Entscheidungsvorlage - FB 45/0273/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand U3-Ausbau - Übergangslösungen zur Schaffung weiterer U3 Plätze
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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04.06.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
- eine Notfall-Hotline einzurichten
- Kindertagespflege von 500 auf 550 Plätze zu erweitern
- weitere Belegungen innerhalb des 10% Korridors vorzunehmen
- eine zusätzliche U3 Gruppe im Auslagerungsstandort Pavillon-Kita Schagenstraße einzurichten
- mit der Prüfung des Standorts GGS Kronenberg
- mit der Prüfung, ob in weiteren Schulen die Möglichkeit für die Einrichtung von Großtagespflegestellen besteht
2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die aufgeführten Kriterien zur Vergabe der freien U3 Plätze.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Trotz der guten Versorgungsquote von rund 37 % werden die verfügbaren Plätze am 01.08.2013 nicht reichen, um die Nachfrage nach U3 Plätzen in Aachen zu decken.
Grundlage dieser Prognose ist die Auswertung der Wartelisten nach Abschluss der Anmeldephase, die im Ergebnis aufweist, dass 332 U3 Plätze fehlen.
Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.05.2013 den Beschluss gefasst, dass die Verwaltung im nächsten Schritt die genannten Übergangslösungen konkretisieren soll, um kurzfristig weitere U3 Plätze zu schaffen.
Das Thema Übergangslösungen wurde am 22.05.2013 zusammen mit Vertretern der freien Träger von Kindertagesstätten und der Fachpolitik im Rahmen des Rundes Tisches U3 Ausbau beraten.
- Bericht aus dem Workshop/ Runder Tisch U3 Ausbau am 22.05.2013
Der Runde Tisch U3 Ausbau fand am 22.05.2013 ab 16.00 Uhr im Sitzungsraum 207, in der Mozartstraße statt.
Anwesend waren
- Herr Rombey
- die Vorsitzende des Kinder- und Jugend Ausschusses – Frau Wilms (CDU)
- die jugendpolitischen Sprecher der Fraktionen – Herr Künzer (SPD), Frau Opitz (FDP), Frau Scheidt (Grüne)
- Vertreter der freien Träger – Herr Zohren (profutura), Frau Braun-Kurzmann (SKF), Frau Niemann-Cremer (AWO)
- Sprecher der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Kindertagesstätten – Herr Rothkopf,
- Geschäftsführerin der Familiären Tagesbetreuung e.V. – Frau Konrath
- sowie Vertreter des FB 45
In zwei Arbeitsgruppen wurden Fragestellungen zur Einschätzung des Wartelistenabgleichs vorgenommen. Es wurde erarbeitet, welche Übergangslösungen zur Verfügung stehen und wie es gemeinsam gelingen kann, die Bedarfe an U3 Plätzen möglichst kurzfristig zu decken.
Ein weiteres Thema waren Überbelegungen und ein Meinungsaustausch, wie eine Notfall-Hotline für Eltern, die keinen Kita-Platz gefunden haben, gestaltet werden könnte.
Nach Einschätzung der Teilnehmer ist das Ergebnis des Wartelistenabgleichs als realistisch anzusehen.
Die Notwendigkeit zur Gestaltung von Übergangslösungen zur Schaffung weiterer U3 Plätze wurde durch die Teilnehmer des Rundes Tisches bestätigt.
Die durch die Verwaltung in der Vorlage vom 14.05. benannten Übergangslösungen werden als Möglichkeit gesehen, weitere U3 Plätze zu schaffen. Es bestand Einigkeit, dass diese Übergangslösungen für die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 04.06.2013 weiter konkretisiert werden sollen.
Neben der Entscheidung zu Übergangslösungen haben sich die Teilnehmer des Workshops dafür ausgesprochen, dass aktualisierte Kriterien zur Vergabe von Plätzen in Kindertagesstätten für die Fälle, in denen die Nachfrage höher ist als das Angebot, in der nächsten Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 04.06.2013 beschlossen werden sollen. Der Jugendhilfeausschuss hat bereits 1995 Kriterien zur Vergabe von U3 Plätzen beschlossen (s. Anlage 1).
- Übergangslösungen
3.1 Notfall-Hotline
Um auf die zu erwartende hohe Nachfrage von Eltern nach einem U3 Platz offensiv reagieren zu können, soll eine „Notfall-Hotline“ eingerichtet werden.
Im Workshop am 22.05. haben die Teilnehmer folgende Ideen/Anregungen zur Gestaltung der Hotline eingebracht:
Über die Hotline soll im Gespräch mit dem jeweiligen Elternteil herausgefunden werden, wie sich der konkrete Betreuungsbedarf im Einzelfall darstellt.
Dies bietet im Anschluss die Möglichkeit, umfassend über die zur Verfügung stehenden Betreuungsangebote aufzuklären und zu beraten, und eine geeignete Lösung für die Eltern aufzuzeigen.
Hierbei sollte ausreichend Zeit in die Beratung der Eltern investiert werden.
Neben der ausreichenden Zeit für die Beratung, ist auch die Kompetenz der Person, die über die Hotline zu erreichen ist, ein entscheidender Gelingens-Faktor. Gleichrangig mit der inhaltlichen Kompetenz in Form von Fachwissen, ist eine sehr hohe Sozialkompetenz erwünscht, um den Eltern zu signalisieren, dass sie mit Ihrem Anliegen ernst genommen werden und das Problem erkannt wird.
Um Angebote über freie Plätze unterbreiten zu können, ist es von großer Wichtigkeit, dass Meldungen über freie Plätze sowohl von den städtischen Kindertagesstätten als auch der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft die Hotline unmittelbar erreichen.
Idee ist hier eine spezielle Mailadresse einzurichten, über die freie Plätze sofort nach Kenntnisnahme mitgeteilt werden können. Dies gilt grds. auch für Spielgruppen, um auch Angebote für z.B. geringe Betreuungsbedarfe anbieten zu können.
Neben eigenen Mitarbeitern aus der Abteilung 45/200 soll auch Call AC eingebunden werden.
Ziel muss sein, dass die Hotline zeitnah zur Verfügung steht, da bereits zum jetzigen Zeitpunkt immer mehr Eltern Beratungsbedarf haben.
3.2 Erweiterung um 50 U3 Plätze in Kindertagespflege
Nach erfolgten Gesprächen hat der Vorstand der Familiären Tagesbetreuung bestätigt, dass die Schaffung von weiteren 50 Plätzen in Kindertagespflege im Kita-Jahr 2013/2014 realisiert werden kann.
Abhängig von der Anzahl der zusätzlichen Plätze erhöht sich der Zuschuss an den Verein, um die Begleitung der Kindertagespflegepersonen zu gewährleisten.
Durch die personelle Aufstockung zur Aufrechterhaltung des Personalschlüssels erhöht sich der Zuschuss, der jährlich an die Familiäre Tagesbetreuung zur Erfüllung der durch die Stadt Aachen an den Verein übertragenen Aufgaben gezahlt wird, um 33.000 € jährlich.
Hinzu kommen die Kosten für die laufende Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen.
Die Verwaltung geht von einem Betrag in Höhe von 180.000 €/Jahr aus.
Insgesamt entstehen bei der Erweiterung um 50 Plätze Kosten in Höhe von 213.000 €/ Jahr.
3.3 weitere Belegungen innerhalb des 10 % Korridors
Voraussichtlich können bis zu 30 weitere Plätze durch Ausschöpfung des 10% Korridors, verteilt auf alle Kindertageseinrichtungen in Aachen, eingerichtet werden.
Nach Einschätzung der Fachverwaltung ist die Belegung der Kindertageseinrichtungen mit Kindern unter drei Jahren räumlich an Grenzen gestoßen, da gerade diese Kinder einen erhöhten Raumbedarf haben. Dies betrifft den pflegerischen Bereich (Wickelbereiche), aber auch das Schlafen mit jeweils einem Bett pro Kind. Im Vorfeld möglicher weiterer Belegungen wird es in jedem Fall erforderlich sein, entsprechende Gespräche mit dem Landesjugendamt und den Trägern bzw. Einrichtungsleitungen zu führen. Zudem ist zu beachten, dass die Belastung in den Kindertagesstätten für die MitarbeiterInnen schon heute extrem hoch ist und durch zusätzliche Kinder weiter wächst.
Mindestens 1.000 € pro Kind ist einmalig notwendig, um eine Grundausstattung für ein Kind in der Kindertageseinrichtung vorzuhalten.
3.4 Zusätzliche U3 Gruppe im Auslagerungsstandort Pavillon-Kita Schagenstraße
Der Auslagerungsstandort Schagenstraße wird als temporäre Pavillon-Kita für die Auslagerung von bis zu sechs Gruppen hergerichtet. Mit einer Fertigstellung ist im Oktober 2013 zu rechnen.
In den Auslagerungsstandort Schagenstraße wird voraussichtlich zu Beginn der Herbstferien die städtische Kita Franz-Wallraff-Straße mit vier Gruppen ausgelagert.
In den verbleibenden Räumlichkeiten ist es möglich eine weitere U3 Gruppe einzurichten, die dann als Erweiterung der Kita Franz-Wallraff-Straße beantragt werden würde.
Diese würde mit 45 Stunden/Woche angeboten werden.
Hierdurch könnten bis zu 10 zusätzliche U3 Plätze geschaffen werden.
Nach Auszug der Kita Franz-Wallraff-Straße wird nach aktuellem Stand die Kita Aachener Straße (mit 3 Gruppen) ausgelagert. Dies steht der Einrichtung der U3 Gruppe nicht entgegen, sondern bietet möglicherweise die Option eine weitere U3 Gruppe einzurichten.
Mittel in Höhe von ca. 15.000 € sind zur Ausstattung dieser Gruppe erforderlich. Des Weiteren sind die Betriebskosten der Stadt Aachen in entsprechender Höhe bereitzustellen. Da es sich um eine reine U 3 Gruppe handelt, werden die Plätze nachgelagert zur Förderung beim Landesjugendamt angemeldet.
3.5 zusätzliche U3 Gruppen in der auslaufenden GGS Kronenberg
Die GGS Kronenberg schließt zum 31.07.2013. In den dort frei werdenden Räumlichkeiten können nach einer ersten Einschätzung des FB 45 maximal bis zu vier U3 Gruppen eingerichtet werden.
Die Gruppen sollen als Erweiterung der städtischen Kita Kronenberg 132 beantragt werden, so dass eine Förderung nach KiBiz möglich ist.
Durch diese Maßnahme würden bis zu 40 zusätzliche U3 Plätze geschaffen.
Die Nutzung der bestehenden Räumlichkeiten der GGS Kronenberg sind nach erster Aussage des E26 zeitgleich mit der Fortführung der Planung des Kita-Neubaus auf dem Grundstück der Schule möglich, so dass diese Planungen weiter vorangetrieben werden können.
Für diese Maßnahme stehen zum jetzigen Zeitpunkt lediglich die Planungsmittel bis zu einer Höhe von 50.000 € zur Verfügung. Es soll daher zunächst nur ein Planungsauftrag erteilt werden.
Nach Vorliegen der Ergebnisse der Planung und den Schätzungen zu entstehenden Baukosten, ist darüber zu beschließen, ob eine Einrichtung von zusätzlichen U3 Gruppen erfolgen soll und die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.
3.6 Großtagespflegestellen in freien Räumen von Schulgebäuden
3.6.1 Schließung Förderschulen
In den Förderschulen Am Kennedy Park und Am Kurbrunnen, die zum 01.08.2013 geschlossen werden, entstehen freie Raumkapazitäten, die möglicherweise für eine U 3 Betreuung hergerichtet werden könnten.
Es ist der Fachverwaltung bekannt, dass es Tagespflegepersonen gibt, die gerne außerhalb ihrer eigenen Räumlichkeiten arbeiten möchten. Es könnten hier möglicherweise Großtagespflegestellen eingerichtet werden, in denen jeweils 9 Kinder durch 2 Tagespflegepersonen betreut werden. Ob und wie viele dieser Gruppen in den freien Räumlichkeiten angeboten werden können und welche Umbauarbeiten hierfür erforderlich sind, müsste im Rahmen einer Planung gemeinsam mit E 26 entwickelt werden.
Für diese Planung sind Planungsmittel i. H. v. 40.000 € erforderlich.
Nach Vorlage der Planungsergebnisse muss entschieden werden, ob und in welchem Umfang Großtagespflegestellen eingerichtet werden können die hierfür notwendigen Mittel bereit gestellt werden.
3.6.2 Freie Räumlichkeiten in Schulgebäuden
Um das Potential an freien Räumlichkeiten in den weiteren Schulen zu prüfen, sind zeitnah Begehungen durch FB 45 angestrebt. Sollte sich hier nach einer ersten Einschätzung die Möglichkeit bieten, eine U3 Betreuung einzurichten, ist E 26 zunächst zu beauftragen, diese Räumlichkeiten dahingehend zu prüfen, ob ein Umbau realisierbar ist. Bei positivem Ergebnis ist durch E 26 eine erste Kostenschätzung zu erstellen.
Für diese Prüfaufträge wird von Planungsmitteln in Höhe von 80.000 € ausgegangen.
Nach Vorliegen der Ergebnisse der Planung und den Schätzungen zu entstehenden Baukosten, ist darüber zu beschließen, ob die Maßnahmen umzusetzen sind und die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.
4. Aufnahmekriterien für die Platzvergaben in Kindertagesstätten der Stadt Aachen
Abgesehen von besonderen Situationen in der Kindertagesstätte (z.B. Geschwisterkinder) sollen die vom Jugendhilfeausschuss im Jahr 1995 beschlossenen Kriterien (s. Anlage 1) zur Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren insofern verändert werden, dass vorrangig Kinder aufgenommen werden, wenn:
- die Förderung in einer Kindertagesstätte für die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist
oder
- die Erziehungsberechtigten
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.
Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die gesetzliche Regelung des § 24 Abs. I SGB VIII anzuwenden (s. Anlage 2).
Abgesehen von den o.a. Kriterien werden Plätze in den städtischen Kindertagesstätten für Kinder dann vorrangig an Kinder von Erzieher/innen vergeben, wenn die Schwierigkeit auftritt, qualifiziertes Personal einzustellen oder weiter zu beschäftigen. Diese Regelung dient der Sicherstellung der Betriebsführung in den Kindertagesstätten und der Vermeidung von personeller Unterbesetzung. Soweit eine Betreuung in Nachbareinrichtungen nicht möglich ist, ist sicherzustellen, dass diese Kinder in einer anderen Gruppe als der betreut werden, in der der jeweilige Elternteil tätig ist.
Die Entscheidung über Aufnahmen erfolgt unter Beachtung der jeweiligen individuellen Besonderheit der Kindertagesstätte (z.B. Raumsituation, Gruppenstruktur) durch die jeweilige Leitung.
5. Vorschlag der Verwaltung
1. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr ab dem 01.08.2013 schlägt die Verwaltung vor, dass der Kinder- und Jugendausschuss zur Schaffung von Übergangslösungen die Verwaltung beauftragt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel:
- eine Notfall-Hotline einzurichten
- Kindertagespflege von 500 auf 550 Plätze zu erweitern
- weitere Belegungen innerhalb des 10% Korridors vorzunehmen
- eine zusätzliche U3 Gruppe im Auslagerungsstandort Pavillon-Kita Schagenstraße einzurichten
- mit der Prüfung des Standorts GGS Kronenberg
- mit der Prüfung, ob in weiteren Schulen die Möglichkeit für die Einrichtung von Großtagespflegestellen besteht
2. Weiterhin schlägt die Verwaltung vor, dass der Kinder- und Jugendausschuss die aufgeführten Kriterien zur Vergabe der freien U3 Plätze beschließt.
6. Finanzielle Auswirkungen
Die aufgrund von Punkt 3.2 – 3.6 entstehenden Aufwende sind innerhalb des Produktes im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gedeckt. Zusätzliche Mittel müssen nicht zur Verfügung gestellt werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Es wird auf die nachstehenden Erläuterungen verwiesen. Die entstehenden zusätzlichen Aufwende werden zu 100% durch vorhandene Aufwandspositionen gedeckt, so dass keine Mehrbelastung für den städtischen Haushalt entsteht.
Da mehrere Positionen im Produkt 060101 betroffen sind, wird auf eine differenzierte Aufschlüsselung in Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzsteuerung verzichtet.
Die Deckung erfolgt innerhalb der betroffenen Produkte.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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3,1 MB
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öffentlich
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31,7 kB
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