Entscheidungsvorlage - A 61/0168/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.                 Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die heutige Verkehrsführung beibehalten werden soll.

2.                 Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die heutige Verkehrsführung beibehalten werden soll.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Änderung der Verkehrsführung zur Erreichung der neuen Parkhauszufahrt in der Schumacherstraße zum Parkhaus

hier: Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 01.02.2005

 

 

Mit beigefügtem Antrag wird für die Bezirksvertretung Aachen-Mitte folgender Empfehlungsbeschluss für den Verkehrsausschuss beantragt:

„Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Linksabbiegespur vom Peterskirchhof in die Peterstraße zusätzlich für den Geradeausverkehr in die Schumacherstraße zu öffnen.“

 

Zur Situation:

Die neue Parkhauszufahrt des Parkhauses in der Peterstraße sollte auf möglichst direktem Wege erreichbar sein. Die Hauptzufahrt ist in der Schumacherstraße vorgesehen, welche vom Knoten Peterskirchhof/ Peterstraße von Rechts- und Linksabbiegern aus der Peterstraße erreicht werden kann. Die Verkehre aus dem Peterskirchhof müssen links in die Peterstraße abbiegen und können dann als Rechtsabbieger in den geöffneten Gasborn zum Parkhaus einfahren. 

 

Verkehrszählung:

Eine Verkehrszählung vom 15.05.2001 ergab, dass bereits heute einige Verkehre ordnungswidrig geradeaus in die Schumacherstraße einfahren. In der Nachmittagsspitze von 16:30-17:30 wurden hier 27 Kfz gezählt.

 

ASEAG:

In der Verkehrsbesprechung am 18.11.2004 bemängelte die ASEAG, dass der Vorlauf für die Busse aus dem Peterskirchhof in Richtung Hansemannplatz aufgehoben wurde und es deshalb häufig zu Konflikten mit den ordnungswidrig geradeausfahrenden PKW käme. Die Verwaltung wurde beauftragt die Situation zu überprüfen und richtete dem Bus einen Vorlauf von 5 Sekunden vor dem Kfz-Signal ein.

 

Spuraufteilung:

Um die bereits vorhandenen Konflikte der geradeausfahrenden Verkehre mit den linksabbiegenden Bussen nicht noch zu erhöhen, sollte die Linksabbiegespur nicht für den geradeausfahrenden Kfz-Verkehr geöffnet werden. Auf der Busspur kann dieser Strom ebenfalls nicht geführt werden, da in diesem Fall die Busspur aufgehoben werden müsste und der Bus sein Sondersignal nicht mehr nutzen könnte.

 

Signaltechnik:

Die Signaltechnik muss bei einer Freigabe des Geradeausverkehrs nicht geändert werden, da in der Zwischenzeitberechnung dieser geradeausfahrende Strom bereits berücksichtigt wurde.  Der Geradeausverkehr würde aber die Leistungsfähigkeit des linksabbiegenden Busses schwächen.

 

Vorschlag der Verwaltung:

Da Verkehre, die unter Umgehung des Hansemannplatzes die Route Schumacherstraße, Synagogenplatz, Promenadenstraße nutzen wollen, unterbunden werden sollen und die Zufahrt zum Parkhaus vom Peterskirchhof gut zu erreichen ist, schlägt die Verwaltung vor, das Geradeausfahrverbot für den IV vom Peterskirchhof in die Schumacherstraße beizubehalten.

 

 

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Anlagen

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