Kenntnisnahme - FB 23/0421/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur  

Kenntnis.

2. Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung vom 03.07.2013 beauftragt der Rat der Stadt auf Antrag der Fraktion der Grünen vom 05. Juni 2013 die Verwaltung, Kontakt zu Eigentümern von leerstehenden Ladenlokalen und anderen gewerblichen Räumen in Aachen aufzunehmen. Ziel ist eine Beratung und Motivation der Eigentümer zur kurzfristigen und vorübergehenden Umnutzung ihrer Ladenlokale, Geschäfte und Büros für studentisches Wohnen oder studentische Wohngemeinschaften.

 

Bereiche mit leerstehenden Ladenlokalen liegen häufig in zentralen Versorgungsbereichen. Hier ist das Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen zu berücksichtigen. Demnach  sollen solche Bereiche in der Regel den für Versorgungsbereiche typischen Besatz von Läden und Dienstleistungen vorweisen können. In einigen dieser Bereichen, wie z.B. am Krugenofen (Stadtteilzentrum Burtscheid) dominiert mittlerweile der Leerstand, die Versorgung übernimmt der ansässige Vollsortimenter. An solchen Standorten ist die Umwandlung  in Wohnraum eine Option. Dies kann zur Folge haben, dass Versorgungsbereiche nicht mehr über die notwenige Ausstattung verfügen und dann nicht mehr als Versorgungsbereiche festgelegt werden können.

 

Grundsätzlich sind auch bei der temporären Umnutzung von gewerblichen Räumen baurechtliche Bestimmungen zu beachten (insbesondere brandschutz- und lärmschutz-rechtliche Vorschriften).

 

Die Bauaufsicht wurde nochmals für dieses Thema sensibilisiert und darum gebeten, entsprechende Anfragen konstruktiv zu begleiten sowie dahingehende Anträge wohlwollend zu prüfen.

 

Die Verwaltung führt zwar ein Kataster / Geografisches Informationssystem über Gewerbe-immobilien (incl. Leerstände) im Innenstadtbereich, das Einzelhandelsinformationssystem (EIS), verfügt jedoch nur vereinzelt über Angaben zum Eigentümer. Eine Ermittlung von Eigentümerdaten und Veröffentlichung im EIS sind aus rechtlichen Gründen nur möglich, wenn eine entsprechende Einverständniserklärung vorliegt.

 

Die Verwaltung wird kurzfristig die Eigentümer der im Fokus stehenden Immobilien durch entsprechende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Extraraum-Kampagne auf das Thema aufmerksam machen. So ist u.a. geplant in der Septemberausgabe der „Stadtseiten“ (Auflage: ca. 115.000) die Situation zu schildern und auf den Beratungsservice hinzuweisen. Unterstützung der Eigentümer kann insbesondere angeboten werden durch den Bauservice und die für das Thema „studentisches Wohnen“ zu Verfügung stehenden Lotsen „Bauen“ und „Wohnen“.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht

 

 

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Anlagen

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