Kenntnisnahme - FB 45/0287/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Vorbehaltlich des Grundsatzbeschluss des Rates am 18.09.2013 zu der Vorlage „ Umgang mit öffentlicher Spielplatzfläche im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag“ nimmt der Kinder- und Jugendausschuss zustimmend zur Kenntnis, dass der Investor eine Ausgleichszahlung vornimmt.
     
  2. Vorbehaltlich des Grundsatzbeschluss des Rates am 18.09.2013 zu der Vorlage „ Umgang mit öffentlicher Spielplatzfläche im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag“ nimmt die Bezirksvertretung zustimmend zur Kenntnis, dass der Investor eine Ausgleichszahlung vornimmt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage "Umgang mit öffentlicher Spielplatzfläche im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag" FB45/0286/WP16.

 

  1. Bauvorhaben Joseph-von-Görresstraße/Wertzgelände

 

Auf der Fläche des ehemaligen Wertzgeländes soll entlang der Stolberger Straße und Joseph-von-Görres Straße eine geschlossene, Raum bildende Blockrandbebauung errichtet werden.

Durch die neuen Baukörper wird ein prägnanter, vom Autoverkehr abgeschirmter Freibereich geschaffen. Diese Fläche soll entsprechend des Gesamtkonzeptes als Aufenthaltsfläche für „Jung und Alt“ gestaltet - und auch für die Bewohner außerhalb des Plangebietes zugänglich gemacht werden.

 

Die geplanten Wohnungen sollen folgende Aufteilung erhalten:
 

  • 1-Raumwohnungen: 44 WE
  • 2-Raumwohnungen: 43 WE
  • 3-Raumwohnungen: 33 WE
  • 4-Raumwohnungen: 50 WE

 

3. Öffentlicher Kinderspielplatz

 

Aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche des ehemaligen Wertzgeländes kann eine öffentliche Kinderspielplatzfläche im Plangebiet in ausreichender Größe nicht nachgewiesen werden. Der Investor entscheidet sich für die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung.

 

Auf Grundlage der in Planung befindlichen Wohnungen, abzüglich der 1-Raumwohnungen müssten 2.520 m² öffentliche Spielplatzfläche errichtet werden (126 WE x 2 (Kinder) x 10 (m²) = 2.520 m²).

 

Bedingt durch die nahegelegenen öffentlichen Spielplätze in der Gneisenaustraße und der Breslauer Straße ist eine 50%ige Reduzierung der Fläche möglich, sodass diese letztendlich bei

1.260 m² liegt.

 

Aus der Beschreibung des Vorhabens geht hervor, dass der Investor zusätzlich neben dem hausnahen Spielplatz einen öffentlich zugänglichen, beruhigten Innenbereich mit hohem Freizeitwert für Alt und Jung schafft. 

 

4. Vorschlag der Verwaltung

 

Durch die Errichtung des Wohnkomplexes auf dem ehemaligen Wertzgelände erfolgt nunmehr eine hohe Aufwertung des Stadtteils. Es werden ein attraktiver Wohnraum - und ein vom Autoverkehr abgeschirmter Freibereich geschaffen, der von hohem Nutzen für alle, auch der umliegenden Anwohner sein wird.

 

Auf der Grundlage der durchschnittlichen Quadratmeterkosten von öffentlichen Spielplätzen der letzten drei Jahre wird FB 36 daher zu gegebener Zeit die Höhe der gebotenen Ausgleichszahlung unter Berücksichtigung o. g. Rechnung festlegen.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

0

0

0

0

Auszahlungen

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0

0

0

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Ergebnis

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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