Kenntnisnahme - FB 36/0188/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung für die Kurgebiete Monheimsallee und Burtscheid zu entwickeln bzw. zu prüfen, um den Kurtitel „Heilbad Aachen“ weiterhin für die Stadt Aachen als Gesamtstadt zu sichern. Der Ausschuss wird über das Ergebnis informiert.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Kurwesen, Gesetzliches Anerkennungsverfahren zum Titel ‚Heilbad’ Aachen

Sachstandsbericht zu den regelmäßigen Umweltuntersuchungen nach dem Kurortgesetz NRW, hier: Situation in den Kurgebieten Monheimsallee und Burtscheid zu den Prüfthemen Klima und Lufthygiene, Stand Mai 2013

 

 

1.              Vorbemerkungen

 

Nach Inkrafttreten des neuen Kurortgesetzes NRW (KOG) in 2007 ist die Bezirksregierung Köln (BezReg) für Kurangelegenheiten unmittelbar zuständig.

 

1974 wurde der Stadt Aachen für die beiden Kurgebiete Monheimsallee und Burtscheid der offizielle Kurtitel „Staatlich anerkanntes Heilbad“ verliehen. Die Stadt Aachen ist gemäß KOG (§ 18 Abs. 2)  verpflichtet, nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Anerkennung dieses Titels weiterhin erfüllt bleiben. In diesem Zusammenhang hat die Stadt u.a. regelmäßige (periodische) Untersuchungen zu den Belangen von Luftqualität und Klima in den beiden räumlich getrennten Kurgebieten durchzuführen. Maßgebend für die Beurteilung sind dabei die sog. Begriffsbestimmungen - Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen - des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. (DHBV) in der jeweils geltenden Fassung.

 

Die letzte Untersuchung für die beiden Kurgebiete wurde in den Jahren 1991- 1993 vom Deutschen Wetterdienst (DWD) durchgeführt. Der DWD beurteilte damals nur die Luftqualität. Aussagen zum Lokalklima und den bioklimatischen Verhältnissen enthielt das DWD-Gutachten nicht bzw. nur in stark reduzierter Form.

 

Ende 2009 wurde die Stadt von der BezReg aufgefordert ein neues Messprogramm aufzulegen, um den Kurstatus und damit das Prädikat Heilbad weiterhin zu sichern. Vor diesem Hintergrund hat der Fachbereich Umwelt eine bioklimatische und lufthygienische Beurteilung der beiden Kurgebiete Monheimsallee und Burtscheid beauftragt. Das Messprogramm lief von Januar 2011 bis Januar 2012 mit anschließender gutachterlicher Auswertung. Die Messungen und Gutachten wurden von fachlich anerkannten und für derartige Fragestellungen "zugelassenen“ Institutionen / Ingenieurbüros ausgeführt.

 

Die räumliche Ausdehnung und Abgrenzung der Kurgebiete Monheimsallee und Burtscheid ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

 

 

2.              Zusammenfassende Darstellung der Gutachtenergebnisse zu Klima und Lufthygiene

 

2.1.1 Klima in den Aachener Kurgebieten

 

Nach den Begriffsbestimmungen des DHBV sind für Kurorte bzw. Kurgebiete bestimmte klimatische Beurteilungsgrößen und Richtwerte einzuhalten. Auch angesichts der inzwischen sichtbaren, allgemeinen Klimaveränderung auf regionaler und kommunaler Ebene war das Kurklima zu untersuchen.

 

Die Analyse der Klimaparameter zeigt zwischen dem langjährigen Bezugszeitraum 1961 bis 1990 und den letzten zwei Dekaden durchaus Veränderungen. So ist ein Anstieg sowohl bei den sogenannten Heißen Tagen als auch bei den Sommertagen zu verzeichnen. An der DWD-Station im Kurgebiet Monheimsallee (Station wurde zwischenzeitlich nach Orsbach verlagert) hat sich die Anzahl der Heißen Tage von 3,5 im Zeitraum 1961-1990 auf 7,3 im Zeitraum 1991-2010 mehr als verdoppelt; die Sommertage haben von 24,1 Tagen (1961-1990) auf 34,9 (1991-2010) im Jahr zugelegt. An der Station Burtscheid ist für den verkürzten Zeitraum 2001-2010 auch eine leicht erhöhte Anzahl von Heißen Tagen und Sommertagen zu verzeichnen. Der Trend zu einem Anstieg von Heißen Tagen und Sommertagen ist in vielen Gebieten Deutschlands erkennbar und wird allgemein mit den Auswirkungen der Klimaänderung in unseren Breiten in Zusammenhang gebracht.

Bei der Anzahl der Eistage bzw. Frosttage zeigt sich an der DWD-Station zwischen 1961-1990 und 1991-2010 keine signifikante Änderung. An der Station Burtscheid liegt die Anzahl der Eistage und der Frosttage insgesamt höher, verglichen mit der DWD-Station.

Beim Niederschlag und der Sonnenscheindauer ist in den betrachteten, für diese Gesichtspunkte eher kurzen Zeiträumen keine signifikante Änderung eingetreten.

 

Gemäß den Begriffsbestimmungen des DHBV sollte die jährliche Mindestdauer an Sonnenschein im Kurgebiet 1.500 Stunden betragen. Die Auswertung der Daten der DWD-Station und der Station Burtscheid zeigt, dass in Aachen die Sonnenscheindauer über 1.500 Stunden im Jahr liegt.

Die Begriffsbestimmungen des DHBV machen auch Aussagen zur maximal erlaubten Anzahl von Tagen mit Wärmebelastung. So soll die mittlere Zahl der Tage pro Jahr mit Wärmebelastung nicht mehr als 20 Tage im vieljährigen Durchschnitt betragen. Geht man davon aus, dass an den so genannten Heißen Tagen mit Tageshöchsttemperaturen > 30°C mit Wärmebelastung zu rechnen ist, wird in Aachen diese Bedingung mit max. 7,3 Heißen Tagen im Zeitraum 1991-2010 eingehalten. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass zumindest ein Teil der Sommertage mit Tageshöchsttemperaturen > 25°C ebenfalls als Tag mit Wärmebelastung im Sinne der Begriffsbestimmungen eingestuft werden müsste (Anzahl von Sommertagen an der DWD-Station 37 Tage und an der LANUV-Station Burtscheid 40 Tage). Positiv zu bewerten sind die in beiden Kurgebieten vorhandenen Grünflächenanteile, die zur Kühlung bzw. Hitzeminderung  beitragen. Zur genaueren Ermittlung der Tage mit Wärmebelastung sind weitergehende Auswertungen notwendig, die im Rahmen dieser Untersuchungen nicht möglich waren.

 

 

Neben der Beurteilung der Klimaparameter war es Ziel dieser Untersuchung, mögliche Änderungen der Flächennutzung und baulichen Nachverdichtung sowie deren Auswirkung auf die Durchlüftung der Kurgebiete zu bewerten. Es zeigte sich, dass es im Zeitraum zwischen den Jahren 2000 und 2010 keine massiven Änderungen in der Bebauung im Bereich des Kurgebiets Burtscheid gab. Daraus kann geschlossen werden, dass die im Gesamtstädtischen Klimagutachten Aachen aus dem Jahr 2000 getroffenen Aussagen bzgl. einer Durchlüftung des Kurgebietes und bzgl. der für das Kurgebiet relevanten Kaltluftproduktionsflächen weiterhin haltbar sind. Negative Auswirkungen sind allenfalls in lokalem eng begrenztem Ausmaß zu erwarten.

 

In dem nordöstlich an das Kurgebiet Monheimsallee angrenzenden Sportpark Soers haben in den letzten Jahren große Flächenversiegelungen (insbes. Stadionneubau) stattgefunden. Mit Blick auf die Durchlüftung dürfte dies zwar im Nahbereich zu einer Verschlechterung geführt haben, im Kurgebiet Monheimsallee selber dürften diese Auswirkungen allenfalls sehr stark abgeschwächt spürbar sein.

 

 

2.1.2 Zusammenfassende Bewertung des Kurklimas

 

Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann davon ausgegangen werden, dass die bei einigen Klimaparametern festgestellten Veränderungen in den letzten zwei Dekaden (vor allem Anzahl der Heißen Tage bzw. der Sommertage) nicht oder nur in sehr geringem Umfang auf Änderungen der Flächennutzung bzw. der baulichen Nachverdichtung in den Kurgebieten bzw. deren Nahbereich zurückzuführen sind, sondern im Wesentlichen auf die allgemein zu beobachtenden, großräumigen Klimaänderungen.

 

Abschließend ist festzuhalten, dass sich die klimatischen Bedingungen für die beiden Kurgebiete in den letzten zehn Jahren seit der Beurteilung im Gesamtstädtischen Klimagutachten (im Jahr 2000) lediglich geringfügig verschlechtert haben und damit ein Kuraufenthalt durch Veränderungen von Klimaparametern nur unwesentlich beeinträchtigt wird.

 

Es wird jedoch - wie schon im Gesamtstädtischen Klimagutachten - dringend empfohlen, die vorhandenen klimatischen Funktionen vor allem der Bachtäler zu erhalten und weitere Bebauungen in diesen sensiblen Bereichen strikt zu vermeiden. Maßnahmen, die zur Verbesserung der lokalklimatischen Wirkungen führen können, wie z.B. Vermeidung weiterer Versiegelungen, Dachbegrünung u.v.m., sind zu unterstützen.

 

 

 

 

 

 

2.2  Luftqualität in den Aachener Kurgebieten

 

2.2.1 Die räumliche Sondersituation in Aachen bezüglich Luftschadstoffmessungen

 

Die Stadt Aachen ist mit rund 250.000 Einwohnern eine Großstadt, für die 2009 ein Luftreinhalteplan (LRP) aufgestellt werden musste und in der bereits seit vielen Jahren mehrere Luftmessstationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) betrieben werden. Auf der anderen Seite hat Aachen zwei räumlich getrennte Teil-Kurgebiete und trägt den Titel Heilbad. Dies ist bei der Beurteilung der Lufthygiene in den Teil-Kurgebieten zu berücksichtigen.

 

Zunächst lässt sich feststellen, dass sich die lufthygienische Situation seit den letzten Kurgebiets-Messungen in den 1990er Jahren durchaus verbessert hat. Leider werden in Teilbereichen nach wie vor Grenzwerte nicht vollständig eingehalten.

 

Zur Vorbereitung des lufthygienischen Messprogramms in den beiden  Kurgebieten wurden Vorgaben für die Messstandorten, die zu messenden Substanzen und die Messmethodik (hier DHV-Modell) zwischen der Stadt Aachen, der Bezirksregierung Köln, dem LANUV sowie der Kur- und Badegesellschaft Aachen abgestimmt. Es wurden insgesamt verschiedene Standorte ausgewählt an denen NO2- und teilweise auch PM10-Messungen durchgeführt wurden. Ergänzend dazu wurden die Daten der Luftschadstoff-Messungen der LANUV-Stationen  (Burtscheid und Wilhelmstraße) mit einbezogen.

 

Das Kurgebiet Burtscheid stand im Mittelpunkt der Messungen und der Beurteilung. Unter Berücksichtigung der Anforderungen des Deutschen Heilbäderverbandes (DHBV 2005) wurden neben der LANUV-Messstation Burtscheid (Repräsentanz Kurgebiet, KG) die beiden Messstellen Burtscheider Markt (Kurkliniken/Haus des Gastes; Repräsentanz Ortszentrum, OZ) und die Messstelle Kapellenplatz (Repräsentanz Verkehrszentrum, VZ) festgelegt.  Es bestand Einigkeit, dass im Kurgebiet Monheimsallee nicht an allen Repräsentanzen gemessen werden muss, da das Kurgebiet überwiegend historischen Charakter hat und seit vielen Jahren keine Kuranwendungen mehr stattfinden. Deshalb wurde hier nur eine Messstelle am Spielcasino festgelegt (Repräsentanz Ortszentrum, OZ), da dieser Bereich auch in den 1990er Messungen erhöhte Werte aufwies. Die Lage der Messstandorte ist in Anlage 2 dargestellt.

 

An allen Messstandorten wurde nach dem gewählten DHV-Modell standardmäßig Stickstoffdioxid (NO2) gemessen. Des Weiteren wurden in Burtscheid zum Vergleich mit der dortigen LANUV-Messstation und den Auswahlmöglichkeiten im DHV-Standardmodell auch PM10-Messungen (Feinstaub) durchgeführt. Auf zusätzliche Rußmessungen wurde verzichtet, da hierfür aktuell in der EU-Luftqualitätsrichtlinie kein Grenzwert vorliegt und an der LANUV-Messstation keine Rußmessungen durchgeführt werden. Mit der Methodenwahl des DHV-Untersuchungsmodells konnten zudem entsprechende Messparameterfreiheiten genutzt werden. Bezüglich Feinstaub liegt der Schwerpunkt der Beurteilung daher bei PM10.

2.2.2 Zusammenfassende Beurteilung der lufthygienischen Verhältnisse

 

Die Kurgebietsmessungen wurden von der InfraServ Gendorf GmbH - Immissionsmessungen durchgeführt /INFRASERV 2012/. Die Beurteilung der lufthygienischen Verhältnisse auf Basis dieser Messungen und der Messwerte der LANUV-Station wurde von der DEKRA Industrial GmbH durchgeführt. Die DEKRA wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt in das Verfahren einbezogen, nachdem der ursprünglich eingebundene Gutachter die Auswertung aus Kapazitätsgründen nicht vornehmen konnte.

 

In dem Teilbericht der DEKRA sind alle relevanten Daten und Informationen zur Beurteilung der lufthygienischen Verhältnisse aufgeführt. Die Ergebnisse der Auswertungen werden im Folgenden kurz zusammengefasst.

 

In den Tab. 1 und 2 sind die Messergebnisse den geltenden Richtwerten gegenübergestellt.

 

Tab. 1:              Luftqualitäts-Richtwerte und Messergebnisse für Stickstoffdioxid (LR = Luftqualitäts-Richtwert, I = Messwert)

 

Tab. 2:              Luftqualitäts-Richtwerte und Messergebnisse für PM10 (LR = Luftqualitäts-Richtwert, I = Messwert)

 

Im Folgenden sind die wesentlichen Aussagen des Gutachters aus dem Kapitel „Zusammenfassung und Empfehlung“ des DEKRA-Gutachtens aufgeführt:

 

Burtscheid

Die Auswertung der Messergebnisse (Kurgebietsmessungen und LANUV-Station) zeigt für das Kurgebiet Burtscheid im Bereich OZ (Ortszentrum) eine geringfügige Überschreitung des Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid. Für den Repräsentanzbereich KG (Kurgebiet) ergibt sich eine Überschreitung des Jahresmittelwertes für Feinstaub. Die zulässige Überschreitungshäufigkeit der Kurzzeitwerte LR2 (maximale 14-Tages-Mittelwerte) ist in allen drei Kurbereichsrepräsentanzen eingehalten.

Der Gutachter gibt zu bedenken, dass die LANUV-Messstation in Burtscheid die Repräsentanz KG nicht optimal wiedergibt. Im Hinblick auf die strengen Luftqualitätsrichtwerte hätte sich angeboten eine zusätzliche NO2-Messtelle für den Bereich KG an einer evtl. weniger belasteten Stelle im „Grünen“ (Kurpark oder therapeutisch genutzter Freiaufenthaltsbereich) einzurichten. Dies war im Vorfeld mit den übrigen Beteiligten jedoch so abgestimmt gewesen.

Angesichts der insgesamt nur geringen Überschreitungen der Luftqualitätsrichtwerte und der ausschließlich thermaltherapeutischen Anwendungen wird seitens des Gutachters empfohlen, der Prädikatisierung des Kurgebietes Burtscheid als Heilbad aus lufthygienischer Sicht weiter zu entsprechen.

 

Monheimsallee

Der Luftqualitäts-Richtwert für Stickstoffdioxid ist am Spielcasino (OZ) im Jahresmittel deutlich überschritten. Feinstaubmessungen wurden aufgrund vorheriger Abstimmung nicht durchgeführt. Ebenso wurden in den Repräsentanzen KG und VZ absprachegemäß keine Messungen durchgeführt. Nach Auffassung des Gutachters ist damit keine ausreichende Datenlage für eine abschließende Bewertung gegeben. Für das Teil-Kurgebiet Monheimsallee kann der Gutachter insgesamt aus lufthygienischer Sicht keine positive Empfehlung zur Beibehaltung des Prädikats „Heilbad“ abgeben.

Auf konkrete Maßnahmenvorschläge seitens des Gutachters wurde verzichtet, da die Stadt Aachen zur Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet insgesamt am 01.01.2009 einen integrierten Luftreinhaltplan und Aktionsplan verabschiedet hat. Dieser Plan sieht zahlreiche Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität vor. Der Luftreinhalteplan wird aktuell fortgeschrieben und soll nach Zeitplan der BezReg Anfang 2014 neu in Kraft treten.

Zum Nachweis der Wirksamkeit des Luftreinhalteplans und angesichts der Überschreitungen von zwei Luftqualitäts-Richtwerten für Kurorte wird seitens des Gutachters empfohlen, die nächsten Kontrollmessungen bei der folgenden periodischen Überprüfung in 5 Jahren durchzuführen (2016).

 

 

 

 

 

 

3.              Schlussfolgerungen aus den Kurgutachten zu Klima und Lufthygiene und weiteres Vorgehen unter Berücksichtigung der Vorgaben / Empfehlungen der Bezirksregierung Köln

Seit Änderung des Kurortegesetzes NRW in 2007 ist die Bezirksregierung Köln (kurz: BezReg) unmittelbar für die Überprüfungen der Anerkennungsvoraussetzungen zur Führung des Titels „Bad Aachen“ zuständig. Ein zentraler Punkt ist dabei die Einhaltung der Kurorte-Grenzwerte in lufthygienischer und  klimatischer Hinsicht.

 

Die aktuellen Gutachten wurden der BezReg im August 2012 zur Verfügung gestellt. Mit Schreiben vom 07.12.2012 stellte die BezReg fest, dass die lufthygienischen Anforderungen (in beiden Kurgebieten) nicht ausreichend erfüllt sind. Gemäß § 18 Abs. 2 Kurortegesetz NRW sind „bei Überprüfung festgestellte fehlende Anerkennungsvoraussetzungen innerhalb von fünf Jahren nach Feststellung nachzuweisen.“ Insoweit wurde die Stadt verpflichtet, die Einhaltung der Kurorte-Grenzwerte bis zum 30.06.2017 durch ein neues Luftqualitätsgutachten zu belegen.

 

Um den Nachweis rechtzeitig vorlegen zu können, muss in 2016 erneut ein Kurorte-Messprogramm durchgeführt und anschließend gutachterlich ausgewertet werden. Da in beiden Kurgebieten Überschreitungen festgestellt wurden, muss auch in beiden Gebieten wieder gemessen werden. Die 1jhrg. Messung soll zur Einbindung der LANUV-Messwerte zum 01.01.2016 starten. Die Kosten werden auf Basis der Erfahrungswerte aus der Messung 2011/2012 auf ca. 50.000 € (konsumtiv) für die Jahre 2015-2017 geschätzt. Das 2010 hierfür eingerichtete PSP 4-140101-902-4 / 52790000 kann zu gegebener Zeit wieder aktiviert werden. In Abstimmung mit FB 20 werden die notwendigen Mittel im Rahmen der laufenden Haushaltsanmeldungen zusätzlich eingeplant, wobei sich die Planansätze an der voraussichtlichen Kassenwirksamkeit orientieren (5.000 € in 2015, 35.000 € in 2016 und 10.000 € in 2017). Die zusätzlichen Kosten werden durch Deckung in anderen Bereichen eingespart.

 

Mit Blick auf die seit Jahren festgestellten, deutlichen Überschreitungen im Kurgebiet Monheimsallee fand am 21.02.2013 ein erstes Abstimmungsgespräch bei der Bezirksregierung in Köln statt. Gegenüber den Messungen der 1990er Jahre konnten zwar deutliche Verbesserungen festgestellt werden; dennoch werden die maßgebenden Grenzwerte bis dato nicht eingehalten Die BezReg begrüßt die erfolgreichen Aktivitäten der Stadt im Aachener Luftreinhalteplan, machte aber gleichzeitig deutlich, dass die Situation im Kurgebiet Monheimsallee auf Dauer nicht mehr tolerierbar ist und sogar den Erhalt des Titels „Bad Aachen“ für die Gesamtstadt gefährdet. Die BezReg rät daher zur Abschaffung des Kurgebiets Monheimsallee und Konzentration auf weitere Verbesserungen in Burtscheid.

Vor diesem Hintergrund fand im April 2013 ein Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung sowie der Kur- und Badegesellschaft statt. Für das Kurwesen besitzt das Kurgebiet Monheimsallee vor allem historische Bedeutung. In den 1920er Jahren wurde hier ein neues, innenstadtnahes Kurzentrum aufgebaut und intensiv betrieben. Später hat sich dieser Bereich weg vom stationären Heilbadbetrieb hin zu einer ambulanten Versorgung der Aachener Bevölkerung entwickelt. Seit vielen Jahren finden an der Monheimsallee keine kurbezogene Anwendungen und keine Kurgastübernachtungen mehr statt.

 

Gleichwohl übernimmt das Gebiet mit dem Wellness-Bad Carolus Therme, dem Kur- und Stadtgarten sowie dem angrenzenden Lousberg eine wichtige Funktion als innenstadtnaher Erholungsbereich. In Kurgebieten gelten spezielle Lärmgrenzwerte und damit besondere Anforderungen an die Lärmbelastung bzw. das Ruhebedürfnis der Anwohner. Das Kurgebiet Monheimsallee wird im Lärmaktionsplan der Stadt Aachen als „Ruhiger Stadtraum“ eingestuft. Auch wenn im Nahbereich der Monheimsallee höhere Lärmbeaufschlagungen festzustellen sind, sollen Stadtgarten und Lousberg als Ruhebereiche erhalten bleiben und gefördert werden.

 

Insoweit sind mit Blick auf das klassische, gesundheitsbezogene Kurwesen zwar keine größeren Einschränkungen durch die Aufgabe des Kurgebietes Monheimsallee zu erwarten.

 

Bedeutsam dürften aber vor allem die Sekundäreffekte sein:

?         Imageverlust für diesen Stadtbereich und die Gesamtstadt durch Aufgabe eines seit Jahrzehnten anerkannten Titels / Gütesiegels.

?         Wegfall der besonderen Schutzansprüche für Anwohner im Lärmbereich.

?         Der Verlust des Status „Kurgebiet“ könnte sich wertmindernd auf Grundstücks- und Mietpreise auswirken.

?         Der bau- bzw. planungsrechtliche Status als Sondergebiet entfällt, so dass sich nicht gewollte Entwicklungen schwieriger steuern oder gar nicht mehr durchsetzen lassen

?         Die Stadt „kapituliert“ – ungeachtet der Vielzahl an innovativen Handlungsoptionen - vor der Herausforderung einer 20%igen Verbesserung in 5 Jahren und verliert in der gesamtstädtischen Luftreinhalteplanung gerade auch für diesen besonders stark verkehrsbeeinflussten Wohnbereich wichtige Handlungsgrundlagen.

 

Unter gesamtstädtischen Gesichtspunkten ist der Erhalt des Kurgebietes Monheimsallee im Grundsatz folgerichtig und wünschenswert, zumal die Monheimsallee als Wohnstandort von einigen hundert Anwohnern auch mit Blick auf die Einhaltung der allgemeinen Luftqualitätsanforderungen dringend weiterer „Schritte“ bedarf. Die Verwaltung wird daher weitere Maßnahmen zur Verbesserung der lufthygienischen Situation prüfen und der Politik erste Vorschläge unterbreiten, um die Luftgütekriterien zu erfüllen und die Lebensqualität zu steigern. Angesichts des starken Verkehrseinflusses im Bereich Monheimsallee sind weitere, ambitionierte Strategien erforderlich, um die maßgebenden Grenzwerte in den nächsten 5 Jahren vollständig einzuhalten.

 

Die BezReg hat die Verwaltung aufgefordert im Herbst 2013 Vorschläge zum weiteren Umgang mit dem Kurgebiet Monheimsallee vorzulegen und diese in einem neuen Abstimmungsgespräch gemeinsam zu diskutieren. Sofern die Haltung der BezReg weiterhin so restriktiv bleibt wie bisher, ist nicht auszuschließen, dass die Stadt gezwungen sein wird, dass Kurgebiet Monheimsallee möglicherweise schon vor Beginn des Messprogramms aufzugeben, um den Titel für Burtscheid und damit für die Gesamtstadt zu erhalten.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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0

0

Auszahlungen

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0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

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0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz

2015 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2015 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

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0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

50.000,--

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0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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50.000,--

0

0

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

- 50.000,--

 

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausrei-

chende Deckung vorhanden

Deckung wird im Rahmen der Haushaltsplanungen erfolgen

 

 

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Anlagen

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