Kenntnisnahme - FB 61/0919/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Gestaltungssatzung 'Bahnhofsumfeld Rothe Erde'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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17.07.2013
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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18.07.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für das Bahnhofsumfeld Rothe Erde zu beauftragen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für das Bahnhofsumfeld Rothe Erde.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Der Bereich rund um den Bahnhof Rothe Erde bildete einen Schwerpunkt der Stadterneuerung Aachen-Ost. In den letzten Jahren wurden mehrere Baumaßnahmen umgesetzt, sowohl öffentliche, als auch private. Inzwischen steht die Entwicklung kurz vor dem Abschluss.
Die Umgestaltung der Unterführung musste in mehreren Bauabschnitten ausgeführt werden. Neben der Licht- und Farbgestaltung sowie dem Umbau der Mittelinsel erfolgten auch Maßnahmen zur Taubenvergrämung. Als letzter Bauabschnitt ist für die zweite Jahreshälfte 2013 die Neuordnung und Umgestaltung der Werbeanlagen vorgesehen.
Die Fa. Ströer ist Vertragspartner der Deutschen Bahn AG für die Werbung an Bahnanlagen. Nachdem zunächst unterschiedliche Positionen zu Anzahl und Standorten von Werbeanlagen in und an der Unterführung bestanden, wurde nun ein Kompromiss zwischen Ströer und Stadt Aachen gefunden, dessen Umsetzung derzeit vorbereitet wird.
Für die Umgestaltung der Unterführung werden Fördermittel aus dem Projekt „Soziale Stadt“ verwendet, für die eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren besteht. Unabhängig davon wäre es grundsätzlich wünschenswert, den dauerhaften Erhalt des umgesetzten Gestaltungskonzeptes zu sichern. Das gleiche gilt auch für die Fassade des Bahnhofes, die im Bereich des Haupteinganges auf der Stadtseite gerade mit städtischen Mitteln instandgesetzt wurde.
Gestaltungssatzung
Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Gestaltungssatzung zu erstellen, in der insbesondere Regelungen zu Werbeanlagen enthalten sein sollen. Der Geltungsbereich sollte nicht ausschließlich das direkte Bahnhofsumfeld umfassen, sondern, wie im beigefügten Übersichtsplan dargestellt, ein etwas größeres Gebiet abdecken.
Wenn man sich das Bahnhofsumfeld genau ansieht, stellt man fest, dass hier die große Gefahr besteht, dass es zu einer Überfrachtung mit Werbeanlagen kommt, die die Wirkung des Bereiches nachhaltig beeinträchtigt. Das liegt sicherlich zum größten Teil daran, dass es sich um einen Bereich mit hoher Frequenz handelt: die Hauptausfallstraße mit hoher Busdichte, der Bahnhof, das Einkaufs- und in Teilen auch Nahversorgungszentrum, in dem sich auch das Gesundheitsamt der Städteregion befindet, weitere Einzelhandelsbetriebe sowie der Vennbahnweg. All dies macht das Bahnhofsumfeld zu einem guten Standort für Werbung, aus Sicht des jeweiligen Werbetreibenden betrachtet.
Neben den genehmigten Werbeanlagen gibt es zusätzlich leider auch wildes Plakatieren (z.B. auf den Signalsteuerungsschränken) sowie andere, illegale Werbung. Dies mindert den positiven Eindruck der Umgestaltungs- und Baumaßnahmen der letzten Jahre. Daher wird hier der Handlungsbedarf für eine verbindliche Regelung gesehen.
Die Satzung soll darüber hinaus auch dazu genutzt werden, gestalterische Vorgaben für Unterführung und Bahnhofsfassade zu machen bzw. die unerwünschte Veränderung der bereits erfolgten Maßnahmen zu verhindern.
Dies kann am Beispiel der Werbung des Hotels Ibis verdeutlicht werden. Vor der Umgestaltung der Unterführung befanden sich dort zwei Werbeschilder dieses Unternehmens, die auf Basis einer inzwischen nicht mehr bestehenden Vertragslage angebracht wurden. Im Zuge der Baumaßnahmen wurden sie entfernt. Ohne Abstimmung und entsprechend natürlich auch ohne die erforderliche Genehmigung hat der Auftragnehmer der Hotelkette wieder zwei Schilder an der Unterführung befestigt, eines davon sogar an der Rundung des inzwischen farblich gestalteten Prallschutzes. Zwar besteht durch den Vertrag zwischen Stadt und Deutscher Bahn AG eine verbindliche Grundlage, die das Entfernen dieser Schilder ermöglichte. Eine öffentlich-rechtliche Regelung in einer Satzung wäre jedoch – anders als der Vertrag – für die Öffentlichkeit einsehbar und würde damit eine transparentere Regelung darstellen.
Eine Satzung würde für alle Seiten Vorteile bringen. Neben den bereits erläuterten Aspekten aus Sicht der Stadt hat auch jeder durch die Satzung Betroffene, wie zum Beispiel die Firma Ströer Klarheit darüber, welche Werbeanlagen zulässig sind und welche nicht und hat dadurch Planungssicherheit. Diese spielt vor allem bei der Investition in hochwertige Anlagen eine wesentliche Rolle.
Inhalte der Satzung
Die im Folgenden aufgeführten Aspekte sollen in der Satzung geregelt werden. Allerdings ist die Planung bislang noch nicht abgeschlossen, so dass weitere Punkte dazu kommen können.
- Unterführung
Das Gestaltungskonzept soll in Gänze aufgenommen werden (Farbgestaltung, Licht etc.). Es soll sehr detailliert geregelt werden, welche Werbeanlagen zulässig sind. Der mit der Firma Ströer ausgehandelte Kompromissvorschlag sieht vor, dass nach Wegfall der beiden Schilder an der Brücke zukünftig keine Werbeanlagen mehr über der Fahrbahn angebracht werden dürfen. In der Unterführung wird es nach wie vor beidseitig je drei Großtafeln geben (Standorte 2 bis 4 und 6 bis 8 im beigefügten Lageplan). Allerdings werden die vorhandenen durch sechs neue, gleiche und vor allem hochwertigere Tafeln ersetzt, deren genaue Lage fixiert wird. Die heute noch bestehende Tafel Nr. 5 entfällt ersatzlos. Auf beiden Seiten soll jeweils rechts von der Zufahrt in die Unterführung eine beleuchtete Großtafel mit Wechselwerbung vor der Wand aufgestellt werden (Nr. 1 und Nr. 9). Die Materialität soll der der anderen Tafeln entsprechen. Jegliche sonstige Werbung soll ausgeschlossen werden. Die Firma Ströer verzichtet auf die bisher hier befindlichen Flächen für Plakatwerbung. Die Schaltkästen sollen künstlerisch gestaltet und entsprechend von Werbung freigehalten werden.
- Bahnhofsfassade
Auch hier soll der jetzige Zustand der Fassade gesichert werden (Schriftzug über dem Eingang, Farbgestaltung der Lamellen u.a.). Werbung außerhalb des Bereiches der Unterführung soll komplett ausgeschlossen werden.
- Aachen Arkaden
Hier besteht kein Regelungsbedarf, da der Bebauungsplan Nr. 857 Festsetzungen zu Werbeanlagen enthält. Gestalterische Aspekte sind im Durchführungsvertrag geregelt.
- Weiteres Umfeld
Der Bereich südlich der Aachen Arkaden ist gestalterisch wenig ansprechend gestaltet. Dies liegt zum einen an der Tankstelle, zum anderen an der eher diffusen Gebäudestruktur. Verstärkt wird dieser Effekt durch die zum Teil großflächigen Werbeanlagen an der Tankstelle sowie den umgebenden Gebäuden. Für diesen Bereich soll die Satzung Einschränkungen sowohl zur Anzahl, als auch zur Größe und zu Standorten von Werbeanlagen enthalten.
Nördlich des Bahnhofs, entlang des Adalbertsteinwegs, besteht ein relativ homogener Besatz an Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben mit den dazu gehörigen Werbeanlagen, die sich in der Regel direkt oberhalb der Erdgeschosszone befinden. Dieser Stand soll durch die Satzung erlaubt werden, ausgeschlossen werden zukünftig darüber hinausgehende, großformatige Anlagen, die sich derzeit vereinzelt an den Gebäuden befinden.
Geltungsbereich
Die Satzung soll sich auf den Bereich zwischen Alsenstraße und Eisenbahnweg (einschließlich des Bereichs der Tankstelle) erstrecken. Darüber hinaus soll der gesamte Bahnhofsvorplatz einschließlich der gegenüberliegenden Seite enthalten sein. Bei der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass es sich hierbei um den Einwirkungs- bzw. Sichtbereich des Bahnhofs Rothe Erde handelt. Das heißt, gestalterische Veränderungen haben direkte Auswirkungen auf die räumliche Ausstrahlung des gesamten Bahnhofsumfelds.
Weiteres Vorgehen
Unter der Voraussetzung, dass der Planungsausschuss den Vorschlägen der Verwaltung zur Neuordnung der Werbung in der Unterführung zustimmt, sollen die weiteren Schritte zur Umsetzung mit der Fa. Ströer besprochen und eingeleitet werden. Es ist ein Zeitplan zu erstellen, der den detaillierten Ablauf der Maßnahmen festlegt (Entfernen der alten Werbeanlagen, Reinigung der Wandflächen, insbesondere Entfernen der Plakatwerbung, Anbringen der neuen Anlagen).
Parallel wird die Satzung erarbeitet und voraussichtlich im September den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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312,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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96,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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