Entscheidungsvorlage - Dez III/0010/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Soziale Stadt Aachen-Nord:Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts 2015-19
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Verfasst von:
- Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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12.06.2013
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der 1. Förderabschnitt Soziale Stadt Aachen-Nord befindet sich derzeit in der Umsetzung. Die größeren baulichen Projekte werden dieses Jahr begonnen und bis Ende 2014 (Depot bis Ende 2015) fertiggestellt. Im 1. Förderabschnitt sind sowohl 11 bauliche als auch mehrere nicht-bauliche Projekte enthalten, darunter das Stadtteilbüro und der Verfügungsfonds. In den Jahren 2010-2014 werden somit Investitionen in Höhe von ca. 13 Mio. in die Zukunft von Aachen-Nord vorgenommen. Dabei konnten ca. 10,4 Mio. Fördermittel von EU, Bund und Land für Aachen gewonnen werden.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 12.06. werden aus dem 1. Förderabschnitt die Projekte Rehm-Plätze und Quartier Wiesental zum Baubeschluss (eigenständige Vorlagen) sowie das Projekt Depot als größtes Projekt zur Kenntnisnahme (bereits durch den Rat am 17.04. beschlossen) vorgestellt.
Zur Fortsetzung der Entwicklung Aachen-Nords bereitet die Stadt Aachen derzeit die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts für den 2. Förderabschnitt vor. Diese Fortschreibung stellt die Grundlage für die weitere Arbeit in Aachen-Nord in den Jahren 2015-2019 und die Förderung der neuen Maßnahmen durch die Städtebauförderung dar.
Die Projektleitung Aachen-Nord hat den Fortschrittsbericht 2013 als Grundlage für die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts sowie als Diskussionsgrundlage für die Lenkungsgruppe Aachen-Nord und den Hauptausschuss erstellt. Der als Anlage beigefügte Fortschrittsbericht stellt dar:
- Eckpunkte des geplanten Fortschreibungsverfahrens
- Projekte in Umsetzung (Förderabschnitt 2010-2014/5)
- Rück- und Ausblick auf die Projekte des Integrierten Handlungskonzepts aus 2009 mit Blick auf die Fortschreibung für den Förderabschnitt 2014/5-2019
- Arbeitsstrukturen des IHKs
Die Beratung der Zwischenergebnisse der Fortschreibung ist für die Septembersitzungen von Lenkungsgruppe Aachen-Nord und Hauptausschuss geplant. Diese Zwischenergebnisse werden die Grundlage für den Grundförderantrag des 2. Förderabschnitt sowie die 1. Förderstufe dieses Förderabschnitts enthalten. Daran anschließend wird die Fortschreibung fertiggestellt und nochmalig zur Beratung vorbereitet.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen 2. Förderabschnitt 2015-2019
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |
Anmerkungen:
Orientierung für die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts ist der zu Beginn der Maßnahme Soziale Stadt in 2009 grob festgelegte Finanzrahmen, der einen Kostenrahmen von ca. 1,3 Mio / Jahr vorsieht. Für den zweiten Förderabschnitt (5 Jahre - Haushaltsjahre 2015-2019) handelt es sich somit um eine Summe von ungefähr 6,5 Mio . Es ist eine Förderung in Höhe von 80% zu erwarten.
Die entsprechenden Beträge sind bereits im aktuellen Haushaltsplan für die Jahre bis einschließlich 2016 eingeplant und werden bei der anstehenden Haushaltsplanung auch für die Jahre bis 2017 bzw. für die Folgejahre bis 2019 fortgeschrieben.
Ergänzend werden im Sinne eines integrierten Vorgehens der beteiligten Dienststellen auch in anderen Haushaltsbereichen Mittel zur besonderen Verwendung im Stadtteil Aachen-Nord eingeplant. Dies betrifft zum Beispiel die Sanierung der städtischen Wohnungsbestände und ihre Außenanlagen. Diese Mittel werden nicht durch die Städtebauförderung gefördert und gehen somit auch nicht in den oben angegebenen städtebauförderrelevanten Kostenrahmen von 6,5 Mio. ein.
In der geplanten Vorlage für den Hauptausschuss im September 2013 und somit als Grundlage der Beantragung von Fördergeldern werden die oben noch fehlenden Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen ergänzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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251 kB
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