Entscheidungsvorlage - A 62/0009/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Betreff: An der Glashütte - Straße als Abzweig zur Weststraßehier:Straßenbenennung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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22.06.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Zwischen den Grundstücken Weststraße 24 und Weststraße 28 führt eine Stichstraße in das hintere Gelände. Die angrenzenden Grundstücke tragen zur Zeit die Hausnummern 24a bis 24g und 26 bzw. 26a und 26b. Die Straße, die als Sackgasse mit Wendemöglichkeit ausgebaut ist, soll zwecks weiterer Erschließung des Geländes und entsprechender Bebauung verlängert werden (vergl. Anlage). Darüber hinaus ist nach Aussagen des Eigentümers, Herr Mohren, mit einer zukünftigen, weiteren Erschließung und/oder Bebauung des dahinterliegenden Geländes zu rechnen. Die derzeitige Hausnummerierung ist nicht befriedigend und würde durch die Erweiterung noch unbefriedigender. Eine Verbesserung der Situation ist lediglich durch eine eigene Straßenbenennung mit entsprechender eigener Hausnummerierung erreichbar.
Bei der
Straßenfläche handelt es sich um eine nicht gewidmete private Straßenfläche.
Die angrenzenden Grundstücke einschließlich der Straßenfläche befinden sich im
Eigentum der Eigentümergemeinschaft Mohren. Lediglich das Grundstück Weststraße
24d befindet sich in fremden Eigentum.
Nach Angabe von
Herrn Mohren wurde die Firma Ludwig Mohren 1860 als Produktions- und
Handelsunternehmen gegründet. Im Jahr 1910 wurde der Betrieb zur Erweiterung
und Errichtung einer Glashütte an die Weststraße verlagert. Die Firma Ludwig
Mohren KG hat heute noch ihren Sitz als Hersteller von Armaturen und
technischem Glas, Schaugläsern, Schauglasarmaturen, Behälterschaugläsern etc. auf dem benachbarten Grundstück
Weststraße 30-34.
Mit Bezug auf die
frühere - und zum Teil auch in der Nachbarschaft heutige - Nutzung des Geländes
wird deshalb der Name „An der Glashütte“ vorgeschlagen.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr
Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von rd. 1000 € im Vermögenshaushalt ergeben.
Entsprechende Mittel stehen in Höhe von 1000 € zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten
keine
Maßnahmebezogene Einnahmen
keine