Entscheidungsvorlage - A 62/0009/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nennt die von der Weststraße abgehende, vorhandene Privatstraße einschließlich der durch Neubebauung entstehenden Verlängerung „An der Glashütte“.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zwischen den Grundstücken Weststraße 24 und Weststraße 28 führt eine Stichstraße in das hintere Gelände. Die angrenzenden Grundstücke tragen zur Zeit die Hausnummern 24a bis 24g und 26 bzw. 26a und 26b. Die Straße, die als Sackgasse mit Wendemöglichkeit ausgebaut ist, soll zwecks weiterer Erschließung des Geländes und entsprechender Bebauung verlängert werden (vergl. Anlage). Darüber hinaus ist nach Aussagen des Eigentümers, Herr Mohren, mit einer zukünftigen, weiteren Erschließung und/oder Bebauung des dahinterliegenden Geländes zu rechnen. Die derzeitige Hausnummerierung ist nicht befriedigend und würde durch die Erweiterung noch unbefriedigender. Eine Verbesserung der Situation ist lediglich durch eine eigene Straßenbenennung mit entsprechender eigener Hausnummerierung erreichbar.

 

Bei der Straßenfläche handelt es sich um eine nicht gewidmete private Straßenfläche. Die angrenzenden Grundstücke einschließlich der Straßenfläche befinden sich im Eigentum der Eigentümergemeinschaft Mohren. Lediglich das Grundstück Weststraße 24d befindet sich in fremden Eigentum.

 

Nach Angabe von Herrn Mohren wurde die Firma Ludwig Mohren 1860 als Produktions- und Handelsunternehmen gegründet. Im Jahr 1910 wurde der Betrieb zur Erweiterung und Errichtung einer Glashütte an die Weststraße verlagert. Die Firma Ludwig Mohren KG hat heute noch ihren Sitz als Hersteller von Armaturen und technischem Glas, Schaugläsern, Schauglasarmaturen, Behälterschaugläsern  etc. auf dem benachbarten Grundstück Weststraße 30-34.

 

Mit Bezug auf die frühere - und zum Teil auch in der Nachbarschaft heutige - Nutzung des Geländes wird deshalb der Name „An der Glashütte“ vorgeschlagen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von rd. 1000 € im Vermögenshaushalt ergeben.

Entsprechende Mittel stehen in Höhe von 1000 € zur Verfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

 

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