Entscheidungsvorlage - FB 52/0061/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung von Trainingsbeleuchtungsanlagenauf städtischen Sportplatzanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement; Dezernat II; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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13.06.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt, dass in diesem Jahr die Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem Kunstrasenplatz Romerich erneuert werden soll.
Er spricht sich des Weiteren dafür aus im nächsten Jahr die Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem Kunstrasenplatz Hasselholzer Weg zu erneuern. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der entsprechenden Mittelbereitstellung und freigabe und vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2014 durch den Rat der Stadt Aachen.
In Vertretung
(Rombey)
Stadtdirektor
Erläuterungen
Erläuterungen:
In den letzten Jahren ist im Zusammenhang mit der Umwandlung von Tennenspielfeldern in Kunstrasen auch die jeweilige Trainingsbeleuchtungsanlage erneuert worden. Dies ist bei den ersten umgewandelten Sportplätzen nicht immer erfolgt.
Durch das Gebäudemanagement wurden die auf den Sportplätzen vorhandenen Trainingsbeleuchtungsanlagen hinsichtlich ihres Zustandes, der notwendigen Ausleuchtung des Spielfeldes, des Alters usw. untersucht.
Nach der Beurteilung des Gebäudemanagements sind vorrangig die Trainingsbeleuchtungsanlagen auf folgenden Sportplätzen erneuerungsbedürftig:
1. Sportplatz Romerich
2. Sportplatz Hasselholzer Weg
Die Sportplätze Romerich und Hasselholzer Weg wurden 2007 bzw. 2006 in Kunstrasen umgewandelt. Damals ist man davon ausgegangen, dass die vorhandenen Trainingsbeleuchtungsanlagen noch nicht erneuerungsbedürftig sind.
Es handelt sich auf beiden Sportplätzen um Trainingsbeleuchtungsanlagen, die vor über 30 Jahren errichtet wurden. Sie bestehen aus jeweils zwei etwa 22 m hohen Masten mit je 4 Strahlern (2.000 Watt). Beleuchtungsmessungen ergaben, dass insbesondere in den Eck- und Randbereichen auf den beiden Kunstrasenplätzen der DIN-Wert von 80 lux erheblich unterschritten ist.
Die Anlagen entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard, der u. a. von einer 6-Mast-Anlage mit insgesamt 8 Strahlern ausgeht, um eine gleichmäßige Ausleuchtung der Spielfläche zu erreichen. Hinzu kommt, dass die Blendung von benachbarten Wohnbebauungen usw. nicht die heute gültigen Vorschriften erfüllt.
Für den Sportplatz Romerich hat es in den vergangenen zwei Jahren verstärkt Klagen des FC Eintracht 1920 Kornelimünster e. V., der Hauptnutzer des Kunstrasenspielfeldes ist, über die Ausleuchtung des Spielfeldes, den häufigen Ausfall von Lampen usw. gegeben. Der Verein führt an, dass der geregelte Trainings- und Wettkampfbetrieb hierdurch beeinträchtigt wird.
Der Verein prüft derzeit, ob er sich durch evtl. von einem Sponsor bereitgestellte Lampen an der Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage beteiligen könnte. Das Ergebnis ist jedoch noch offen.
Beim Sportplatz Hasselholzer Weg ist es vor einiger Zeit zu Beschwerden aus dem Bereich der Anwohner über die Blendwirkung der Trainingsbeleuchtungsanlage gekommen. Es konnte durch Gespräche mit dem Beschwerdeführer erreicht werden, dass die Blendwirkung hingenommen wird.
Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass bei erneuten Beschwerden immer wieder solche Lösungen vereinbart werden können. Daher ist auch hier eine Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage erforderlich.
Nach einer groben Kostenermittlung werden die Kosten für die Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem Kunstrasenplatz Romerich auf rd. 75.000 und auf dem Kunstrasenspielfeld Hasselholzer Weg auf rd. 100.000 geschätzt.
Auf dem Sportplatz Hasselholzer Weg ist von einem erhöhten Kostenaufwand auszugehen, da hier neben der Kunststofflaufbahn an einer Längsseite ein Bestand alter, großer Bäume vorhanden ist, was die Kabelverlegung, Fundamentherstellung usw. erschwert und an der gegenüberliegenden Längsseite das Gelände zu einem Hang ansteigt.
2013 und 2014 sind jeweils Mittel in Höhe von 75.000 für die Erneuerung von Trainingsbeleuchtungsanlagen veranschlagt. (PSP-Element 5-080102-900-00200-900-2 / Sachkonto 78310000) Da es sich bei der Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlagen um eine sog. Fortführungsmaßnahme handelt, ist die Finanzierung über die Restmittel sowie die jeweiligen Haushaltsansätze gegeben.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2013 | Fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 75.000 | 75.000 | 150.000 | 150.000 | 225.000 | 225.000 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |