Entscheidungsvorlage - FB 61/0892/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im Pottenmühlenweg entlang der Wohnbebauung auf dem Seitenstreifen das Längsparken und auf der Schulseite das Fahrbahnrandparken, jedoch mit einer Haltverbotzone im Bereich des Schulhofzuganges entsprechend dem Plan Nr. 2013/04-04 auszuweisen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Sachstand:

 

Der Pottenmühlenweg liegt im Bewohnerparkbereich „J1“ (Junkerstraße) zwischen Hanbrucher Straße und der Straße Im Johannistal und befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Die öffentliche Verkehrsfläche hat eine gesamte Breite von ca. 15,-- m und ist aufgeteilt in:

ca. 3,00 m               Gehweg nordöstliche Seite (Schule)

ca. 6,00 m               Fahrbahn

ca. 3,00 m              baumbestandener Seitenstreifen

ca. 3.00 m               Gehweg südwestliche Seite (Wohnbebauung)

 

Der Seitenstreifen ist asphaltiert bzw. hat teilweise einen Splittbelag und wird beparkt. Die Fahrzeuge werden dort widerrechtlich schräg bzw. senkrecht abgestellt, was bisher jedoch geduldet wurde. Aufgrund der vorhandenen Breite des Streifens ragen die Kfz in den Gehweg, bei größeren Fahrzeugen steht den Fußgängern teilweise nur ein 1 m breiter nutzbarer Gehweg zur Verfügung.

 

Auf dem nordöstlichen Gehweg, an dem auch der Zugang zum Schulhof der Kath. Grundschule Hanbruch liegt, ist das Fahrbahnrandparken erlaubt. Aufgrund des auf der gegenüberliegenden Seite praktizierten Schräg- bzw. Senkrechtparkens und der nur insgesamt ca. 6 m breiten Fahrbahn wird jedoch faktisch auf diesem Gehweg aufgeschultert geparkt bzw. angehalten.

 

Entlang des nordöstlichen Fahrbahnrandes können ca. 22 Fahrzeuge abgestellt werden. Auf dem Seitenstreifen entlang der Wohnbebauung können aufgrund des praktizierten Senk- bzw. Schrägparkens ca.15 Fahrzeuge geparkt werden.

 

Innerhalb des Mobilitätsprojektes an der Kath. Grundschule Hanbrucher Straße wurde darauf hingewiesen, dass die Kinder auf ihrem Schulweg durch haltende oder parkende Fahrzeuge auf dem Gehweg behindert und gefährdet werden.

 

Erhebung

 

Am Dienstag, den 08.01.2013 wurde zwischen 7.30 Uhr und 8.15 Uhr die Park- und Haltsituation beobachtet sowie um 10.00 Uhr, 17.00 Uhr und 20.00 Uhr die Parkplatzbelegung erhoben.

 

Zwischen 7.30 Uhr und 8.15 Uhr wurden auf der Seite der Schule fünf Fahrzeuge aufgeschultert abgestellt und die Kinder zur Schule begleitet. In dieser Zeit hielten 12 Fahrzeuge am Fahrbahnrand bzw. aufgeschultert, hier sind die Kinder nur ausgestiegen.

 

Auf der Seite der Wohnbebauung wurden vier Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen geparkt und die Kinder zur Schule gebracht. Drei Fahrzeuge hielten am Fahrbahnrand zum Aussteigen der Kinder an.

 


Des Weiteren wurden folgende Daten ermittelt:

Uhrzeit

Seite Schule

Seite Wohnbebauung

 

Anzahl Kfz

mit Bewohner-

parkausweis

Anzahl Kfz

mit Bewohner-

parkausweis

07.30

4

2

19

14

10.00

1

-

16

8

17.00

-

-

11

6

20.00

-

-

18

11

 

Von den angetroffenen Fahrzeugen standen sieben Kfz zu allen Erhebungszeiten im Pottenmühlenweg. Davon hatten fünf Kfz einen Bewohnerparkausweis.

 

Planung

 

Der nordöstliche wie auch der südwestliche Gehweg sind im Schulwegeplan enthalten und müssen von parkenden wie auch haltenden Fahrzeugen freigehalten werden.

Die Planung sieht für die nordöstliche Seite weiterhin das Fahrbahnrandparken vor, jedoch unter Berücksichtigung des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr (01.01.2003), des Kultusministeriums (01.01.2003) und des Innenministeriums (18.08.1994): Danach soll vor und hinter dem Schulhofzugang eine Haltverbotzone mit einer Länge von ca. 40 m unter Einbeziehung des Zugangs zum vorhandenen Spielplatz ausgewiesen werden.

Zur besseren Wahrnehmung sollen die Parkstreifenabschnitte jeweils am Anfang und Ende markiert werden.

Auf der Seite der Wohnbebauung soll auf die Einhaltung des Längsparkens auf dem Seitenstreifen mittels Beschilderung hingewirkt werden.                                                                                                     Auf eine Abgrenzung zwischen Gehweg und Seitenstreifen (Parkstreifen) mittels Holzpoller sollte vorerst verzichtet werden. Sofern erforderlich, könnte diese Maßnahme im Nachhinein durchgeführt werden, wenn weiterhin Fahrzeuge bis in den Gehwegbereich abgestellt werden.                                                    Die geplante Parkordnung ermöglicht auf der Schulseite das Abstellen von ca. 18 und auf der Seite der Wohnbebauung von ca. 13 Fahrzeugen.

 

Die in der Planung eingetragenen Fahrradbügel vor Haus Nr. 4 wurden aufgrund einer Anwohneranfrage berücksichtigt. Diese Maßnahme wird im Rahmen der Prioritätenliste „Fahrradabstellanlagen“ zeitgleich  durchgeführt und wird aus dem entsprechenden Finanztopf finanziert.

 

Finanzielle Auswirkungen              

                                                                                                                                                                         Die Kosten der Maßnahme, „Änderung der Parkordnung“, belaufen sich auf ca. 1.800 € und setzen sich wie folgt zusammen:

 

Beschilderung                                                        ca. 1.500 €

Markierung                                                        ca.    300 €                                                                                    Summe                                                     ca. 1.800 €

 

Die Mittel sind im Haushalt 2013 eingeplant und stehen unter dem PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“, Sachkonto 78350000 „Investitionsauszahlungen für Festwerte“ i.V.m. 4-120202-908-3, Sachkonto 52560000 „Aufwendungen für Festwerte  für die Beschilderung und unter dem PSP-Element 1-120202-900-4 „Planung, Betreuung und Unterhaltung von Verkehrsanlagen“, Sachkonto 52420000 „Unterhalt und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens für die Markierungsarbeiten zur Verfügung.

 

Fazit

 

Unter Berücksichtigung einer Minimierung der Verkehrsgefährdung der Schulkinder sollte aufgrund der Erhebung – max. 19 Fahrzeuge gleichzeitig angetroffen – entsprechend der Planung, das Parkrauman- gebot neu arrondiert und von ca. 37 auf ca. 31 Parkstände reduziert werden.

 

Die Anwohner sollen vor Änderung der Parkordnung mit einem Anschreiben auf die Maßnahme hingewiesen werden.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

315.243,01

315.243,01

0

0

315.243,01

315.243,01

Ergebnis

-315.243,01

-315.243,01

0

0

-315.243,01

-315.243,01

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

710.700,00

710.700,00

0

0

0

0

Abschreibungen

17.393,79

17.393,79

0

0

0

0

Ergebnis

-728.093,79

-728.093,79

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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