Anhörung - FB 61/0926/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Sat­zung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Sat­zung zu beschließen.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1.                 Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

 

Der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - ist seit dem 11.01.2007 rechtskräftig. Aufgrund der in absehbarer Zeit geänderten Erschließungssituation und dem Wunsch eines Eigentümers, die Zufahrt zu seinem Grundstück zu verschieben, hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern. Die III. Änderung umfasste zwei Bereiche im Bebauungsplan Nr. 828 A. Zum Einen sollte die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche im neuen Gewerbepark Brand, die der Erschließung des Grundstückes der ehemaligen Tuchfabrik Chmel vom Gewerbepark aus dient, nach Süden hin, um ca. 6,0m verschoben werden. Zum Anderen sollte die Zufahrtsmöglichkeit zum Grundstück der ehemaligen Tuchfabrik Chmel von der Eckener Straße aus auf bestimmte Verkehre beschränkt werden.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand und der Planungsausschuss hatten in ihren Sitzungen am 14.und 15.03.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 828 A vereinfacht zu ändern und die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2, Nr. 2 Baugesetzbuch an der III. Änderung zu beteiligen.

 

 

  1.                 Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung

 

Von der geplanten Verschiebung der Verkehrsfläche im Gewerbepark Brand ist nur der Eigentümer, der diesen Wunsch selbst an die Verwaltung herangetragen hat, betroffen. Daher konnte auf eine Beteiligung verzichtet werden. 

 

Das Thema „Änderung der Zufahrtsmöglichkeiten zum Grundstück der ehemaligen Tuchfabrik der Fa. Chmel“ ist nicht mehr Gegenstand des Verfahrens, da eine Beschränkung der Zufahrten für Fahrzeuge über 3,5 t ab dem 01.01.2014 im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens erfolgen wird. Daher erübrigt sich die ursprünglich angedachte Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Zufahrten. Eine Abwägung hierüber ist nicht erforderlich.

 

 

3.              Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung

 

Auf die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange konnte verzichtet werden, da keine Betroffenheit durch diese Änderung vorliegt.

 

 

4.              Empfehlung zum Satzungsbeschluss

 

Da die Zufahrtssituation an der Eckener Straße auf anderem Wege geregelt wird, schlägt die Verwaltung vor, den Planbereich der III. Änderung zu verkleinern und das Verfahren nur für den verkleinerten Bereich mit der Verschiebung der Verkehrsfläche weiterzuführen. Außerdem schlägt die Verwaltung vor, die III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A  - Gewerbepark Brand - in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.

 


5.              Finanzielle Auswirkungen

Durch die Änderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.

Reduzieren

Anlagen

Loading...