Entscheidungsvorlage - FB 45/0277/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Beschlussfassung wird erst nach Beratung erfolgen.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangssituation

 

Die Schulleitung der GHS Aretzstraße hat mit Antrag vom 28.05.2013 bei der Schulaufsichtsbehörde für das Schuljahr 2013/2014 die Einrichtung von weiteren sechs integrativen Lerngruppen  (IGL) beantragt.

 

Das Schulamt für die Städteregion hat  nach § 20, Abs. 8  Schulgesetz die Einrichtung der weiteren sechs integrativen Lerngruppen empfohlen.

 

Die Einrichtung der integrativen Lerngruppen ist wie folgt vorgesehen:

 

Jahrgangsstufe

vorhandene Förderung

IGL neu

5

 

2

6

IGL

1

7

bisher GU

1

8

bisher GU

1

9

GU

 

10

1 IGL und GU

1

 

 

 

2.  Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb

 

2.1 Prüfung von alternativen Möglichkeiten

 

Der Schulträger hat Bedenken, der Einrichtung von 6 IGL an der GHS Aretzstraße zu zustimmen, weil hierdurch eine Massierung von Problemlagen an der Schule entstehen könnte. Vor diesem Hintergrund wurde der zuständige Schulaufsichtsbeamte, Herr Schulamtsdirektor Norbert Greuel gebeten, zunächst andere Möglichkeiten der Beschulung der Schülerinnen und Schüler  mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht (GU) zielgleich oder in Integrativen Lerngruppen (ILG) zu prüfen:

 

a)      Zuweisung der Schülerinnen und Schüler innerhalb des Schulverbandes

b)      Zuweisung der Schülerinnen und Schüler an andere Schulen

c)       Auslagerung einer integrativen Lerngruppe zum Anne-Frank-Gymnasium, an dem bereits im vergangenen Schuljahr die Einrichtung einer IGL genehmigt wurde, die jedoch mangels Nachfrage nicht eingerichtet werden konnte

 

Im Interesse einer ausgewogenen Verteilung prüft die Schulaufsicht, inwieweit Möglichkeiten der Umsetzung bestehen, hierzu wird in der Sitzung berichtet.

 

2.2 Verteilung der Kinder mit Förderbedarf an den Sek I Schulen

 

Aus der nachfolgenden Aufstellung ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ersichtlich, die im neuen Schuljahr an Regelschulen der SI unterrichtet werden.

Schule

Förder-schüler

gesamt

Förderschüler

der 5. Klasse

GHS Aretzstraße

66

11

GHS Burtscheid

81

10

GHS Drimborn

47

8

GHS Eilendorf

6

-

Reformpädagogische Schule

25

-

4. Gesamtschule

30

7

Gesamtschule Brand

68

8

Heinrich-Heine Gesamtschule

68

13

Maria-Montessori Gesamtschule

58

10

Anne-Frank-Gymnasium

1

-

Couven Gymnasium

9

1

Kaiser-Karls-Gymnasium

1

4

Alkuinschule

12

5

Hugo-Junkers Realschule

6

4

Luise-Hensel- Realschule

9

3

 

 

2.3 Perspektive

 

Sofern eine andere  Zuweisung der Schülerinnen und Schüler, die an der GHS Aretzstraße in den  IGL’s unterrichtet werden sollten, nicht realisiert werden kann, wird  der  Antrag der GHS Aretzstraße ab dem Schuljahr 2013/2014  weitere integrative Lerngruppen in der Sekundarstufe I,  einzurichten befürwortet und empfohlen der Einrichtung zuzustimmen.

 

3. Begründung für die Einrichtung der IGL in der GHS Aretzstraße

 

Die GHS Aretzstraße beschult seit 1995 Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich „soziale und emotionale Entwicklung“  sowie „Sprache“ im gemeinsamen Unterricht (GU). Durch die Integration von bis zu 50 Seiteneinsteigern/Schuljahr und die Eingliederung von internationalen Seiteneinsteigern aus dem Bereich „Lernen“, verfügt das Kollegium der Schule über vielfältige Kompetenzen im Kontext einer inklusiven Beschulung.

 

Auf der Basis des Schulkonzeptes vom März 2012 wurde im Schulausschuss am 27.03.2012 die Einführung von zwei integrativen Lerngruppen an der Schule genehmigt.

 

Im Schuljahr 2012/13 wurde im Kollegium weiter intensiv an der Umsetzung eines inklusiven Konzeptes für die Schule gearbeitet, um:

 

  • für die Schülerinnen und Schüler  Schulperspektiven zu  entwickeln, die es für sie und die Eltern vorher nicht gab.

 

  • Schülerinnen und Schüler weiterhin zu fördern, für die aus den unterschiedlichen Gründen eine Nachmeldung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erforderlich ist. Dies gilt in Einzelfällen auch für Schülerinnen und Schüler der internationalen Förderklassen, da Defizite häufig erst bei zunehmender Sprachkompetenz offensichtlich werden.

 

  • Seiteneinsteigern aus anderen Schulen, die ein entsprechend differenziertes Förderangebot nicht haben , an der GHS Aretzstraße zu fördern,

 

  • Schüler/innen in den Jahrgängen 5/6, für die in der Grundschule noch kein AOSF-Verfahren durchgeführt wurde, ein Verbleib an der GHS Aretzstraße zu gewährleisten.

 

Die Schulkonferenz der GHS Aretzstraße hat sich gemäß § 65, Abs. 2, Nr. 8 SchulG in ihrer Sitzung am 19.03.2013 für die Einrichtung der sechs integrativen Lerngruppen ausgesprochen. Die Lehrerkonferenz der Schule hat die Einrichtung ebenfalls befürwortet.

 

Das Konzept zur Einrichtung von 6 integrativen Lerngruppen an der GHS Aretzstraße ist beigefügt. Die Schulleitung ist in der Sitzung anwesend und kann weitergehende Fragen zum Konzept beantworten.

 

Die gem. § 20, Abs. 8 Schulgesetz erforderlichen personellen und sächlichen Vorraussetzungen wären an der GHS Aretzstraße gegeben.

 

Die Schule verfügt „im Neubau“ auf jeder Etage über zwei kleine Differenzierungs- oder Förderräume, im „Altbau“ über je einen zusätzlichen Raum für zwei Klassen auf einer Etage. Außerdem verfügen mehrere Klassenräume innerhalb des Klassenraums über  eine offene „Arbeitsecke“. Darüber hinaus werden alle zur Verfügung stehenden Klassen und Fachräume flexibel nach Bedarf eingesetzt.

 

Mittel zur Anschaffung von Differenzierungsmaterialien sowie zusätzlicher Möblierung stehen im Schulbudget im Rahmen der hier veranschlagten Mittel für den gemeinsamen Unterricht und integrativer Lerngruppen zur Verfügung.

Darüber hinaus hat die Schule im Schulbudget eine Zweckbindung vorgesehen, um weitere Materialen entwickeln und anschaffen zu können.

 

Weitere Vorraussetzungen sind:

  • die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Integrationsklasse auf max. 20 Schülerinnen und Schüler, davon 5 mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschränken
  • entsprechende Fortbildung aller beteiligten Lehrkräfte; zur weiteren Auseinandersetzung und Weiterentwicklung wird einer Fachkonferenz „IGL und GU“ im Unterricht eingerichtet.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Es ergeben sich weder investive noch konsumtive Auswirkungen. Die sächliche Ausstattung, spezielle Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien  werden aus etatisierten Haushaltsmitteln finanziert.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...