Entscheidungsvorlage - FB 11/0182/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer/eines Beigeordneten für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Herr Hammers
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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29.05.2013
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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29.05.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, Herrn Reiner Daams, unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit, ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens zum 01.08.2013, für die Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport zu wählen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt, Herrn Reiner Daams, unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit, ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens zum 01.08.2013 für die Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport zu wählen.
(Philipp)
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Beschluss des Rates vom 24.10.2012 wurde die Beigeordnetenstelle für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport bis Ende 2012 öffentlich ausgeschrieben. Eine Zusammenstellung der eingegangenen Bewerbungen wurde den Fraktionen am 18.01.2013 zur Verfügung gestellt.
Für alle Ratsmitglieder bestand die Möglichkeit, die aufgrund der Anzeigenschaltung eingegangenen Bewerbungsunterlagen einzusehen und sich über die Bewerber/innen zu informieren.
Im Zuge des Auswahlverfahrens, welches durch die externe Beratungsgesellschaft ZfM - Zentrum für Management und Personalberatung, Edmund Mastiaux & Partner, Bonn - begleitet wurde, hat sich Herr Reiner Daams als geeignetster Bewerber erwiesen.
Die Einstellung erfolgt als kommunaler Wahlbeamter (Wahlzeit acht Jahre) nach Besoldungsgruppe B 5 Bundesbesoldungsgesetz. Im Falle der Wiederwahl ist eine Eingruppierung nach Besoldungsgruppe B 6 Bundesbesoldungsgesetz möglich.