Entscheidungsvorlage - B 03/0098/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er stimmt dem Wechsel der Vorhabenträgerin zu.

 

 

(Marcel Philipp)

Oberbürgermeister

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Am 22.10./24.10.2012 wurde mit der Grundstücksgesellschaft Kaiserplatz Aachen Adalbertstraße G. m. b. H. & Co. KG als Vorhabenträgerin der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 891 - Kaiserplatz-Galerie- abgeschlossen.

 

Nunmehr ist die Kommanditgesellschaft Grundstücksgesellschaft Farmsen m. b. H. & Co. (KG Farmsen) mit der Bitte an die Verwaltung herangetreten, als neue Vorhabenträgerin in die Rechte und Pflichten der Grundstücksgesellschaft Kaiserplatz Aachen Adalbertstraße G. m. b. H. & Co. KG aus dem o. g. Durchführungsvertrag sowie dem 1. Änderungsvertrag zu diesem eintreten zu dürfen. Sie hat mit notariellem Kaufvertrag vom 14.03.2013 die für die Errichtung des Vorhabens erforderlichen Baugrundstücke erworben. Der Käufer kann von diesem Vertrag zurücktreten, wenn der Rat der Stadt den Vorhabenträgerwechsel ablehnt.

 

Die Grundstücksgesellschaft Kaiserplatz Aachen Adalbertstraße G. m. b. H. & Co. KG bittet die Stadt, dem Vorhabenträgerwechsel nach § 12 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) zuzustimmen.

 

Die Zustimmung darf nach § 12 Abs. 5 BauGB nur dann verweigert werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans innerhalb der im Durchführungsvertrag vereinbarten Frist gefährdet ist. Eine Bonitätsprüfung der KG Farmsen hat ergeben, dass diese ebenso wie die jetzige Vorhabenträgerin wirtschaftlich in der Lage ist, die Kaiserplatz-Galerie im vertraglich vereinbarten Zeitrahmen zu realisieren.

 

Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt vor, dem beantragten Wechsel der Vorhabenträgerin zuzustimmen.

 

Hinweis: Erschließungsträgerin bleibt nach wie vor die GB Immobilien G. m. b. H.

 

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