Entscheidungsvorlage - FB 61/0904/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Planungsbeschluss auf Grundlage des Planes Nr. 2013/05 -02, „Claßenstraße, Planung“ zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er fasst, vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, den Planungsbeschluss auf Grundlage des Planes Nr. 2013/05 -02, „Claßenstraße, Planung“.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW baut an der Claßenstraße ein Hörsaal- und Seminargebäude für die RWTH Aachen mit ca. 4000 Plätzen. Ursprünglich war eine Fertigstellung im Oktober 2013 vorgesehen, da zum Wintersemester 2013/2014 der Studentenansturm durch den doppelten Abiturjahrgang erwartet wird. Statt wie normalerweise 5000 Erstsemestern werden dann ca. 7.200 neue Studierende an der RWTH erwartet.

 

Da mittlerweile feststeht, dass sich die Umsetzung bis voraussichtlich Mitte 2014 verzögert, wird als Zwischenlösung ein Provisorium im Bereich des Westbahnhofs geschaffen.

 

Die ursprünglich geplanten  800 Stellplätze in einer Tiefgarage unter dem Gebäude entfallen.

Dennoch wird es am Knoten Turmstraße/Claßenstraße zu einer erheblichen Verkehrszunahme kommen.

Diese werden nicht nur durch den Quell- und Zielverkehr des neuen Hörsaalzentrums verursacht. Die Claßenstraße wird zukünftig einen großen Anteil der Verkehre des Campus-West und Campus Melaten aufnehmen.

 

Unmittelbar mit der Inbetriebnahme des Hörsaalzentrums werden enorme Fußgängerströme zwischen Claßenstraße, Campus Kernbereich und Mensa fließen. Die Belastung der Fußgängerfurten an der T-Kreuzung Turmstraße/Claßenstraße führt zu erheblichen Leistungsfähigkeitseinbußen bei gleichzeitig steigenden Kfz-Belastungen. Daher ist ein Ausbau des Einmündungsbereiches aus Leistungsfähigkeitsgründen unerlässlich.

 

Gleichzeitig soll den Belangen des Radverkehrs durch die Einrichtung von beidseitigen Schutzstreifen Rechnung getragen werden.

 

Beschreibung der Planung

Im Einmündungsbereich der Claßenstraße in die Turmstraße wird eine zusätzliche Linksabbiegespur angelegt.

Eine ursprünglich vorgesehene zusätzliche Rechtsabbiegespur entfällt, da zwischen den vorhandenen Gebäuden kein ausreichender Abstand vorhanden ist.

 

Zwischen Turmstraße und Seffenter Weg werden beidseitig 1,50m breite Schutzstreifen angelegt. Der Schutzstreifen in Fahrtrichtung Turmstraße mündet in einen Linksabbiegeschutzstreifen. Der in die Turmstraße linksabbiegende Radfahrer wird rechts neben der rechten Linksabbiegespur auf der Fahrbahn geführt. Für rechtsabbiegende Radfahrer kann aus Platzgründen kein Angebot hergestellt werden.

Auf der Claßenstraße entfallen sämtliche Fahrbahnrandparkplätze.

 

Unmittelbar vor dem Eingang des Hörsaalzentrums an der Claßenstraße soll eine Bushaltestelle angelegt werden. Vorteil der Haltestellenverlegung aus der Turmstraße in die Claßenstraße ist das ausreichende Platzangebot für die Einrichtung von Fahrgastunterständen in der neuen Lage. Für die heutige Haltestelle Wüllnerstraße, Fahrtrichtung stadteinwärts, kann keine geeignete Position für einen Fahrgastunterstand gefunden werden. Die Bushaltestelle in Gegenrichtung bleibt in der heutigen Lage. Dort werden zwei Fahrgastunterstände installiert.

 

Finanzielle Auswirkungen

Bei dem Umbau der Claßenstrasse handelt es sich um eine neue Maßnahme, die im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung im Haushalt 2013 noch nicht eingeplant wurde.

 

Die Kosten für den Umbau werden auf 200.000 Euro geschätzt.

Von den 200.000 € sind 192.000 € investiv und 8.000 € konsumtiv einzuplanen.

 

Um die Maßnahme 2014 durchführen zu können, ist eine Mitteleinplanung für das Haushaltsjahr 2014 erforderlich. Die Mittel sind vorbehaltlich Beschlussfassung des Rates im Haushaltsjahr 2014 einzuplanen.

 

Als Deckung kann die Maßnahme Neuenhofer Weg heran gezogen werden. Für dieses Projekt sind im Haushaltsjahr 2014 insgesamt 280.000 Euro eingeplant (investiv: 268.800 auf PSP-Element 5-120102-500-01300-300-1, konsumtiv: 11.200 Euro auf PSP-Element 4-120102-506-7), die jedoch nicht benötigt werden, da die Maßnahme aus Personalkapazitätsgründen nach 2015 verschoben werden muss.

Es ist sicherzustellen, dass das Investitionsvolumen 2015 nicht überschritten wird.

 

Durch den Umbau der Claßenstrasse  wird keine Beitragspflicht gem. § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) ausgelöst.

 

 

 

Weiteres Verfahren

Auf Grundlage Vorentwurfsplanes wird ein Ausführungsplan erstellt.

 

Für die Erweiterung der Claßenstraße müssen Flächen des Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW erworben werden. Die Verwaltung wird das hierfür erforderliche Verfahren einleiten.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

„Claßenstrasse, Planungsbeschluss“

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

192.000

0

192.000

0

Ergebnis

0

0

-192.000

0

-192.000

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

-192.000

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

8.000

0

0

0

Abschreibungen

0

0

10.000

0

0

0

Ergebnis

0

0

-18.000

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

-18.000

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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