Entscheidungsvorlage - FB 61/0880/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbeleuchtungsanlagen - Prioritätenliste 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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07.05.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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15.05.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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15.05.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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15.05.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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22.05.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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22.05.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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22.05.2013
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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06.06.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen - ……………. nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2013 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2013 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Danach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen. Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG durchgeführt. Für Unterhaltung, Wartung, Energiekosten und Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Stadt der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).
Zur Verbesserung der öffentlichen Beleuchtung sind jährlich 50.000 € im Haushalt vorgesehen. Dies gilt nur für Maßnahmen an öffentlichen Verkehrsflächen. Beleuchtungen auf Fußwegeverbindungen an und durch öffentliche Grünflächen wurden bisher aus diesem Etat nicht finanziert. Sie stellen jedoch ein wichtiges Element bei der Betrachtung von Wegen in der Stadt dar. Deshalb wird vorgeschlagen die Beleuchtung in Grünflächen zukünftig in die Prioriätenliste einzubeziehen und aus dem Budget „Erneuerung Straßenbeleuchtung“ zu finanzieren. Alternativ müsste ein separater Etat zur Beleuchtung städtischer Grünflächen eingerichtet werden.
Da aus den politischen Gremien und der Bürgerschaft Anträge zur Ersterrichtung oder Verbesserung der Straßenbeleuchtung vorliegen, die einen erheblich höheren Etat beanspruchen, werden jährlich Prioritätenlisten aufgestellt, um die vorliegenden Anträge in eine sinnvolle, sachlich begründete Reihenfolge der Umsetzung unter Berücksichtigung des begrenzten Jahresbudgets zu bringen. Das Verfahren dazu wurde in einer gemeinsamen Besprechung mit den Vertretern der betroffenen Gremien am 08.09.2011 vereinbart.
Wie im vergangenen Jahr wurden alle neuen Anträge gesichtet, geprüft und bewertet. Zusammen mit den bereits vorliegenden und noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus der Liste 2012 bilden sie die Liste 2013. Die Kosten der Einrichtung, die Zuweisung der Wichtungsziffern gem. der o.g. Einordnung und die daraus folgende Bewertung sind in der Prioritätenliste dargestellt.
Durch die Einordnung der neuen Anträge entsprechend ihrer Bewertung ist es zum Teil zu einer Verschiebung der Prioritäten aus dem Vorjahr gekommen. Die in diesem Jahr neu hinzugekommenen Maßnahmen sind in der Prioritätenliste 2013 grau hinterlegt (s. Anlage). Die detaillierte Bewertung wird den Fraktionen mit gesonderter Post zur Verfügung gestellt.
Da mit dem vorhandenen Budget auch in diesem Jahr aus der Prioritätenliste lediglich eine geringe Anzahl von Beleuchtungsprojekten realisiert werden kann, wird die Verwaltung wie in dem interfraktionellen Gespräch vom 08.09.2011 vereinbart alle Projekte mit einer Bewertung unter 1,0 aus der Prioritätenliste streichen, da mit einer Umsetzung dieser Maßnahmen in den nächsten Jahren nicht zu rechnen ist. Die Antragsteller erhalten einen entsprechenden Bescheid.
Aus den Ergebnissen der Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen fertigt die Verwaltung ggf. eine neue gesamtstädtische Prioritätenliste zur Entscheidung im Mobilitätssausschuss.
Die Maßnahme “Rehmplatz (Beleuchtung der Mariensäule)“ wurde aus der Prioritätenliste gestrichen, da sie im Projekt “Soziale Stadt Aachen Nord – Teilprojekt Rehmplätze“ integriert ist.
Die Anträge zur Eckartstraße und Kopernikusstraße können nicht mit in die Prioritätenliste aufgenommen werden, da dies Privatstraßen sind.
Im Zuge der Aufstellung der Prioritätenliste 2013 wurden die Maßnahmen nochmals hinsichtlich ihrer Bewertung überprüft. Dabei ergab sich, dass die Scheidstraße eine geringere und der Krautmühlenweg eine höhere Bewertung erhielt.
Die Beleuchtungsmaßnahme “Roermonder Str., Fuß-u.Radweg zw. Uersfeld u.Kohlscheid“ wurde vorläufig aus der Prioritätenliste 2013 gestrichen, da eine Umsetzung erst erfolgen soll, wenn die Stadt Herzogenrath den Anschluss bzw. die Fortführung der Beleuchtung beschließt. Dies ist derzeit nicht absehbar.
Die Bewertung aller Anträge basiert auf dem folgenden Bewertungsschema:
Aspekt |
Wichtung | Punkte | ||||
0 | 1 | 2 | 3 | 4 | ||
Verkehrssicherheit | 0,4 | Keine Konflikte | Alternative Großer Umweg | Treppen,Notwendiger Fußweg oder Fußgängerquerung | Verkehrswichtige Str. ohne Gehw.; Gehweg auf HV-Straße | HV-Straße ohne Gehweg |
Soziale Sicherheit | 0,3 | Dichte Bebauung | Nicht direkt angebaut | Nicht angebaut |
| Keine Bebauung in der Nähe |
Frequenz | 0,2 | Einzelne Fußgänger |
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| Viele Fußgänger |
Verbesserte Ausleuchtung | 0,1 | Beleuchtung vorhanden |
| Beleuchtung nicht ausreichend |
| Keine Beleuchtung vorhanden |
Gesamtpunktzahl |
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Das Punktesystem der Bewertungstabelle wurde auf Vorschlag der Bezirksvertretung Aachen-Mitte verändert und umfasst nun die Punkte 0-4. Die Prioritätenliste wurde entsprechend angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Die vorliegende Prioritätenliste umfasst Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen über 670.000 €.
Im städtischen Haushalt sind jährliche Mittel in Höhe von 50.000 € für die Umsetzung unter PSP-Element 4-120102-903-8 (Erneuerung Straßenbeleuchtung), Kostenart 53150000 vorgesehen. Im Jahr 2013 stehen infolge Mittelübertragungen aus dem Vorjahr Mittel in Höhe von rund 66.000 € zur Verfügung.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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investive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Ergebnis |
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+ Verbesserung / -Verschlechterung |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag |
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Personal-/Sachaufwand | 66.339,69 | 66.339,69 |
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Abschreibungen |
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Ergebnis | - 66.339,69 | - 66.339,69 |
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+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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583 kB
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