Entscheidungsvorlage - FB 45/0290/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Großtagespflegestellen als Möglichkeit der betrieblichen Kinderbetreuung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
16.07.2013
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
a) im Kindertagesstättenjahr 2013/2014 bis zu 3 Großtagespflegestellen für betriebliche Kinderbetreuung von in Aachen angesiedelten Unternehmen einzurichten
b) in diesen Großtagespflegestellen können auch Einpendlerkinder betreut werden.
2. Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung, die Leistungsvereinbarung mit der Familiären Tagesbetreuung e.V. entsprechend anzupassen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wichtige Komponente zur Stärkung des Standortes sowie der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen vor Ort. Dies kann unter anderem unterstützt werden durch die Möglichkeit einer betriebsnahen Kinderbetreuung.
Die Stadt Aachen hat die Bedeutung dieses Themas erkannt und im Jahr 2012 bereits die erforderlichen Beschlüsse gefasst, so dass ein Finanzierungsmodell zur Förderung von betrieblichen Kindertagesstätten verabschiedet wurde (Vorlage FB 51/0172/WP16).
Diese Lösung ist jedoch vorrangig für größere Unternehmen oder aber bei einem Zusammenschluss von Unternehmen praktikabel, wenn ausreichender Bedarf an betrieblichen Plätzen vorhanden ist.
Eine Regelung, wie z.B. auch Kindertagespflege als Lösung für Unternehmen genutzt werden kann, die betriebliche Betreuungsplätze in geringerem Umfang anbieten wollen, wurde bereits in 2010 getroffen. In seiner Sitzung vom 23.09.2010 (Vorlage FB 51/0053/WP16) hat der Kinder- und Jugendausschuss beschlossen, dass bis maximal 15 Plätze in Kindertagespflege an auswärtige Kinder vermittelt werden können. Diese Regelung war befristet bis zum 31.07.2011.
Da die Nachfrage nach betrieblicher Kinderbetreuung auch von Seiten der kleineren Unternehmen weiterhin ansteigt, und dort oft nach flexiblen und kurzfristig realisierbaren Lösungen gesucht wird, wird von Seiten der Verwaltung angestrebt, an den Beschluss vom 23.09.2010 anzuknüpfen.
- Betriebliche Großtagespflegestellen
In einer Großtagespflegestelle werden bis zu neun Kinder (U3 Kinder) in „anderen geeigneten Räumen“ von 2-3 qualifizierten Kindertagespflegepersonen betreut.
Die Kindertagespflegepersonen müssen hierbei im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. § 43 SGB VIII sein. Sie sind selbständig tätig.
Auf Antrag wird der Kindertagespflegeperson, abhängig von der Anzahl der betreuten Kinder sowie des Betreuungsumfangs, eine laufende Geldleistung gemäß den Richtlinien für Kindertagespflege in der Stadt Aachen durch die Stadt Aachen gewährt.
Bei der betrieblichen Großtagespflegestelle sollte es Ziel sein, dass geeignete Räumlichkeiten möglichst in räumlicher Nähe zum Unternehmen vorhanden sind.
Hierdurch hat das Unternehmen in der Großtagespflegestelle die Möglichkeit, den Mitarbeiter/Innen eine gesicherte Betreuung ihrer Kinder in Arbeitsplatznähe anbieten zu können und diesen so einen möglichst zeitnahen Wiedereinstieg in das Berufsleben zu ermöglichen.
Für das Unternehmen ist es wichtig, dass dem Mitarbeiter, unabhängig davon, ob er seinen Wohnsitz im Stadtgebiet Aachen hat oder außerhalb, ein Platz angeboten werden kann.
Die Vermittlung der Plätze in Kindertagespflege und damit auch in Großtagespflegestellen erfolgt durch die Familiäre Tagesbetreuung e.V. Gemäß der aktuellen Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Aachen und dem Verein, darf dieser ausschließlich Plätze an Kinder mit Wohnsitz in Aachen vermitteln.
Um dem Verein auch die Vermittlung von Plätzen für Familien, die außerhalb von Aachen wohnen und einen Arbeitsplatz in einem Aachener Unternehmen haben, zu ermöglichen, ist die Leistungsvereinbarung entsprechend anzupassen.
- Finanzierung
Bei den angebotenen Plätzen in den betrieblichen Großtagespflegestellen finden die Satzung sowie die Richtlinie für Kindertagespflege in der Stadt Aachen Anwendung.
Es ist vorgesehen, dass in den betrieblichen Großtagespflegestellen auch für die Betreuung von Kindern, deren Eltern ihren Wohnort außerhalb von Aachen haben, ein Elternbeitrag erhoben wird sowie eine Geldleistung gemäß den Richtlinien an die Kindertagespflegeperson gezahlt wird.
Das Unternehmensbild wird durch das dann vorhandene Betreuungsangebot gestärkt. Gleichzeitig wird der Bedeutung von Einpendlern, als ein Aspekt zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Aachen, Rechnung getragen.
Um dem exklusiven Belegungsrecht des Unternehmens und dem daraus resultierenden Standortvorteil Rechnung zu tragen, ist eine Beteiligung des Unternehmens an den entstehenden Kosten vorzunehmen.
Die Beteiligung ist in der Form vorgesehen, dass das Unternehmen die Räumlichkeiten, in denen die Kinderbetreuung erfolgt, in geeigneter Weise herrichtet und diese anschließend den Kindertagespflegepersonen für die Dauer der betrieblichen Kinderbetreuung kostenfrei zur Verfügung stellt.
Ebenfalls sind alle weiteren anfallenden Kosten, die nicht über die Geldleistung abgedeckt werden, die die Kindertagespflegepersonen erhalten, durch das Unternehmen zu tragen.
Die hier beschriebene Finanzierung ist zunächst für maximal drei Großtagespflegestellen vorgesehen.
Die entstehenden Aufwendungen für die Geldleistung können aus zur Verfügung stehenden und bereits etatisierten Haushaltmittel auf PSP 4-060101-918-9, Sachkonto 53310000 bereitgestellt werden.
- Vorschlag der Verwaltung
Aufgrund des Bedarfs an weiteren Möglichkeiten zur betrieblichen Kinderbetreuung für kleinere Unternehmen, befürwortet die Verwaltung die Einrichtung und Finanzierung von betrieblichen Großtagespflegestellen. Hierbei soll die Anzahl dieser Großtagespflegestellen zunächst auf drei Stellen begrenzt werden.
Die Verwaltung wird dem Kinder- und Jugendausschuss über die Einrichtung von betrieblichen Großtagespflegestellen berichten und ihn vor Inbetriebnahme informieren.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen Die entstehenden Aufwendungen für die Geldleistung können aus zur Verfügung stehenden und bereits etatisierten Haushaltmittel auf PSP 4-060101-918-9, Sachkonto 53310000 bereitgestellt werden.
| ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||