Entscheidungsvorlage - FB 37/0022/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsjahr 2013, Produkt 021501, Brandschutz - Beschaffung von Einsatzüberbekleidung für die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- FB 37/120
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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14.05.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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28.05.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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29.05.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Entscheidung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, seine Zustimmung zur Genehmigung zur Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 922.000 € zum Produkt 021501 – Brandschutz – zur Beschaffung von Einsatzüberbekleidung zu erteilen und die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden finanziellen Auswirkungen in den Jahren 2014 bis 2016 im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 umzusetzen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung zur Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 922.000 € zum Produkt 021501 – Brandschutz – zur Beschaffung von Einsatzüberbekleidung zu erteilen und die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden finanziellen Auswirkungen in den Jahren 2014 bis 2016 im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 umzusetzen.
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 922.000 € zum Produkt 021501 – Brandschutz – zur Beschaffung von Einsatzüberbekleidung zu erteilen und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden finanziellen Auswirkungen in den Jahren 2014 bis 2016 im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 umzusetzen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Eine hochwertige Persönliche Schutzausrüstung (PSA), gute Schulung, körperliche Fitness und sichere Einsatztechnik senken das Unfallrisiko erheblich. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss gemäß der Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr und der Gesetzlichen Unfallversicherungen bei allen Einsätzen getragen werden, die aufgrund ihrer Art Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen und die durch andere Maßnahmen (technisch oder organisatorisch) nicht verhindert werden können. Zu diesen Grundsätzen gehören zweifelsfrei die Tätigkeiten der Feuerwehren bei der Brandbekämpfung, insbesondere bei gefahrenträchtigen Gebäudebränden. Die Einsatzüberbekleidung der Feuerwehren nach Europanorm 469 wird daher in PSA Kategorie 3 als komplexe Schutzkleidung zum Schutz vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden eingestuft. Diese schwere Bekleidung bietet thermischen Schutz gegen direkte Beflammung, mechanischen Schutz bei Explosionen und physiologischen Schutz bei hohen Umgebungstemperaturen. An Konstruktion und Funktion werden sehr hohe Anforderungen gegen die im Einsatz zu erwartenden Gefahren gestellt. Die PSA muss thermisch stabil sein, leicht und atmungsaktiv, gut wahrnehmbar, ergonomisch geschnitten, wasch- und desinfizierbar und zur Unterbringung von Einsatzgeräten funktional sein.
Zur Ersatzbeschaffung der jetzigen Schutzkleidung wurde im November 2012 eine EU-weite Ausschreibung durchgeführt. Danach sollte, wie bei der letzten Ausschreibung, eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von ca. 800 Garnituren über 48 Monate beauftragt werden. Unter der Vergabeprüfnummer 2028 hat die Firma Heinrich Vorndamme oHG am 19.03.2013 den Zuschlag in Gesamthöhe von 933.912,00 erhalten.
Zunächst war geplant, die Einsatzüberbekleidung als Festwert (Mittel aind aus 7835 0000 vorhanden) weiterzuführen und die Beschaffung über die Laufzeit zu verteilen. Aus Kostengründen wurden bislang z.B. die Einsatzüberhosen und Schutzhandschuhe im Pool vorgehalten, d.h. vor Dienstbeginn bei der BF und vor Einsatzbeginn bei der FF hat sich der Feuerwehrangehörige mit Schutzkleidung aus einer frei zugänglichen Sammelvorhaltung ausgestattet. Aus der GUV-Richtlinie I-8651 geht hervor, dass die Schutzkleidung jedem Feuerwehrangehörigen persönlich zur Verfügung gestellt werden muss. Die Sicherheitsbeauftragten des FB 37 haben jetzt auf die Vorschriften hingewiesen und die bisherige Verfahrensweise mit dem Hinweis auf zeitnahe Änderung kritisiert.
Es ist geplant, eine gesetzeskonforme und kurzfristige Lösung herbeizuführen und die Pools aufzulösen, um somit jeden Feuerwehrangehörigen persönlich auszustatten. Zusätzlich hat die Beschaffung über mehrere Jahre den Nachteil einer Ungleichbehandlung. Über Jahre können innerhalb der Einheiten alte und neue Schutzkleidung mit verschiedener Schutzwirkung, Design und Farbe getragen werden. Auf den zukünftig vorhandenen Sicherungsgurt, der fest in die Bekleidung integriert und somit immer getragen wird, muss der Träger alter Schutzkleidung gänzlich verzichten. Dies führt bei den Feuerwehrangehörigen, insbesondere bei den ehrenamtlichen Kräften der Freiwilligen Feuerwehr, zur Unzufriedenheit. Stets ist das Gefühl bei den Trägern der alten Schutzkleidung vorhanden, dass eine neu ausgestatteter Kollegin/ein neu ausgestatteter Kollege den besseren Schutz genießt, moderner und funktioneller gekleidet ist.
Zur Auflösung des Bekleidungspools, zur Schaffung gleichberechtigter Sicherheitsstandards und eines einheitlichen Erscheinungsbildes sowie zur Förderung des Arbeitsklimas und der Zufriedenheit innerhalb der Löschzüge ist die gemeinschaftliche Ausgabe innerhalb eine Haushaltsjahres die bessere Lösung. Zusätzlich werden in den Jahren 2014 bis 2016 konsumtive Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 250.866,40 eingespart.
Zur Deckung der Maßnahme müssen Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen geschoben werden. Mit Verpflichtungsermächtigung 2013 und kassenwirksam 2014 sollen 2 Tanklöschfahrzeuge für die Freiwillige Feuerwehr, 4, Mannschaftstransportfahrzeuge und Einsatzleitwagen der Berufsfeuerwehr ersetzt werden. Nach Abwägung der Prioritäten muss die Ersatzbeschaffung der Einsatzüberbekleidung vorrangig betrachtet werden. Die geplanten Fahrzeuge können in diesem Ausnahmefall vorerst durch die Umsetzung von älteren noch tauglichen Fahrzeugen zwischen den verschiedenen Löschzügen und durch längere Nutzungsdauer kompensiert werden. Aus fachlicher, strategischer und sicherheitsrelevanter Sicht sind die Verschiebungen unter der Voraussetzung der tatsächlichen Ersatzbeschaffung in 2015/2016 vertretbar.
Die Arbeitskreise PSA und Technik FF mit Angehörigen der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr sowie die Personalvertretung unterstützten ausdrücklich die Änderung der Verfahrensweise.
Zur Realisierung der Maßnahme muss im HHJ 2013 die Einrichtung und Freigabe einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (Mittel für das HHJ 2014) in Höhe von 922.000,00 beim Produkt Brandschutz erfolgen.
Eine Deckung in gleicher Höhe kann erfolgen aus folgenden Maßnahmen:
Beschaffung von 4 MTF 190.000 (VE)
5-021501-900-02900-900-1 78310000
Beschaffung 2 Einsatzleitwagen 132.000 (VE)
5-021501-900-04900-900-1 78310000
Ersatzbeschaffung 2 Tanklöschfahrzeuge 600.000 (VE)
5-021501-900-05000-900-1 78310000 ____________
Gesamt 922.000 (VE)
Gemäß § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Auszahlungen erheblich sind.
Die o.a. Fahrzeugbeschaffungen, die zur Deckung angeboten werden, sollen in den Jahren 2015 und 2016 durchgeführt werden.
Hierfür sind jeweils 470.000 , also insgesamt 940.000 einzuplanen. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von 18.000 ergibt sich aus der angenommenen Preissteigerung aufgrund der zeitlichen Verschiebung.
Für die Jahre 2015 und 2016 werden zusätzlich für die Beschaffung der Einsatzüberbekleidung jeweils Mittel in Höhe von 54.000 benötigt, so dass für den Festwertaufbau insgesamt 1.030.000 aufgewendet werden müssen.
Die Deckung der für die Jahre 2015 und 2016 jeweils benötigten Mittel in Höhe von 524.000 (470.000 + 54.000 ) erfolgt aus dem Festwert Brandschutz.
Im HHJ 2015 soll der Ansatz in Höhe von 821.700 um 524.000 auf 297.700 und
im HHJ 2016 soll der Ansatz in Höhe von 796.500 um 524.000 auf 272.500 reduziert werden.
Nach Abschluss des Festwertaufbaus Einsatzüberbekleidung im Jahre 2016 in Höhe von 1.030.000 sind im HHJ 2016 insgesamt Mittel in Höhe von 515.000 (50 % der Anschaffungskosten Festwert Einsatzüberbekleidung) aufwandsmäßig einzuplanen.
Aufgrund der Verschiebung der Fahrzeugbeschaffungen um 1 bzw. 2 Jahre werden für das HHJ 2014 70.000 (geplante Abschreibung 2014) und 2015 34.166,67 eingespart.
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren
Im HHJ 2014 werden auf der Aufwandsseite Einsparungen in Höhe von insgesamt 58.866,40 erzielt.
Im HHJ 2015 werden auf der Aufwandsseite Einsparungen in Höhe von insgesamt 171.033,07 erzielt.
Im HHJ 2016 entstehen Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 4.800,27 .
In der Finanzplanung 2013 2016 ergeben sich keine Änderungen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2013 | Fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 922.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | -922.000 | 0 | 922.000 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -922.000 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 u.2016 | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 u.2016 | Folgekos-ten (alt) | Folgekosten (neu) |
Ertrag |
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| -375.000 | 0 |
| 0 |
Personal-/ Sachaufwand |
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| 1.618.200 | 570.200 | 54.000 | 54.000 |
Abschreibungen | 999.700 | 941.833,60 | 1.999.400 | 2.506.167,20 | 70.000 | 71.666,67 |
Ergebnis | -999.700 | -941.833,60 | -3.242.600 | -3.076.367,20 | 124.000 | 125.666,67 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 58.866,40 | 166.232.80 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |