Entscheidungsvorlage - FB 61/0909/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Ausführungsbeschluss für den Endausbau der Erschließungsstraßen A und B “Alter Schlachthof/ Am Kraftversorgungsturm“.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Grundlagen

Grundlage für den Straßenausbau sind die Festsetzungen des B-Plans 866.

 

Beschreibung der Maßnahme

Die Erschließungsstraße unterteilt sich in die zwei Abschnitte (A und B), die am Kraftversorgungsturm aufeinandertreffen. Beide Abschnitte wurden im Jahr 2007 als Baustraßen hergestellt. Im Zuge der Herstellung der Baustraßen wurden die Versorgungsleitungen weitgehend verlegt.

Da an der Erschließungsstraße die Um- und Neubaumaßnahmen weitgehend abgeschlossen sind, kann der Endausbau erfolgen.

 

Ausführung/Straßenraumaufteilung

Erschließungsstraße A

Die Erschließungsstraße A ist die zentrale Erschließungsstraße im Schlachthofgelände, da über sie die west- und östlich gelegenen Grundstücke sowie die Bogenhalle erschlossen werden. Für die Erschließungsstraße A ist ein etwa symmetrischer Querschnitt von 10,0 m mit beidseitigen Gehwegen von jeweils 2,0 m vorgesehen, der durch einen Hochbordstein und vorgelagerter 3-zeiliger Rinne von der 6,0 m breiten Fahrbahn abgesetzt ist.

Die sich beidseitig anschließenden privaten Parkplatzbereiche, die in  das Gestaltungskonzept mit einbezogen wurden, werden als Senkrechtparkplätze ausgeführt. Die dort entstehenden 80 Parkplätze sind durch Baumbeete gegliedert und werden nach Fertigstellung zusammen mit den Grundstücken an die privaten Anlieger verkauft.

Für die Beleuchtung des Parkplatzes sind die privaten Eigentümer zuständig. Aus gestalterischen Gründen wird der dort aufzustellende Leuchtentyp durch die Verwaltung vorgegeben.

Die Zufahrt zu den südöstlich gelegenen Parkplätzen erfolgt über 6,0 m breite Fahrgassen (s. Anlage Lageplan).

Der Übergang zwischen der Erschließungsstraße A und südwestlich gelegener Metzgerstraße erfolgt in vereinfachter Asphaltbauweise (Provisorium).

Den letzten Bauabschnitt des Gebietes bildet der Endausbau der Metzgerstraße.

 

Erschließungsstraße B

Die Erschließungsstraße B, die nordwestlich an die bereits im Jahr 2010 ausgebaute Metzgerstraße  anschließt, wird mit einem Straßenquerschnitt von 10,0 m ausgebaut. An die 6,0 m breite Zweirichtungsfahrbahn, die den Begegnungsverkehr LKW/LKW ermöglicht, schließt sich nordöstlich ein einseitiger, jeweils 2,0 m breiter Längsparkstreifen und Gehweg an. Es entstehen in diesem Straßenabschnitt acht Längsparkplätze, die durch vier durch Hochborde eingefasste Baumfelder strukturiert sind. Der  Parkstreifen wird niveaugleich abgegrenzt durch eine dreizeilige Rinne zur Fahrbahn angelegt (s. Anlage Lageplan).

Die Nebenanlage zwischen der Dreifingerhalle und der Erschließungsstraße B ist Privatfläche und nicht Gegenstand der Baumaßnahme. In Abstimmung mit dem Eigentümer sind an dieser Stelle Privatparkplätze, Bäume und Zufahrten vorgesehen (s. Anlage Lageplan).

 

Platzfläche             

Die Verknüpfung der Erschließungsstraßen A und B erfolgt am Kraftversorgungsturm des ehemaligen Schlachthofgeländes, der unter Denkmalschutz steht. An dieser Stelle soll im Anblick des historischen Gebäudes ein besonders gestalteter Platz entstehen. Hierfür liegt ein städtischer Vorentwurf vor, der aus folgenden Gründen angepasst wurde:

Im Zuge eines Gestaltungsentwurfes eines Ingenieurunternehmens, das Grundstücke an beiden Erschließungsstraßen erworben und bereits beidseitig des Kraftversorgungsturms erste Bürogebäude errichtet hat, wurde auch der öffentliche Platz gestalterisch mit einbezogen, da dieser an die Privatflächen angrenzt. Der Gestaltungsvorschlag sieht vor den Platzbereich durch eine besondere Materialwahl hervorzuheben (s. Ausbauelemente/Materialien) und außerhalb der verkehrlich genutzten Fläche einen Aufenthaltsbereich zu schaffen (Boule-Platz). Da ein Teil der öffentlichen Verkehrsfläche am Platzbereich für die öffentliche Erschließung zukünftig nicht benötigt wird, soll diese Fläche (s. Anlage Lageplan) an den Investor verkauft und entsprechend seines Entwurfes von ihm gestaltet werden. Voraussetzung hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplanes. Der Satzungsbeschluss zur B-Planänderung kann im September 2013 erfolgen.

 

Ausbauelemente/Materialien (s. Anlage Befestigung der Flächen)

Fahrbahn

Für die Fahrbahnflächen ist ein Asphaltbelag vorgesehen, um den zu erwartenden Belastungen durch den gewerblichen Schwerverkehr Rechnung zu tragen. Der Aufbau der vorhandenen Baustraße bleibt erhalten und wird entsprechend ergänzt.

Gehwege

Die Gehwege werden in Betonplattenbauweise ausgeführt. Für die Belange Behinderter, alter Menschen, Kinder  und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen wird ein taktiler Leitstreifen entlang der Hinterkante der Gehwege eingebaut.  Einmündungen oder Querungsstellen werden gemäß den aktuellen Standards ausgeführt. Als taktile Leitstreifen werden anthrazitfarbene Rippenplatten und in den Aufmerksamkeitsfeldern anthrazitfarbene Noppenplatten eingebaut.

Parkplätze und Zufahrten

Die Parkplätze erhalten grundsätzlich einen Belag aus Betonsteinen. Die vier Fahrgassen zu den Parkbuchten südlich der Erschließungsstraße A sowie die dort an den Gehweg angrenzenden Parkstände erhalten aus Gründen der Haltbarkeit ein hochwertiges Betonpflaster, da diese gleichzeitig als LKW-Zufahrten für die dahinter liegenden Parzellen/Grundstücke dienen. Da diese  Grundstücke zurzeit noch nicht veräußert sind, werden alle Fahrgassen als potentielle Zufahrten ausgebaut.

Platzfläche

Zur Schaffung eines hochwertigen Platzbereiches wird dieser weitgehend mit Natursteinmaterialien ausgeführt.

Entgegen des ursprünglichen Gestaltungskonzeptes soll der Platz im Innenbereich aufgrund der hohen verkehrlichen Belastungen durch den vorhandenen Schwerlastverkehr eine rechteckige Asphaltfläche erhalten. Diese wird mit einem 2,00 m- 6,00 m breiten Natursteinpflasterband eingefasst.

Die Bemessung des Platzes erfolgte über die Fahrkurven der bemessungsrelevanten Fahrzeuge in den Abbiegebewegungen.

 

Baumpflanzungen

Insgesamt werden 32 neue Bäume gepflanzt. Alle Baumbeete werden mit einem Hochbord eingefasst.

 

Entwässerung

Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen 2,5 % angenommen. Geringe Abweichungen (+/- 1 %) sind aus topographischen Gründen möglich. Die Randeinfassung erfolgt mit Betonsteinrinne und Hochbord.  Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in vorhandene Kanäle.

 

Beleuchtung

Die Straßenbeleuchtung ist zu berechnen und in den geplanten Straßenquerschnitten entsprechend zu ergänzen.

 

 

Baukosten und Finanzierung

Die Kosten für den Endausbau werden mit 570.000,- € veranschlagt.

 

Bauzeit

Die Bauzeit für den Endausbau der Erschließungsstraße (Teil A und B) beträgt ca. 3 Monate. Es ist geplant mit den Bauarbeiten Ende August 2013 zu beginnen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Für den Bau der Erschließungsstraßen A und B muss mit Kosten in Höhe von ca. 570.000,- € gerechnet werden.

Diese Baukosten werden aus Maßnahmen bezahlt, die von den Fachbereichen 23 „Immobilienmanagement“ und 61 „Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen“ bewirtschaftet werden.

Zur Umsetzung der Erschließungsarbeiten werden aus dem Fachbereich 23 Mittel i. H. v. 492.091,38 € und aus dem Fachbereich 61 Mittel i. H. v. 78.264,- € bereitgestellt.

 

FB 23:

PSP-Element:                             5-011301-900-00800-300-1   “Schlachthofgelände, Entwicklung und Herstellung“

Diese Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2013 mit 531.543,72 € eingeplant und für den Bau der Erschließungsstraßen A und B stehen Mittel i. H. v.  492.091,38 €  zur Verfügung.

FB 61:

PSP-Element:                             5-120102-000-02100-300-1 „Metzgerstraße Ausbau Feldstraße- Schlachthof“

Diese Maßnahme ist im Haushaltsplan 2013 eingeplant und es stehen Mittel i. H. v. 78.264,- € zur Verfügung bereit.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

5-120102-000-02100-300-1 „Metzgerstraße Ausbau Feldstraße- Schlachthof“

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

-78.264

-78.264

0

0

-215.664

-215.664

Ergebnis

-78.264

-78.264

0

0

-215.664

-215.664

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

-5.536

-5.536

0

0

0

0

Abschreibungen

-6.920

-6.920

0

0

0

0

Ergebnis

-12.456

-12.456

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

finanzielle Auswirkungen

5-011301-900-00800-300-1 „Schlachthofgelände, Entwicklung und Herstellung Tiefbaumaßnahmen“

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

-531.543,72

-531.543,72

0

0

-2.057.115,80

-2.057.115,80

Ergebnis

-531.543,72

-531.543,72

0

0

-2.057.115,80

-2.057.115,80

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

-22.147,66

-22.147,66

0

0

0

0

Abschreibungen

-27.684,57

-27.684,57

0

0

0

0

Ergebnis

-49.832,23

-49.832,23

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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