Kenntnisnahme - FB 50/0255/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmietung und Herrichtung des Hauses Oberforstbacher Str.82 zur Unterbringung von Flüchtlingen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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15.05.2013
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Erledigt
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Integrationsrat
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Anhörung/Empfehlung
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05.06.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Anhörung/Empfehlung
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27.06.2013
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Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Entscheidung
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16.07.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Kornelimünster nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss die Verwaltung zu beauftragen, die Anmietung und Herrichtung des Hauses Oberforstbacher Str. 82 zur Unterbringung von Flüchtlingen vorzunehmen.
Der Intergrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss die Verwaltung zu beauftragen, die Anmietung und Herrichtung des Hauses Oberforstbacher Str. 82 zur Unterbringung von Flüchtlingen vorzunehmen.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss die Verwaltung zu beauftragen, die Anmietung und Herrichtung des Hauses Oberforstbacher Str. 82 zur Unterbringung von Flüchtlingen vorzunehmen.
Der Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Anmietung und Herrichtung des Hauses Oberforstbacher Str. 82 zur Unterbringung von Flüchtlingen vorzunehmen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Rat der Stadt Aachen hat am 08.12.2010 seine Zustimmung zur Anmietung und Nutzung der Objektes Oberforstbacher Str. 82 zur Unterbringung von Flüchtlingen erteilt und die hierzu benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 83.000 € zuzüglich Betriebskosten in Höhe von 32.000 € jährlich bereit gestellt. Es handelt sich hierbei um das der Benediktiner Abtei in Kornelimünster gegenüber liegende Gebäude, das bis in die 80er Jahre als Freizeithaus des klostereigenen Internats und zuletzt bis 2005 zur Unterbringung von Flüchtlingen und Spätaussiedlern genutzt wurde. Aus rechtlichen Gründen auf Seiten der Abtei, die Eigentümerin des Objektes ist, konnte dieser Beschluss nicht umgesetzt werden.
Nach wie vor besteht Bedarf an sowohl kurzfristig bereit zu stellendem Wohnraum sowie an mittelfristig zu schaffenden zusätzlichen Kapazitäten, wie im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie am 21.03.2013 dargestellt wurde (Anlage 1).
Nun ist die Möglichkeit gegeben, auf das seinerzeitige Angebot zurückzukommen und das Objekt Oberforstbacher Str. 82 anzumieten. Es ist geplant, das Gebäude auf Kosten der Stadt Aachen herzurichten. Statt einer Mietzahlung erfolgt ein sogenanntes Abwohnen der aufgewendeten Kosten. Laufend gezahlt werden lediglich die anfallenden Betriebskosten, die seitens des E 26 auf jährlich 33.000 € geschätzt werden.
Die für die erste Herrichtung benötigten Mittel, die sich nach einer aktuellen Schätzung des E 26 auf ca. 100.000 € belaufen, sowie die Betriebskosten in Höhe von 16.500 € für die zweite Jahreshälfte müssen im Haushalt 2013 überplanmäßig bereitgestellt werden. Um das Gebäude wie geplant langfristig nutzen zu können (angedacht ist eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren), ist es nach einer Schätzung des Gebäudemanagements erforderlich, Zug um Zug weitere ca. 190.000 € in das Gebäude zu investieren.
Als Deckung für die Herrichtungskosten können Mehreinnahmen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz angeboten werden (eingeplant 700.000 €, Bewilligung in Höhe von 880.000 €). Die darüber hinaus benötigten Finanzmittel sind in den kommenden Jahren in den Haushalt einzuplanen. Die anfallenden Betriebskosten werden durch Benutzungsgebühren gedeckt.
Auf den vorhandenen 3 Etagen (Erdgeschoss sowie 1. und 2. Obergeschoss) des Gebäudes können in ca. 20 Räumen zuzüglich Gemeinschaftsküche und sanitärer Anlagen ca. 30 bis 35 Menschen untergebracht werden. Es ist geplant, nach Belegung des Hauses Personal zur Betreuung der untergebrachten Menschen in bewährtem Umgang einzusetzen. Neben einer Sozialarbeiterin/einem Sozialarbeiter, die/der sich um die persönlichen Belange der Menschen kümmert, wird vor Ort ein Hausmeister eingesetzt, der für die Ausstattung der Unterkunft sowie für die Ordnung im Haus und auf dem Gelände sorgt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | Fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 700.000 | 880.000 | 2.100.000 | 2.100.000 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 95.700 | 275.700 | 398.600 | 398.600 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung muss im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2014 erfolgen |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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101,7 kB
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