Kenntnisnahme - FB 45/0262/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zur Barrierefreiheit bei den Unterrichtsmedien des Euregionalen Medienzentrumshier Antrag der SPD-Fraktion vom 18.03.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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23.05.2013
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangssituation:
Die SPD Fraktion im Rat der Stadt bittet mit Antrag vom 18.03.2013 um einen Sachstandsbericht darüber, in wieweit das Medienangebot des Euregionalen Medienzentrums Aachen, den Anforderungen von Inklusion gerecht wird und die Barrierefreiheit in Bezug auf Mediennutzung erreicht werden kann.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der daraus resultierenden anstehenden 9. Schulrechtsänderungsreform, stellt den Bereich der Versorgung mit audiovisuellen Medien durch die Medienzentren vor eine neue Herausforderung. Dies betrifft
- den Medienbestand / die Medienbeschaffung / technische Hilfsmittel
- die technische Beratung
- die Aus- und Fortbildung
2. Medienbestand:
Das Angebot an audiovisuellen Medien (AV-Medien) zur Thematik Inklusion bzw. an barrierefreien Medien, ist derzeit nicht ausreichend. Ein Grund hierfür ist, dass das Thema Inklusion überwiegend in den Printmedien behandelt wird. Dennoch verfügt das Medienzentrum Aachen über Informationsmedien, in digitaler und analoger Technik (VHS-Videokassetten), die sich mit dem Schicksal gehandicapter Personen und ihrer schulischen Entwicklung beschäftigen, bzw. schulische Versuche und Projekte der Inklusion im schulischen Umfeld zu betrachten.
Bei der Betrachtung des Medienbestandes ist zu unterscheiden
das Vorhandensein bzw. Vorhalten von mehrsprachigen AV-Medien, sowie Lehr- und Lernmedien für den Umgang mit und das Lehren und Lernen in heterogenen Gruppen
die Verfügbarkeit von Medien für Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen, sowie das Vorhandensein von hierfür notwendigen Hilfsmitteln, z.B. bei Sehbehinderungen oder Schwerhörigkeit
3. Mehrsprachige AV-Medien
Im derzeitigen Bestand des Medienzentrums befinden sich 895 verschiedene AV-Medien in insgesamt 8 verschiedenen Sprachen. Darunter befinden sich auch AV-Medien, die in mehrsprachigen Fassungen verfügbar sind (z.B. deutsch-türkisch). Gerade diese Medien eignen sich für den Einsatz in insbesondere sprachheterogenen Lerngruppen und sind somit im Rahmen von inklusiver Bildung einsetzbar. Hierin sind nicht die Medien enthalten, die in mehrsprachiger Produktion vorliegen und für den Fremdsprachenunterricht gedacht sind.
4. Medienbeschaffung:
Es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die Medienzentren insgesamt bei der Beschaffung von „inklusiven oder inklusionstauglichen“ Lehr- und Lernmedien nur auf eine geringe Zahl von speziellen Anbietern zurückgreifen können. Diese Anbieter orientieren sich bei der Herstellung von AV-Unterrichtsmedien und bei der Gestaltung und Darstellung der entsprechenden Unterrichtsinhalte an der Nachfrage der gesamten Bundesrepublik und können nicht speziell auf die Erfordernisse eines Bundeslandes zugeschnitten sein. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Thema Inklusion erst nach und nach für diese Anbieter an Bedeutung gewinnt. In der Zukunft sind jedoch immer mehr angebotene Medien in dieser Hinsicht zu erwarten.
5. Technische Hilfsmittel
Um Menschen mit Beeinträchtigungen einen ungehinderten Zugang zu Medien zu ermöglichen, bedarf es speziell ausgerüsteter AV-Geräte, Computer oder Tablet-PCs mit entsprechender Software. Ebenso sind Hilfsmittel zum Beispiel bei Lesebeeinträchtigungen, um Inhalte von Printmedien betrachten zu können oder auch audiovisuelle Medien, mit denen sich höhere Lautstärken erzielen lassen, nötig. Die Ausstattung von Klassenräumen mit interaktiven Tafeln ist auch hierbei wichtig. Zur Beschaffung, Einführung und Nutzung interaktiver Tafeln führt das Medienzentrum Produktinformationsveranstaltungen und Seminare durch.
5.1 Technische Beratung
Wenngleich die technische Ausrüstung der Schulen Aufgabe des jeweiligen Schulträgers ist, so ist es die Aufgabe des Medienzentrums hierbei für Schulträger und Schulen die entsprechende Beratung durchzuführen.
6. Aus- und Fortbildung
Die Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern in der Nutzung von geeigneten AV-Medien, Softwareprogrammen und der speziellen Nutzung interaktiven Tafeln für einen inklusiven Unterricht, wird künftig die Arbeit der Medienzentren und insbesondere der Medienberater vorrangig bestimmen.
Damit das Thema inklusives Lernen zukünftig im schulischen Alltag Schritt für Schritt umgesetzt werden kann, wird es auch notwendig sein, dass sowohl das Medienzentrum als Bereitstellungs- und Beratungseinrichtung aber auch die Medienanbieter durch die Nachfrage nach entsprechenden Produkten verstärkt in Anspruch genommen werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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691,7 kB
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