Entscheidungsvorlage - FB 37/0022/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Entscheidung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, seine Zustimmung zur Genehmigung zur Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 922.000 € zum Produkt 021501 – Brandschutz – zur Beschaffung von Einsatzüberbekleidung zu erteilen und die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden finanziellen Auswirkungen in den Jahren 2014 bis 2016 im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 umzusetzen.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung zur Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 922.000 € zum Produkt 021501 – Brandschutz – zur Beschaffung von Einsatzüberbekleidung zu erteilen und die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden finanziellen Auswirkungen in den Jahren 2014 bis 2016 im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 umzusetzen.

 

 

Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 922.000 € zum Produkt 021501 – Brandschutz – zur Beschaffung von Einsatzüberbekleidung zu erteilen und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden finanziellen Auswirkungen in den Jahren 2014 bis 2016 im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 umzusetzen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Eine hochwertige Persönliche Schutzausrüstung (PSA), gute Schulung, körperliche Fitness und sichere Einsatztechnik senken das Unfallrisiko erheblich. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss gemäß der Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr und der Gesetzlichen Unfallversicherungen bei allen Einsätzen getragen werden, die aufgrund ihrer Art Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen und die durch andere Maßnahmen (technisch oder organisatorisch) nicht verhindert werden können. Zu diesen Grundsätzen gehören zweifelsfrei die Tätigkeiten der Feuerwehren bei der Brandbekämpfung, insbesondere bei gefahrenträchtigen Gebäudebränden. Die Einsatzüberbekleidung der Feuerwehren nach Europanorm 469 wird daher in PSA – Kategorie 3 als komplexe Schutzkleidung zum Schutz vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden eingestuft. Diese schwere Bekleidung bietet thermischen Schutz gegen direkte Beflammung, mechanischen Schutz bei Explosionen und physiologischen Schutz bei hohen Umgebungstemperaturen. An Konstruktion und Funktion werden sehr hohe Anforderungen gegen die im Einsatz zu erwartenden Gefahren gestellt. Die PSA muss thermisch stabil sein, leicht und atmungsaktiv, gut wahrnehmbar, ergonomisch geschnitten, wasch- und desinfizierbar und zur Unterbringung von Einsatzgeräten funktional sein.

Zur Ersatzbeschaffung der jetzigen Schutzkleidung wurde im November 2012 eine EU-weite Ausschreibung durchgeführt. Danach sollte, wie bei der letzten Ausschreibung, eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von ca. 800 Garnituren über 48 Monate beauftragt werden. Unter der Vergabeprüfnummer 2028 hat die Firma Heinrich Vorndamme oHG am 19.03.2013 den Zuschlag in Gesamthöhe von 933.912,00 € erhalten.

Zunächst war geplant, die Einsatzüberbekleidung als Festwert (Mittel aind aus 7835 0000 vorhanden) weiterzuführen und die Beschaffung über die Laufzeit zu verteilen. Aus Kostengründen wurden bislang z.B. die Einsatzüberhosen und Schutzhandschuhe im Pool vorgehalten, d.h. vor Dienstbeginn bei der BF und vor Einsatzbeginn bei der FF hat sich der Feuerwehrangehörige mit Schutzkleidung aus einer frei zugänglichen Sammelvorhaltung ausgestattet. Aus der GUV-Richtlinie I-8651 geht hervor, dass die Schutzkleidung jedem Feuerwehrangehörigen persönlich zur Verfügung gestellt werden muss. Die Sicherheitsbeauftragten des FB 37 haben jetzt auf die Vorschriften hingewiesen und die bisherige Verfahrensweise mit dem Hinweis auf zeitnahe Änderung kritisiert.

Es ist geplant, eine gesetzeskonforme und kurzfristige Lösung herbeizuführen und die Pools aufzulösen, um somit jeden Feuerwehrangehörigen persönlich auszustatten. Zusätzlich hat die Beschaffung über mehrere Jahre den Nachteil einer Ungleichbehandlung. Über Jahre können innerhalb der Einheiten alte und neue Schutzkleidung mit verschiedener Schutzwirkung, Design und Farbe getragen werden. Auf den zukünftig vorhandenen Sicherungsgurt, der fest in die Bekleidung integriert und somit immer getragen wird, muss der Träger alter Schutzkleidung gänzlich verzichten. Dies führt bei den Feuerwehrangehörigen, insbesondere bei den ehrenamtlichen Kräften der Freiwilligen Feuerwehr, zur Unzufriedenheit. Stets ist das Gefühl bei den Trägern der alten Schutzkleidung vorhanden, dass eine neu ausgestatteter Kollegin/ein neu ausgestatteter Kollege den besseren Schutz genießt, moderner und funktioneller gekleidet ist.

Zur Auflösung des Bekleidungspools, zur Schaffung gleichberechtigter Sicherheitsstandards und eines einheitlichen Erscheinungsbildes sowie zur Förderung des Arbeitsklimas und der Zufriedenheit innerhalb der Löschzüge ist die gemeinschaftliche Ausgabe innerhalb eine Haushaltsjahres die bessere Lösung. Zusätzlich werden in den Jahren 2014 bis 2016 konsumtive Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 250.866,40 € eingespart.

Zur Deckung der Maßnahme müssen Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen geschoben werden. Mit Verpflichtungsermächtigung 2013 und kassenwirksam 2014 sollen 2 Tanklöschfahrzeuge für die Freiwillige Feuerwehr, 4, Mannschaftstransportfahrzeuge und Einsatzleitwagen der Berufsfeuerwehr ersetzt werden. Nach Abwägung der Prioritäten muss die Ersatzbeschaffung der Einsatzüberbekleidung vorrangig betrachtet werden. Die geplanten Fahrzeuge können in diesem Ausnahmefall vorerst durch die Umsetzung von älteren noch tauglichen Fahrzeugen zwischen den verschiedenen Löschzügen und durch längere Nutzungsdauer kompensiert werden. Aus fachlicher, strategischer und sicherheitsrelevanter Sicht sind die Verschiebungen unter der Voraussetzung der tatsächlichen Ersatzbeschaffung in 2015/2016 vertretbar.

Die Arbeitskreise „PSA“ und „Technik FF“ mit Angehörigen der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr sowie die Personalvertretung unterstützten ausdrücklich die Änderung der Verfahrensweise.

 

Zur Realisierung der Maßnahme muss im HHJ 2013 die Einrichtung und Freigabe einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (Mittel für das HHJ 2014)  in Höhe von  922.000,00 € beim Produkt Brandschutz erfolgen.

Eine Deckung in gleicher Höhe kann erfolgen aus folgenden Maßnahmen:

 

Beschaffung von 4 MTF                                                        190.000 € (VE)

5-021501-900-02900-900-1 – 78310000

Beschaffung 2 Einsatzleitwagen                                          132.000 € (VE)

5-021501-900-04900-900-1 – 78310000

Ersatzbeschaffung 2 Tanklöschfahrzeuge              600.000 € (VE)

5-021501-900-05000-900-1 – 78310000                            ____________

Gesamt                                                                                    922.000 € (VE)

 

Gemäß § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Auszahlungen erheblich sind.

 

 

Die o.a. Fahrzeugbeschaffungen, die zur Deckung angeboten werden, sollen in den Jahren 2015 und 2016 durchgeführt werden.

Hierfür sind jeweils 470.000 €, also insgesamt 940.000 € einzuplanen. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von 18.000 € ergibt sich aus der angenommenen Preissteigerung aufgrund der zeitlichen Verschiebung.

Für die Jahre 2015 und 2016 werden zusätzlich für die Beschaffung der Einsatzüberbekleidung jeweils Mittel in Höhe von 54.000 € benötigt, so dass für den Festwertaufbau insgesamt 1.030.000 € aufgewendet werden müssen.

Die Deckung der für die Jahre 2015 und 2016 jeweils benötigten Mittel in Höhe von 524.000 € (470.000 € + 54.000 €) erfolgt aus dem Festwert Brandschutz.

Im HHJ 2015 soll der Ansatz in Höhe von 821.700 € um 524.000 € auf 297.700 € und

im HHJ 2016 soll der Ansatz in Höhe von 796.500 € um 524.000 € auf 272.500 € reduziert werden.

 

Nach Abschluss des Festwertaufbaus „Einsatzüberbekleidung“ im Jahre 2016 in Höhe von 1.030.000 € sind im HHJ 2016 insgesamt Mittel in Höhe von 515.000 € (50 % der Anschaffungskosten Festwert „Einsatzüberbekleidung“) aufwandsmäßig einzuplanen.

Aufgrund der Verschiebung der Fahrzeugbeschaffungen um 1 bzw. 2 Jahre werden für das HHJ 2014 70.000 € (geplante Abschreibung 2014) und 2015 34.166,67 €  eingespart.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren

 

Im HHJ 2014 werden auf der Aufwandsseite Einsparungen in Höhe von insgesamt 58.866,40 € erzielt.

Im HHJ 2015 werden auf der Aufwandsseite Einsparungen in Höhe von insgesamt 171.033,07 € erzielt.

Im HHJ 2016 entstehen Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 4.800,27 €.

 

In der Finanzplanung 2013 – 2016 ergeben sich keine Änderungen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 2014

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

922.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

-922.000

0

922.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-922.000

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 u.2016

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 u.2016

Folgekos-ten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

 

 

-375.000

0

 

0

Personal-/

Sachaufwand

 

 

1.618.200

570.200

54.000

54.000

Abschreibungen

999.700

941.833,60

1.999.400

2.506.167,20

70.000

71.666,67

Ergebnis

-999.700

-941.833,60

-3.242.600

-3.076.367,20

124.000

125.666,67

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

58.866,40

166.232.80

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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