Entscheidungsvorlage - FB 61/0914/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssituation 'In den Atzenbenden'
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Entscheidung
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17.07.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Straße In den Atzenbenden im Bereich der Zufahrt aus Richtung Würselener Straße und die Friedenstraße im Bereich der Zufahrt Strangenhäuschen mit den StVO-Zeichen 250 und 1020-30 (Verbot für Fahrzeuge aller Art, Anlieger frei) entsprechend den Plänen Nr. 2011/09-10L1 und L2 zu beschildern.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren hat in ihrer Sitzung am 13.06.2012 die Verwaltung beauftragt, zum Thema alternierendes Parken in der Straße In den Atzenbenden eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen und das Ergebnis der Bezirksvertretung mitzuteilen.
Bürgerinformationsveranstaltung
Am 25.09.2012 wurde in der Gemeinschaftsgrundschule Am Haarbach eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, an der ca. 60 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen (s. Anlage 1). Außerdem gingen weitere schriftliche Eingaben ein (s. Anlage 2).
Wesentliche Themen waren das Verkehrsaufkommen, der Durchgangsverkehr und die Parkordnung in der Straße In den Atzenbenden. Die Bürger haben sich gegen das alternierende Parken ausgesprochen und wünschen stattdessen an den Zufahrten aus Richtung Würselener Straße und Friedenstraße ein Verbot für Fahrzeuge aller Art mit dem Zusatz Anlieger frei (StVO Z. 250 und 1020-30).
Da die Bordsteinhöhen zum Teil nur gering sind werden nach Aussagen der Bürger, bei Begegnungsverkehr und einseitigem Parken die Gehwege als Ausweichflächen genutzt. Daher wird angeregt, an einzelnen Stellen das Überfahren des Gehweges mittels Poller oder Blumenkübel zu unterbinden.
Ebenso soll die Durchfahrt Pappelweg zwischen In den Atzenbenden und dem Wendehammer Pappelweg mittels Poller unterbunden werden, da trotz der Beschilderung Verbot für Fahrzeuge aller Art, Anlieger frei die Wegverbindung als Schleichweg genutzt wird.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Zuge der Planvereinbarungen wurde der Verwaltung eine bauliche Maßnahme der STAWAG im Bereich Atzenbenden mitgeteilt. Um eine kostengünstige Möglichkeit zur Erhöhung der Bordsteine nicht außer acht zu lassen, wurde mit einem Vertreter der STAWAG die Maßnahme im Detail erörtert. Da im Rahmen der anstehenden Arbeiten der vorhandene Bordstein nur punktuell entfernt wird, besteht keine Möglichkeit in diesem Zusammenhang den Gehweg höher bzw. die Fahrbahn tiefer zu legen.
Einer nur teilweisen Abpollerung der Gehwege zur Vermeidung einer Überfahrung kann bei einer vorhandenen Breite von ca. 1,10 m nicht zugestimmt werden, da der nutzbare Gehweg im Bereich der Poller unter einem Meter liegen und eine Nutzung von Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern verhindert würde.
Die Garagen der Häuser Pappelweg Nr. 24 und 26 werden über den Wendehammer erschlossen. Um den Bewohnern der v.g. Häuser eine Erreichbarkeit ihrer Häuser in Verbindung mit ihrer Garagenzufahrt zu gewährleisten, könnte eine Abpollerung der Wegverbindung Pappelweg nur zwischen In den Atzenbenden und der Zufahrt zu den v.g. Häusern liegen (s. Anlage 3).
Die Anwohner der Häuser In den Atzenbenden gerade Hausnummer 52 bis 80 könnten den Weg entlang ihrer rückwärtigen Grundstücke jedoch nur über Umwegfahrten über die Straße Pappelweg erreichen. Dies würde auch für die Nutzer der Garagen am unteren Verbindungsweg Pappelweg gelten, die In den Atzenbenden wohnen. Aus den vorgenannten Gründen kann die Verwaltung eine Abpollerung des Verbindungsweges Pappelweg nicht befürworten.
Im Bereich der Zufahrt an der Würselener Straße besteht schon die Beschilderung mit StVO Z 253 Verbot für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen ausgenommen PKW und Kraftomnibusse mit dem Zusatz StVO Z 1020-30 Anlieger frei.
Die von den Bürgern gewünschte Beschilderung Verbot für Fahrzeuge aller Art, Anlieger frei sollte nicht nur für die Straße In den Atzenbenden gelten, sondern zur Vermeidung einer Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die Straße Am Burgberg, das gesamte Wohngebiet einbeziehen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Beschilderung StVOZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und dem Zusatz StVOZ 1020-30 (Anlieger frei) an den Zufahrten der Straßen In den Atzenbenden im Bereich Würselener Straße und Friedenstraße im Bereich Strangenhäuschen aufzustellen (s. Anlage 4).
Kosten
Die Kosten für die Beschilderung an beiden Standorten betragen insgesamt ca. 500,-- .
Die Mittel sind im Haushalt 2013 eingeplant und stehen unter dem PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1, Sachkonto 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte i.V.m. 4-120202-908-3, Sachkonto 52560000 Aufwendungen für Festwerte zur Verfügung .
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen 5-120202-900-00100-300-1 Einrichtung Bewohnerparken
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investive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 315.243 | 315.243 | 0 | 0 | 1.089.019 | 1.089.019 |
Ergebnis | -315.243 | -315.243 | 0 | 0 | -1.089.019 | -1.089.019 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 17.394 | 17.394 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | -17.394 | -17.394 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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