Entscheidungsvorlage - FB 61/0882/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim gilt damit als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

Bereits seit vielen Jahren gibt es Bestrebungen, entlang der L12 Venwegener Straße zwischen Kornelimünster und Venwegen eine Geh- und Radwegverbindung zu schaffen.

Bereits seit 1989 macht sich der „Bürgerverein Venwegen e.V.“ für den Bau einer Geh- und Radwegverbindung zwischen Kornelimünster und Venwegen stark. 2005 hat sich der Verein mit dieser Bitte auch an die Stadt Aachen gewandt. Im Juli 2007 hat die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen Kornelimünster/Walheim den Antrag gestellt, den Gehweg im Bereich der Venwegener Straße bis zur Schlauser Mühle zu verbessern.

Im Jahr 2012 wurde auf Stolberger Seite das Wegweisungskataster für die Stolberger Vennbahnroute fertig gestellt. Somit ist nun eine durchgehende Beschilderung zwischen der Stolberger und Aachener Vennbahnroute vorhanden. Trotzdem gibt es entlang der Venwegener Straße weiterhin keine Radverkehrsanlagen, bzw. einen Gehweg der von Radfahrern mitbenutzt werden kann.

 

2. Heutige Situation

Der Radwegebau an bestehenden Landesstraßen wird in NRW durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW betreut. Das Land NRW finanziert den Bau aus einem separaten Programm; hierzu wird eine Prioritätenliste beim Regionalrat geführt. In dieser Prioritätenliste wurde die L12 Venwegener Straße im Jahr 2011 lediglich unter „Weitere betrachtete Maßnahmen“ aufgeführt, d.h. dass mit einem zeitnahen Ausbau nicht zu rechnen ist. Da die Stadt Aachen daran interessiert ist, dass sowohl für die anliegenden Bewohner, aber auch für alle anderen Fußgänger und Radfahrer eine sichere Verbindung entlang der L 12 hergestellt wird, hat die Verwaltung die politischen Fraktionen mit Schreiben vom 20.08.2012 gebeten, sich in der "Unterkommission Aachen der Verkehrskommission des Regionalrates des Regierungspräsidenten Köln" für eine Priorisierung der Maßnahme einzusetzen. Hierzu wäre eine Höherstufung des Projektes in der Prioritätenliste des Regionalrates notwendig. In der 09. Sitzung der Verkehrskommission in der 3. Sitzungsperiode des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 23.11.2012 wurde die angestrebte Höherstufung nicht realisiert, so dass weiterhin nicht mit einem zeitnahen Ausbau der L12 zu rechnen ist.

Die Venwegener Straße hat zwischen Kornelimünster und Stolberg-Venwegen eine Breite von etwa 6,00 - 6,50 m (in Kurvenlagen teilweise breiter). Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 70 km/h im Außerortsbereich. Die Verkehrsbelastung aus dem Jahr 2005 ergibt eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 3.816 Fz/24 h.

Mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW wurde zwischenzeitlich geklärt, dass dieser für den bestehenden Gehweg zwischen Iternberg und Mühlenweg zuständig ist. Nach Klärung der Zuständigkeit hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW den teilweise zugewachsenen Gehweg frei geschnitten und gesäubert, so dass dieser nun wieder sicher benutzt werden kann.

 

3. Planung

Die Verwaltung wird auch weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten versuchen, sich für eine Priorisierung des Radwegebaus entlang der L12 Venwegener Straße einzusetzen. Allerdings wurde in den letzten Jahren im Zuständigkeitsbereich der Regionalniederlassung Ville-Eifel des Landesbetriebs Straßenbau NRW nur durchschnittlich ein Neubau eines Geh-/Radwegs an Landesstraßen durchgeführt. Es empfiehlt sich zu prüfen, ob andere Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation für Fußgänger und Radfahrer bestehen.

Die Anlage eines reinen Gehwegs bis Schlauser Mühle zur Erschließung der dortigen Grundstücke fällt nicht in die Zuständigkeit des Landesbetrieb Straßenbau NRW. Zur Verbesserung der Situation für Fußgänger wäre aus Sicht des Landesbetrieb Straßenbau NRW unter Umständen denkbar, das derzeit in Teilbereichen der Venwegener Straße (von der Einmündung Mühlenweg in Richtung Stolberg) vorhandene Bankett in Form einer Schotterung des heutigen Grünstreifens/Banketts besser zu befestigen. Allerdings steht dem der dann erhöhte Unterhaltungsaufwand entgegen. Eine Entscheidung hierzu kann nur anhand von Zahlenmaterial bzgl. Kosten und Nutzung getroffen werden. Hierzu stellt die Verwaltung entsprechendes Zahlenmaterial zusammen und nimmt die weitere Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW auf.

Die grundsätzliche Führung des Radverkehrs an Landstraßen ergibt sich aus der Entwurfsklasse (EKL) der Straße. Für die Venwegener Straße ergibt sich aufgrund ihrer Lage im Netz, ihrer Verkehrsbelastung und der zulässigen Geschwindigkeit die Zuordnung zur EKL 3. Laut der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) wird für Landstraßen der EKL 3 mit der zulässigen Geschwindigkeit, der Verkehrsbelastung und der Breite der Venwegener Straße eine Führung der Radfahrer im Mischverkehr mit den Kfz auf der Fahrbahn nicht empfohlen.

Schutzstreifen sind an Landstraßen gemäß VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 (Rn. 12) nur innerhalb geschlossener Ortschaften zulässig. Da für die auch außerorts zulässigen Radfahrstreifen die notwendige Fahnbahnbreite fehlt, kommt nur eine Führung des Radverkehrs im Seitenraum in Frage.

Eine Möglichkeit der Beschleunigung zur Schaffung einer Geh- und Radwegverbindung besteht im Bau eines sogenannten Bürgerradwegs. Dazu stellt die Kommune das Grundstück zur Verfügung und fertigt die Planung selber an. Der Bau kann dann ggf. durch das Land NRW aus weiteren Haushaltsmitteln und/oder durch bürgerschaftliches Engagement im Rahmen einer Kooperation von lokalen Bauunternehmern, den beteiligten Kommunen und Landesbetrieb Straßenbau NRW erfolgen. Charakteristisch für solche Modellprojekte ist, dass die Geh- und Radwege gegenüber der üblichen Bauweise unter Einbehaltung aller Sicherheitsanforderungen und dem Stand der Technik ggf. mit reduziertem Standard gebaut werden können.  

Allerdings sind die Bedingungen an der Venwegener Straße für einen Bau im Seitenbereich wegen der Böschung, dem Entwässerungsgraben und der notwendigen Breite von mindestens 2,75 m schwierig und ein Bau somit aufwändig und damit teuer.

 

4. Weitere Vorgehensweise

Die Verwaltung erarbeitet derzeit die notwendigen Unterlagen inkl. einer ersten überschlägigen Kostenschätzung und wird die verschiedenen Varianten mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW weiter diskutieren.

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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