Entscheidungsvorlage - FB 45/0271/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Freizeit- und Erholungsvereins Walheim e.V. auf Förderung aus Pos. 40 Stadtjugendplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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04.06.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis.
- Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die Gewährung der Fördermittel nach Position 40 Stadtjugendplan in Höhe von 22.850,00 € zur Anschaffung von Material und Arbeitsgerät.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Der Freizeit- und Erholungsverein Walheim e.V. betreibt seit langer Zeit das Freizeitgelände Walheim. Es handelt sich hierbei um einen groß angelegten Spielplatz, der im letzten Jahr durch den Verein, nach Wechsel des Vorstandes, mit Unterstützung des Bezirkes Kornelimünster saniert wurde. Des weiteren befindet sich ein kleines Gebäude auf dem Gelände, in dem ein Kiosk betrieben wird und sanitäre Anlagen, die ebenfalls durch den Verein hergerichtet wurden.
Die Frequentierung des Geländes ist sehr hoch und die Kritiken sind sehr positiv. An schönen Wochenendtagen können mehr als 1000 Besucher gezählt werden. Dies sind überwiegend Familien mit Kindern. Gerade für Familien mit kleinem Einkommen hat der Verein im letzten Jahr vieles eingerichtet. Der neue Picknickbereich mit Tischen und Stühlen wird extrem gut angenommen.
Das angrenzende Landschaftsschutzgebiet muss vor Besuchern des Freizeitgeländes geschützt werden. Gemäß des neu abgeschlossenen Pachtvertrages mit der Stadt Aachen obliegt dem Verein die Verkehrssicherungspflicht auf dem Gelände und er ist aufgefordert, entsprechende Zaunanlagen zu errichten.
Nach mehreren Begehungen mit den Fachbereichen FB 61, 36, 45 und der Bezirksvertretung ist eine Lösung zur Einfriedung erarbeitet worden. Zum einen wird der Schutz des Naturschutzgebietes damit sichergestellt, zum anderen erwirkt der Verein mit der Errichtung der Zäune die Absicherung der Kinder vor möglichen Gefahrenquellen (Inde, Ententeich, Steinbruch) und kommt damit der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht nach.
- Antragstellung
Der Freizeit- und Erholungsverein beantragt eine Förderung aus Position 40 Stadtjugendplan in Höhe von 22.850,00 €.
Die Investition für die Errichtung des gesamten Zaunabschnittes laut beiliegendem Plan beträgt bei Vergabe an eine Firma 45.700 Euro. Der Betrag wurde durch Herrn Dr.Gleissner , FB 36 ermittelt. Die Kostenermittlung ist in Anlage beigefügt.
Diese Summe kann der Verein nicht in voller Höhe aufbringen. Daher wird eine Bezuschussung nach Pos. 40 in Höhe von 50 % der Gesamtkosten beantragt. Damit sind die Kosten für Material und Arbeitsmaterial gedeckt.
Der Verein ist bereit, die Arbeiten für den Zaunbau selbst zu tragen und deckt damit nahezu 50% der Gesamtkosten.
- Bewertung des Antrags durch die Verwaltung
Das Freizeitgelände Walheim ist Anlaufstelle für viele Familien und Kinder in der Region. Mit hohem Einsatz sorgen die Mitglieder des Freizeit- und Erholungsvereins dafür, das Gelände zu einer kostenfreien Oase für Familien, Kinder und Jugendliche zu gestalten. Mit einem hohen Maß an Eigenleistung wird das Gelände in Stand gehalten, neue und attraktive Spielmöglichkeiten werden für Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt.
Bedingt durch den neu abgeschlossenen Pachtvertrag kann der Verein das Gelände nur halten, wenn er der Verkehrssicherungspflicht nachkommt. Dies verantwortungsbewusst umzusetzen, erfordert die Errichtung von Sicherheitszäunen. Nur so kann der Verein gewährleisten, alles in seiner Macht stehende getan zu haben, um die spielenden Kinder zu schützen und die Jugendfreizeiteinrichtung zu erhalten.
Die vorhandene Zaunanlage ist überwiegend in einem maroden Zustand oder nicht vorhanden.
Die Gewährung einer Förderung in Höhe von 50% der Gesamtkosten würde dazu beitragen, das Freizeitgelände zu erhalten.
- Finanzierung
Laut des vorgelegten Kostenplans entstehen Gesamtkosten in Höhe von 45.700,00 €.
Gemäß Position 40.2 des Stadtjugendplans sind Fördermittel in Höhe von 50 % der Gesamtsumme möglich.
Die Arbeiten für den Zaunbau werden durch den Verein selbst getragen. Damit sind 50 % der Gesamtkosten erbracht.
Zur Deckung der Materialkosten und der Kosten für Arbeitsgerät wird eine Fördersumme in Höhe von 22.850,00 € aus Position 40 beantragt.
Es stehen zur Zeit ausreichende Fördermittel in Position 40 zur Verfügung.
- Vorschlag der Verwaltung
Die Fachverwaltung schlägt vor, dem Antrag des Freizeit- und Erholungsvereins Walheim auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 22.850,00 € stattzugeben um die Erhaltung des Freizeitgeländes Walheim zu gewährleisten.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP Element: 4-060201-911-1 Bau/Einrichtung/Modernisierung Jugendfreizeitheimen Sachkonto: 53180000 Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche
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investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 139.000,00 | 139.000,00 | 424.000,00 | 424.000,00 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | Deckung ist gegeben | 0 |
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| ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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567,4 kB
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2
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öffentlich
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59,7 kB
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3
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öffentlich
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2,4 MB
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