Entscheidungsvorlage - FB 45/0269/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen)hier: Geschwisterkindregelung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
- Verfasst von:
- FB 45/620
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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25.06.2013
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Erledigt
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Schulausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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26.06.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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03.07.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Empfehlung des Schulausschusses die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 27.06.2012, in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.
Der Schulausschuss empfiehlt Finanzausschuss und Rat der Stadt, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 27.06.2012, in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.
Der Rat der Stadt beschließt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 27.06.2012, in der vorgelegten neuen Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) ist bis bisher – anders als beim Elternbeitrag für die Teilnahme an der OGS oder Besuch einer Kindertagesstätte- keine beitragsermäßigende Geschwisterkindregelung enthalten.
Dies führt in Einzelfällen zu erheblichen Belastungen für die Beitragspflichtigen. Zudem fühlen sich die Betroffenen benachteiligt, da, wenn beide Kinder einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder OGS in Anspruch nehmen, die Beitragsermäßigung gilt, nicht aber, wenn neben der Betreuung eines Kindes in einer Kita/OGS ein zweites Kind in der Kindertagespflege betreut wird. Vor dem Hintergrund des sich ergänzenden und gleichberechtigten Systems im Kontext eines ganzheitlichen frühkindlichen Betreuungs-Bildungs-und Förderungssystems ist dies nicht sinnvoll.
Die Verwaltung hat daher dem KJA (und nachfolgend dem Rat der Stadt) empfohlen, im Bereich der Förderung von Kindern in Kindertagespflege eine analoge Geschwisterkindregelung wie im Bereich OGS und der Kindertagesstätten zum 01.08.2013 einzuführen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass der KJA diesem Vorschlag folgt und einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss an den Finanzausschuss und letztendlich dem Rat der Stadt Aachen fasst.
Dies hat zu Konsequenz, dass eine entsprechende Regelung/ein entsprechender Verweis auch in § 4 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen) aufzunehmen ist.
Im Bereich des § 3 Abs.1 S.1 erfolgt lediglich eine redaktionelle Anpassung aufgrund der Änderung des Einkommensteuergesetzes.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Es werden keine Auswirkungen auf die etatisierten Ansätze im Haushalt erwartet, da die kalkulierten Mindereinnahmen durch die Einführung der Geschwisterkindregelung im Bereich der Förderung in Kindertagespflege im Bereich der OGS eher marginal sind und durch erwartete Mehreinnahmen kompensiert werden.
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investive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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30,2 kB
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