Kenntnisnahme - FB 20/0068/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2009 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Entwurf zur Prüfung ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Vertretung:

 

 

Grehling

 

 

Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2009 zur Kenntnis.

 

 

 

Philipp

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln.

 

Der Jahresabschluss besteht aus

 

der Bilanz zum 31.12

der Ergebnisrechnung

der Finanzrechnung

den Teilrechnungen

dem Anhang

und dem Lagebericht

 

Zusätzlich wurden dem Anhang gemäß § 44 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel, ein Rückstellungsspiegel, ein Sonderpostenspiegel, ein Rechnungsabgrenzungsspiegel und eine Übersicht der Bürgschaften beigefügt.

 

Der Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister nach § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt.

 

Gemäß Artikel 8 § 4 des NKFWG (NKF- Weiterentwicklungsgesetz) besteht für die Jahresabschlüsse bis zum Abschluss 2011 die Möglichkeit, auf alle Verfahrensschritte zwischen der Bestätigung des Entwurfs und der Anzeige bei der Bezirksregierung zu verzichten. Hiermit entfällt der Verzicht auf eine formale Jahresabschlussprüfung und die Feststellung durch den Rat

Erst der Jahresabschluss 2011 wird wieder nach den formalen und gesetzlichen Vorschriften geprüft, festgestellt und eine Entlastung des Oberbürgermeisters erteilt.

Aus diesem Grund ist die Kenntnisnahme des beigefügten Jahresabschlusses 2009 im Entwurf ausreichend.

 

 

 

Der vorliegende Jahresabschluss 2009 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

1. Gesamtergebnisrechnung:

Insgesamt weist die Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag in Höhe von 32,5 Mio. € aus.

Im Vergleich zum fortgeschriebenen Ansatz (incl. Ermächtigungsübertragung) in Höhe von 43,9 Mio. € ergibt sich insgesamt eine Verbesserung von 11,4 Mio. €.

 

Jedoch, im Vergleich zum ursprünglichen Fehlbetrag aus der Haushaltsplanung 2009 in Höhe von 37,9 Mio. € ergibt sich eine Verbesserung von 5,4 Mio. €.

 

Dieser Fehlbetrag wird – vorbehaltlich der erforderlichen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen – mit der Ausgleichsrücklage verrechnet. Diese reduziert sich dadurch von einem Wert von 123,8 Mio. € auf einen Wert von 91,3 Mio. €.

 

Die allgemeine Rücklage wird durch das Ergebnis nicht verändert.

 

2. Gesamtfinanzrechnung:

Die Gesamtfinanzierungsrechnung weist zum 31.12.2009 einen Endbestand in Höhe von

-186.832.194,21 € aus.

Hierbei ist zu beachten, dass in der Gesamtfinanzierungsrechnung die Position „Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung“ keinen Betrag enthält (Zeile 34).

 

Der Stand der Kassenkredite am 31.12.2009 beträgt 195.000.000,00 €. Unter Berücksichtung dieses Wertes stimmt die Finanzrechnung auch mit dem Wert in Höhe von 8.070.905,79 € der Bilanzposition „Liquide Mittel“ überein.

Berechnung:                            Liquide Mittel lt. Finanzrechnung                            - 186.929.094,21 €

                                          Kassenkredit am 31.12.2009                            + 195.000.000,00 €

                                                                                                                       8.070.905,79 €

 

Der Jahresabschluss 2009 der Stadt Aachen mit allen vorgeschriebenen Bestandteilen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

3. Änderungen aus der Korrektur der Eröffnungsbilanz:

Gemäß § 92 Abs. 7 GO NRW kann eine Berichtigung der Wertansätze für die Eröffnungsbilanz letztmals im vierten Jahresabschluss nach der Eröffnungsbilanz vorgenommen werden.

Korrekturen der Eröffnungsbilanz sind in diesem Fall unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten haben sich Korrekturen der Eröffnungsbilanz ergeben.

Diese haben zu einer Verbesserung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.647.372,33 € geführt.

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