Entscheidungsvorlage - FB 45/0270/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.)    Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Auszahlung der Fördermittel entsprechend der vorliegenden Erläuterungen.

2.)    Die Festlegung der förderungswürdigen Grundschulen soll – vorbehaltlich grundlegender Veränderungen in deren Schülerschaft – für die nächsten 4 Jahre Gültigkeit haben.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

In den Haushaltsjahren 2009 bis 2012 wurde das Produktsachkonto „Grundschulförderung“ mit einem Ansatz in Höhe von jeweils 100.000 € jährlich eingerichtet. Im Haushaltsjahr 2013 stehen Mittel in der Größenordnung von 95.700 € zur Verfügung.

Die Gelder sollen der Förderung der Bildungschancen an besonders belasteten Grundschulen in der Stadt Aachen dienen. Hieraus können Fördermaßnahmen für einzelne Schüler oder Gruppen von Schülern finanziert werden. Die Förderung soll die sozialen Unterschiede im Grundschulbereich abmildern.

 

 

  1. Weiterentwicklung der Förderkriterien

 

Nachdem die Fördermittel der vergangenen 4 Jahre aufgrund der Indikatorenauswertung aus dem Jahr 2009 für die 12 am stärksten belasteten Grundschulen bewilligt wurden, hat die Verwaltung in diesem Jahr erneut alle städtischen Grundschulen angeschrieben mit der Bitte, an einer neuen Auswertungsrunde teilzunehmen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass eine veränderte Struktur der Schülerschaft in die Bewertung einfließt. Weiterhin wurden die Bewertungsindikatoren aktualisiert (z.B. Teilnahme am Mittagessen aus der Förderung des Bildungs- und Teilhabepaketes anstatt Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“). 

 

Konkret wird vorgeschlagen (siehe Anlage 1), ein Einkommens- und ein Gesundheitskriterium mit doppelter Wertung aufzunehmen. Hierzu zählen die Teilnahme von Schulkindern an der Mittagsverpflegung,  an Ausflügen und Klassenfahrten sowie an der Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.

 

Als Gesundheitskriterium wurden die sozialräumlich zugeordneten Schuleingangsuntersuchungen des städteregionalen Gesundheitsamtes in die Wertung einbezogen (Sprache und Körperkoordination).

 

Die in der Vergangenheit ausgewiesenen Übergänge an die Hauptschulen sollen ersetzt werden durch die ausgesprochenen Empfehlungen zur Hauptschule, um so auch die Kinder einzubeziehen, die einen Übergang an eine Gesamtschule mit einer Hauptschulempfehlung vollziehen.

 

Der Indikator Passausländer wurde ersetzt durch das Kriterium „Schüler mit Migrationshintergrund“, um auch die in Deutschland geborenen Kinder nichtdeutscher Eltern einzubeziehen.

 

Die Gelder des Haushaltsjahres 2013 sollen gemäß geltender Beschlusslage unter Berücksichtigung der jeweiligen Schülerzahl am Anfang des Schuljahres 2013/14 pauschal an die Grundschulen ausgezahlt werden.

 

 

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

 

Die auf Basis der weiterentwickelten Förderkriterien ermittelten Auswertungsergebnisse sind als Anlage 2 der Vorlage beigefügt

Aufgrund der eng zusammenliegenden Resultate schlägt die Verwaltung vor, nunmehr die 14 folgenden Grundschulen in den Förderkreis aufzunehmen:

- KGS Bildchen

- Kath. Bekenntniszweig Barbarastrasse der GGS Brühlstrasse

- KGS Düppelstraße

- KGS Beeckstraße

- KGS Feldstraße

- KGS Luisenstraße

- GGS Driescher Hof

- KGS Mataréstraße

- EGS Annaschule

- KGS Passstraße

- GGS Schönforst

- Montessori-GS Mataréstraße

- GGS Gut Kullen

- KGS Fischmarkt

 

 

  1. Weitere Vorgehensweise

 

Die o.g. Schulen sollen zu Beginn des neuen Schuljahres 2013/2014 aufgrund der von ihnen angegebenen Schülerzahlen eine anteilige Auszahlung aus dem Fördertopf erhalten.

Da die oben dargestellte Klassifizierung der genannten Grundschulen gemäß den Regelungen des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes auch im Rahmen der anstehenden Schulentwicklungsplanung bedeutsam ist (mögliche Absenkung der Klassenfrequenz), soll die neu festgelegte Liste förderungsfähiger Schulen für die nächsten 4 Jahre ihre Gültigkeit behalten, vorausgesetzt, es gibt keine entscheidenden Änderungen in der Schülerstruktur einzelner Schulen.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element: 4-030101-909-5, SK 5291 0000

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

2012 ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

 

 

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

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Personal-/Sachaufwand

95.700 €

95.700 €

288.600 €

288.600 €

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

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Anlagen

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