Entscheidungsvorlage - FB 11/0186/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen – Haushalt 2013Einsatz von Küchenkräften in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- Frau Kaever, Frau Wilden, Frau Willems
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
25.06.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
03.07.2013
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, für das Haushaltsjahr 2013 seine Zustimmung zur Gewährung von überplanmäßigen in Höhe von bis zu 290.000 bei PSP-Element 1-060101-900-5, Kostenarten 50120000, 50220000 und 50320000, Finanzpositionen 70120000, 70220000 und 70320000 zu erteilen.
Die Deckung soll dabei im Rahmen des Personalkostenverbundes bzw. der Sachaufwendungen des FB 45 gewährleistet werden.
Zudem empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, die in 2014 bis 2017 entsprechend anfallenden Kosten haushaltsneutral einzuplanen.
2. Der Rat der Stadt Aachen beschließt, für das Haushaltsjahr 2013 überplanmäßige Mittel in Höhe von bis zu 290.000 bei PSP-Element 1-060101-900-5, Kostenarten 50120000, 50220000 und 50320000, Finanzpositionen 70120000, 70220000 und 70320000 zur Verfügung zu stellen.
Die Deckung soll dabei im Rahmen des Personalkostenverbundes bzw. der Sachaufwendungen des FB 45 gewährleistet werden.
Zudem beauftragt er die Verwaltung, die in 2014 bis 2017 entsprechend anfallenden Kosten haushaltsneutral einzuplanen.
(Philipp)
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen ist Träger von insgesamt 57 Tageseinrichtungen für Kinder. Die Gruppenstärke variiert dabei von einer bis fünf Gruppen (20-107 Kinder), in denen der gesetzlich festgeschriebene Auftrag der Betreuung, Bildung und Erziehung zu erfüllen ist.
Im Rahmen der derzeitigen Organisationsuntersuchung in der Abteilung FB 45/200 KiTas wurde in einem ersten Schritt die Personalbedarfsbemessung in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder einer Neubetrachtung unterzogen.
Neben der Notwendigkeit, das pädagogische Personal aufzustocken wurde deutlich, dass bedingt durch die zunehmende Zahl von 35- und 45-Stundenbuchungen und die damit verbundene Übermittagsbetreuung in den KiTas in den letzten Jahren der Umfang an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten immens zugenommen hat. Täglich
? sind die Tische in den einzelnen Gruppen einzudecken,
? ist das angelieferte Essen in der Küche in Schüsseln zu verteilen und auf Teewagen bereitzustellen,
? ist die Temperatur des Essens permanent im Blick zu halten (bei verfrühter Anlieferung ist das Essen entsprechend warm zu halten und die Temperatur weiter zu kontrollieren),
? sind die Teewagen in die Gruppen zu bringen,
? ist nach dem Essen das Geschirr in Spülmaschinen einzuräumen,
? ist das vom Caterer bereitgestellte Großgeschirr zu spülen.
Darüber hinaus sind die räumlichen Gegebenheiten vor Ort nicht immer optimal (zwei Küchen, zwei- und dreigeschossige Einrichtungen, zwei Häuser), sodass die o.g. Tätigkeiten hierdurch noch erschwert werden.
Außerdem tragen die KiTa-Leitungen die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Erfordernisse in ihrer jeweiligen Einrichtung. Dabei sind Reinigungs-, Desinfektions- und Hygienepläne zu beachten, die weitere umfängliche und zwingend durchzuführende Arbeiten mit sich bringen. Diesbezüglich wird auf die Anlage verwiesen.
In Ermangelung von hauswirtschaftlichem Personal werden diese Aufgaben derzeit von den pädagogischen Mitarbeiter/innen Ergänzungskräften, Fachkräften und teilweise sogar Leitungen erledigt. Dabei fällt der Großteil der oben geschilderten Tätigkeiten in der betreuungsintensivsten Zeit des Tages an, wenn die Kinder an den Tischen zu beaufsichtigen, beim Essen zu unterstützen und teilweise auch zu füttern sind. Nach dem Essen wird jedem Kind die Zähne geputzt, manche Kinder müssen je nach Verschmutzungsgrad der Kleidung umgezogen werden, die Kleinen werden schlafen gelegt und beim Schlafen beaufsichtigt. Darüber hinaus müssen die Gruppenräume, in denen die Mahlzeiten eingenommen wurden, wieder entsprechend hergerichtet werden (Beseitigung der Verschmutzungen der Tische, Stühle und Böden durch Essensreste etc.).
All diese Aufgaben fallen in einer Zeit an, in der das pädagogische Personal im Hinblick auf die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes selbst Pausenzeiten einzuhalten hätte. Wegen Unterbesetzung in den Gruppen werden diese gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen nicht selten verschoben oder es wird gänzlich darauf verzichtet. Insofern gilt es auch, die Fürsorgepflicht der Stadt Aachen als Arbeitgeberin und die Beachtung von Arbeitsschutzrichtlinien (Pausenzeiten, Höchstarbeitszeitgrenzen) sicherzustellen. Zahlreiche Gespräche und Beobachtungen vor Ort haben belegt, dass die Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen oftmals über ihre Grenzen hinaus gehen, um den Betrieb aufrecht zu erhalten.
Nach vorliegenden Informationen beschäftigen sowohl freie Träger in Aachen als auch andere Kommunen durchaus Küchenkräfte auf eigene Kosten, um ihr pädagogisches Personal zu entlasten.
Zur Feststellung des Umfangs der anfallenden Küchenarbeiten in den 57 städtischen Tageseinrichtungen wurden die KiTa-Leitungen daher gebeten, den zeitlichen Aufwand für die oben genannten hauswirtschaftlichen Tätigkeiten speziell auf ihre jeweilige Einrichtung bezogen einzuschätzen. Diese Einschätzungen wurden von den Leitungskräften gewissenhaft und detailliert vorgenommen. Aus den Angaben der Leitungen wurden sodann in Abhängigkeit von der Gruppenstärke Minimalbedarfe für die jeweiligen Einrichtungen abgeleitet:
Gruppen-stärke | anzuerkennende Std./ KiTa/ Tag | anzuerkennende Std./ | Anzahl | Gesamtbedarf |
1 | 1,50 | 7,50 | 4 | 30,00 |
2 | 2,00 | 10,00 | 6 | 60,00 |
3 | 2,50 | 12,50 | 13 | 162,50 |
4 | 3,00 | 15,00 | 30 | 450,00 |
5 | 3,50 | 17,50 | 4 | 70,00 |
Gesamtbedarf für alle 57 städtischen KiTa´s/ Woche | 772,50 |
Die Gesamtstundenzahl in Höhe von 772,50 Stunden pro Woche ergibt sich nach aktuellem Stand auf Basis der zum 01.08.2013 bestehenden Einrichtungen und beruht auf den pauschal anzuerkennenden Stunden pro Tag (siehe 2. Spalte).
Am 12.06.2013 wird ein Workshop unter Beteiligung des FB 45, des Personalrates und des FB 11 stattfinden, in dem u.a. die konkrete Stundenverteilung unter Berücksichtigung von eventuellen Besonderheiten einzelner KiTas erarbeitet werden soll. Die Gesamtstundenzahl bleibt hiervon jedoch unberührt.
Dem Personal- und Verwaltungsausschuss wurden die ersten Ergebnisse der Organisationsuntersuchung in seiner Sitzung am 29.05.2013 zur Kenntnis gegeben. Daraufhin erfolgte dort der Beschluss, dem Finanzausschuss und dem Rat zu empfehlen, unverzüglich Mittel im Umfang von ca. 290.000 (entspricht ca. 20 Vollzeitäquivalenten ausgewiesen nach EG 2 TVöD für den Zeitraum 01.08. - 31.12.2013) zur Verfügung zu stellen, um die anfallenden Tätigkeiten im Bereich des Küchendienstes in allen 57 städtischen Tageseinrichtungen für Kinder abzudecken.
Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung vom 04.06.2013 erklärt, sich diesem Beschluss anschließen zu wollen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
|
|
|
|
|
| |
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal- | 0 | 290.000 | 0 | 2.100.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | - 290.000 | 0 | - 2.100.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / | - 290.000 | -2.100.000 |
|
| |||
| keine ausreichende Deckung vorhanden | keine ausreichende Deckung vorhanden |
|
| |||
|
|
|
|
|
|
|
Für die Wahrnehmung aller anfallenden Küchenarbeiten in den 57 städtischen KiTas entsteht ein jährlicher Personal- /Sachaufwand in Höhe von ca. 700.000 (entspricht ca. 20 Vollzeitäquivalenten ausgewiesen nach Entgeltgruppe 2 TVöD).
Für das Jahr 2013 entstehen Personal- /Sachkosten anteilig ab August 2013 in Höhe von 290.000 .
Dieser Betrag stellt den Höchstbetrag dar, der in 2013 zu erwarten ist. Wenn weniger Mitarbeiter eingestellt werden können bzw. Kita bezogen alternative Lösungen umgesetzt werden, verringern sich die zusätzlichen Kosten entsprechend.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
39,3 kB
|