Entscheidungsvorlage - FB 45/0272/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Kinderschutzbundes zur Sanierung der Baracke des Abenteuerspielplatzes gem. Pos. 40 Stadtjugendplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
04.06.2013
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis.
- Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die Gewährung der Fördermittel nach Position 40 Stadtjugendplan in Höhe von 19.938,45 € ohne Anrechnung von Eigenmitteln des Kinderschutzbundes.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Mit Gestattungsvertrag vom 20.09.2012 zwischen dem Gebäudemanagement der Stadt Aachen und dem Kinderschutzbund wird dem Kinderschutzbund erlaubt, die auf dem Abenteuerspielplatz Kirschbäumchen befindliche Baracke zu sanieren.
Mit den Arbeiten wurde am 22.10.2012 begonnen. Bereits in 2011 wurden Gelder in Höhe von 140.000,00 € für die Sanierung der Außenhülle des Gebäudes im städtischen Haushalt bereit gestellt. Für die Sanierung des Innenraumes wurden im letzten Jahr zusätzlich 10.057,00 € aus Position 40 Stadtjugendplan bereitgestellt.
Am 28.4.2013 sollte das fertig sanierte Gebäude offiziell eingeweiht werden.
Im März 2013 wurde, nachdem die Grundsanierung beinahe abgeschlossen war, die Baracke des Abenteuerspielplatzes durch einen Brandanschlag in weiten Teilen unnutzbar. Viele Anschaffungen und Renovierungen, die im Zuge der Sanierung bereits getätigt worden waren, müssen nun neu erfolgen und werden teilweise aus Mitteln der Versicherung finanziert.
- Antragstellung
Der Kinderschutzbund beantragt gem. Position 40 Stadtjugendplan Fördermittel zur Durchführung weiterer notwendiger Arbeiten gemäß Kostenaufstellung in Höhe von 19.938,45 €. Ein Eigenanteil von 50% kann nicht aufgebracht werden.
Wiederholte Einbrüche und schließlich die Brandstiftung erfordern eine besondere Sicherung der Baracke und damit der Inneneinrichtung.
Die Haftpflichtversicherung erwartet besondere Maßnahmen, wie die Anschaffung von einbruchsicheren Fenstergittern. Diese mussten bereits angeschafft und eingebaut werden.
Der Kinderschutzbund konnte diesbezüglich in Vorleistung treten, ist jedoch nicht in der Lage, die gesamten Kosten in Höhe von 10.042,41 € letztendlich zu tragen.
Des weiteren muss die Überdachung des Terrassenbereichs neu aufgebaut werden. Hier fallen Kosten in Höhe von 9.896,04 € an.
- Bewertung des Antrags durch die Verwaltung
Die Wiederherstellung der Baracke und die Absicherung des Gebäudes gegen Einbruch und Vandalismus ist ein großes Anliegen des Kinderschutzbundes und der Fachverwaltung.
Durch die getätigten Baumaßnahmen, beginnend in 2012 und der damit verbundenen bereits geleisteten Eigenmittel des Vereins, verfügt der Kinderschutzbund nicht mehr über die nötigen finanziellen Mittel, um die erforderlichen Arbeiten durchzuführen.
Der in Position 40.2 Stadtjugendplan vorgeschriebene Eigenanteil des Antragstellers in Höhe von 50% der Gesamtkosten ist derzeit nicht aufzubringen. Die Arbeiten müssen jedoch zeitnah erfolgen, da zum einen die Versicherung Maßnahmen zur Sicherung des Hauses fordert und zum anderen die Nutzung des Gebäudes erst nach Abschluss der Arbeiten möglich ist.
Der Abenteuerspielplatz ist ein wichtiger Anlaufpunkt für Kinder und Jugendliche des Umfelds und in seiner Art einzigartig im Stadtgebiet.
- Finanzierung
Laut der vorgelegten Kostenvoranschläge entstehen Gesamtkosten in Höhe von 19.938,45 €.
Gemäß Position 40.2 des Stadtjugendplans sind Fördermittel in Höhe von 50 % der Gesamtsumme möglich. Im einzelnen kann der Kinder- und Jugendausschuss über die tatsächliche Höhe des Zuschusses entscheiden.
50 % der veranschlagten Summe können vom Deutschen Kinderschutzbund nicht erbracht werden. Es stehen zur Zeit ausreichende Fördermittel in Position 40 zur Verfügung.
- Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des Kinderschutzbundes auf Gewährung einer Beihilfe in Höhe von 19.938,45 € in voller Höhe stattzugeben. Aufgrund der angespannten Situation auf dem Abenteuerspielplatz wird auf die Leistung des Eigenanteils verzichtet.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP Element: 4-060201-911-1 Bau/Einrichtung/Modernisierung Jugendfreizeitheimen Sachkonto: 53180000 Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche
| ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 139.000,00 | 139.000,00 | 424.000,00 | 424.000,00 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | Deckung ist gegeben | 0 |
| |||
| ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
5 MB
|