle  6 im Verbund mit dem Montessori Kinderhaus Schurzelter Str. 21 (beides städtische Einrichtungen)

 

 

Die 2 folgenden Einrichtungen sind seit 01.08.2012 in der Landesförderung und z.Zt. in der Zertifizierung:

             

  • Scheibenstraße 11
  • Sigmundstraße 8                                         

 

Damit sind 21 Tageseinrichtungen bzw. Verbünde von insgesamt 35 angestrebten Familienzentren am Landesprojekt Familienzentren NRW beteiligt.

 

2. Aktuelle Bewerbersituation

Für das Kindergartenjahr 2013 / 2014 liegen folgende Bewerbungen als Familienzentrum für die Landesförderung vor:

 

  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Eibenweg 16, 52080 Aachen

Diese Einrichtung befindet sich seit Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 in kommunaler Förderung zum Familienzentrum.

 

  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Königsberger Str. 100, 52078 Aachen

Diese Einrichtung befindet sich seit Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 in kommunaler Förderung zum Familienzentrum.

 

3. Planung für das Kindergartenjahr 2013 / 2014

Laut Schreiben vom 31.01.2013 des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, wurden für jeden Jugendamtsbezirk Ausbauziele entwickelt. Formuliert wurde eine Neuausrichtung des Ausbaus mit dem Ziel vor allem dort Familienzentren auszubauen, wo benachteiligte Familien wohnen. Der Blick soll auf Standorte ausgerichtet werden, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen.

Für die Stadt Aachen bedeutet das, dass für das kommende Kindergartenjahr 2013/2014 zwei weitere Familienzentren zur Zertifizierung gemeldet werden können, die in sozialen Brennpunkten liegen. Die Bewerbungsfrist endet zum 15.06.2013.

 

 

 

 

 

 

4. Auswahl von Familienzentren für das Landesprogramm

4.1 Auswahlkriterien

Folgende Kriterien wurden für die Auswahl herangezogen:

  • Freigestellte Leitung, wobei unter KiBiz Bedingungen die Leitungen fast ausschließlich nur anteilig freigestellt sind
  • Fokussierung auf Standorte, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen (Einrichtung im sozialen Brennpunkt)
  • Fußläufige Erreichbarkeit der Kindertagesstätte für Familien
  • zentrale Lage in Sozialräumen
  • bestehende Angebote, z.B. Elterncafe, Elternkompetenzkurse
  • Angebote für Kinder unter drei Jahren bzw. ein geplanter Ausbau für Kinder unter 3 Jahren
  • Besonderheiten z.B. Anteil von Kindern mit hohem Migrationshintergrund, Anteil von hoher Arbeitslosigkeit, Vielzahl an Alleinerziehenden in der Kindertagesstätte
  • Trägerproporz ( Gleichgewichtigkeit zwischen  Einrichtungen von freien Trägern und städt. Einrichtungen)

 

Bei Zugrundelegung eines Trägerproporzes besteht derzeit weitestgehend eine Ausgewogenheit zwischen Familienzentren in freier oder städtischer Trägerschaft in der Gesamtbetrachtung. Im letzten Jahr wurden zwei Kitas freier Träger in die Förderung aufgenommen und in diesem Jahr sind es zwei städtische Kitas, da keine Bewerbungen freier Träger vorlagen.

 

4.2 Bewertung der eingegangenen Bewerbungen:

Die Einrichtung Eibenweg bietet bereits die Betreuung von unter dreijährigen Kindern an. Sie befindet sich seit 2009/10 in kommunaler Förderung und hat bereits umfangreiche Erfahrungen im Zusammenhang mit der Arbeit in einem Familienzentrum gesammelt.

Mit einer Aufnahme der Tageseinrichtung für Kinder Eibenweg 16 in die Landesförderung bietet sich die Möglichkeit, im Stadtteil Aachen-Haaren ein Familienzentrum zu qualifizieren und somit dem Bedarf an besonderen Angeboten der Familienzentren in diesem Sozialraum Rechnung zu tragen.

Eine verbesserte finanzielle Förderung durch die Aufnahme ins Landesprogramm käme der Versorgung von Familien und Kindern im Sozialraum 8 durch eine Steigerung adäquater Angebote für bedürftige Familien zugute.

 

Die Tageseinrichtung für Kinder, Königsberger Str. 100 bietet bereits die Betreuung von unter dreijährigen Kindern an. Sie befindet sich seit Beginn des Kindergartenjahres 2009/ 2010 in kommunaler Förderung.

Mit einer Aufnahme dieser Einrichtung in die Landesförderung bietet sich die Möglichkeit, im Ortsteil Forst/ Driescher Hof ein weiteres Familienzentrum zu qualifizieren und somit der Integration von Kindern Rechnung zu tragen.

 

Eine verbesserte finanzielle Förderung durch die Aufnahme in das Landesprogramm käme der Versorgung von Familien in diesen Räumen durch zusätzliche Angebote insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund zugute.

4.3    Vorschlag der Verwaltung für das Landesprogramm

Ausgehend von der vorgenannten Bewertung schlägt die Verwaltung vor,

 

      • die städtische Tageseinrichtung Eibenweg 16
      • die städtische Tageseinrichtung für Kinder Königsberger Str.100,

 

für das Landesprogramm Familienzentren 2013/2014 zu melden.

 

5. Ausgangslage kommunale Förderung

In 2012/2013 befanden sich 10 Tageseinrichtungen für Kinder in der kommunalen Förderung:

 

    •     Eibenweg 16 (Städtische Einrichtung)
    •     Reimser Straße 63 (Städtische Einrichtung)
    •     Königsberger Straße (Städtische Einrichtung)
    •     Brunssumstraße (Städtische Einrichtung)
    • Weißwasserstraße 10 (Städtische Einrichtung)
    • Am Höfling 10 (Städtische Einrichtung)  im Verbund mit Branderhofer Weg (Evangelischer Frauenverein) (Teilen sich den Förderetat von 6500 € nicht, da es sich hier um einen trägerübergreifenden Verbund handelt)
    •     Rollefstraße 2 im Verbund mit Hermann-Löns-Strasse 6
    • Albert-Einstein-Straße 84 (Städtische Einrichtung)
    • Im Kupferofen  17 (Evangelische Familienbildungsstätte)  im Verbund mit der integrativen Einrichtung Am Pappelweiher 1 (Städtische Einrichtung)
    • Schleswigstraße 3

 

Die Einrichtungen Eibenweg 16 und die  Einrichtung Königsberger Str.100 werden für das Kindergartenjahr 2013/2014 zur Landesförderung vorgeschlagen, so dass deren kommunale Förderung zum 31.12.2013 endet. Der Haushalt 2013 sieht erneut 78.000,-- € für die städtische Förderung von Familienzentren vor, so dass nunmehr zwei weitere Tageseinrichtungen mit städtischen Mitteln gefördert werden können.

 

6. Aktuelle Bewerbersituation

Für das Kindergartenjahr 2013/2014 liegen folgende Bewerbungen auf städtische Förderung für den Aufbau eines Familienzentrums vor:

 

  • Städtische Kindertagesstätte Lochnerstr. 60
  • Städtische integrative Kindertagesstätte Wiesental 8 

 

 

 

 

 

  1. Auswahl von Familienzentren für die kommunale Förderung

7.1 Auswahlkriterien

Der Auswahl liegen folgende Kriterien zugrunde:

  • es liegt kein bestehendes Familienzentrum in unmittelbarer Nähe
  • es ist eine Kindertageseinrichtung für Kinder mit Besonderheiten z.B. Betreuung von Kindern mit Behinderung
  • Größe der Tageseinrichtung für Kinder und damit verbunden die Anzahl der direkt erreichbaren Familien
  • Fokussierung auf Standorte, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen (Einrichtung im sozialen Brennpunkt)

 

7.2    Bewertung der eingegangenen Bewerbungen.

Der Einrichtungsverbund „Montessori Kinderhaus St. Hubertus, Kronenberg 50 mit dem Kinder und Jugendzentrum St. Hubertus erfüllt formal die genannten Kriterien für eine kommunale Förderung. Allerdings ist das vorhandene Raumangebot der Kindertagesstätte im Hinblick auf die Empfehlungen des LVR nicht ausreichend. Daher wird die Bewerbung erst wieder aufgegriffen, wenn sich die räumliche Situation geändert hat.

 

Das Montessori Kinderhaus St. Fronleichnam, Schleswigstr. 3, erfüllt auch die genannten Kriterien für eine kommunale Förderung. Das erforderliche Raumangebot ist vorhanden. Auf Nachfrage wurde die Bewerbung zu diesem Zeitpunkt zurück gezogen, da sich die Kita im Umbau befindet und eine weitere Gruppe erhält.

 

Die städtische Tageseinrichtung für Kinder Lochnerstraße 60 bietet einzelne Elemente der Konzeption Familienzentrum an. In unmittelbarer Nähe der Lochnerstraße befindet sich das Familienzentrum Johanniterstraße, aber das dortige Angebot deckt den notwendigen Bedarf bei weitem nicht ab. Daher ist ein weiteres Familienzentrum in diesem Lebensraum erstrebenswert. Die Einrichtung liegt zudem in einem Sozialen Brennpunkt. Die Einrichtung Lochnerstraße hat bereits seit vielen Jahren ein gutes Netzwerk von Kooperationspartnern im Sozialraum aufgebaut und würde sich damit als Familienzentrum anbieten.

 

Die städtische, integrative Tageseinrichtung für Kinder Wiesental 8 bietet ebenfalls einzelne Elemente der Konzeption Familienzentrum an. Das Familienzentrum Aachen Nord ist ca. 950 m entfernt. Die Familien in der Kita Wiesenthal 8 sind zu einem großen Teil von Transferleistungen abhängig. Sie liegt in einem Sozialen Brennpunkt und hat damit einen besonderen Unterstützungsbedarf. Die Einrichtung Wiesental hat bereits seit vielen Jahren ein gutes Netzwerk von Kooperationspartnern im Sozialraum und kann daran anknüpfen. Aufgrund dessen kann der erhebliche Beratungsbedarf bei den Familien erfüllt werden. Seit Jahren arbeitet die Tageseinrichtung mit dem für sie zuständigen Sozialraumteam zusammen. Aus dieser Zusammenarbeit hat sich eine Müttergruppe „Meine Familie, Unser Viertel und ich“ seit nunmehr 6 Jahren etabliert.

 

 

 

7.3 Vorschlag der Verwaltung für die kommunale Förderung

Ausgehend von der vorgenannten Bewertung schlägt die Verwaltung vor, die

 

  • Städtische Kindertagesstätte Lochnerstr. 60
  • Städtische integrative Kindertagesstätte Wiesental 8 

 

in die kommunale Förderung mit aufzunehmen.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Auszahlungen

73.000 €

73.000 €

219.000 €

219.000 €

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

291.000 € 

291.000 €

1.029.000 €

1.029.000 €

 

 

Personal-/Sachaufwand

291.500 €

291.500 €

975.200 €

975.200 €

 

 

Abschreibungen

0

0

0

0

 

 

Ergebnis

500 €

500 €

53.800 €

53.800 €

 

 

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Anmerkung:

Die tatsächliche Höhe der Ausgaben und der Fördersumme ist von der Entscheidung des Landes abhängig, wie viele Einrichtungen in die Förderung aufgenommen werden. Da die Landesförderung sich am Kitajahr orientiert (also jeweils zum 01.08. des Jahres beginnt), wurden zur Ermittlung der Haushaltsansätze die Fördersummen im Verhältnis 05/12 und 07/12 aufgeteilt.

 

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