Entscheidungsvorlage - FB 61/0892/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Parken im Pottenmühlenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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19.06.2013
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im Pottenmühlenweg entlang der Wohnbebauung auf dem Seitenstreifen das Längsparken und auf der Schulseite das Fahrbahnrandparken, jedoch mit einer Haltverbotzone im Bereich des Schulhofzuganges entsprechend dem Plan Nr. 2013/04-04 auszuweisen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand:
Der Pottenmühlenweg liegt im Bewohnerparkbereich J1 (Junkerstraße) zwischen Hanbrucher Straße und der Straße Im Johannistal und befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Die öffentliche Verkehrsfläche hat eine gesamte Breite von ca. 15,-- m und ist aufgeteilt in:
ca. 3,00 m Gehweg nordöstliche Seite (Schule)
ca. 6,00 m Fahrbahn
ca. 3,00 m baumbestandener Seitenstreifen
ca. 3.00 m Gehweg südwestliche Seite (Wohnbebauung)
Der Seitenstreifen ist asphaltiert bzw. hat teilweise einen Splittbelag und wird beparkt. Die Fahrzeuge werden dort widerrechtlich schräg bzw. senkrecht abgestellt, was bisher jedoch geduldet wurde. Aufgrund der vorhandenen Breite des Streifens ragen die Kfz in den Gehweg, bei größeren Fahrzeugen steht den Fußgängern teilweise nur ein 1 m breiter nutzbarer Gehweg zur Verfügung.
Auf dem nordöstlichen Gehweg, an dem auch der Zugang zum Schulhof der Kath. Grundschule Hanbruch liegt, ist das Fahrbahnrandparken erlaubt. Aufgrund des auf der gegenüberliegenden Seite praktizierten Schräg- bzw. Senkrechtparkens und der nur insgesamt ca. 6 m breiten Fahrbahn wird jedoch faktisch auf diesem Gehweg aufgeschultert geparkt bzw. angehalten.
Entlang des nordöstlichen Fahrbahnrandes können ca. 22 Fahrzeuge abgestellt werden. Auf dem Seitenstreifen entlang der Wohnbebauung können aufgrund des praktizierten Senk- bzw. Schrägparkens ca.15 Fahrzeuge geparkt werden.
Innerhalb des Mobilitätsprojektes an der Kath. Grundschule Hanbrucher Straße wurde darauf hingewiesen, dass die Kinder auf ihrem Schulweg durch haltende oder parkende Fahrzeuge auf dem Gehweg behindert und gefährdet werden.
Erhebung
Am Dienstag, den 08.01.2013 wurde zwischen 7.30 Uhr und 8.15 Uhr die Park- und Haltsituation beobachtet sowie um 10.00 Uhr, 17.00 Uhr und 20.00 Uhr die Parkplatzbelegung erhoben.
Zwischen 7.30 Uhr und 8.15 Uhr wurden auf der Seite der Schule fünf Fahrzeuge aufgeschultert abgestellt und die Kinder zur Schule begleitet. In dieser Zeit hielten 12 Fahrzeuge am Fahrbahnrand bzw. aufgeschultert, hier sind die Kinder nur ausgestiegen.
Auf der Seite der Wohnbebauung wurden vier Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen geparkt und die Kinder zur Schule gebracht. Drei Fahrzeuge hielten am Fahrbahnrand zum Aussteigen der Kinder an.
Des Weiteren wurden folgende Daten ermittelt:
Uhrzeit | Seite Schule | Seite Wohnbebauung | ||
| Anzahl Kfz | mit Bewohner- parkausweis | Anzahl Kfz | mit Bewohner- parkausweis |
07.30 | 4 | 2 | 19 | 14 |
10.00 | 1 | - | 16 | 8 |
17.00 | - | - | 11 | 6 |
20.00 | - | - | 18 | 11 |
Von den angetroffenen Fahrzeugen standen sieben Kfz zu allen Erhebungszeiten im Pottenmühlenweg. Davon hatten fünf Kfz einen Bewohnerparkausweis.
Planung
Der nordöstliche wie auch der südwestliche Gehweg sind im Schulwegeplan enthalten und müssen von parkenden wie auch haltenden Fahrzeugen freigehalten werden.
Die Planung sieht für die nordöstliche Seite weiterhin das Fahrbahnrandparken vor, jedoch unter Berücksichtigung des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr (01.01.2003), des Kultusministeriums (01.01.2003) und des Innenministeriums (18.08.1994): Danach soll vor und hinter dem Schulhofzugang eine Haltverbotzone mit einer Länge von ca. 40 m unter Einbeziehung des Zugangs zum vorhandenen Spielplatz ausgewiesen werden.
Zur besseren Wahrnehmung sollen die Parkstreifenabschnitte jeweils am Anfang und Ende markiert werden.
Auf der Seite der Wohnbebauung soll auf die Einhaltung des Längsparkens auf dem Seitenstreifen mittels Beschilderung hingewirkt werden. Auf eine Abgrenzung zwischen Gehweg und Seitenstreifen (Parkstreifen) mittels Holzpoller sollte vorerst verzichtet werden. Sofern erforderlich, könnte diese Maßnahme im Nachhinein durchgeführt werden, wenn weiterhin Fahrzeuge bis in den Gehwegbereich abgestellt werden. Die geplante Parkordnung ermöglicht auf der Schulseite das Abstellen von ca. 18 und auf der Seite der Wohnbebauung von ca. 13 Fahrzeugen.
Die in der Planung eingetragenen Fahrradbügel vor Haus Nr. 4 wurden aufgrund einer Anwohneranfrage berücksichtigt. Diese Maßnahme wird im Rahmen der Prioritätenliste Fahrradabstellanlagen zeitgleich durchgeführt und wird aus dem entsprechenden Finanztopf finanziert.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten der Maßnahme, Änderung der Parkordnung, belaufen sich auf ca. 1.800 und setzen sich wie folgt zusammen:
Beschilderung ca. 1.500
Markierung ca. 300 Summe ca. 1.800
Die Mittel sind im Haushalt 2013 eingeplant und stehen unter dem PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 Einrichtung Bewohnerparken, Sachkonto 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte i.V.m. 4-120202-908-3, Sachkonto 52560000 Aufwendungen für Festwerte für die Beschilderung und unter dem PSP-Element 1-120202-900-4 Planung, Betreuung und Unterhaltung von Verkehrsanlagen, Sachkonto 52420000 Unterhalt und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens für die Markierungsarbeiten zur Verfügung.
Fazit
Unter Berücksichtigung einer Minimierung der Verkehrsgefährdung der Schulkinder sollte aufgrund der Erhebung max. 19 Fahrzeuge gleichzeitig angetroffen entsprechend der Planung, das Parkrauman- gebot neu arrondiert und von ca. 37 auf ca. 31 Parkstände reduziert werden.
Die Anwohner sollen vor Änderung der Parkordnung mit einem Anschreiben auf die Maßnahme hingewiesen werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP 5-120202-900-00100-300-1 Einrichtung Bewohnerparken | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 315.243,01 | 315.243,01 | 0 | 0 | 315.243,01 | 315.243,01 |
Ergebnis | -315.243,01 | -315.243,01 | 0 | 0 | -315.243,01 | -315.243,01 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 710.700,00 | 710.700,00 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 17.393,79 | 17.393,79 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | -728.093,79 | -728.093,79 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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