Entscheidungsvorlage - FB 61/0946/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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II. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 - Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen-Heerlen - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Richterich im Bereich zwischen der Staatsgrenze Deutschland /Niederlande und der Avantisalleehier:Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.09.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur II. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 zur Kenntnis.
Er beschließt die II. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 - Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen-Heerlen - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Richterich im Bereich zwischen der Staatsgrenze Deutschland/ Niederlande und der Avantisallee gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Bebauungsplan Nr. 800 ist seit dem 12.03.1998 rechtskräftig.
Im Jahr 2012 wurde ein Änderungsverfahren für den nordwestlichen Bereich des Bebauungsplanes durchgeführt mit dem Ziel der Vereinfachung der bisherigen Festsetzungen sowie der Reduktion der gestalterischen Festsetzungen. Beides sollte der besseren Vermarktbarkeit der Flächen dienen.
Im Ergebnis entstand ein großer, zusammenhängender Gewerbebereich, der insbesondere für die Ansiedlung von Logistikunternehmen vorgesehen war.
Inzwischen wurde ein großer Teil der Fläche an einen Logistiker verkauft. Der Zuschnitt der Fläche erstreckt sich jedoch auch über einen Teil der festgesetzten Öffentlichen Verkehrsfläche. Um den Bau des Betriebes in der geplanten Form zu ermöglichen, soll die Festsetzung der Öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich nördlich der Zufahrt in den Hof Rutherford zurückgenommen werden. Gleichzeitig soll die Baugrenze entlang der Verkehrsfläche entsprechend angepasst werden.
Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, konnte die Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt und auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verzichtet werden. Eine Umweltprüfung war ebenfalls nicht erforderlich.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.06.2013 den Änderungs- und den Offenlagebeschluss für die II. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 gefasst.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hatte am 18.06.2013 aus bezirklicher Sicht eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen.
Die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 - Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - gemäß § 3 (2) BauGB fand in der Zeit vom 08.07.2013 bis einschließlich 09.08.2013 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Die Durchführung einer Behördenbeteiligung war nicht erforderlich.
Aus diesem Grund ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine weitere Beratung notwendig.
Die Verwaltung empfiehlt, die II. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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