Kenntnisnahme - FB 68/0086/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlautenheidener Straße, Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Zufahrt Parkplatz Forsthaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/23
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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22.06.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Zusammenhang mit dem tödlichen Verkehrsunfall einer Schülerin am 22.03.2004 beim Überqueren der Verlautenheidener Straße an der Bushaltestelle Forsthaus hat die Verwaltung diesen Bereich bezüglich notwendiger Verbesserungsmaßnahmen in der Verkehrssicherheit überprüft. Hierbei zeigte sich, dass im Bereich der Bushaltestelle wegen des äußerst geringen Fahrgastaufkommens Maßnahmen nicht erforderlich sind, die Situation durch Linksabbieger an der nachfolgenden Parkplatzzufahrt „Forsthaus“ jedoch oftmals unbefriedigend ist. Der Waldparkplatz wird sehr stark von Kraftfahrern frequentiert. Die Fahrstreifenbreite auf der Verlautenheidener Straße ermöglicht es dem nachfolgenden Verkehr nicht, am wartenden Linksabbieger vorbeizufahren. Die Lage der Zufahrt in einer Innenkurve lässt die wartenden Fahrzeuge für den nachfolgenden Verkehr erst spät erkennen.
Haushaltsmittel für eine bauliche Aufweitung der Verlautenheidener Straße zugunsten eines Linksabbiegefahrstreifens lassen sich derzeit nicht finanzieren. Auch die von der Polizei aufgenommenen Unfallzahlen sind nicht so auffällig, dass eine Änderung der Zufahrtsituation zwingend notwendig wäre. Die Kosten hierfür wären nach Aussage des Landesbetriebes Straßenbau als Straßenbaulastträger der Verlautenheidener Straße in diesem Bereich möglicherweise von der Stadt Würselen zu tragen, die als Eigentümerin des dortigen Waldstückes diesen zusätzlichen Erschließungsaufwand tragen müsste.
Der bei allen beteiligten Dienststellen vorhandene Eindruck eines Unwohlseins beim Warten als Linksabbieger auf der Verlautenheidener Straße auf eine Lücke im oftmals sehr starken Gegenverkehr hat die Verwaltung zusammen mit dem Landesbetrieb Straßenbau, der Polizei sowie der Stadt Würselen trotzdem nicht ruhen lassen und die Überlegung entwickelt, die Zufahrt zum Parkplatz für Verkehrsteilnehmer aus Richtung Verlautenheide bis an eine gut einsehbare Stelle vor Beginn der dortigen Kurvenlage zu verlegen. Da der Erfolg dieser Maßnahme nicht abzusehen ist, ist zunächst an einen Versuch mit relativ geringem organisatorischen Aufwand gedacht.
Es wurde somit ein Konzept entwickelt, die vorhandene Rampe des Waldparkplatzes in senkrechter Verlängerung der L 23 Verlautenheidener Straße als Zufahrt für Kraftfahrer aus Verlautenheide zu nutzen und deshalb die Schutzplanke am oberen Ende der Rampe in einer für PKW notwendigen Breite zu öffnen (ca. 4 m zuzüglich Schutzplankenabsenkung). Gleichzeitig soll das Linksabbiegen an der jetzigen Parkplatzzufahrt für Verkehre aus Verlautenheide durch eine durchgezogene Mittelmarkierung unterbunden werden. Die Ausfahrt an der heutigen Stelle wird durch Beistriche weiter zugelassen. Schließlich wird durch zwei Hinweisschilder ca. 150 und 50 m vor der neuen Parkplatzzufahrt auf die Zufahrt hingewiesen und somit der ankommende Verkehr auf erhöhte Bremsbereitschaft eingestellt. Die Ausfahrt an der neuen Anbindung soll durch Z. 267 StVO untersagt bleiben.
Wegen der fast noch parallelen Schutzplankenführung an der neuen Zufahrt werden die Kraftfahrer die Lücke in äußerst geringer Geschwindigkeit ansteuern und können hierbei parallele und entgegenkommende Radfahrer gut erkennen. Auch der Blickkontakt zwischen einbiegenden PKW-Fahrern und Spaziergängern ist an dieser Stelle deutlich günstiger als an der jetzigen Rampe. Schließlich können die Kraftfahrer aus Richtung Verlautenheide die bei starkem Gegenverkehr eventuell noch wartenden Linksabbieger schon frühzeitig erkennen und ihre Bremsbereitschaft darauf abstimmen. Diesbezüglich ist die neue Zufahrtslage erheblich günstiger gelegen als die jetzige in der Kurve liegende Zufahrt.
Der Landesbetrieb Straßenbau wird die Finanzierung der hiermit verbundenen baulichen Maßnahmen und Beschilderungen mit der Stadt Würselen als betroffenem Grundstückseigentümer abstimmen und nach Kostenübernahmeerklärung im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten den Verkehrsversuch umsetzen. Sollten sich während des Versuches negative Entwicklungen zeigen, besteht kein Problem darin, den Versuch abzubrechen. Ein gewisser Beobachtungszeitraum sollte jedoch zugestanden bleiben.