Kenntnisnahme - FB 45/0279/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Voraussichtliche Ausgabenentwicklung

 

Die Verwaltung hat die beigefügten dezidierten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung erstellt.

 

Nach jetzigem Daten- und Erkenntnisstand sind die Vormerkungen für das Haushaltsjahr 2013 auf nunmehr 37,8 Mio. Euro angestiegen.

 

Für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ist alleine eine Summe von 4,5 Mio. Euro vorbelastet.

 

Bei Anwendung der bisherigen Realisierungsquote von 95 % ergibt sich aus der gesamten Vormerkungssumme ein konkreter Finanzbedarf von 35,9 Mio. Euro gegenüber den eingeplanten Mitteln in Höhe von 35,6 Mio. Euro.

Zu beobachten bleibt, ob sich hierdurch tatsächlich ein Mehrbedarf ergibt.

 

Die Fachverwaltung geht jedoch davon aus, dass ein eventueller Mehraufwand durch den entsprechenden Mehrertrag bei den Kostenerstattungen für den Bereich der UMF gedeckt werden kann.

 

2. Fallzahlenentwicklung

 

Bis zum 14.06.2013 wurden 2.532 Fälle bearbeitet. Hierbei sind insgesamt 606 absolute Zugänge und 473 absolute Abgänge zu verzeichnen.

 

Zum Stichtag 14.06.2013 ist ein laufender Fallbestand von 2.059 Fällen gegeben.

 

3. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung

 

Die dramatische Steigerung der Fallzahlen ist alleine der weiteren Entwicklung im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zuzuschreiben. Während in der Vergangenheit viele Flüchtlinge fast ausschließlich aus Afghanistan kamen, sind nunmehr viele nordafrikanische Jugendliche unter den Flüchtlingen. Das Verhältnis Jungen/Mädchen liegt bei 95 % zu 5 %.

 

Während bei allen Hilfeverläufen für Aachener Kinder und junge Menschen die Fallzahlen eher stabil bzw. mit einer Tendenz nach unten zu beobachten sind, explodiert die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, für die die Stadt Aachen zuständig wird.

 

Bezüglich der Gesamtzusammenhänge und der Hintergründe wird auf die vierteljährlichen Quartalsberichte sowie die separaten Vorlagen bezüglich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in den letzten zwei Jahren.

 

Eine gezielte Steuerungsmöglichkeit ist für den FB 45 bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht gegeben. Gemäß Sozialgesetzbuch VIII ist die Inobhutnahme von in der Stadt Aachen unbegleiteten Minderjährigen originäre Jugendhilfeaufgabe.

 

In diesem Jahr hat die Fachabteilung bis 14.06.2013 insgesamt 214 Vorgänge im Bereich der UMF bearbeitet.

 

Aktuell sind derzeit ca. 150 junge Menschen in Betreuung der Jugendhilfe. Alleine im Mai 2013 sind insgesamt 26 UMF in Obhut genommen worden und in Aachen verblieben.

 

An dem Wochenende 22./23.06.2013 wurden über den Familiären Bereitschaftsdienst des FB 45 insgesamt 19 UMF untergebracht, wovon alleine 10 UMF dem am Montag diensthabenden Sozialraumteam zur weiteren Klärung und Unterbringung übergeben wurden.

 

4. Auswirkungen auf das Jugendhilfeangebot

 

Vor dem Hintergrund der o. g. Fallzahlentwicklung sind innerhalb der Stadt Aachen innerhalb weniger Monate insgesamt 54 zusätzliche Plätze für UMF geschaffen worden. Derzeit sind jedoch keine adäquaten stationären Jugendhilfeangebote in der Stadt Aachen mehr vorhanden. Die Suche nach geeignetem Wohnraum für volljährig werdende UMF gestaltet sich bekanntermaßen als schwierig. Auch die Unterbringungsmöglichkeiten über FB 50 sind - wie bekannt - äußerst begrenzt.

 

Auch innerhalb des städteregionalen Einzugbereichs sind Heimplätze vergriffen, sodass derzeit auf stationäre Jugendhilfeangebote innerhalb Nordrhein-Westfalens zurückgegriffen werden muss.

 

Die im Notfall praktizierten Unterbringungen im Aachener Jugendgästehaus sowie Pensionen und Hotels können nur im Einzelfall aufrecht erhalten werden, da sich hier vorübergehend untergebrachte UMF nicht mehr in das stationäre Jugendhilfesystem zurückführen lassen. Vor dem Hintergrund der Minderjährigkeit ist es jedoch zwingend erforderlich, den UMF adäquate Hilfestellungen innerhalb der Jugendhilfe zu ermöglichen.

 

Das in der Stadt Aachen seit Jahren bewährte und gut funktionierende familiäre Bereitschaftssystem ist extrem belastet, da nicht nur die Familie, die nachts und an den Wochenenden für Aufnahmen zur Verfügung steht, belegt wird, sondern auch die Familien, die inaktiv sind, d. h. permanent stehen prinzipiell alle Familien auf Abruf bereit.

 

5. Auswirkungen auf den Personalbereich des FB 45/300

 

Während die Unterbringungs-, Sachleistungs- und Dolmetscherkosten im Rahmen der Kostenerstattungen den überörtlichen Trägern in Rechnung gestellt werden können, sind die mit der Betreuung der UMF verbundenen Personalressourcen durch die Stadt Aachen zu finanzieren.

 

Vor dem Hintergrund der besonderen Thematik, die mit der Sicherstellung des Schutzes für UMF einhergeht, wurden zum 01.05.2013 in den fünf dafür in Frage kommenden Sozialraumteams (Team 6 bearbeitet die Eingliederungshilfe, Team 7 ist zuständig für das Pflegekinderwesen) jeweils ein Mitarbeiter benannt, der ausschließlich innerhalb des Sozialraumteams im Bereich der UMF arbeitet.

 

Sowohl durch die in der Stadt Aachen verbleibenden UMF sowie die damit verbundene  Arbeitsintensität, die mit der Aufnahme der UMF verbunden ist, sind die Sozialraumteams an ihrer Kapazitätsgrenze.

 

Ebenso der Bereich der bestellten Pflegschaften und Vormundschaften ist voll belegt; entgegen der gesetzlichen Vorgaben sind die städtischen Mitarbeiter über das vorgegebene Maximalmaß an Mündeln belegt. Auch hier ist festzustellen, dass die Arbeitsintensität weit über das Maß einer Führung von Vormundschaft hinausgeht.

 

6. Ausblick

 

Gemeinsam mit den freien Trägern und dem Landesjugendamt wird an weiteren Unterbringungsmöglichkeiten gearbeitet. Der Immobilienmarkt in Aachen erschwert jedoch die Realisierung.

 

Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass es von enormer Wichtigkeit ist, dass jeder in der Stadt Aachen ankommende UMF in einer Aufnahmeeinrichtung unterkommt. Im Rahmen dessen können die ersten unabdingbaren Klärungsschritte systematisch angegangen werden. Ausgehend hiervon wird die Suche und Vermittlung der UMF in passgenaue Angebote innerhalb und außerhalb Aachens ermöglicht.

 

Bei Schaffung einer Aufnahmeeinrichtung entfällt somit eine Ungleichheit der anfänglichen Unterbringungsmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang wurde gerade in den letzten Wochen die Erfahrung gemacht, dass es bei subjektiv wahrgenommener Ungleichbehandlung einzelner UMF bei einigen von ihnen zu heftigen, teilweise gewalttätigen Auseinandersetzungen gegenüber den Mitarbeitern und Betreuern gekommen ist.

 

Alternativen hierzu werden seitens der Fachverwaltung derzeit geprüft.

 

 

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Auswirkungen

Zur Zeit keine

finanziellen Auswirkungen erkennbar

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag*

5.519.100

5.519.100

16.560.300

16.560.300

0

0

Personal-/

Sachaufwand

35.605.000

35.605.000

106.474.000

106.474.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

30.085.900

30.085.900

89.913.700

89.913.700

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

* Ergebnis aus Ertrag 1-060301-900-6 und 4-060301-916-5

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Anlagen

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