Entscheidungsvorlage - FB 11/0181/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederwahl von Frau Stadtkämmerin Annekathrin Grehling, Dez. II, und Bestellung zur Stadtdirektorin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Herr Hammers
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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29.05.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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29.05.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, Frau Stadtkämmerin Annekathrin Grehling mit Wirkung vom 01.08.2013 zur allgemeinen Vertreterin des Oberbürgermeisters (Stadtdirektorin) zu bestellen sowie mit Wirkung vom 20. Oktober 2013 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zur Stadtkämmerin wieder zu wählen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt, Frau Stadtkämmerin Annekathrin Grehling mit Wirkung vom 01.08.2013 zur allgemeinen Vertreterin des Oberbürgermeisters (Stadtdirektorin) zu bestellen sowie mit Wirkung vom 20. Oktober 2013 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zur Stadtkämmerin wieder zu wählen
(Philipp)
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Herr Stadtdirektor Wolfgang Rombey tritt mit Ablauf des 31. Juli 2013 in den Ruhestand.
In der Nachfolge ist die Bestellung von Frau Stadtkämmerin Annekathrin Grehling, Dez. II, zur allgemeinen Vertreterin des Oberbürgermeisters (Stadtdirektorin) vorgesehen.
Die achtjährige Amtszeit von Frau Stadtkämmerin Annekathrin Grehling endet mit Ablauf des 19. Oktober 2013. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Wiederwahl von Frau Grehling liegen vor.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aufgrund der Wiederwahl zur Stadtkämmerin und der Bestellung zur allgemeinen Vertreterin des Oberbürgermeisters (Stadtdirektorin) in Höhe der gesetzlich zustehenden Dienstbezüge. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung gewährt.