Entscheidungsvorlage - FB 11/0191/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen des Stellenplans 2014 die dauerhafte Einrichtung von zwei befristeten Stellen im Bereich Ordnungs- und Sicherheitsdienste im Fachbereich Sicherheit und Ordnung, ausgewiesen nach EG 8 TVöD.

 

In Vertretung

 

 

( Dr. Barth)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 21.03.2012 beschloss der Personal- und Verwaltungsausschuss die für ein Jahr befristete Aufstockung des Personals im Bereich Ordnungs- und Sicherheitsdienste im Umfang von 2 Vollzeitstellen.

 

Die Verwaltung wurde aufgefordert, nach Ablauf der befristeten Besetzung einen Erfahrungsbericht mit neuen Erkenntnissen vorzustellen.

Da die beiden befristet eingerichteten Stellen jedoch aufgrund weiterer Fluktuationen in diesem Bereich seitdem nicht besetzt werden konnten, war dies leider bislang nicht möglich.

Erst im letzten durchgeführten Auswahlverfahren im Mai 2013 konnte eine geeignete Bewerberin für eine dieser beiden Stellen gefunden werden. Die entsprechende Mitarbeiterin wird ihren Dienst am 01.08.2013 aufnehmen. Zur Besetzung der zweiten Stelle soll zeitnah ein weiteres Stellenbesetzungsverfahren durchgeführt werden.

 

Hinsichtlich der personellen Situation und den damit verbundenen Problemen sind bis heute keine Änderungen eingetreten. Aufgrund der hohen Fluktuation in diesem Bereich sind seit 2011 fast durchgängig immer 2-3 Stellen (am 01.05.2013 sogar 5 Stellen) vakant gewesen, weshalb seit Herbst 2011 bis Mai 2013 insgesamt 5 Auswahlverfahren durchgeführt worden sind. Im letzten Verfahren im Mai 2013 konnten diesmal 4 geeignete Bewerber gefunden werden, sodass mit Wirkung vom 01.08.2013 drei vakante Planstellen und eine der beiden befristet eingerichteten Stellen besetzt werden können. Des Weiteren sind aufgrund der o.a. Vakanzen hohe Überstundenkontingente bei dem bestehenden Personal entstanden, durchschnittlich 71,25 Stunden pro Mitarbeiter. Auch die Zahl der Krankheitstage hat sich aufgrund der Überbelastung deutlich erhöht. Allein in dem Zeitraum vom 01.01.2013 bis 30.04.2013 waren die Mitarbeiter im Bereich Innentstadtüberwachung durchschnittlich 12 Tage dienstunfähig erkrankt. Hinzu kommt, dass jeder Mitarbeiter bereits seit einem längeren Zeitraum mindestens einmal im Monat sieben Tage hintereinander und mindestens zwei Wochenenden im Monat komplett durcharbeiten muss, um den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. Hinzu kommt außerdem, dass auch der Leiter der Koordinierungsstelle in diesem Jahr bereits über einen längeren Zeitraum dienstunfähig erkrankt war und somit die Koordinierungsstelle als erste Anlaufstelle für die Einsatzkräfte nicht wie geplant dauerhaft besetzt war.

 

Darüber hinaus verzeichnet der Fachbereich Sicherheit und Ordnung neue Aufgabenstellungen wie z.B. die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes.

 

Das Funktionieren dieser für Aachen so wichtigen Abteilung und der damit verbundenen Erfüllung von Pflichtaufgaben durch Inkaufnahme von vielen Überstunden und Zusatzdiensten zu gewährleisten, ist organisatorisch und aus Arbeitgeberfürsorgegründen nicht akzeptabel. Darüber hinaus ist die finanzielle Abgeltung von Überstunden teurer als die Wahrnehmung der Aufgaben durch reguläre Arbeitskräfte.

 

 

Es wird davon ausgegangen, dass durch die dauerhafte Einrichtung und der damit verbundenen dauerhaften Besetzung der beiden befristeten Stellen die Überstunden der Außendienstkräfte abgebaut werden können und die Mitarbeiter nicht mehr jedes zweite Wochenende komplett durcharbeiten müssen. Weiterhin kann davon ausgegangen werden, dass sich auch die Krankheitstage wieder reduzieren und sich nicht, wie bisher geschehen, noch mehr Kollegen aufgrund der Überbelastung ein anderes Aufgabengebiet suchen.

 

Aufgrund der geschilderten Problematik sollte die Befristung der beiden Stellen aufgehoben und die Stellen dauerhaft eingerichtet werden.

 

Die Beteiligung des Personalrates (Anhördung) wird gemäß § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des Entwurfs von Stellenplänen (hier Stellenplan 2014)– zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz 2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff

Fortgeschriebener Ansatz 2014 ff

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0 €

0 €

0 €

0

0 €

0 €

Personal-
/Sachaufwand

95.000

95.000 €

95.000 €

285.000 €

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

95.000

95.000

95.000 €

285.000 €

0 €

0 €

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0,00

 

- 190.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung zweier neuer EG 8-Stellen.

Gemäß KGSt-Materialien 2012/2013 sind hierfür jährlich 95.000 € für beide Stellen anzusetzen.

 

Die Personalkosten wurden für den Haushalt 2013 bereits eingeplant. Da die Stellen jedoch bislang nicht besetzt werden konnten, erfolgte für das Haushaltsjahr 2014 die Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplananmeldung für den Personalkostenverbund. Die Deckung für das Jahr 2015 und die Folgejahre soll aus dem Personalkostenverbund übernommen werden.

 

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