Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 61/0165/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Aus bezirklicher Sicht empfiehlt sie dem Planungsausschuss die Schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 867 - Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof - den Punkt 1.4 wie folgt redaktionell zu ändern und zu ergänzen:

 

Im Plangebiet sind gemäß § 1 (9) BauNVO Betriebe des Fahrradhandels und der Kraftfahrzeugbranche (LKW, PKW, Quads, Leichtkraftfahrzeuge, usw.) mit Verkaufsflächen ausnahmsweise zulässig, wenn

-           der Verkauf von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern in einem betrieblichen Zusammenhang mit der Produktion, der Ver- und Bearbeitung oder der Reparatur- und Serviceleistung steht und

-           die Summe der Verkaufsflächen in geschlossenen Gebäuden, unter Überdachungen und auf Freiflächen nicht größer als 75 % der gesamten Grundstücksfläche des Betriebes ist und 3.000 m² nicht überschreitet.

 

und die Anregungen der Bürger und Bürgerinnen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Sie empfiehlt den so geänderten Bebauungsplan Nr. 867 - Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof - nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 867 - Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof - den Punkt 1.4 wie folgt redaktionell zu ändern und zu ergänzen:

 

Im Plangebiet sind gemäß § 1 (9) BauNVO Betriebe des Fahrradhandels und der Kraftfahrzeugbranche (LKW, PKW, Quads, Leichtkraftfahrzeuge, usw.) mit Verkaufsflächen ausnahmsweise zulässig, wenn

-           der Verkauf von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern in einem betrieblichen Zusammenhang mit der Produktion, der Ver- und Bearbeitung oder der Reparatur- und Serviceleistung steht und

-           die Summe der Verkaufsflächen in geschlossenen Gebäuden, unter Überdachungen und auf Freiflächen nicht größer als 75 % der gesamten Grundstücksfläche des Betriebes ist und 3.000 m² nicht überschreitet.

 

und die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 867- Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Am 15.12.04 wurde in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und am 13.01.05 im Planungsausschuss die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 867 - Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof - beraten und beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung der Pläne erfolgte in der Zeit vom 31.01. bis einschließlich 04.03.05. Daraus ergab sich eine schriftliche Eingabe eines Anliegers.

Gleichzeitig wurden 13 Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Es gingen 6 Stellungnahmen ein, wovon 5 Anregungen beinhaltet.

 

Die Eingaben des Anliegers und der Träger öffentlicher Belange und die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung liegen unter dem Titel „Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden: Anregungen und Abwägung“ als Anlage der Vorlage bei.

 

Als Ergebnis der Offenlage empfiehlt die Verwaltung, den Formulierungsvorschlag für die Festsetzung 1.4 wie folgt zu übernehmen:

 

Im Plangebiet sind gemäß § 1 (9) BauNVO Betriebe des Fahrradhandels und der Kraftfahrzeugbranche (LKW, PKW, Quads, Leichtkraftfahrzeuge, usw.) mit Verkaufsflächen ausnahmsweise zulässig, wenn

-           der Verkauf von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern in einem betrieblichen Zusammenhang mit der Produktion, der Ver- und Bearbeitung oder der Reparatur- und Serviceleistung steht und

-           die Summe der Verkaufsflächen in geschlossenen Gebäuden, unter Überdachungen und auf Freiflächen nicht größer als 75 % der gesamten Grundstücksfläche des Betriebes ist und 3.000 m² nicht überschreitet.

 

 

Es handelt sich hier um keine inhaltliche Veränderung des Bebauungsplanes, sondern um eine genaueren Beschreibung und Formulierung bestehender Festsetzungen und Aussagen. Eine Änderung kann redaktionell erfolgen.

 

Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die nicht berücksichtigten Anregungen der Bürger und Bürgerinnen und der Träger öffentlicher Belange, die zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes vorgebracht wurden, zurückzuweisen und den so redaktionell geänderten Bebauungsplan Nr. 867 - Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof - als Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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