Kenntnisnahme - FB 45/0276/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Familienfreundlichkeit und Kinderbetreuung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100, Herr Zohren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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12.06.2013
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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16.07.2013
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Erläuterungen
Erläuterungen:
GliederungSeite 3
1. EinführungSeite 4
1.1 Zum Begriff der FamilienfreundlichkeitSeite 4
2. Entwicklung der KinderbetreuungsangeboteSeite 6
2.1 Betreuung unter dreijähriger KinderSeite 6
2.2 Betreuung über dreijähriger Kinder Seite 8
2.3 Betrieblich unterstützte KinderbetreuungSeite 9
2.4 Betreuung von Schulkindern OGSSeite 10
2.5 Entwicklung der Ganztagsschulen imSeite 11
2.6 Randzeiten,-Notfall und KurzzeitbetreuungsangeboteSeite 12
2.7 Ausblick auf aktuelle Handlungsfelder im Bereich der KinderbetreuungsangeboteSeite 13
3. Bündnis für FamilieSeite 13
4. Audit familiengerechte KommuneSeite 15
5. Modellprojekt Kommunale Familienzeitpolitik Seite 17
6. Oberbürgermeisterinitiative „Neue Zeiten für Familie“Seite 18
7. Familienpolitische Handlungsfelder der kommenden JahreSeite 19
- Einführung
Mit dieser Vorlage sollen wesentliche Aspekte der Familienfreundlichkeit und aktuelle familienpolitische Handlungsfelder der Stadt Aachen dargestellt und ein Ausblick auf künftige Herausforderungen gegeben werden.
Familienfreundlichkeit und der Ausbau der Betreuungslandschaft vom Elementar-, über den Primar- bis zur Sekundarstufe I sind Handlungsfelder, die hohe Investitionen und einen erhöhten Personalbedarf in den nächsten Jahren erforderlich machen.
Die Investitionen in Familie und Bildung sind Investitionen in die Zukunft.
Die Stadt Aachen hat für den Ausbau von u 3 Plätzen bereits17,2 Millionen Euro in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt.
Der Ausbau der OGS auf 70 % Versorgungsquote ist ebenfalls fest in die mittelfristige Finanzplanung einkalkuliert.
Für den Ausbau der Mensen in der Sek I und II hat die Stadt rund 14 Millionen Euro bereits investiert.
Trotzdem werden weitere Investitionen notwendig sein.
1.1 Zum Begriff der Familienfreundlichkeit
Die Vorstellungen von Familienfreundlichkeit und die damit verbundenen Erwartungen verändern sich mit der gesellschaftlichen Entwicklung und natürlich auch mit der Entwicklung unserer Stadt. Daher ist Familienfreundlichkeit kein feststehender Begriff.
Anfang der neunziger Jahre demonstrierten in Aachen noch Eltern mit Kinderwagen gegen zugeparkte Gehwege und nicht abgesenkte Bürgersteige oder beklagten sich darüber, dass Kindertagestätten um 12 Uhr schlossen und die Kinder erst wieder um 14 Uhr in die Einrichtung gebracht werden konnten.
Heute stehen Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Vordergrund, wie z.B. die Schaffung von ausreichenden Betreuungsplätzen für unter 3 –jährige Kinder, Ganztagschulangebote oder wie Familienleben und Schichtarbeit gelingen kann.
Zukünftig werden der demografische Wandel, die Standortqualitäten, die Charta der Vielfalt oder das Thema der Inklusion weitere Impulse zur Fortentwicklung der Familienfreundlichkeit bringen. Zu nennen sind hier z.B. u.a. Regenbogenfamilien, bei denen Kinder bei zwei gleichgeschlechtlichen Partnern als eine Familie leben, oder auch andere denkbare Konstellationen von Patchworkfamilien mit jeweils unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen.
Dies macht deutlich, dass Familienfreundlichkeit nicht auf das Kinderbetreuungsthema reduziert werden darf, sondern ein sich ständig weitender Begriff mit einer viel umfassenderen Bedeutung und Tragweite ist. Erstmalig wird er 1991 in einem Bundesgesetz, nämlich dem Kinder-und Jugendhilfegesetz – SGB VIII – genannt.
Hier heißt es im § 1 Absatz 3, Satz 4:
„Die Jugendhilfe soll dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“
Dem örtlichen Träger der Jugendhilfe erwächst aus dem im § 1 Absatz 3, Satz 4 des KJHG ein „Einmischungsauftrag“ mit dem Ziel, Kinder und Familien in den Mittelpunkt des Handelns zu stellen und immer wieder Anstöße für die Fortentwicklung der Kinder-und Familienfreundlichkeit in Aachen zu geben.
1996 lobte das Bundesfamilienministerium den 1. Bundeswettbewerb “ Kinder und Familienfreundliche Gemeinde“ aus und formulierte in der Ausschreibung die zum Themenfeld der Kinder-und Familienfreundlichkeit gehörenden Handlungsfelder, zu denen jeweils Aussagen erwartet wurden:
-soziale und kulturelle Infrastruktur,
-Wohnungswesen,
-Wohnumfeld- und Siedlungsgestaltung,
-Verkehrswesen,
-Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung,
-wirtschaftliche Hilfen,
-Kinder- und Familienorientierung der Kommunalverwaltung,
-kommunalpolitische Entscheidungsstrukturen,
-Kooperation der Verwaltung/Politik mit externen Akteuren.
Diese Wettbewerbsauslobung macht deutlich, dass Familienfreundlichkeit eine Querschnittsaufgabe ist, die alle kommunalpolitischen Handlungsfelder und Verwaltungsbereiche berührt.
An diesem Bundeswettbewerb beteiligten sich 365 Kommunen, von denen Aachen mit 14 weiteren Kommunen als „Kinder- und Familienfreundliche Gemeinde“ ausgezeichnet wurde.
In der Begründung heißt es hierzu:
„Aachen stellt in seinem Wettbewerbsbeitrag eine außergewöhnliche Vielfalt an Projekten und Planungen aus den Bereichen Wohnungspolitik und Wohnumfeldgestaltung dar, mit denen familiengerechte und kinderfreundliche städtische Umweltverbesserung und Stadtentwicklung verwirklicht werden, ohne dass dabei die soziale Infrastruktur vernachlässigt würde. “
Diese Auszeichnung war ein großer familienpolitischer Erfolg und legte den Grundstein für die stetige Fortentwicklung dieses Themenfeldes in Aachen.
Familienfreundlichkeit hat im Hinblick auf den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel an Bedeutung gewonnen und ist heute zu einem kommunalpolitischen Schlüsselbegriff der Demografiestrategien der Städte, der Länder sowie des Bundes und damit zu einer Daueraufgabe geworden.
So hat Aachen - ebenso wie viele andere Städte auch - eine sinkende Geburtenrate bei gleichzeitig immer älter werdender Bevölkerung.
Wurden beispielsweise 1990 in Aachen noch 2711 Kinder geboren, so waren es 2012 nur noch 2065.
Lebten in Aachen 1990 noch 36.660 Personen über 65 Jahre, so waren 2012 schon 44585
Zusätzlich beklagen sich 66 % der Aachener Unternehmen über einen Fachkräftemangel. Auch im Hinblick auf den städtischen Haushalt ist eine auf Stabilisierung oder Steigerung der Einwohnerzahl ausgerichtete Familienpolitik von großer Bedeutung, weil die Kommunen über die Schlüsselzuweisung vom Land pro Einwohner und Jahr 350,-€ erhalten. Für Aachen bedeutete das für das Haushaltsjahr 2012 bei einem Gesamtvolumen von 733 Millionen Euro, Schlüsselzuweisungen in Höhe von 96,5 Millionen Euro. Dies weist damit eindringlich auf die finanzpolitische Wichtigkeit nachhaltiger kommunaler Familienpolitik hin. 1.000 Einwohner weniger bedeuten 350.000,-€ weniger für den städtischen Haushalt, bei möglicherweise gleich bleibendem Ausgabevolumen.
Eine Schlüsselfunktion kommt hier der Ausbildungs- und Arbeitsmarksituation zu, da eine florierende Wirtschaft und attraktive Ausbildungsangebote nicht nur die Basis für Wohlstand und Zukunftsfähigkeit unserer Stadt sind, sondern auch als Bevölkerungsmagnet wirken, denn Demografie folgt Ökonomie. In diesem Sinne ist kommunale Familienpolitik ein Fundament für die nachhaltige Stadtentwicklung.
Ein zentrales familienpolitisches Handlungsfeld im Spannungsfeld der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, als auch der Eröffnung von Zukunftschancen für die nachwachsende Generation durch Bildung, ist die Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes für Kinder, das nachstehend weiter ausgeführt wird.
2. Entwicklung der Kinderbetreuungsangebote
2.1 Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder
Am 01.08.2013 tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Kraft.
Seit dem Kindergartenjahr 2008/2009 (Inkrafttreten KiBiz) wurden in Aachen 514 neue U3-
Regelplätze in kibizgeförderten Kindertageseinrichtungen geschaffen. Weitere 335 neue U3-
Betreuungsplätze sollen im Kindergartenjahr 2013/2014 entstehen.
Der Ausbau der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege ist ebenfalls kontinuierlich erfolgt. Zum Kindergartenjahr 2013/2014 werden 500 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege angeboten.
Insgesamt werden 2.183 U3-Plätze zum 01.08.2013 angeboten werden, inklusive der privatgewerblichen und sonstigen Plätze.
Damit kann zum Kindergartenjahr 2013/2014 eine Versorgungsquote für den Altersbereich U3 in Höhe von 36,90 % bezogen auf das gesamte Stadtgebiet Aachen erreicht werden. In der sozialräumlichen Betrachtung gelingt es, in neun von den insgesamt 14 Sozialräumen Versorgungsquoten für den Altersbereich U3 zwischen 37,8 und 57,8 % zu erreichen.
Für U3-Kinder mit besonderem Förderbedarf wurden seit Einführung des KiBiz 13 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen eingerichtet.
Es zeichnet sich bundesweit ab, dass vor allem in größeren Städten eine Betreuungsquote von 35% aller U3-Kinder zur Sicherstellung des Rechtsanspruches voraussichtlich nicht ausreichen wird.
In Aachen wurden seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zwei Elternbefragungen durchgeführt, zuletzt im Jahr 2011. Der voraussichtliche Betreuungsbedarf liegt anhand dieser letzten Befragung ab dem 01. August 2013 in Aachen bei rund 45% für den Altersbereich der unter dreijährigen Kinder. Hier werden aktuell zur weiteren Realisierung des Rechtsanspruchs Übergangslösungen erarbeitet
Das Platzangebot im Bereich U3 stellt sich seit Beginn des KiBiz – ab 01.08.2008 – wie folgt dar:
| institutionelle Plätze nach KiBiz | weitere Plätze |
| ||||
Kitajahr | U3 Regel-plätze | U3 integrativ | U3 gesamt | U3 Tages-pflege | U3 privat- gewerblich | U3 anderweitige Betr.formen | U3 gesamt |
2008/09 | 600 | 0 | 600 | 400 | 122 | 220 | 1342 |
2009/10 | 741 | 0 | 741 | 400 | 122 | 220 | 1483 |
2010/11 | 835 | 6 | 841 | 400 | 122 | 220 | 1583 |
2011/12 | 930 | 11 | 941 | 400 | 122 | 179 | 1642 |
2012/13 | 1101 | 13 | 1114 | 450 | 102 | 124 | 1790 |
2013/14 | 1436 | 13 | 1449 | 500 | 85 | 149 | 2183 |
2.1.1 Sachstand zum 01.08.2013:
Versorgungsquote für den Altersbereich U3 = 36,90 %
Nach Beschlussfassung des Kinder- und Jugendausschusses vom 18.10.2011 sollte zum
Kindergartenjahr 2013/2014 eine Versorgungsquote von 35% angestrebt werden.
Eine Elternbefragung in 2011 hat aufgezeigt, dass der Bedarf in Aachen bei rund 45% liegt.
Durch die erhebliche Erweiterung des Platzangebotes um 335 Plätze in den
Kindertageseinrichtungen sowie weitere 50 Plätze in der Kindertagespflege kann eine deutlich
höhere Versorgungsquote als 35% erreicht werden.
In neun von vierzehn Sozialräumen liegt die Versorgungsquote über der oben genannten
städtischen Gesamtversorgungsquote. In fünf Sozialräumen liegt die Versorgung sogar bei über
45% bis hin zu 57,8%.
Dennoch ist gemessen an den Ergebnissen der eingangs genannten Elternbefragung davon
auszugehen, dass ein weiterer Ausbaubedarf auf eine gesamtstädtische Versorgungsquote von
45% besteht. Unter Zugrundelegung der aktuellen Kinderzahlen und davon ausgehend, dass
diese entgegen dem Landestrend weiter für Aachen stabil bleiben, bedeutet dies einen weiteren
Platzbedarf von 517 Betreuungsplätzen. Dies ist im Rahmen der bestehenden Kindertagesstätten nicht möglich, sodass weitere Neubauten geschaffen werden müssen.
Aktuell erfolgt erneut eine Befragung aller Eltern mit Kindern unter drei Jahren zu ihren individuellen Betreuungswünschen in der Stadt Aachen. Dazu wurden über 5.850 Befragungsbögen verschickt.
Auswertungsergebnisse werden im Laufe des Jahres 2013 erwartet.
Im Masterplan Aachen 2030 gehen die Experten davon aus, dass im Jahre 2030 für 70% der Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsangebot benötigt wird.
Die zum 01.08.2013 angestrebte Versorgungsquote von 36,90% wird ohne Qualitätsminderung in den Betreuungsangeboten erreicht.
Mit Blick auf das Nachfrageverhalten der Eltern in Aachen zeigt sich, dass darüber hinaus Übergangslösungen angedacht werden müssen. Zur Erfüllung des Rechtsanspruches werden aktuell unter Einbindung von Trägervertretern und politischen Vertretern Übergangslösungen erarbeitet, die im Juni 2013 dem KJA vorgestellt und dort zur Beschlussfassung beraten werden sollen.
Der höhere Platzbedarf nach u 3 Plätzen macht weitere Investitionen zu den bereits im Haushalt bis 2015 veranschlagten 17,2 Millionen Euro Investitionskosten erforderlich.
2.1.2 Versorgungsquote U3 für Kinder mit Behinderung = 0,76 %
Für den Altersbereich U3 werden 13 Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderung zum
Kindergartenjahr 2013/2014 angeboten. Für die angestrebte Zielquote von 1,00 % fehlen aktuell
noch 7 integrative Betreuungsplätze. Der Ausbauplanung folgend wird auch für diesen
Altersbereich das Betreuungsangebot Zug um Zug erweitert.
2.2. Betreuungsangebot für über 3 jährige Kinder
Ausgehend vom Ergebnis der Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2013/2014 können
folgende Versorgungsquoten erreicht werden:
Versorgungsquote für den Altersbereich ü3: = 95,78 %
Anhand der Erfahrungen in den letzten Jahren und gemessen an der bisherigen Auslastung der
Betreuungsplätze ist der Bedarf für den Altersbereich ü3 ausreichend abgedeckt.
In der sozialräumlichen Betrachtung gibt es Versorgungsquoten, die aufweisen, dass einzelne
Sozialraumbedarfe rechnerisch höher oder geringer abgedeckt werden, als Kinder im
entsprechenden Altersbereich dort leben.
Da die Sozialraumgrenzen eine kleinräumige Planung ermöglichen, aber in der Lebenspraxis
der Menschen anders gelebt werden, zeigt sich eine gegenseitige Mitversorgung der
Sozialräume. Sozialräume mit einer niedrigeren Versorgungslage werden daher in der Regel
von den jeweils benachbarten Sozialräumen mit höherer Versorgungsquote mitversorgt.
Versorgungsquote ü3 für Kinder mit Behinderung = 4,62 %.
Seit dem Kindergartenjahr 2008/2009 (erstes Jahr unter KiBiz) wurden 63 zusätzliche
integrative Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen geschaffen. Im Februar 2010 und
April 2012 wurde unter den Vorlagennummern FB51/0017/WP16, FB51/0021/WP16 und
FB51/0164/WP16 die weitere Ausbauplanung der Plätze für Kinder mit Behinderung sowie die
Umwandlung heilpädagogischer Kindertageseinrichtungen und Gruppen im Kinder- und
Jugendausschuss beraten. Die im Rahmen dieser Beratungen festgelegte Zielquote von 5,2%
bedeutet anhand der aktuellen Kinderzahlen einen weiteren Ausbaubedarf von 38 Plätzen in
den nächsten Jahren. Die Umsetzung wird weiterhin Zug um Zug erfolgen.
Im Rahmen der Inklusionsdiskussion wird auch die Nachfrage nach Plätzen in den Regeleinrichtungen ansteigen, sodass die festgelegte Zielquote im Kindertagesstättenentwicklungsplan angepasst werden muss.
2.3. Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung mit Zuschüssen nach KiBiz
Aachen ist Jobmagnet in der Region mit 160.000 Arbeitsplätzen und 80.000 Einpendlerinnen und Einpendlern. Gleichzeitig beklagen 66 % der Aachener Unternehmen einen Fachkräftemangel.
Eine zentrale Komponente zur Stärkung des Wirtschaftstandortes sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen vor Ort stellt die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar, um das Potenzial junger Eltern zu sichern und einen möglichst zeitnahen Wiedereinstieg in das Berufsleben zu ermöglichen. Dies erfordert jedoch unter anderem auch die Möglichkeit einer betriebsnahen Kinderbetreuung, die sich sowohl an den Bedürfnissen der Familien, aber auch an den Anforderungen durch die Unternehmen orientiert.
Da in einer Betriebskindertagestätte auch Kinder von Beschäftigten aus anderen Kommunen betreut werden, wozu die Stadt Aachen nicht verpflichtet ist, Betreuungsplätze zu schaffen und zu bezahlen, hat sich der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 05.09.12 grundsätzlich mit diesem Thema befasst.
Die Vorlage mit dem Titel: „Kibiz-Betriebskitas ermöglichen – Wirtschaftsstandort stärken“ führte zu folgenden Grundsatzbeschlüssen:
1.Die Stadt Aachen fördert den Ausbau und den Betrieb von Betriebskindertagesstätten nach dem Kinderbildungsgesetz NRW - Kibiz.
2.Einpendlerkinder können in Aachener Betriebskindertagesstätten betreut werden.
3.Die an den Betriebskindertagesstätten beteiligten Unternehmen verpflichten sich vertraglich, 50 % der Nettokosten für die Stadt Aachen an die Stadt Aachen zu zahlen.
4.Die konkrete Förderung der Betriebskindertagesstätten erfolgt im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung.
2.3.1 Bestehende und geplante betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsangebote
Betriebskita Eilendorf-Süd / Kellershausstraße
Seit Sommer 2011 gibt es in Kooperation mit verschiedenen Unternehmen aus dem Gewerbegebiet Eilendorf-Süd, dem Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten, dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule sowie weiteren Fachdienststellen konkrete Bemühungen, in unmittelbarer Umgebung der Unternehmen eine Betriebkindertagesstätte auf den Weg zu bringen. Nach entsprechender Bedarfsabfrage innerhalb der Unternehmen ist derzeit von einer fünfgruppigen Einrichtung mit 60 Plätzen, hiervon 45 Plätze für die Betreuung der unter Dreijährigen auszugehen.
Der gesamte Sachverhalt wurde im KJA unter Vorlagennummer FB 51/0172/WP16 am 19.06.2012 beraten und die Errichtung der Betriebskita in Eilendorf-Süd beschlossen.
Leider ist es jedoch im Baugenehmigungsverfahren es zu einer Verzögerung gekommen, sodass die Eröffnung noch nicht genau terminiert werden kann.
Kita Brabantstraße 27
Aktuell wird die Kita in der Brabantstraße als eingruppige Betriebskita der StädteRegion
Aachen geführt. Diese Gruppe bleibt in der bisherigen Form bestehen.
Für das Kita-Jahr 2013/2014 beantragt die Kita die Erweiterung um eine Gruppenform II mit 10
U3 Plätzen. Diese Gruppe wird nicht als Betriebskita geführt, sondern steht für Kinder aus dem
Wohnumfeld zur Verfügung. Diese neue Gruppe wird demnach als regulär KiBiz-geförderte
Gruppe in die Bedarfsplanung mit aufgenommen.
Kita Passstraße 10 in Trägerschaft der AWO
Die E.V.A. betreibt seit 2006 eine BetriebsKita-Gruppe in der Kindertageseinrichtung
Passstraße 10 in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Diese Gruppe wird privat
betrieben und ist bisher nicht KiBiz gefördert. Die dort bereitgestellten Plätze, von denen
durchschnittlich sechs belegt sind, werden lediglich mit einem geringen Betreuungsumfang
angeboten.
Dem Merkmal als BetriebsKita-Gruppe und dem hieraus resultierenden Vorteil für die E.V.A.
soll dahingehend Rechnung getragen werden, dass die Finanzierung der Betriebskosten
analog der Regelung für die Betriebskita Eilendorf-Süd erfolgt. (KJA Beschluss vom
19.06.2012).
2.3.2 Ausblick betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
Durch die Beteiligung der Unternehmen wird das vorhandene Betreuungsangebot gestärkt, gleichzeitig wird aber auch die volkswirtschaftliche Bedeutung der Einpendler berücksichtigt und damit die Stadt Aachen als bedeutender Wirtschaftsstandort gestärkt und zukunftsfähig ausgerichtet.
Der Grundsatzbeschluss des Stadtrates: „Kibiz-Betriebskitas ermöglichen – Wirtschaftsstandort stärken“ vom 05.09.2012 öffnet die Türen für weitere Betriebskindertagesstätten in Aachen.
Besonders im Gesundheits- und Pflegebereich, in dem Dienstzeiten rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr abzudecken sind und in dem großer Fachkräftemangel herrscht, können sie von großer Bedeutung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein.
Unter 2.6 werden hierzu weitere Ausführungen gemacht.
2.4. Betreuung von Schulkindern im Bereich der OGS
Die Entwicklung der Offenen Ganztagsgrundschule ist eine Erfolgsgeschichte, die im Schuljahr 2003/2004 mit 2 Gruppen in der KGS Beeckstraße und 5 Gruppen in der GGS Vaalserquartier begann. Seitdem ist die Nachfrage ungebrochen und immer mehr Eltern benötigen einen OGS Platz für ihre Kinder. Heute ist die Offene Ganztagsgrundschule ein wichtiger Mosaikstein im Gesamtbild der Familienfreundlichkeit der Stadt Aachen
Dieser Erfolg für die Kinder, Eltern, Lehrer und das pädagogische Personal lässt sich auf die ausgesprochen hohe Qualität der pädagogischen Arbeit vor Ort zurückführen. Die Kinder besuchen die OGS sehr gerne. Sie werden in ihrer Gesamtpersönlichkeit gefördert und gefordert. Die Eltern können Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren und wissen ihre Kinder auch während der Ferienzeit gut betreut. Die Zusage eines OGS Platz hat für die Eltern eine hohe Bedeutung und wird immer mehr zur Grundvoraussetzung bei der Schulauswahl für ihr Kind.
Der schulische Bereich im Vormittag und der pädagogische Bereich im Nachmittag wachsen kontinuierlich zusammen. Die von der Landesregierung in Auftrag gegebene wissenschaftliche Begleituntersuchung zur Kooperation im Ganztag bestätigt diesen Trend landesweit.
In Aachen gibt es im laufenden Schuljahr 2012/2013 insgesamt 4232 OGS Plätze an 35 Grund – und 4 Förderschulen. Das entspricht einer Versorgungsquote von 55,16%, ohne Domsingschule, Parzivalschule und St. Georges School - gebundener Ganztag - und ohne Übermittagsangebote an Grundschulen.
Im November 2012 ermittelte der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, folgendes Ergebnis: Betrachtet man den Ausbau von OGS, die Übermittagsangebote und den gebundenen Ganztag im Zusammenhang, so werden in Aachen nach dem Vormittagsunterricht ca. 73% der Kinder betreut und gebildet. Dies bedeutet, dass die Betreuung, Erziehung und Bildung von Schulkindern über den Unterricht hinaus in Aachen inzwischen der Regelfall ist.
Die starke Nachfrage nach OGS-Plätzen führt dazu, dass die Mensen und Raumkonzepte, die ursprünglich für 25 % der Schülerschaft geplant worden sind, an ihre räumlichen Grenzen stoßen.
Hier ist der Schulträger in den kommenden Jahren gefordert, den Raumbedarf anzupassen und ggfls. ein „OGS Mensenprogramm“ aufzulegen.
2.5 Entwicklung der Ganztagsschulen im Sekundarbereich
Die Verkürzung des Bildungsganges am Gymnasium von 9 auf 8 Jahre und die hiermit verbundene Ausdehnung des Unterrichts auf den Nachmittag erforderte neben der Bereitstellung einer Übermittagsverpflegung zusätzliche Betreuungsangebote auch im Bereich der Sekundarstufe.
Diesem Umstand hatte die Landesregierung in 2008 Rechnung getragen und im Rahmen der Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe drei Programme gestartet, um die Schulen, Schulträger und Eltern bei der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung des Schulalltags an allen weiterführenden Schulen zu unterstützen.
- Gebundene Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien
Der Ausbau erfolgte ab dem Schuljahr 2009/10. Am Ganztagsangebot nehmen alle Schülerinnen/Schüler verpflichtend teil. Die Schulen erhalten einen 20% Lehrerzuschlag, für die Umsetzung des erforderlichen Ganztagskonzeptes im Rahmen von Investitionen für Aufenthalt und Verpflegung wurde dem Schulträger ein Landeszuschuss von bis zu 100.000,00 € gewährt. Der Schulträger hatte einen Eigenanteil in gleicher Höhe zu erbringen.
- „1000-Schulen-Programm“
Dieses Programm richtete sich an alle Schulen und Schulformen der Sekundarstufe I, die noch keine Ganztagsschule waren. Auch hier wurde ein Landeszuschuss bis 100.000,00 € (bei gleich hohem Eigenanteil des Schulträgers) für Investitionen für Räumlichkeiten und Ausstattung für den Aufenthalt während der Mittagspause gewährt.
- Pädagogische Übermittagsbetreuung/Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I
Mit diesem Programm wurden den weiterführenden Schulen, die noch keine Ganztagsschule waren, Lehrerstellenanteile und/oder Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um die pädagogische Betreuung während der Mittagspause und außerschulische Ganztags- und Betreuungsangebote zu gewährleisten.
Mit der Ausweitung des Ganztags an nachfolgend aufgeführten Schulen hat die Stadt als Schulträger auf den zunehmenden Betreuungsbedarf reagiert:
Ganztagsschulen in 2003 | gebundene Ganztagsschulen 2013 | Unterricht ganztags |
GHS Aretzstraße | GHS Aretzstraße | GHS Drimborn |
GHS Kronenberg | Reformpäd. Sekundarschule am Dreiländereck (GHS Kroneneberg) | KHS Klaus-Hemmerle (auslfd.) |
| GHS Burtscheid | GHS Eilendorf (auslfd.) |
| Hugo-Junkers-Realschule | David-Hansemann-Schule (auslfd.) |
| Geschwister-Scholl-Gymnasium | Alkuinschule |
| Gymnasium St.Leonhard | Luise-Hensel-Realschule |
Gesamtschule Brand | Gesamtschule Brand | Anne-Frank-Gymnasium |
Maria-Montessori-Gesamtschule | Maria-Montessori-Gesamtschule | Couven-Gymnasium |
Heinrich-Heine-Gesamtschule | Heinrich-Heine-Gesamtschule | Einhard-Gymnasium |
| 4. Gesamtschule (im Aufbau) | Inda-Gymnasium |
Förderschule Am Kennedypark | auslaufend | Kaiser-Karls-Gymnasium |
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| Rhein-Maas-Gymnasium |
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| Förderschule Am Rödgerbach |
Dies bedeutet, dass alle weiterführenden Schulen in Aachen ganztägig unterrichten; Gesamtschulen sind regelmäßig Ganztagsschulen. Alle Schulen bieten eine Übermittagsverpflegung an. An den Gymnasien und Realschulen wurden z.T. neue Mensen mit einem Kostenvolumen von 14,0 Mio. € errichtet, an den Hauptschulen und an den Förderschulen wurden bestehende Küchen ertüchtigt.
Die weiterführenden Schulen im gebunden Ganztag nehmen jährlich Landesmittel im Umfang von rund 700.000,00€ in Anspruch, um die päd. Übermittagsbetreuung und außerschulische Angebote zu gewährleisten.
2.6. Randzeiten,- Notfall und Kurzzeitbetreuungsangebote
Für Eltern mit kleinen Kindern bedeutet der Familienalltag immer wieder eine neue Herausforderung – insbesondere wenn es darum geht, in Ausnahmefällen wie z.B. einer plötzlichen Erkrankung der Kinder, eine zuverlässige Betreuung für die Kleinen zu finden. Besonders wenn Mutter oder Vater im Schichtdienst oder auch am Wochenende arbeiten oder dringende Termine erledigen müssen, stellt sich die Frage, wem man dann seine Kinder anvertrauen kann.
Beschäftigte mit Kindern, die in Schichtarbeit arbeiten, haben große Schwierigkeiten, berufstätig zu sein, wenn die Betreuung der Kinder in den Kindertagsstätten oder während der Schulferien nicht gesichert ist.
In vielen Fällen sind weder Großeltern noch Nachbarn oder Freunde zur Stelle, sodass ein Elternteil zu Hause bleiben muss. Kommt dies öfter vor, reichen auch die bezahlten Urlaubstage zur Betreuung kranker Kinder nicht aus.
In einer Hochschulstadt wie Aachen leben viele Menschen, die wegen ihrer Ausbildung zugezogen sind und deshalb zunächst über kein nachbarschaftliches oder familiäres Netzwerk verfügen, das in Notfällen helfen könnte. Bei alleinerziehenden Eltern ist die Situation noch dramatischer, da sie sich die Betreuungsaufgaben nicht mit einem Partner teilen können.
Auch die bisherigen Untersuchungen im Rahmen des Modelvorhabens „Kommunale Zeitpolitik für Familien“ machen deutlich, dass das Thema „Randzeiten,- Notfall und Kurzzeitbetreuungsangebote“ an der Spitze der Top-Ursachen für Zeitstress von Familien liegt.
In einem ersten Schritt wurden die bestehenden Randzeiten,- Notfall und Kurzzeitbetreuungsangebote in Aachen erfasst – siehe Anlage 1. Eine erste Einschätzung ergab, dass diese Angebote noch nicht ausreichend sind und ausgebaut werden müssen.
2.7. Ausblick auf aktuelle Handlungsfelder im Bereich der Kinderbetreuungsangebote
Wie bereits ausgeführt, ist ein bedarfsdeckendes Kinderbetreuungsangebot ein Kernelement der Familienfreundlichkeit der Stadt Aachen und hat im Hinblick auf die Gestaltung des demografischen Wandels eine kommunalpolitische Schlüsselfunktion.
Der Kinder-und Jugendausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.04.2013 im Rahmen der Vorlage: „Randzeitenbetreuung in Aachener Kindertagestätten“ mit diesem Handlungsfeld beschäftigt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, folgende Themenfelder weiter zu verfolgen:
-Einrichtung von 2 Kindertagesstätten mit erweiterter Randzeitenbetreuung.
-Bedarfsprüfung für eine Betriebskindertagestätte für den Gesundheits- und Pflegebereich in Zusammenarbeit mit dem Aachener Familienservice/Fachbereich Wirtschaftsförderung
-Initiierung von Elternnetzwerken zum Thema „Notfall- und Randzeitenbetreuung“ zur gegenseitigen Unterstützung der Eltern im Bedarfsfall.
Die Verwaltung sieht im Bereich der Kinderbetreuungsangebote darüber hinaus noch folgende Handlungsfelder:
-Bedarfsprüfungen für weitere Betriebskindertagesstätten in Gewerbegebieten, im Bereich der Hochschulen, sowie des Einzelhandels- und Dienstleistungssektors in Zusammenarbeit mit dem Aachener Familienservice/Fachbereich Wirtschaftsförderung.
-Erweiterung Ausbau der Randzeiten,- Notfall und Kurzzeitbetreuungsangebote.
-Bedarfserhebung für den Bereich der Ferienbetreuungsangebote, die für Schüler der Sekundarstufe oftmals nur stundenweise zur Verfügung stehen, während berufstätige Eltern Ganztagsferienangebote nachfragen.
3. Bündnis für Familie
2004 rief das Bundesfamilienministerium die Lokalen Bündnisse für Familie ins Leben, die in mittlerweile 670 Städten und Gemeinden gebildet wurden. Das Aachener Bündnis für Familie gründete sich am 10.05.2005.
Es will die familienfreundliche Tradition der Stadt Aachen, die mit der erfolgreichen Teilnahme am 1. Bundeswettbewerb Kinder-und Familienfreundliche Gemeinde 1996 einen ersten Höhepunkt erreichte, fortsetzen. Zu den Gründungsmitgliedern des Bündnisses zählen folgende Institutionen:
Stadt Aachen, IHK, RWTH, FH, KatHO, Bistum Aachen, Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, DGB Region NRW Süd-West, Migrationsrat, ASEAG, Juniorenkreis der IHK, Evangelischer Kirchenkreis Aachen, Türkisch-Islamische Gemeinde e.V., Jüdische Gemeinde Aachen, Agentur für Arbeit Aachen, SKF Aachen, Sozialwerk Aachener Christen, und das Studentenwerk Aachen.
3.1 Ziele des Aachener Bündnis für Familie
Zu den Zielen des Bündnisses heißt es in der Gründungserklärung u.a.:
„Familie ist ein zentraler Grundpfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. In Zeiten negativer demographischer Entwicklungen ist es deshalb wichtig, Familienleben und Familiengründungen in einer Kommune zu unterstützen und zu stärken. Für ein zukunftsfähiges Aachen wollen wir die Situation von Familien in den Mittelpunkt unseres Interesses und Handelns stellen und die Lebensbedingungen von Familien stetig verbessern. Wir wollen ein gesellschaftliches Klima schaffen, das Familien stärkt. Familien sollen sich in Aachen wohl fühlen. Sie sollen gerne nach Aachen ziehen, gerne hier bleiben. Junge Menschen wollen wir dazu bewegen, hier eine Familie zu gründen. Auch für die Wirtschaft ist ein solches Klima förderlich. Eine familienfreundliche Politik verhindert z.B. den Wegzug junger Fachkräfte und ihrer Familien in andere Wirtschaftsräume. Den Menschen zu helfen, ihre Kompetenzen in Unternehmen unseres Wirtschaftsraums zu verwirklichen und gleichzeitig ein erfülltes Familienleben zu führen, muss eines der familienpolitischen Ziele Aachens sein. Um dies zu erreichen, wollen wir alle gesellschaftlichen Kräfte bündeln.“
Das Bündnis versteht sich als Ideenschmiede, in der Menschen und Organisationen freiwillig und durch gemeinsame Interessen geleitet zusammenarbeiten.
Es hat sich seit 2005 zu einem starken Motor für mehr Familienfreundlichkeit in Aachen entwickelt. Hierzu einige Beispiele, die vom Bündnis angestoßen, initiiert oder konzipiert worden sind.
3.2 Einige Ergebnisse der Bündnisarbeit
Entwicklung der Kriterien für familienfreundlichen Städtebau in Aachen.
Familientag für die Städteregion Aachen.
Teilnahme der Stadt Aachen und des Studentenwerkes Aachen am Audit der Beruf und Familie GmbH.
Teilnahme der RWTH und der FH am Audit „Familiengerechte Hochschule“ der Beruf und Familie GmbH.
Erarbeitung der Onlinebroschüre: „Studieren, Forschen und Lehren mit Kind in Aachen“ zusammen mit der RWTH, der FH, der KatHO, und dem Studentenwerk.
Aachener Familienservice für Betriebe.
Mentorenprojekt Jugend trifft Erfahrung./JutE)
Wohnduo – Wohnen für Hilfe.
Familienmarketingkampage
Kampagne Familienfreundliche Einkaufsstadt Aachen.
Veranstaltungsreihe: Aachen-Wege zur familienfreundlichen Wissenschaftsstadt
Die erfolgreiche Bündnisarbeit bildete ein wichtiges Fundament für die Zertifizierung der Stadt Aachen im Rahmen des Audit familiengerechte Kommune des Landes NRW, der berufundfamilie gGmbH und der Bertelsmann-Stiftung am 1. Juli 2010.
4. Audit familiengerechte Kommune
4.1. Ausgangslage
Im Rahmen der Landesinitiative "Familie kommt an“ hat das damalige Ministerium für Generationen, Familien, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI) gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung und der berufundfamilie gGmbH der Hertie-Stiftung im Jahre 2008 ein Programm zur Zertifizierung familiengerechter Kommunen entwickelt.
Die Stadt Aachen wurde 2009 vom MGFFI NRW eingeladen, kostenlos gemeinsam mit Emsdetten, Lippstadt und Altena an der Pilotphase teilzunehmen.
Der KJA empfahl in seiner Sitzung am 28.04.09 dem Rat der Stadt Aachen die Teilnahme am Audit
familiengerechte Kommune, der daraufhin am 06.05.09 die Teilnahme der Stadt Aachen beschloss.
Am 10.02.2010 hat der Rat 12 familienpolitische Ziele beschlossen, von denen 11 bereits umgesetzt werden konnten. Lediglich die Umsetzung des beschlossenen Marketingkonzeptes musste auf 2013 verschoben werden.
Die Zertifizierung der Stadt Aachen als „Familiengerechte Kommune“ erfolgte am 01.07.2010. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit bis zum 30.06.2013 und kann durch eine Reauditierung für weitere 3 Jahre erneuert werden.
4.5. Reauditierung
Der Kinder-und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 14.05.2013 die Teilnahme der Stadt Aachen am Reauditierungsverfahren beschlossen
Im Reauditierungsprozess wird ein neuer differenzierter familienpolitischer Drei-Jahres-Plan erarbeitet, definiert und anschließend schriftlich durch den Oberbürgermeister und den Rat bestätigt. Die verbindlich definierten Ziele und Maßnahmen werden in den folgenden drei Jahren nach der Erteilung des Zertifikats umgesetzt. Es wird so ein Prozess initiiert, der familiengerechtes Handeln langfristig in der Kommune verankert und praktiziert. Der Reauditierungsprozess zum Zertifikat „Familiengerechte Kommune“ wird für die gesamte Kommune als Gebietskörperschaft bzw. als kommunale Verantwortungsgemeinschaft durchgeführt. Geschäftsgrundlage für das Verfahren ist ein Vertrag zwischen der Stadt Aachen und dem Verein Familiengerechte Kommune e.V. Eine weitere Teilnahme am Audit bietet somit Kontinuität auf dem seit 2009 eingeschlagenen Weg und unterstreicht die Familienorientierung der Stadt Aachen.
Für das Verfahren steht der Stadt Aachen im Umfang von insgesamt 10 Arbeitstagen eine Auditorin zur Verfügung. Sie begleitet und unterstützt die Kommune – analog zum ersten Auditierungsprozess – bei der Bestands-Analyse und der Vorbereitung der Workshops. Sie gibt Hinweise zu strukturellen und inhaltlichen Entwicklungspotentialen, führt durch den Auditierungsprozess und ist maßgeblich bei der Vorbereitung der Workshops beteiligt. Dies tut sie in enger Abstimmung mit dem Verein Familiengerechte Kommune e.V.
Insbesondere unterstützt die Auditorin die Kommune bei:
-der Wahrnehmung von bisher Erreichtem - Bilanzierung
-der Identifizierung der weiteren Schwerpunktsetzungen – Ziele und Maßnahmen
-der Umsetzung - Projektmanagement
-der Vorbereitung und Organisation der anstehenden Termine - Zeitmanagement
-der Auswahl der Teilnehmenden für die Workshops - Beteiligung
-dem Aufbau eines ergebnisorientierten Workshops inklusive der Erstellung der
Präsentationen und Unterlagen, die in den Workshops verwendet werden - Setting
-der Protokollierung der Workshops nach Standard-Vorlage - Dokumentation
-der internen Abstimmung der Drei-Jahres-Ziele im Rahmen der Zielvereinbarung zwischen Verwaltungsleitung und beteiligten Ausschüssen und Fraktionen im Rat - Integration
Der Kinder-und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 14.05.2013 die Teilnahme der Stadt Aachen am Reauditierungsverfahren beschlossen. Inhaltlicher Schwerpunkt soll die kommunale Zeitpolitik für Familien sein.
Wie aus diesem Schaubild des Bundesfamilienministeriums deutlich wird, ist kommunale Familienzeitpolitik eine Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche der kommunalen Selbstverwaltung berührt.
Da für eine Reauditierung mit diesem Schwerpunkthema über die oben beschriebene Unterstützung seitens der Vereins Familiengerechte Kommune e.V. hinaus kein zusätzliches Personal zur Verfügung stehen wird, ist zur Bewältigung der Arbeiten die Bildung einer fachbereichs- und dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe erforderlich, die wie folgt zusammengesetzt sein sollte:
FB 45 Federführung: Koordinator des Aachener Bündnis für Familie
FB 01 Gleichstellungsbüro
FB 02
FB 12
FB 13
FB 61
Je nach Projektverlauf müssen weitere Dienststellen eingebunden werden.
Die Reauditierungskosten in Höhe von 20.865,-€ incl. Mwst. (10.865 € in 2013, 10.000 € in 2014) werden aus den Mitteln des Bündnisses für Familie finanziert (PSP Element 4-060201-924-9 52910000).
5. Modellprojekt Kommunale Familienzeitpolitik
Zeit ist ein knappes Gut für berufstätige Eltern. Familien sind häufig von Zeitkonflikten betroffen, wenn sie familiäre Wünsche und Verpflichtungen mit beruflichen Anforderungen vereinbaren müssen. Zu einer wirkungsvollen Familienpolitik gehört deshalb „Zeitpolitik für Familie“, so das Fazit des 8. Familienberichts der Bundesregierung. Für diese gilt es, vor Ort anzusetzen, wo der Familienalltag stattfindet. Das Bundesfamilienministerium hat diese Erkenntnisse des 8. Familienberichts zum Anlass genommen, 2012 das Pilotprojekt „Kommunale Familienzeitpolitik“ zu starten. An den Standorten Aachen, Herzogenrath, Neu Wulmstorf, im Landkreis Donau-Ries sowie im Saalekreis erproben Lokale Bündnisse für Familie, wie eine kommunale Familienzeitpolitik gestaltet werden kann.
In Aachen, als einziger Wissenschaftsstadt im Projekt, stehen besonders die Zeitkonflikte von Pendlerinnen und Pendlern, Studierenden und Eltern mit Schichtarbeit im Fokus.
Familienzeitpolitik ist bisher in Aachen noch nicht als eigenständiges kommunales Politikfeld ausgeprägt. Die Stadt Aachen geht mit der Teilnahme an dem Modellprojekt neue Wege und nutzt die Chance, ihre bisherigen Aktivitäten im Bereich der Kinder-und Familienfreundlichkeit unter dem Vorzeichen der Familienzeitpolitik aus einer anderen Perspektive zu betrachten, sodass hiervon neue Impulse für eine nachhaltige Familienpolitik und die Arbeit des Aachener Bündnisses für Familie ausgehen können.
Aachen wird während der Projektlaufzeit bis zum September 2013 von der Servicestelle der lokalen Bündnisse unterstützt und erhält eine finanzielle Förderung von insgesamt 36.000,-€ ohne einen Eigenanteil erbringen zu müssen.
Um in Erfahrung zu bringen, welche Zeitkonflikte Familien haben, kamen folgende Instrumente zur Anwendung:
Onlinebefragung
Focusgruppeninterviews
20 Familien führten 14 Tage lang Zeittagebücher
Worldcafe mit den Zeittagebucheltern
Hintergrundrecherche verfügbarer Daten
Alle Ergebnisse wurden bei 2 Expertenrunden am 11.03.13 und 25.03.13 vorgestellt und mit dem Ziel diskutiert, Ansätze zur Lösung von Zeitkonflikten für Familien zu entwickeln.
6. Oberbürgermeisterinitiative „Neue Zeiten für Familie“
Am 14. Mai 2013 fand der 2. Demografiegipfel der Bundesregierung mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel statt. Auf der Veranstaltung hat Herr Oberbürgermeister Marcel Philipp seine Oberbürgermeisterinitiative „Neue Zeiten für Familie“ vorgestellt, der sich bisher 40 Oberbürgermeister angeschlossen und dazu eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet haben: -siehe Anlage 2.
Aachen, Bochum, Braunschweig, Bremerhaven, Chemnitz, Cottbus, Darmstadt, Dortmund, Duisburg, Erlangen, Essen, Frankfurt am Main, Gelsenkirchen, Hagen, Halle (Saale), Hamm, Hannover, Heidelberg, Herne, Ingolstadt, Karlsruhe, Kiel, Köln, Krefeld, Ludwigshafen am Rhein, Mannheim, Mülheim an der Ruhr, Münster, Oberhausen, Offenbach am Main, Paderborn, Recklinghausen, Remscheid, Rostock, Salzgitter, Siegen, Trier, Wiesbaden, Wolfsburg und Würzburg (Stand 14.05.2013)
Neben materieller Sicherheit und einer guten unterstützenden Infrastruktur ist Zeit ein wichtiger
Faktor für die Lebensqualität von Familien. Genügend, verlässlich verfügbare und gestaltbare Zeit
ermöglicht Familiengründung, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ein gelingendes
Familienleben. Ob, wann und wo eine Familie gegründet wird und wo sie dauerhaft lebt, hängt
auch davon ab, wie stimmig die Zeitstrukturen in ihrem Umfeld sind. Sie beeinflussen die Bindung
an und die Entscheidung für Lebensorte.
Typische Zeitprobleme von Familien ergeben sich aus der ungenügenden Synchronisation von
Arbeitszeiten, Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen oder Schulen, Institutionen, Freizeiteinrichtungen
und Handel, von Zeittaktungen im öffentlichen Nahverkehr oder von Angeboten
lokaler Dienstleistungen. Je nach Struktur und Größe der Städte können sich die Zeitprobleme
sehr unterschiedlich darstellen. Dabei sind die Großstädte mit besonderen Herausforderungen
konfrontiert.
Durch den Beschluss des Kinder-und Jugendausschusses vom 14.05.13 zur Teilnahme der Stadt Aachen am Reauditierungsverfahren mit dem Inhaltlichen Schwerpunkt „Kommunale Zeitpolitik für Familien“, findet das Modellvorhaben über die Förderphase hinaus eine fruchtbare Fortsetzung.
7. Familienpolitische Handlungsfelder der kommenden Jahre
Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf das oben beschriebene neue Handlungsfeld der kommunalen Familienzeitpolitik.
Zur Implementierung von Familienzeitpolitik als integralen Bestandteil der Kommunalpolitik sollten zunächst mit den zu beteiligenden Akteuren Grundlagenveranstaltungen durchgeführt werden, um die Potenziale und Chancen einer kommunalen Zeitpolitik zu erarbeiten.
Denkbare Themen für solche Grundlagenveranstaltungen könnten sein:
Stadtplanung und Zeitpolitik
Verkehrsplanung und Zeitpolitik
Jugendhilfeplanung und Zeitpolitik
Schulentwicklungsplanung und Zeitpolitik
Mobilität und Zeitpolitik
Arbeitswelt und Zeitpolitik
Familienbeteiligung und Zeitpolitik
Kommunale Infrastruktur und Zeitpolitik
Demografische Entwicklung und Zeitpolitik
Familienzeitpolitik und Masterplan 2030
Familienzeitpolitik und Kriterien für Städtebau mit Zukunft
Inklusion und Zeitpolitik
E-government und Familienzeitpolitik
..........
Kommunale Familienzeitpolitik bedeutet auch einen Perspektivwechsel, denn sie kann ohne die unmittelbare Beteiligung von Familien nicht gelingen. Die Beteiligung von Familien an diesen Prozessen und Entwicklungen ist ein Element gelebter Alltagsdemokratie und damit auch Ausdruck lebendiger Familienfreundlichkeit in Aachen.
Für den Bereich der Kinderbetreuungsangebote sind unter 2.6 bereits die nachstehenden Handlungsfelder genannt, die hier noch einmal aufgeführt sind:
-Einrichtung von 2 Kindertagesstätten mit erweiterter Randzeitenbetreuung.
-Bedarfsprüfung für eine Betriebskindertagestätte für den Gesundheits- und Pflegebereich in Zusammenarbeit mit dem Aachener Familienservice/Fachbereich Wirtschaftsförderung
-Bedarfsprüfungen für weitere Betriebskindertagesstätten in Gewerbegebieten, im Bereich der Hochschulen, sowie des Einzelhandels- und Dienstleistungssektors in Zusammenarbeit mit dem Aachener Familienservice/Fachbereich Wirtschaftsförderung
-Initiierung von Elternnetzwerken zum Thema „Notfall- und Randzeitenbetreuung“ zur gegenseitigen Unterstützung der Eltern im Bedarfsfall.
-Bedarfsdeckender Ausbau der Randzeiten,- Notfall und Kurzzeitbetreuungsangebote.
-Bedarfserhebung für den Bereich der Ferienbetreuungsangebote, die für Schüler der Sekundarstufe oftmals nur stundenweise zur Verfügung steht, während berufstätige Eltern Ganztagsferienangebote nachfragen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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436,7 kB
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